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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
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139. 19. Juni 1911. Nichtamtlicher Teil. vörienblaL?. L. vtschn. «vchhcm»Ä. 7325 8. v. Orakk, 8odmarot26r iru liorrsieü. Llacksr, «ins ^utomobilkaiirt äureü ^.ustralisn. (8tutt§art, 6. ^Vsiss.) Llaäsr. V7. Laraoekoclem prxsx ^.U8tralitz. 8poIs2Lx^1a 3. 6odv- 826vvie26^a. 8". LVs.r8eliaa, LI. ^.ret. 316 8. ü. 1.20. Llavilok, ckis ^oi'26lIaiikü1IullA. (Lsrlin, Lorliuiselis Verla^anst-alt.) ^.ddiläSv. 3000 Lx. ü. 1.60. Llann nnä LVsib. Idrs Ls/.isduo^sii irusinanäer, drs§. von R. Kossinann nnä 3^. Woibs. (8tutt§art, Union.) noLi. p6A. 6. ^lor-e^. /I. K-ls^sllNL u 11. lllsÜLiwü. 8". ket6r8burA. 10 000 Lx. Lr8oti6int in I^iekerunFSn. (I^isk. 1—6. 208 8. k. 2.—.) Llano, äis Iclsino 8taät. (I^oipriA, Inssl-VorlaK.) ei. nLxi. L. LI. chpinig. 8". Lloskan. 3000 I^x. Lrsodsint in leiten. (1. ll. 319 8. ü. 1.25.) plel. 3. LanonSek. 8°. 1'ra§, vr. ^nt. 8ajn. 439 8^ X 4.—. Llünnsl, äa.8 HilksseduI^sZen. (I^eipriA, L. 0. leubner.) 212, IV 8. 3000 lix. k. 1.25. (k'or^elrunK 5o1§t.) Kleine Mitteilungen. Bereinigte Staaten von Amerika. Zolltarisentlchei. düngen. — Radierungen und Gravierungen, deren Druck früher als zwanzig Jahre vor dem Tage der Einfuhr erfolgt ist, sollen laut Verfügung des Schatzamts vom 25. April 1911 auf Grund des § 617 der Freiliste des Tarifs ohne Beibringung der Nach weise, die durch die Verfügung vom 1. Februar 1911 für die zollfreie Zulassung von Kunstwerken und künstlerischen Altertums gegenständen auf Grund des § 717 gefordert sind, zollfrei ein gelassen werden. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie.) Im Konkurs der Firma Keller L Reiner in Berlin soll die in Aussicht stehende Dividende zwischen 3 und 5 v. H. schwanken. Was die angemeldeten Forderungen betrifft, so sind verschiedene Prozesse behufs näherer Feststellung "anhängig gemacht worden. Insbesondere ist auch ein Mitglied des Gläubiger-Ausschusses noch mit der Prüfung der Bücher sowie der Verträge mit der Deut schen Bank hinsichtlich ihrer Anfechtbarkeit beschäftigt. Die Firma beabsichtigt den Abschluß eines Zwangsvergleichs. Esperanto und das Autorrecht. — Man schreibt uns aus Berlin: Einen interessanten Vortrag über dieses Thema hielt der Universitätsprofessor Geh. Justizrat Prof. vr. Kohler-Berlin an- läßlich eines Esperanto-Tages, den der Deutsche Esperanto-Bund am 11. Juni in der Internationalen Reise-Ausstellung in Berlin veranstaltet hatte. Der Redner begrüßte zunächst die Esperanto- Sprache als ein durchaus taugliches Mittel zur internationalen Verständigung, als eine Sprache, in der man leben könne wie in irgend einer Nationalsprache. Jede Sprache fei lediglich die Verkörperung symbolischer Begriffe, die nur von den verschiedenen Völkern in leider sehr verschiedener Weise verwirklicht worden fei. Auch Esperanto zeige die gleiche Entwicklung wie eine National sprache, allerdings mit viel größerer Einfachheit und Logik, und könne daher auch als lebende Sprache betrachtet werden. — über dieRechts- lage äußerte sich dann der Vortragende dahin, daß man den Erzeug nissen in der Esperanto-Sprache denselben Schutz angedeihen lassen müsse wie in den Nationalsprachen. Wie jedem Autor für seine eigenen Geistesprodukte das Autorrecht zustehe, so genieße auch jeder, der ein Werk in Esperanto geschrieben hat, den Schutz des Urhebergefetzes, und keine Übersetzung seines Werkes in andere Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Sprachen könne ohne seine ausdrückliche Erlaubnis geschehen. Ebenso sei jedem, der aus Nationalsprachen in Esperanto über setzt, das Autorrecht für seine Übersetzung zuzusprechen, jedoch müsse er es dulden, wenn ein anderer selbständig ebenfalls eine Übersetzung verfasse und veröffentliche. Besonders der erste Punkt sei für Esperanto als kommende Weltsprache von