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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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worden, wir mögen zunächst einen Berbandsbeschluß hierüber herbeiflthren und dann mit geeigneten Vorschlägen an den Verein der Zeilschristenverleger herantreten. Wir können nicht umhin, diese Antwort als erneute Ablehnung unserer Wünsche zu betrachten, da ein Berbandsbeschluß zweckmäßigerweise erst herbeigeführt werden kann, wenn wir uns über das Maß des Entgegenkommens der Verleger im klaren sind, wenn wir vor allen Dingen wissen, ob die Be stellgebühr eine dem Gewichte der Zeitschriften entsprechende sein wird und ob die Reichspost nicht in den Stand gesetzt sein soll, billiger zu liefern als das Sortiment. Ehe sich der Verlag nicht über diese Punkte klar und unumwunden äußert, dürften alle unsere Bemühungen in dieser Sache als Zeit verschwendung zu betrachten sein. Es wird vom Verlage anscheinend dem Umstande nicht genügend Rechnung getragen, daß die Post wohl billiger befördern kann, als das Sortiment, daß sie aber für die Einführung und Verbreitung der Zeitschriften nicht das geringste zu tun in der Lage ist. Solange aber die Arbeit des Sammelns neuer Abonnenten dem Sortiment zugemutet wird, ist es als durchaus unbillig zu bezeichnen, wenn ihm die Früchte seiner Tätigkeit durch fortgesetzte Bevorzugung der scheinbar billiger arbeitenden Reichspost vorenthalten werden. Bei weiterer Nichtbeachtung unserer berechtigten Wünsche würde sich dem Sortiment die Frage aufdrängen, ob es nicht lieber die Propaganda für illustrierte Zeitschriften als durchaus uneinträglich vollständig ausgeben solle. Auch aus den Kreisen der Lesezirkelbesitzer sind uns erneut Klagen zugegangen darüber, daß einige Verleger illustrierter Zeitschriften die ersten Nummern und Hefte wohl an das Sortiment gratis abgeben, nicht aber an Lesezirkel. Wir können diese willkürliche Unterscheidung nicht als be rechtigt ansehen und hoffen, daß der Vorstand des Vereins von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschristen seine Mit glieder auffordern wird, diese Benachteiligung der Lesezirkel besitzer zu unterlassen. Dem Kampfe gegen dis Schundliteratur haben wir nach wie vor unser Interesse und unsere Arbeit gewidmet. Das von unserem Schriftführer in Jena erstattete Referat ist in veränderter, für das große Publikum und besonders für die Eltern der Schuljugend bestimmter Form in der Leipziger Jllustrirten Zeitung vom 19. Januar 1911 ver öffentlicht worden. An Maßnahmen von Behörden im Sinne dieses Referats ist besonders das Vorgehen des Magistrats von Rixdorf zu erwähnen, der eine große Anzahl von Ver triebsstellen von Schundliteratur dem Boykott der Schul jugend und ihrer Eltern öffentlich empfohlen hat. Die Wirkung dieser Maßregel ist am besten daraus zu ersehen, daß ein Verband von durch diesen Boykott in erster Linie betroffenen Papierhändlern unserem Schriftführer eine Klage in Aussicht gestellt hat, über deren Ausgang wir, wenn sie erhoben werden sollte, berichten werden. Auch die Gehilfenfrage in ihrem ganzen Umfange in den Kreis seines Interesses zu ziehen, hält sich der Vorstand für verpflichtet. In einer stark besuchten Versammlung der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen, die sich mit der Frage der Privatbeamtenoerstcherung zu beschäftigen hatte, sind wir durch unfern Schriftführer ver treten gewesen und haben unter ausführlicher Begründung unserer Anschauung Ausdruck gegeben, daß die Vorlage des Versicherungsgesetzes in ihrer jetzigen Form weder den Interessen der Chefs noch denen der Gehilfenschaft ent spricht und daher abzulehnen sei. Es ist in diesem Sinne eine Resolution einstimmig zur Annahme gelangt, die dem Reichstage zugehen soll. Bedauerlich ist es freilich, daß der von allen Seiten mit so