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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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3802 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^5 71. 30. März 1910. auftragsformulars oder unmittelbar unter der Angabe des Nach, nahmebetrags vermerken: »Betrag an das Postscheckamt in H zur Gutschrift auf das Konto Nr des N in M durch Zahlkarte« und der Sendung eine ausgefüllte Zahlkarte des nachstehenden Musters beifügen. Bei Postaufträgen legt der Kontoinhaber die ausgefüllte Zahlkarte zusammen mit dem Auftrag in den Brief. Bei Nachnahmen klebt er die Zahlkarte mit der Klebeleiste auf die Rückseite (nicht auf die Adreßseite) des Briefes, der Postkarte, der Paketadresse, der Drucksache usw. Damit die Zahlkarten während der Beförderung nicht beschädigt oder abgerissen werden, ist die angeklebte Zahlkarte der Größe der Sendung entsprechend zu falten und die andere Schmalseite mittelst. Siegelmarke oder Klebestreifen aus Papier an der Sendung zu befestigen. Nach der Bekanntmachung in Nr. 21 des Postamtsblatts vom IS. März 1910 soll zur Erleichterung des Nachnahmegeschäfts für die Versendung von Karten und Paketen mit Nachnahme im inneren deutschen Verkehr die Benutzung von Nachnahmekarten und Nachnahmepaketadressen mit anhängender Postanweisung zu- gelassen werden. Bei Verwendung dieser neuen Formulare ist die vom Kontoinhaber ausgefüllte Zahlkarte so auf die Adreßseite der anhängenden Postanweisung zu kleben, daß sie sich zwischen der Karte (oder der Paketadresse) und der Postanweisung befindet. Die Postanweisung bleibt in diesem Falle unausgefüllt. Postaufträge oder Nachnahmen, denen ausgefüllte Zahlkarten nicht beigefügt sind, werden nach den bisherigen Vorschriften be handelt, die eingezogenen Beträge also mittels Postanweisung nach Abzug der Postanweisungsgebühr an das Postscheckamt gesandt. Der für Postaufträge und Nachnahmen festgesetzte Höchst betrag von 800 bleibt auch bei der Überweisung der ein gezogenen Beträge mittels Zahlkarte bestehen. Nbliknitt LaMkarte ^ j auf Mark ?k. d-r n-cha.hm. ^ ^ KssscnreiSicn äes Kblenäerr Mark M Pf. Mark Pf. rum pollauürag rur Nacknalime an in - - VOM- kür äsr Konto Nr - bei clem poNlctieckamt in Lettin >1^7. rur öuUcirrist auk äas Konto Nr. bei äem poiNckeckarnt in Berlin7. eingelragen durch: Nnkunsts- ^-Nr. e § 5 ,d 10 Postpakete nach Rußland. — Im Postpaketverkehr mit Rußland ist vor kurzem die Erschwerung eingetreten, daß von den russischen Behörden für jedes der mit einer Paketadresse versandten Pakete drei besondere Zollinhaltserklärungen verlangt werden. Also müssen bei der Versendung von 3 Paketen auf eine Paketadresse statt bisher 3 nunmehr 9 Deklarationen bei gefügt werden, wodurch die Schreibarbeit der deutschen Geschäfte stark vermehrt wird. — Noch umständlicher ist neuerdings der Postpaketverkehr nach Persien, sofern er über Rußland geht: an Stelle der früheren 9 Zolldeklarationen, von denen 5 für die russischen Zollanstalten bestimmt waren, werden jetzt 19 Inhalts erklärungen verlangt (davon 15 für die russischen Behörden). — Da die Notwendigkeit dieser Maßnahme nicht ersichtlich ist, ist der »Deutsch.Russische Verein« an zuständiger Stelle vorstellig ge worden, um aüf die Aushebung der neuen Vorschriften hinzu wirken. (Papier-Zeitung.) Photographisch-technische Mittelschule für Preußen in Berlin. — Eine Photographisch-technische Mittelschule für Preußen soll am 9. April d. I. durch Angliederung einer Abteilung für Männer an die seit nunmehr 20 Jahren bestehende Photographische Lehranstalt des »Lette-Vereins« er öffnet werden. Die Kosten für die Photographische Lehranstalt trägt in Verbindung mit dem »Lette-Verein« die Königliche Staatsregierung unter Beihilfe der Städte Berlin, Schöneberg, Wilmersdorf, während mehrere photographische Großindustrielle die Bausumme gestiftet haben. Die Anstalt, die als technische Mittelschule mit Tagesunterricht Schülern männlichen und weiblichen Geschlechts geöffnet ist, bezweckt Ausbildung ihrer Schüler in allen Zweigen der photographischen Praxis einschließlich derjenigen Berufszweige, die sich der Photographie als Hilfsmittel bedienen. Das Ziel des Unter richts ist, daß die abgehenden Schüler befähigt werden, eine Berufsstellung als Gehilfen in photographischen Ateliers und Reproduktionsanstalten, als photographische Hilfskräfte an Krankenhäusern, Universitätskliniken und medizinisch.wissenschaft lichen Instituten, als Leiter des metallographischen Laboratoriums von Hüttenwerken, als Gehilfen in photo-mechanischen Anstalten anzunehmen. Es wird nur eine begrenzte Zahl von Schülern ausgenommen, doch genießen die aus Berlin, Schöneberg und Wilmersdorf stammenden Schüler ein Vorrecht bei der Aufnahme in die Anstalt. Näheres ist durch die Direktion der Photo graphischen Lehranstalt, Berlin IV. 30, Victoria Luise - Platz 6, zu erfahren. (Deutscher Reichsanzeiger.)
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