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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 118, 2S. Mai 1911, Nichtamtlicher Teil, vörjmilE!, X, »tzch», s»qh>»a«!, 6277 ermüdliche Tätigkeit des Heidelbeiger Kollegen sür die Not leidenden im Buchhandel gewissermaßen behördlich anerkannt, so gab Herr Mangelsdorf-Berlin namens des Unterstützungs vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehülsen den Empfindungen aller Berufsgenossen Ausdruck, als er sich an die Versammlung mit nachstehender Rede wandte: Hochverehrte HerrenI Mit einem seiner fröhlichen Einfälle, wie wir sie von unserem Freund Petters allezeit gewöhnt sind, hat er uns verraten, dag es heute das 2S. Mal war, daß er an dieser Stelle beim Kantatesestmahl zu gunsten des Unterstützungs- Vereins zu Ihnen gesprochen hat. Der Jubel, mit dem Sie ihn empfangen und begleitet haben, mit dem er in jedem Jahre von Ihnen empfangen worden ist, ist sein reichster Lohn sür alle die Liebe, die er dem Unterstützungs-Verein so lange Jahre entgegen gebracht hat. Ein besonderer Lohn ist ihm heute geworden durch die herzlichen Worte des Herrn Oberbürgermeisters der Buch händlerstadt Leipzig. Aber auch der Vorstand des Unterstützungs vereins kann und will an dieser Stunde nicht stumm vorüber gehen, ist sie ihm doch willkommene Gelegenheit, unserm Freund Petters ein Wort des Dankes, wenn auch ein noch so kurzes, zu sagen. Meine HerrenI Als wir vor wenigen Monaten unser fünfundsiebzigjähriges Jubiläum vorbereiteten, als wir die An nalen des Unterstützungs-Vereins durchsahen, da erfüllte es unsere Brust mit Stolz, von Seite zu Seite zu sehen, in welcher Weise der Deutsche Buchhandel zu seiner selbstlosesten und edelsten Schöpfung allezeit gestanden hat und steht. Wenn immer wir ihn riefen, stets war er da! Und wo wir in die Einzelheiten eingingen: wieviele der besten Namen des deut schen Buchhandels sind auss engste verbunden mit der Geschichte des Unterstützungsvereinsl Die einen kehren immer wieder mit Gaben um Gaben, die anderen werbend, helsend, ihre Kraft cinsetzend. In unserer Generation gehört zu beiden in erster Linie Otto Petters. (Bravo!) Auf jeder Seite unserer Geschichte ist sein Name eingetragen. So ist es denn dem Vor stand des Unterstützungs-Vereins, in desien Namen ich zu Ihnen rede, nicht nur willkommener Anlaß, sondern Herzensbedürsnis, es ihm in aller Wärme auszusprechen: Otto Petters! Der Unterstützungs - Verein weiß, was er in Ihnen besitzt! Otto Petters! Der Unterstützungs-Verein dankt cs Ihnen! Dankt es Ihnen von ganzem Herzen! Sie aber, meine Herren Kollegen, bitte ich, lassen Sie die Gläser erklingen und das Hoch erschallen: Der treubewährte Freund des Unterstützungs-Vereins, Freund Otto Petters, er lebe hoch! lBravol Dreimaliges Hoch!) Daß auch diesmal das Ergebnis der Sammlung, durch eine persönliche »Superrevision« des Herrn Petters ergänzt, erneut bewies, daß der Appell an die Wohltätigkeit noch immer einen freudigen Widerhall im Buchhandel findet, braucht nicht besonders erwähnt zu werden. Nicht wenig zur Belebung der Stimmung trugen die gemeinsam gesungenen Lieder bei: »Die Mai-Kantalel- von M. Georg (ein unschwer erkennbares Pseudonym — Georg Merse burger). das »wiederhervorgeholte« »Buchhändlerlied, gesungen in der Ostermesse 1858 im Schützenhause zu Leipzig« (»Die Buchhändler thaten zur Messe ziehn«) und last but not least der »Feuchtfröhliche Liederkranz sür mcßvergnllgte Buch händler«, der diesmal seine Wanderung zum siebzehnten Male in die Kantate-Versammlungen antrat. Was in Freud und Leid den Buchhandel während des vergangenen Jahres be wegte, hat hier in hübschen, sangbaren und oft recht witzigen Versen seinen Niederschlag gefunden. Von dem Erfolg des K. Michaelisschen »Gefährlichen Alter«, dem Streit über Fraktur und Antiqua, dem doppelten Ladenpreis weiß der Wismarer Kollege Herr Otto Heidmüller ebenso beredt zu fingen wie