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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1911
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- 1911-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1911
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- Deutsch
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222 Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 5, 7. Januar 1911. sprechung, der Verschleppung der Prozesse, wird man zu verlässiger durch eine im Einvernehmen mit den Anwälten er folgende geschickte Prozeßleitung und durch die Gewährung der Möglichkeit, auf Verfahrungsvorschriften zu verzichten, als durch Vermehrung dieser Vorschriften abhelfen. »Wenn Industrie, Handel und Landwirtschaft diese Forde rungen noch nicht ausdrücklich aufgestellt haben, so haben sie sie doch in dem Verlangen nach Sondergerichten und Eini gungsämtern stillschweigend seit Jahren erhoben. Denn auf Fachgerichte geht die Entwicklung nur bei dem gewerblichen Rechtsschutz hinaus. Im übrigen ist es nur die praktische Art, wie die Sachen behandelt werden, durch die die Sondergerichte sich von den ordentlichen Gerichten abheben. Wenn ihnen diese also hierin gleichkämen, so könnte man den größten Teil der Sondergerichte mit allen ihren Lasten und Belästigungen für die beteiligten Kreise und den Staatssäckel sparen. »Die Juristen sollen keine abgeschlossene Kaste bilden. Die Forderung, daß sie mit dem Volke Fühlung nehmen und daß sie sich dem Volke verständlich machen, muß daher nicht nur vom Standpunkte des Recht suchenden Publikums, sondern sie muß vor allem auch von dem Standpunkte der Handelsrichter, Geschworenen und Schöffen gestellt werden. Trägt doch der leitende Richter die Verantwortung dafür, daß diese sich eine selbständige Ansicht bilden und daß diese auch bei der Beratung und Abstimmung zur Geltung kommt. »In Wahrheit handelt es sich darum, die Rechtswissenschaft aus einer reinen Geisteswissenschaft mehr und mehr in eine Erfahrungswissenschaft umzubilden, und damit um den Nieder schlag einer großen und allgemeinen Jnstanzenverschiebung, die sich überall in der Kultur in der allmählichen Zurückdrängung begrifflicher Methoden durch erfahrungsmäßige geltend macht. »Daher sollte die Justizreformfrage nicht als eine spezifisch juristische Frage angesehen werden. Es sollten sich vielmehr solche Juristen, die einen weiteren Gesichtskreis haben, mit führenden Persönlichkeiten anderer Berufsstände zusammen schließen, um die Bewegung, die sich gar nicht aufhälten läßt, in ihrem Gange zu beschleunigen und damit die Rechtsprechung dem Volke wieder näher zu bringen, dem sie mit ihrem Ab schluß von den anderen Wissenschaften und dem praktischen Leben zweifellos entfremdet worden ist. Das wäre eine große und gemeinnützige Aufgabe. Denn nur eine moderne Ge rechtigkeit kann die Grundlage eines modernen Staates sein. Die Juristen sollten sich aber auch sagen, daß mit der Volks tümlichkeit der Rechtsprechung auch das Ansehen der Rechts pflege wachsen und daß ihnen damit von selbst die der ma teriellen Bedeutung ihrer Aufgabe entsprechende Stellung zu teil werden wird.« Unter den Unterzeichnern dieses Aufrufs befinden sich Ju risten wie Oberlandesgerichtspräsident Hamm, Professor vr. Heilfron, vr. Hans Soergel, unter den Männern der Praxis A. Slaby, Geheimrat Duisberg in Elberfeld, der Direktor des Schaaffhausenschen Bankvereins Wiegand und der Reichstags abgeordnete Frhr. v. Gamp. Gleichgesinnte werden gebeten, sich mit Herrn Alfred Bozi in Hamm (Ltzestfalen) in Ver bindung zu setzen. — Als ich jene Worte Bierbaums las, war ich in dem Bewußtsein meines Frevels an der richterlichen Weisheit so gebrochen, daß ich beschloß, »rein stillzuschweigen«, damit die Zeit Gras darüber wachsen lassen möge. Heute muß ich aber doch darauf Hinweisen, daß nicht nur ein