111, 15. Mai 1911. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschu. Buchhandel. 5913 H. Hagerup in Kopenhagen. s. ^^29 N. Hartleben^S Verlag in Wie«. 5938 ^1 ^ 10 / ^ ^ b *L3.rLsbsQ'8 Llsinsr VoULS-^.tls.3. 2. ^.uüa^s. 6sb. 7 20 -Z. *ks.b1: I11u8iriortsr k'übrsr ckureb Oberösterreieli. 2. ^uü. 6sb. 3 60 *Hubbard: Die Verwertung der Holzabfälle. 3. Ausl. 3 geb. 3 80 «H. *Lsu68tsr klau von ^Visv 1: 15 000. 26. ^uü. 60 *Roller: Technik der Radierung. 3. Ausl. 3 geb. 3 80^. Insel Verlag in Leipzig. 5941 I. U. Kern s Verlag (Max Müller) in Breslau. 5928 Wilh. Gottl. Korn in BreSlau. 6929 Karte des schlesischen Gebirges. 1 50 «eorg Müller Verlag in München. 5935. 6939. 6942 *Mauthner: Wörterbuch der Philosophie. Bd. 2. 16^60H; geb. 23 2 Bde. kplt. 31 ^ 50 in Leinen 38 in Halbleder 47 X. *Thackeray: Pendennis. 3 Bde. 13 X 50 geb. 18 *— Werke. Bd. 1. 4 geb. 5 ^ 50 Luxusausg. 16^. *Antal: Feuerreigen. 3 geb. 4 *von Molo: Das gelebte Leben. 2 ^ 50 Moritz PerleS Verlag in Wien. 6942 Dietrich Reimer (Ernst Vohsen) in Berlin. 5937 Lsdist. Lck. 1. 6sd. 4(H Lä. 2. 6sb. 40 . Lä. 3. 60 . vr. Walther Rothschild in Berlin. 5943 *Berolzheimer: Die Gefahren einer Gefühlsjurisprudenz in der Gegenwart. 1 Carl Schrrridtke in Laarbrücken. 5927 Die geologische, mineralogische und palaeontologische Literatur des Saarbeckens bis zum Jahre 1910. Zusammengestellt von Keßler und Willing. 3 Leonhard Limion Nachf. in Berlin. 6934 Lobs LsäsutuvA 1861—1911. (Volk^irtsebaktliobe 2sit,- kraxsn. 33. Lekb 3.) 1 ^t. Strecker L Schröder in Stuttgart. 6923 *Zimmermann: Die Naturphotographie. 1 kart 1. 20H; geb. 1 ät 40 H. *Lux: Die Kunst des Amateurphotographen. Kart. 1 60H. Süddeutsche Monatshefte G. m. b. H. in München. 5932 *Deleddar Ehrliche Seelen. 3^l60H; geb. 4 50 Bernhard Dauchnitz in Leipzig. 6943 Vol. 4261. Morris: Vittoria Vietrix. 1 ^ 60 §sd. in Oriß.-Vsinsudä. 2 20 in Orix.-668obsvLbä. 3 ^l. Vol. 4262. "Lsvvlstt.: LriEnbeack tbs 6rsat. 1 ^ 60 ^sb. Verlag der Greuzboten, G. m. b. H. in Berlin. 5925 vis Orenrboten 1911, Lskt 19. 50 Wilhelm Biolet in Stuttgart. 5936 Lange: Der Bibliothekar. 1 20 H. IVaää^: l'bs Lebo. 26. ^llü. 2 Kröher: Heiteres für Deutschlernende. 1 60 -Z. l"' 60 -z. ' l t ur ta isniso srnsn s.) 0^1 o^' ^boäot63 bi8torigu63 kran^ai868 et ^o^eux PL886 tswp3. 6?d.' 2 kur Lots und Le9taurant ^.o^tsllte. Lauinann: I'bs ^Vorlä ok Oommsree. 2. ^.uü. 6sb. 1 ^ 60 BolkSerzieher-Verlag in Schlachtensee. 6930 Aufstieg und Niedergang der Völker nach volksorganischer Geschichtsauffassung. Von einem Deutschen. 1 80 H. Nichtamtlicher Teil. Die englische Urheberrechtsreform. Von Prof vr. Ernst Röthlisberger-Bern. Am 7. April 1911 ist der von der englischen Regierung eingebrachte Gesetzesentwurf für die Kodiftzierung der eng lischen Urheberrechtsgesetze in zweiter Beratung vom Hause der Gemeinen angenommen worden. Die denkwürdige Sitzung, in der der Handelsminister, Herr Buxton, den Ent wurf zergliederte und empfahl, wies mehrere spannende und auch heitere Episoden auf. Die Leader der beiden historischen Parteien sprachen sich grundsätzlich für die Reform aus. Einzelne Opponenten wagten nicht, den Antrag auf Ab weisung der Vorlage zur Abstimmung kommen zu lasten. Die Bill wurde zu erneuter Prüfung an eine Kommission gewiesen. Über diese höchst interessante Phase, die die Be mühungen um ein englisches Reichsgesetz betr. Oop^rigbt gegenwärtig durchmachen, muß auch der deutsche Verleger und Buchhändler, der Fachmann und Gebildete, kurz und Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. sachlich unterrichtet sein. Diesem Zwecke dienen die folgenden Zeilen. I. Großbritannien, das mit seinen 400 Millionen Seelen den quantitativen Hauptbestand der Berner Union bildet, versucht seit 36 Jahren sich ein einheitliches Urheberrechtsgesetz zu geben. Würde dieses Ziel auch nur annähernd erreicht und würde an die Stelle von fast 30 Sondergesetzen ein Reichs gesetz treten, so wäre auch für den internationalen Verkehr außerordentlich viel gewonnen. Jedenfalls hat es die jetzige Regierung an sorgfältiger Vorbereitung der Revision nicht fehlen lassen. Der neue Anstoß zu diesem großen Reform werk ging direkt oon dem Bestreben aus, die in Berlin am 13. November 1908 Unterzeichnete revidierte Berner Konvention in das interne englische Recht aufzunehmen und mit dem Landesgesetz in eine einzige gesetzliche Maßregel zu verweben. Zu diesem Behufs arbeitete zuerst eine außer parlamentarische Kommission unter Lord Gorell im Jahr 1909 die ganze Materie unter Anhörung zahlreicher Interessenten 768