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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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573t Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 108. II. Mai ISN. wiesen werden muß. weil sie wirksamer ist als ein Ein greifen des Vorstandes, der meist gar nicht in der Lage ist. rein lokale Mißstände abstellen zu können. In dieser Beziehung sind die Versammlungen des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine am interessantesten, da hier die Unterschied lichkeit der Bedürfnisse und Wünsche in den einzelnen Kreisen am stärksten zum Ausdruck kommt. Was im Norden als schwerer Übelstand empfunden wird, berührt den Süden kaum, und womit der Osten leicht fertig geworden ist. macht dem Westen noch heute Schmerzen. Dafür sind dort andere Schäden zu beseitigen, andere Wünsche zu be friedigen, so daß wohl selten ein Kreisvertreter ausgesandt wird, dem nicht ganz spezielle Aufträge mit auf den Weg gegeben werden. Von den großen Fragen freilich: dem Warenhaus-, Vereins- und Auchbuchhandel. Zsitungsprämien re. ist kein Ver ein. wo er auch seinen Sitz haben mag. unberührt geblieben, so daß hier die Klagen aller zusammenfließsn und sich in dem Wunsche nach Erlösung von diesen Übeln vereinigen. Die Spuren des modernen Zeitgeistes haben sich unver wischbar in das Gesicht des Buchhandels eingegraben und ihm ein kummer- und sorgenvolles Aussehen verliehen. Ist doch der Trost, den man den Beschwerdeführern geben kann, in vielen Fällen nur ein geringer; ja es klingt fast wie Hohn, wenn ihnen unter Hinweis auf die übrigen Berufsstände gesagt werden muß, daß für den Buchhandel kein besonderes Brot gebacken wird, daß es gelte, noch fleißiger zu sein und noch intensiver zu arbeiten, um sich im Wirtschaftskampf zu be haupten. Denn gerade die Besucher dieser Versammlungen sind sich meist bewußt, alles getan zu haben, was in ihren Kräften steht, und bitten nicht für sich, sondern für die andern draußen im Reich, die nicht kommen und ihre eigene Not er zählen können. . .. Und so wird wieder und wieder erwogen, ob sich nicht doch ein Ausweg, eine Möglichkeit zeigt, um wenigstens die schlimmsten Schäden zu beseitigen. Denn so verschiedenartig auch die Interessen der einzelnen sein mögen, in diesen Tagen fühlen wir uns alle als Glieder einer großen Familie, bereit, einer dem andern zu Helsen, sofern er guten Willens ist. Der Schwerpunkt der Beratungen liegt längst nicht mehr in den Hauptversammlungen des Börsenvereins: sie bringen nur zu äußerem Ausdruck, was in den Ausschüssen. Kom missionen und Vorversammlungen der Vereine beschlossen wurde, seit man erkannt hat, wie verderblich Beschlüsse »aus dem Handgelenk« oft werden können und wie notwendig es ist. »das freie Spiel der Kräfte« auf diesen Versammlungen durch zweckmäßige Hemmungen in die rechte Bahn zu leiten, damit nicht einer Zusallsmajorität überlassen bleibt, was durch Zufall und Majorität nicht entschieden werden kann. Auf allen Vorversammlungen wird die Tagesordnung des Börsenvereins (vgl. Nr. 94) im Vordergrund stehen, da uns schließlich nichts näher angeht, als was uns zeitlich naheliegt. Sie ist nicht sonderlich reich bemessen, zumal wenn man all die verschiedenen Fragen Revue passieren läßt, die den Vorstand während des letzten Vereinsjahres beschäftigten. (Vgl. Geschäftsbericht 1910/1911.) Dafür aber ist die dies jährige Hauptversammlung berufen, über einige Statuten änderungen zu beschließen, nachdem das alte Statut fast 95 Jahre lang unverändert in Krast gewesen ist. Das ist in unserer raschlebigen Zeit, die von heute auf morgen den ständig wachsenden Bedürfnissen der Erwerbsstände Rechnung durch neue Gesetze trägt, ein recht hübscher Zeitraum und jedenfalls ein Beweis für die Sorgfalt, mit der ihre Bearbeiter seinerzeit zu Werke gegangen find. In juristischer Beziehung unterscheidet sich das neue Statut wesent lich von dem alten insofern, als es nur Verpflichtungen und Rechte