großen Hoffnungen erwartete Ent wurf zu Beanstandungen Veranlassung gibt, die geeignet erschienen, die Begründung einer Privatbeamtenpensions versicherung in weite Ferne zu rücken. Wer würde cs nicht begrüßen, wenn ein Gesetz die Zu kunft des im allgemeinen doch wirklich nicht glänzend be zahlten Buchhandlungsgehtlfen und seiner Familie sicher stellte? Der vorgelegte Entwurf ist aber hierzu nichts weniger als geeignet. Die Beiträge, die der Entwurf vorsteht, sind so hoch gestellt, daß der Buchhandel sie kaum wird tragen können. Die Mittel werden von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern je zur Hälfte aufgebracht und sind in neun verschiedene Gehaltsklassen abgestuft, die in Monatsbeiträgen zu entrichten sind. Danach betragen die Jahresbeiträge, die, wie gesagt, je zur Hälfte dem Arbeitgeber und dem Arbeit nehmer zur Last fallen, ^ 19.20; ^ 38.40; 57.60; ^ 81.60; ^ 115.20; 158.40; 199.20; 247.20; 319.20. In Prozenten ausgedrückt stellen die Beiträge in den unteren Gehaltsklaffen 3V»—5"/,, 5'/>—7"/, und in den höheren Klassen 6—8"/, des Gehalts dar. Zu versichern würde im Buchhandel jeder Lehrling und jeder Gehilfe sein, da kaum viele seiner Gehilfen mehr als 5000 ^ Jahresverdienst haben dürften. Angestellte, die mehr als 5000 verdienen, unterliegen nämlich der Versicherungspflicht nicht. Dagegen sind die Beträge, dis der Versicherte als Ruhegehalt und seine Witwe und Kinder zu beanspruchen haben, verhältnis mäßig gering, da ein riesiger Beamtenapparat einen sehr großen Teil der Beiträge verschlingt. Auch sonst sind uns die staatlichen Gewalten nicht immer Förderer. Dem Reichstag liegt der Entwurf eines Gesetzes über Mißstände im Heilwesen vor. So harmlos der Titel klingt, so wenig ist es sein Inhalt. Würde der Entwurf Gesetz werden, so würden seine Be stimmungen den Buchhandel, Verlag wie Sortiment, erheblich einengen und schädigen. Bücher über Geschlechtskrankheiten, über sexuelle Dinge überhaupt würden kaum noch gedruckt oder verkauft werden können; jeder Buchhändler, der eine Zeitschrift verkauft, in der sich ein Inserat befindet, das dem Wortlaut dieses Gesetzes zuwider ist, macht sich strafbar. Und wie drakonisch find die Strafen! Es ist hier nicht der Ort, darauf weiter einzugehen. Der Vorstand des Börsenvereins, ebenso der des Deutschen Verlegervereins haben Eingaben an den Reichstag gerichtet. Aus diesem Grunde glaubte Ihr Vorstand, davon absehen zu sollen, ebenfalls eine solche Eingabe zu veranlassen. Auch die Verteuerung des Fernsprechers droht noch immer, unsere schon genügend hohen Geschäftsunkosten zu vermehren. Und dies ist keine Ausgabe, von der man absehen kann. Der Fernsprecher ist schon eine so ent schiedene Notwendigkeit im Geschäftsleben geworden, daß seine Abschaffung, wenn auch der Preis noch so hoch steigen mag, unmöglich ist. Hoffen wir, daß dieser Kelch an uns vorübergeht. Wenn wir im abgelaufenen Geschäftsjahre die Rabatt frage nicht berührt haben, so möchten wir damit nicht den Anschein erwecken, als hielten wir sie für erledigt und gelöst. Wir sind nach wie vor der Ansicht, daß der Verlag versuchen muß, dem Gesamtwohl des Buchhandels gegenüber auch ein Opfer nicht zu scheuen und auf die Verbesserungen der Bezugsbedingungen, besonders der wissenschaftlichen Literatur, sein Augenmerk zu richten. Die Entgegnung, daß dies nicht möglich sei, ist heute abgetan, nachdem die juristischen Verleger, ein großer Teil der medizinischen und einige Verleger für ihre gesamte Produktion ihren Rabatt erhöht haben. Immer wieder wird auch von den hartnäckigsten Gegnern einer Rabatterhöhung zugegeben, daß das Sorti ment die billigste Vertriebsform darstells. Man erhalte sich diese Vertriebssorm, man stütze sie in dem Kampfe, den sie nach allen Seiten z» bestehen hat, es ist nicht nur eine
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