größter Wichtig keit. Auch bezüglich der 30jährigen Schutzfrist sei dem Esperanto das gleiche Recht wie den Nationalsprachen zu gewähren, und ebenfalls müsse auch der Schutz der Nachlaßwerke beim Esperanto Anwendung finden. Redner vertrat auch den Standpunkt, daß selbst die Handelsbücher, die nach dem Gesetz in einer lebenden Sprache geführt werden müssen, in Esperanto ge führt werden könnten, da Esperanto, wie schon eingangs gesagt, einer lebenden Sprache gleichzuachten sei. M. Der Badische Schwarzwaldverein, der 14 000 Mitglieder zählt und bereits 13 Sektionen einer musterhaft ausgeführten Schwarzwaldkarte herausgegeben hat, hielt seine General versammlung kürzlich in Endingen am Kaiserstuhl ab. Bei der Vorstandswahl wurde Herr Hofbuchhändler Gustav Lieber mann aus Karlsruhe in die Kartenkommission gewählt. Die Berliner Akademie der Wissenschaften hat soeben den Teil ihrer Bewilligungen für wissenschaftliche Unternehmungen bekanntgegeben, den sie durch ihre physikalisch-mathematische Klasse für dieses Jahr zu vergeben hat. Geh. Rat Engler, der Direktor des Botanischen Gartens in Dahlem, erhält zur Fortführung des Werkes »Das Pflanzenreich« 2300 ^6, Geh. Rat Franz Eilhard Schulze, der Zoologe der Berliner Universität, zur Fortführung des Unternehmens »Das Tierreich« 7650 Dem Direktor des Berliner physikalischen Universitätsinstituts, Geh. Rat Heinrich Rubens, wurden zur Fortführung seiner Untersuchungen auf dem Gebiete der langwelligen Strahlung 1000 bewilligt, dem Göttinger Physiker Professor Woldemar Voigt, korrespondierendem Mitglieds der Akademie, zur Beschaffung eines Magneten zur Untersuchung der Gesetze der komplizierten Typen des Zeemann- Effektes 6000 Außerdem hat die Akademie noch eine ganze Reihe von Zuwendungen in Höhe von 500—1000 ^ für andere wissenschaftliche Zwecke gemacht. sL. Vom Reichsgericht. — Im Kampfe gegen das Warenhaussystem. (Nachdruck verboten.) Der .fast allerorten bestehende und besonders zur Weihnachtszeit stets von neuem entbrennende Kampf des mittelständischen Kleinhandels gegen die Warenhäuser hatte den Rabattsparverein zu Hannover, e. V., veranlaßt, in der Nummer vom9. Dezember 1909 des Hannoverschen Tageblattes unter der Spitzmarke »Treue um Treue« eine Erklärung zu veröffentlichen, ein »Weihnachtswort an die Bevölkerung Hannovers«. Die Tendenz des Artikels ging zunächst dahin, nachzuweisen, daß ein leistungsfähiger Mittelstand ein volkswirtschaftliches und nationales Bedürfnis sei und deshalb nach Kräften unterstützt werden müsse. Wirklichen Vorteil finde der Käufer nur durch Kauf in Spezialgeschäften, die durch Reellität und Warenkenntnis der Inhaber ins besondere vor den Warenhäusern und ähnlichen Groß betrieben den Vorzug verdienten. Des weiteren war in der Erklärung ausgeführt, die »Warenhäuser verkauften durchschnittlich zu viel höheren Preisen«, sie seien genötigt, mit »viel höheren Preisaufschlägen« zu rechnen, wodurch sich auch höhere Preise ergäben. Ihre größten Erfolge erzielten sie durch die »Trübung der Urteilsfähigkeit der Käufer«. In einem Kammergerichtsurteile sei mit Recht ausgesprochen, es sei gerichts notorisch, daß die Warenhäuser manche Lockmittel zu niedrigen Preisen verkauften, andere Waren aber dafür um so teurer an den Mann zu bringen suchten. Der Kauf in Warenhäusern sei ebenso unsinnig und unvorteilhaft wie der in Wanderlagern und Ramschbazaren. Der Kaufmann B., der Inhaber des einzigen und eigentlichen Warenhauses in Hannover, denn nur er allein wird zur Warenhaussteuer herangezogen, fühlte sich durch diese Er klärung des Rabattsparvereins in erster Linie betroffen. Er klagte deshalb vor dem Landgericht Hannover, dem Rabattsparvereine Hannover bei einer Strafe von 1000 > für jeden Fall der Zu widerhandlung die Wiederholung der aufgestellten Behauptungen zu untersagen, event. die Aufstellung derartiger Behauptungen 951
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