derMitglieder gegenüber demVerein als solchem, nicht aber gegenüber den Mitgliedern unter einander anerkennt. So be deutungsvoll diese Wandlung in »Ansehung- des bekannten Oberlandcsgerichtsurteils nach der rechtlichen Seile hin ist. so wenig ist anzunehmen, daß dadurch das Verhältnis der Mitglieder zu einander in der Praxis eine Änderung erfährt. Was darüber von unserer Seite aus zu sagen ist, haben wir in den Bemerkungen zu den Sprechsaal-Einsendungen des Herrn Horn-Danzig in Nr. 102 u. 107 dss. Bl. gesagt und dort auch der Meinung Ausdruck gegeben, daß eine Wirtschaftsgenossenschaft wie der Börsenverein durchaus be rechtigt sei. den Umfang der Pflichten und Rechte ihrer Mit glieder gegenüber diesen oder dem Verein selbst zu bestimmen, sofern dadurch der genossenschaftliche Zweck nicht vereilelt wird. Die »Erläuterungen zum Entwurf der Satzungen- haben dem Börsenblatts bcigelegen, sind also wohl zur Kenntnis aller Mitglieder gelangt, so daß an dieser Stelle darauf ver wiesen werden kann. Es kann jedenfalls nur mit Zustim mung begrüßt werden, daß der Ausschuß für die Abänderung der Satzungen sich einerseits daraus beschränkt hat. nur die durch die Verhältnisse unbedingt gebotenen Änderungen materieller Natur vorzunehmen, andererseits aber in seine Aufgabe auch sprachliche Richtigstellungen einbezogen hat. da. wie er mit Recht Hervorhebt, die Pflege der deutschen Sprache eine besondere Ehrenpflicht des Buchhändlers sei. Ob und inwieweit sich freilich die Hoffnung des Ausschusses erfüllen wird, durch seine Arbeit -auf möglichst lange Zeit hinaus eine abermalige Satzungsänderung unnötig zu machen«. hängt von der Stellungnahme des Vereins zu den in Nr. 191 veröffentlichten Vorschlägen des Ausschusses für das Börsenblatt ab. In den Kreisen der Musikalienhändler wird es jedenfalls mit Genugtuung begrüßt werden, daß dem Verein der Musikalienhändler dieselbe Stellung inner halb des Börsenvereins eingeräumt worden ist, wie sie der Deutsche Verlegerverein und der Verein der Kommissionäre seit langem besitzen. Die meisten Änderungen sind rein redaktioneller Natur, einige wenige (wie ß 39. 40 und 48) betreffen Fragen der Organisation und Arbeitsteilung innerhalb des Börsenvcreins selbst, wodurch es verständlich wird, daß bisher nur vereinzelt Stellung dazu genommen wurde. In der letzten Nummer der Mitteilungen des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine (Nr. 10 vom 6. April 1911) werden die Mitglieder aufgefordert, »den Entwurf genau zu prüfen und etwaige Abänderungsvorschläge dem Vorstande des Verbandes zur Kenntnis zu bringen». Von den Punkten, die dem Vorstande selbst zu Beanstandungen Anlaß geben, werden nur zwei aufgeführt: »In § 3 Ziffer 4«, heißt es in der erwähnten Nummer, »sind in dem früheren Entwurf die Worte elngeschoben gewesen: .ferner Warenhäusern und Vereinigungen aller Art. soweit sie nicht in dem vom Börsenverein herausgegebenen Adreßbuch ausgesührt sind'. Dieser Satz ist in dem endgültigen Entwurf nicht ent halten, cs fragt sich aber, ob es nicht im Interesse des Sorti- ments liegt, seine Einfügung wiederum zu beantragen. In ? 8 Abs. 2 Ziffer 2 ist das Wort und in oder geändert worden. Während die alte Fassung nur den Verleger bedrohte, da ja nur er imstande ist, fortgesetzt zu veröffentlichen und zu verbreiten, bedroht die neue Fassung auch den Sortimenter, insofern nicht nur das Veröffentlichen und Verbreiten, sondern auch das Verbreiten allein die Ausschließung nach sich ziehen soll. Weit entfernt davon, systematische Verbreiter von Schmutz literatur schützen zu wolle», sind wir doch der Meinung, daß der Sortimenter beim besten Willen in den meisten Fällen nicht in der Lage ist, den Inhalt eines Buches zu kennen, namentlich wenn es sich um neuere Literatur handelt. Es scheint uns deshalb hart, dem Sortimenter eine Strafe für eine Handlung anzudrohen, die er unter Umständen nicht ge wollt und nicht beabsichtigt hat.»
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