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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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15720 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 294. 20. Dezember 1910. Arbeitern ihren Verdienst entziehen. Den zahlreichen Papier- Händlern, die den Handel mit Glückwunschkarten treiben, wird ein wesentlicher Teil ihrer Einnahmen entzogen. »Insbesondere sollten Geschäftsleute hiernach von dem Standpunkt »Leben und Lebenlasseno die auf Anschaffung der privaten Neujahrsgratulation gerichteten Bestrebungen nicht unterstützen. (gez.) Verband Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten.« * Verhaftung eines Buchhändlers in Neapel. — Dem »Oorriers ckells. 8era«, Mailand, vom 15. Dezember 1910 ist fol gendes entnommen (wobei hier auf entsprechende Ver öffentlichungen im Börsenblatt 1901 Nr. 116 und 1903 Nr. 292 hingewiesen sei). Der »Oorrisrs« schreibt: »Man telephoniert uns aus Neapel, 14. Dezember nachts: »Heute wurde der bekannte Buchhändler Josef D'Ambra verhaftet und in die Karzer von San Francesco verbracht. Die Ursache der Verhaftung des Buchhändlers, der schon andere Male sich wegen Betrugs zu verantworten hatte, ist nachstehende: Ver schiedene ausländische Buchhandlungen haben sich an das Mini sterium für auswärtige Angelegenheiten gewandt mit der An klage, daß sie von etlichen in Neapel wohnenden Buchhändlern betrogen worden seien. Letztere bestellten bei den Häusern Bücher mittels Briefpapier, auf dem der Aufdruck »Oowptoir cku livrs st cke8 publierrtions« angebracht war. Die Briefe wurden von M. Emiliani unterzeichnet, und als Vermittler figurierte Giuseppe D'Ambra. Die Häuser sandten die Bücher, erhielten aber nie einen Pfennig. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten benachrichtigte entsprechend das Polizeiamt, die Verantwortlichen ausfindig zu machen. Ein Kommissär erhielt den Auftrag, die Unter suchungen einzuleiten, die zur Entdeckung führten, daß der Ur heber des Betrugs D'Ambra war, während seine Geliebte Mathilde Emiliani die Briefe zeichnete. Bei letzterer wurde sofort eine Haussuchung veranlaßt, und man schritt zur Beschlag nahme zahlreicher Korrespondenzen. »Der betrogenen ausländischen Häuser sind es sieben; aber auch zwei oder drei italienische Buchhändlerfirmen sind Opfer dieses gut ausgedachten Schwindels von D'Ambra. Die Beträge belaufen sich auf insgesamt über vierzigtausend Lire. »Mathilde Emiliani hält sich noch immer versteckt.« Zur Benutzung unserer Bibliotheken. — Uber den großen Fortschritt in der Nutzbarmachung unserer großen Bibliotheken durch Einführung des Leihverkehrs der Bibliotheken untereinander und dessen neuerliche Erweiterung und Regelung (vgl. Nr. 272 d. Bl.) äußert sich in sachkundiger und sehr anerkennender Aus führung ein Mitarbeiter der Breslauer Zeitung in deren Nummer vom 11. Dezember, wie folgt: Das im Jahre 1892 von Althoff begonnene Unternehmen, den Verkehr der Bibliotheken Preußens untereinander zu er leichtern und besonders die kleineren am Reichtum der größeren in bequemster Weise teilnehmen zu lassen, hat durch Ministerial- erlaß vom 1. November d. I. einen organischen Abschluß ge funden. Wenn wir, am Ziele angelangt, zurückblicken auf die achtzehn Jahre der Entwickelung dieser Einrichtung, so finden wir, daß die Anfänge recht bescheiden waren. Man begann mit der Marburger Universitätsbibliothek und setzte sie am 16. Mai 1892 mit der Göttinger in regelmäßigen Leihverkehr. Während also bisher — um hier gleich das Wesen der neuen Einrichtung zu beleuchten — der Marburger Benutzer, der ein Buch aus der Göttinger Bibliothek brauchte, ein Gesuch dorthin richten und ferner die Porto- und Verpackungskosten für Hin- und Rück- sendung übernehmen mußte, brauchte er jetzt nur seine Bestellung auf der Marburger Bibliothek aufzugeben. Alles übrige besorgte die Verwaltung, die auch die Unkosten trug, und nur, um Mißbrauch zu verhüten, eine rein nominelle Gebühr von 10 H für den Band einzog. Die Einrichtung bewährte sich so, daß bereits am 24. Januar 1893 die Paulinische Bibliothek in Münster mit der Universitätsbibliothek in Bonn und die Lyzeal-Bibliothek zu Braunsberg mit der Universitätsbibliothek Königsberg durch Leihverkehr verbunden wurde. Weitere Kreise zog ein Erlaß vom 27. Januar 1893, der einen Leihverkehr zwischen der Königlichen Bibliothek in Berlin und sämtlichen Universitätsbibliotheken des Landes