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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1911
- Strukturtyp
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- 1911-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1911
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- Deutsch
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Lebedew, A. Der christliche Poet N. W. Gogol in der russ. Literatur und Kunst (1829—1908). Eine bibliogr. Monographie. Lief. II. Saratow. 8°. S. 69-242. P. f. moäeros. Tiflis. 4°. 117 S. P. f. (In französischer Sprache.) Literatur-Almanach »Unsere Tage«. Porträts. Literarische Neuig keiten. Pg. 8°. 128 S. 50 K. Lodyshenskij, M. W. Das Uberbewußtsein und die Wege zu seiner Erlangung. Das indische Radschi-Doga und die christliche Hingebung. Pg. 8". 399 S. 2 R. Lomaken, N. Erzählungen (humoristische). 2. Buch. 2. Aufl. M. 8°. 254 S. 1 R. Lopatin, L. M. Die Philosophie, Charakteristiken und Reden. M. 8°. 393 S. 3 R. Makalinskij, I. Gedichte. Smolensk. 8°. 194 S. 1 R. Markowitsch, A. S. Die Luftschiffahrt. Ihre Vergangenheit und Gegenwart. Unter Red. von T. Nejdenow. Lief. 1—6. Pg. 8°. S. 1-336 mit Abbildgn. 2 R. 50 K. Martynowskij, W. Russische Schriftsteller in Auswahl und Bearbeitung für die Schulen. 1. Bd. 24. Aufl. Pg. 8°. 468 S. mit Portr. 1 R. 25 K. Masurin, C. M. Der Abortus. Ein Kapitel aus der praktischen Geburtshilfe. M. 8«. 120 S. mit Abbildgn. P. f. Matkowskij, A. Die selbständige Tätigkeit großer Kräfte der Kavallerie an den Flügeln und im Rücken der feindlichen Armeen. Pg. 8°. 466 S. 3 R. 60 K. Mendelewitsch, A. I. Grimassen des Lebens. (Posthume Ausgabe.) Buch der Ezählungen. M. 8° 227 S. mit Portr. IR. Mendrin, W. M. Geschichte des Siogunats in Japan. Nichon Gajssi. Werk von Raj Dsio Ssissej. In 22 Büchern. Über setzung aus dem Japanischen mit Anmerkungen usw. 2. Buch. Wladiwostok. 8°. 102 S. mit Abbildgn. P. f. Mereshkowskij, D. S. Vollständige Sammlung der Werke. 2. Bd. Die Renaissance der Götter. Leonardo da Vinci. Pg. 8°. 348 S. Für 15 Bde. 18 R. Militärenzyklopädie. Unter Red. von W. F. Nowizkij u. a. Lief. 2. Alshir—Anglo. Pg. 8°. S. 321—480 mit Abbildgn. u. Karte. P. f. Militsch, E. Legenden, Sagen und Erdichtungen. Pg. 8". 102 S. 1 R. Morosow, M. Skizzen der neueren Literatur. Pg. 8". 264 S. 1 R. 25 K. Nawrozkij, A. A. (N. A. Wrozkij). Stepan Rasin. Histor- Drama in 5 Akten und 9 Bildern in Versen. Pg. 8°. 60 S. 1 R. Nemirowitsch - Dantschenko, W. I. Gesammelte Werke. 1. Bd. Wachtfeuer. Roman. Pg. 8°. 305 S. 1 R. 25 K. Nesnamow, A. Der Krieg der Gegenwart. Die Tätigkeit der Feldarmee. Pg. 8°. 318 S. mit 4 Plänen. 2 N. 60 K. Nordlicht, Das. 7. Buch. M. 8°. 172 S. mit Portr. 1 R. Nürenberg, A. M. Sammlung von Gesetzen des Russischen Reichs. Alle 16 Bände, berichtigt durch die Fortsetzungen der Jahre 1906 u. 1908 und vervollständigt durch die späteren Ge setze, in 4 Bänden. 6. Bd. Ergänzungen. M. 8°. 342 S. 3 R. 60 K. Obninskij, W. Die neue Ordnung. 1. Tl. Das Manifest vom 17. Oktober 1905 —8. Juni 1906. M. 8». 157 S. mit Abbdgn. P. f. - dasselbe. 2. Tl. Die Reaktion. Ebd. 8". S. 163—327 mit Abbdg. u. Portr. P. f. Orlow. Scha-He. Die Tätigkeit der westlichen Abteilung des Generals Bilderling am Flusse Scha-He.— Mukden. Die Tätig keit der 2. Armee während der Schlacht bei Mukden. Pg. 8". 87 S. mit Karte. 50 K. Orlow, N. N. Die Grundprinzipien des Färbens und Drückens. Praktisches Handbuch für Laboratorien. Unter Red. von K. G. Dementjew. Kiew. 8°. 181 S. 1 N. 75 K. Ossadtschij, T. An der Grenze des 20. Jahrhunderts. (Roman aus dem Leben der Intelligenz. Kiew. 8". 216 S. 60 K. (In kleinrussischer Sprache.) Osten, Der Ferne. 1. Bd. Beilage zum zweiten Teil. Tabellen. Pg. 8« 232 S. P. f. Owssjanikow-Kulikowskij, D. N. Gesammelte Werke. 9. Bd. Geschichte der russischen Intelligenz. 3. Tl. Die achtziger und Anfang der neunziger Jahre. Pg. 8". 224 S. 1 N. 60 K. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Befitzwechsel in der Bosnischen Zeitung. — Am 14. Mai hat sich in den Besitzverhältnissen der »Vossischen Zeitung« eine Veränderung insofern vollzogen, als der Lessingsche Eigen tumsanteil an dem Blatte durch Kauf an das Bankhaus Lazard Speyer-Ellissen in Frankfurt a. M. für ein von diesem geführtes Konsortium übergegangen ist, während der Anteilsbesitz der anderen Hauptbeteiligten der Vossischen Erben bestehen bleibt. Damit ist der mehr als hundertjährige Zusammenhang der »Vossischen Zeitung« mit der Familie Lessing gelöst und zwar auf Grund eines Rechtsaktes des seither verstorbenen Geheimrats E. R. Lessing aus dem Monat November 1910, der juristisch bindend auch für seinen einzigen Sohn und Erben, Ritterguts besitzer Gotthold Lessing, war. Antigua oder Fraktur?—Diese im Börsenblattfln der letzten Zeit oft gestellte Frage, die der Buchhandel mit geringen Aus nahmen zugunsten der Fraktur beantwortet hat, wird der Schreib sachverständige Schulrat a. D. vr. August Grabow Montag, den 22. Mai, in der 416. Sitzung der Neuen Klause in Berlin, Kammer säle, Teltower Straße 1/4, Anfang 8 Uhr, behandeln. Ein ladungen gewährt Professor vr. K. Th. Gaedertz, 36, Genthiner Straße 15. sL. Born Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Kirchen predigten genießen stets Urheberschutz. Eine wichtige prinzipielle Entscheidung ist vom Reichsgericht zu dem Lite raturschutzgesetze gefällt worden. Uber den Fall selbst ist schon vielfach berichtet worden, so daß nur kurz auf den Tatbestand ein gegangen zu werden braucht. Der Angeklagte L. war wegen Vergehens gegen das Literaturschutzgesetz bestraft worden, weil er eine von dem Oberhofprediger Di-. W. bei der Trauung des Herzog- Regenten im Dome zu Braunschweig gehaltene Predigt (Traurede) ohne Genehmigung des Verfassers und des Nebenklägers, dem der Verfasser das Verlagsrecht übertragen hatte, in der in seinem Verlag erscheinenden Zeitung »Neueste Nachrichten« zu Braun schweig veröffentlicht hatte. Das Landgericht Braunschweig war zur Verurteilung gelangt, weil es annahm, die Traufeier lichkeit im Dom sei nicht öffentlich gewesen. Der Angeklagte legte Revision ein, die ohne Erfolg war. Nachdem jetzt der offizielle Wortlaut des Reichsgerichtsurteils vorliegt, zeigt sich, daß der 3. Strafsenat des höchsten Gerichtshofes zur Bestätigung des landgerichtlichen Urteils aus ganz anderen, bedeutsamen Gesichtspunkten gelangt ist. Es wurde folgendes ausgeführt: Nach der Regelvorschrift des § 1 Nr. 1 des Literaturschutz gesetzes kommt der Urheberschutz unter anderen solchen Vorträgen zugute, die dem Zweck der Erbauung dienen. Daß darunter in erster Linie Predigten zu verstehen sind, die zu gottesdienstlichen oder kirchlichen Zwecken in Kirchen gehalten werden, kann nicht zweifelhaft sein. Demnach dürfen solche Predigten nur durch den Urheber oder denjenigen, dem der Urheber das Verlagsrecht über tragen hat, mittels Druckes oder auf sonstige Weise vervielfältigt werden. Unterliegt somit die hier fragliche Predigt dem Urheber rechtsschutze des § 1 und der vom Angeklagten bewirkte Nach druck folgeweise der Strafvorschrift des 8 38 Abs. 1, Nr. 1 des Gesetzes, so würde die Strafbarkeit des Angeklagten nur dann entfallen, wenn eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme hier zuträfe, nach der eine Vervielfältigung auch ohne Genehmigung des Ur hebers oder seines Rechtsnachfolgers zulässig ist. In dieser Hin sicht bestimmt der vom ersten Richter angezogene 8 17 Nr. 1 des Gesetzes, der allein als eine derartige Ausnahmevorschrift hier in Betracht kommen könnte: »Zulässig ist die Wiedergabe eines Vortrags oder einer Rede in Zeitungen oder Zeitschriften, sofern der Vortrag oder die Rede Bestandteil einer öffentlichen Ver handlung ist.« Die Rede muß also, wenn sie in Zeitungen oder Zeitschriften (ohne Genehmigung des Verfassers) wiedergegeben werden darf, Bestandteil einer Verhandlung sein. Der hier vom Gesetze gebrauchte Ausdruck: »Verhandlung«, der keineswegs gleich bedeutend mit »Versammlung« ist, weist aber deutlich darauf hin, daß es sich um eine Rede, einen Vortrag handeln muß, die dazu bestimmt sind, Gegenstand einer »Erörterung« zu sein, so daß also auf die Rede eine Gegenrede erfolgt oder mindestens erfolgen 787*
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