von dem Schwäbischen Schillerverein, der Frauen frage, dem Erholungsheim, der Schundliteratur u. a., so daß der Erfolg nicht ausbleiben konnte. Neben den schon genannten Drucksachen sind noch das von Arthur Michaelis gezeichnete Programm der Kantate- Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. festlichkeiten, das Montagabend-Programm von H. A. Müller und der offizielle Kantatekalender in Ganzleder von Hübel L Denck in Leipzig zu erwähnen (vgl. auch die bibliographische Zusammenstellung in Nr. 113 vom 17. Mai). Eine wohl gefüllte Zigarrentasche wird besonders diejenigen erfreut haben, die sich nach einem mehrstündigen Mahle erst bei einer guten Zigarre so recht wohl fühlen. Nach 10 Uhr leerte sich der große Saal, während eine Kaffeetafel im Nebenzimmer eine Anzahl Teilnehmer noch bis 11 Uhr in angeregtem Gespräch zusammcnhielt. Urheberrecht und Warenzeichenschutz. Von Fritz Hansen-Berlin. Für Druckereibesitzer und Verlagsanstalten, die Blanko vordrucke für Plakate und Klischees zur Ausschmückung von solchen wie für Programme, Briefbogen usw. aus den Markt bringen, ist ein Fall von Interesse, der mir kürzlich unter breitet wurde. Es handelt sich dabei um einen Buchdruckerei besitzer, der durch einen Maler im Jahre 1896 eine Zeich nung zu einem Kitsches sür Naturheilvereine Herstellen ließ und die Originalzeichnung mit allen Rechten er warb. Die nach dieser Zeichnung gefertigten Klischees werden von ihm verkauft. Vor einiger Zeit erhielt nun der Druckcreibesitzer von einem Käufer des Klischees die Mitteilung, daß ihm (dem Käufer) von einer Margarine- fabrik untersagt worden sei, das Klischee weiter zu benutzen, da sie sich diese Zeichnung als Warenzeichen habe schützen lassen. Auf die Vorstellungen des Buchdruckers, der die Klischees verkauft, daß er doch das Urheberrecht an der Zeichnung erworben habe, antwortete die Firma, daß es ihr völlig gleichgültig sei, ob ein anderer an der Zeichnung Schutz genieße. Sie habe sich die Zeichnung als Waren zeichen eintragen lassen und untersage einem jeden die weitere Benutzung. Es fragt sich nun, ob die Firma hierzu berechtigt ist. Von vornherein muß zunächst darauf hingervieseu werden, daß mit derartigen Warenzeicheneintragungen ganz allgemein ein großer Unfug getrieben wird. Denn nach den Reichsgerichtsentscheidungen sollen die Warenzeichen auf deu Erzeuger der Ware oder deren Einführer Hinweisen. Dieser Anforderung entsprechen aber heute nur wenige der patent- amtlich eingetragenen Zeichen, die meist nur eine schmückende, verzierende Bedeutung sür die Warenaufmachung haben, während der Anwender solcher Zeichen gar kein Interesse daran hat, daß der Warenverkäufe! daraus hingewiesin wird, woher die Ware ist. Für die Zeichnung kann der Drucker als Rechtsnachfolger des Urhebers unzweifelhaft den Urheber rechtsschutz in Anspruch nehmen und ist auch allein berech tigt. die Zeichnung zu vervielfältigen, bzw. vervielfältigen zu lassen. Da aber die Zeichnung 1896 hergestellt ist, so finden darauf noch die Bestimmungen des alten Kunstschutzgesetzes Anwendung, und nach Z 14 dieses alten Kunstschutzgesetzes genoß der Urheber eines Werkes der bildenden Künste, wenn er gestattete, daß sein Werk an einem Werke der Industrie usw. nachgebildet wurde, nicht mehr den vollen Kunstschutz, son dern hinsichtlich der weiteren Nachbildung an Werken der Industrie nur einen Schutz nach Maßgabe des Gcschmacks- mustergesetzes, d. h. er mußte sich den Schutz seines Werkes erst neu durch eine Eintragung erwerben. Diese Beschränkung ist nach neuem Rechte sortgefallen. Nach dem alten Rechte jedoch, das hier noch in Frage kommt, ist die Zeichnung — wenn nicht der Geschmacksmusterschutz be sonders erworben war — für weitere Nachbildungen an Weiten der Industrie gemeinfrei. Wollte also der Druckerei- besttzer als er die Zeichnung mit dem Urheberrecht eiwarb, 8IS
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