dürftiges Gräslein, sondern in Gestalt des Aufrufs der Herren Exz. Hamm und Genossen ein geradezu üppiger Rasenteppich über der Stelle gewachsen ist. Ich lasse es dahingestellt, ob auch jenes in Buchhandelskreisen (außerhalb Westpreußens) mit soviel Kopfschütteln aufgenommene Oberlandesgerichts- Urteil dem Wachstum des Rasenteppichs förderlich gewesen ist. Jedenfalls paßt der Aufruf ausgezeichnet zu diesem Urteil, und auch für das bestätigende Urteil des Reichs gerichts, das den Begriff der tatsächlichen Feststellung in einer dem Reichsrecht, wie ich gern annehme, entsprechenden, für uns Laien so überaus schwer verständlichen Weise an gewandt hat, fällt in dem Aufruf einiges ab. Der Laie fragt sich, wozu dann dieser großartige Apparat, wenn dem Reichsgericht die Hände so gebunden sind. Göttingen. vr. W. Ruprecht. Vergleichende internationale Statistik der Druckwerke. (übersetzt aus»l,svrolt ä'Lutsur« Nr. 12 V0M16. Dezember 1910.) (Fortsetzung zu Nr. 3, 4 d. Bl.) Frankreich. Wie immer veröffentlichen wir zunächst dis den Listen der Libliograxliis äs In Brunos entnommenen statistischen Angaben, die sich auf die Einrichtung der gesetzlichen Hinter legungen gründen. Die Tabelle umfaßt die letzten zehn Jahre. Jahr Werke Musikalien Gravüren 1900 13 362 5 910 962 1901 13 053 6 660 778 1902 12 199 6719 843 1903 12 264 6 824 960 1904 12 139 6 429 927 1905 12 416 6 197 738 1906 10 898 5 926 1 054 1907 10 785 7 648 832 1908 11073 7 631 468 19, >9 13 185 7 035 589 Insgesamt 121 374 66 769 8 131 Nach dieser Übersicht hat sich die Produktion von Druck werken beträchtlich vermehrt (-s- 2112), sie erreicht fast die Zahl vom Beginn des Jahrhunderts. Eine geringe Zunahme (-s- 121) macht sich auch in der Gruppe einiger graphischen Erzeugnisse geltend, die man des Hinterlegens für wert hielt, während die musikalische Produktion 496 Veröffent lichungen weniger aufweist. Da wir in unserm Blatte seit 23 Jahren Uber die Statistik der Druckwerke berichten und uns damit nicht an unkundige Leser wenden, sondern an Fachleute, so ist es nicht nötig, jedesmal die nur relativen und annähernden Werte dieser Ziffern zu betonen, noch beständig zu wiederholen, daß die Hinterlegung, deren Mängel aus amtlichen Zirkularen, auch aus zahlreichen Berichten und Forderungen der Beteiligten (die eine strengere Beobachtung dieser Förmlichkeit verlangen) bekannt sind, uns nur unvollständige Ergebnisse liefern kann. Dennoch ist man über die Unvollkommenheiten dieser »Sammlung von Scharteken und altem Plunder» hergezogen, auf die sich diese Statistik gründet; man hat vorausgesagt, welche Unregelmäßigkeiten sich daraus ergeben müssen, daß die Stücke nur »so ungefähr» gezählt werden, bald in Bausch und Bogen, bald einzeln, daß »der Abschluß der Jahresauf stellung, der bald auf den, bald auf jenen Tag sällt, es mög lich macht, mehrere hundert Nummern auf das nächste Jahr zu übertragen, oder solche des Vorjahrs ihm einzuverleiben», oder daß »geringe Verzögerungen-, verursacht durch Ferien oder eine Influenza der Beamten oder durch einfache Not wendigkeiten der Druckeinrichtung die Gesamtziffern um einige Hundert beliebig ändern können, ohne daß man dabei von Nachlässigkeit sprechen könnte»*). Ernster als diese Fehler, die sich ausgleichen, wenn man mit schnellem Blick eine lange Reihe von Jahren über schaut, ist die Tatsache, daß wirklich wertvolle Veröffent lichungen bei Eintragungen und statistischen Erhebungen dem Blicke entgehen, weit sie nicht hinterlegt, sondern den Bibliotheken als Geschenk Übermacht worden sind. Jedes Bestreben, die Genauigkeit der statistischen Arbeiten zu ver vollkommnen, wird also wertvoll und außerordentlich nützlich sein. In diesem Sinne sammeln wir zum Zwecke der Kon- *) Vgl. »ülsroars äs lkrauss» vom 1. April 1910, S. 474, 478, 479.
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