einführte. Nachdem am 16. Mai 1895 Münster auch noch an Göttingen an geschlossen war, erfolgte eine neue erhebliche Ausdehnung des Verkehrs am 31. Oktober 1897. Um nämlich den Lehrern der höheren Lehranstalten die Erlangung der für ihre wissenschaftliche Arbeit erforderlichen Literatur zu erleichtern, wurde jetzt ein Leihverkehr der Schulbibliotheken mit der Königlichen Biblio- thek in Berlin und den Universitätsbibliotheken eingerichtet, derart, daß die Königliche Bibliothek an Stelle der Berliner Universitätsbibliothek die Provinz Brandenburg, jede der übrigen Universitätsbibliotheken ihre Provinz zu versorgen hatte. Im Jahre 1903 wurden in derselben Weise, wie die höheren Lehranstalten, auch die preußischen Staatsarchive in den Leihverkehr ausgenommen und auch in der Folge der Ver kehr im einzelnen noch immer weiter ausgedehnt. Alle die Ver ordnungen, die von Fall zu Fall erlassen waren, entbehrten des systematischen Zusammenhangs, und es bedurfte eines besonderen Studiums, um sich in den mannigfachen Leihverhältnissen zurecht- zufinden. Diesem Ubelstand hat der neue Erlaß vom 1. No- vember ein Ende gemacht und gleichzeitig der Einrichtung die weiteste Ausdehnung gegeben, deren sie innerhalb des Staates fähig ist. Nunmehr stehen die Königliche Bibliothek in Berlin, die Universitätsbibliotheken und die Kaiser - Wilhelm - Bibliothek in Posen untereinander, sowie mit den Bibliotheken sämtlicher Technischen Hochschulen, Staatsarchive und staat lichen höheren Lehranstalten im Leihverkehr. Dabei ist jedoch folgendes zu beachten: Die Königliche Bibliothek, die Uni versitätsbibliotheken und die Kaiser-Wilhelm-Bibliothek in Posen, d. h. also eine große Bibliothek für jede Provinz (Königsberg für Ost- und Westpreußen zusammen, die Königliche Bibliothek für Brandenburg), bilden gewissermaßen die erste Instanz für alle übrigen, in ihrem Bereiche gelegenen Bibliotheken. Während sie selbst ihre Bestellungen unmittelbar an diejenige Bibliothek richten, von der sie die sicherste und schnellste Ausführung er warten, müssen sich die anderen Bibliotheken zur Erlangung der gewünschten Literatur zuerst an die zuständige Bibliothek ihrer Provinz wenden, und erst, wenn diese versagt, dürfen sie eine beliebige andere Stelle angehen. Ein Beispiel möge dieses Ver- Die Breslauer Bibliothek kann sich im Interesse eines Be nutzers, der ein gesuchtes Buch bei ihr nicht findet, gleich an das am entferntesten gelegene Bonn wenden, wenn sie annimmt, daß das Werk dort vorhanden ist, sei es, daß es in der Rhein provinz erschienen ist und als Pflichtexemplar nach Bonn ge liefert werden mußte, sei es, daß es der romanischen Literatur angehört, deren Pflege Bonn als Spezialaufgabe zugewiesen ist (ebenso wie Breslau die der slawischen, Göttingen der englischen, Kiel der nordischen Literatur), oder sei es endlich, daß der Besteller auf irgendeine Weise, etwa durch das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken in Berlin, von dem Vorhandensein des Werkes in Bonn Kenntnis erlangt hat. Dagegen muß die Bibliothek des König lichen Gymnasiums in Brieg für einen Oberlehrer, der dasselbe Buch sucht, wenn sie nicht mit voller Bestimmtheit weiß, daß sie einen vergeblichen Versuch machen würde, zuerst ihre Provinzial- bibliothek, also Breslau, angehen, und erst, wenn sie von dort den Bescheid erhalten hat, daß es nicht vorhanden sei, darf sie anderswo ihr Glück versuchen. Bei Bestellungen aus der Königlichen Bibliothek in Berlin kann erfreulicherweise auch direkt Nutzen gezogen werden aus dem Gesamtkatalog der Preußischen Bibliotheken und den Arbeiten des Auskunftsbureaus der deutschen Bibliotheken. Wenn die bestellende Bibliothek den Bestellschein mit einem ^ be zeichnet, wird der Zettel, falls das Buch in der Königlichen Bibliothek nicht vorhanden ist, dem Auskunftsbureau übergeben. Dieses vermittelt aus dem bereits fertiggestellten Teile des Gesamtkatalogs, oder, wenn das erfolglos, aus dem auf Grund seiner Umfragen angelegten Ergänzungskatalog, ob das Buch im Besitz einer der am Leihverkehr beteiligten Bibliotheken zu finden ist, und versieht den Zettel mit einer entsprechenden Notiz. Was die Gebühr angeht, welche die vermittelnde Bibliothek vom Benutzer für jeden Band erhebt, so wird bei deren Be messung unterschieden zwischen den Bibliotheken, welche von ihren Entleihern eine Halbjahrsgebühr von 2.60 ^ erheben — es sind
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