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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1910
- Strukturtyp
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- 1910-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1910
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. ^ 53, 7. März 1910. bei denen zwar der Sachname einen handelsgerichtlich feststehenden Zusatz bildet, die aber in der Praxis doch allgemein unter dem Personennamen bekannt sind. Für den praktischen Gebrauch ist deshalb der bekannte, gebräuchliche Personenname sinnleitend und demgemäß auch bei der Alphabetisierung zu bevorzugen, nämlich: Golde, H, Buchhandlung von . . . Schönherr, Hans, Verlag von . . . Anderseits hat ein Adreßwerk allerdings auch die Aufgabe, die Firmen genau nach dem handelsgerichtlichen Eintrag zu verzeichnen. Findet nun aus praktischen Gründen eine Umstellung der handelsgerichtlich registrierten Firma statt, so könnte technisch jenem Erfordernis auch dadurch Rechnung getragen werden, daß entweder der gesamte handelsgerichtliche Eintrag unterstrichen oder daß die Umstellung durch Pünktchen (bzw. ein entsprechendes Zeichen) ersichtlich gemacht würde, z. B.: Colin, Armand, Librairie . . Paris Fock, Gustav, Buchhandlung . . . Leipzig Verein für deutsche Literatur, Allgemeiner . . . Berlin. Diese mit Personennamen zusammengesetzten Sachnamen scheiden demnach bei der Aufstellung von Alphabetisierungsgrundsätzen für letztere aus, da sie nach den beginnenden Buchstaben der Eigen namen zu ordnen sind. Welcher Gesichtspunkt hat nun für die Reihenfolge der ver bleibenden unpersönlichen Sachfirmen platzzugreifen? Auch hier bieten sich dem Alphabetisierenden zunächst zwei wichtige Anhaltspunkte: ein zu wählendes Stichwort und das Domizil der Firma. Was ist sinnleitender, also für den Gebrauch praktischer? Wenn irgendeine solche Firma, etwa der »Verlag für Börsen- und Finanz-Literatur« oder der »Verlag der Jugend« oder »Buch handlung der praktischen Medizin« zu einem Zwecke nachgeschlagen werden soll, so wird es meist bekannt sein, um welches Domizil bei der einen oder anderen Firma es sich handelt. Vielleicht wird sogar irgendein Ereignis oder eine einzuleitende Manipulation an einem bestimmten Domizil als eine der ersten Voraussetzungen diejenigen sinnleitenden Momente bestimmen, die beim Nach schlagen einer Firma in Betracht kommen. Es ergibt sich also hieraus, daß die Praxis gerade in dem Domizil der Firma eine wichtige Handhabe erblickt, um deren genaue Adresse oder sonstige Zusätze festzustellen, und es erscheint deshalb durchaus gerecht fertigt, gleichlautende Sachfirmen zunächst nach dem Orte und erst in zweiter Linie, wenn dieser, wie bei firmenreichen Orten (Berlin, Leipzig rc.), nicht mehr hinreicht, nach dem zu wählenden Stichworte zu alphabetisieren. Hier könnte allerdings eingewendet werden, daß gerade die Firma das Feststehende, das Domizil das Variierende ist und das- infolgedessen die eine oder andere Firma auch in wechselnder Reihenfolge verzeichnet werden müßte, wenn sie ihr Domizil beispielsweise von Wilmersdorf nach Berlin oder umgekehrt verlegt. Hier muß aber doch berücksichtigt werden, daß erstens derselbe Wechsel auch bei den persönlichen Firmennamen vorkommt, die nach dem Orte alphabetisiert zu werden pflegen, und daß sodann auch das neue Domizil durch die fortlaufenden Nachträge usw. bekannt wird. Dieses Argument könnte aber schon deswegen nicht in die Wagschale fallen, weil ja ein Adreßbuch in jedem Jahre neu erscheint, um die inzwischen vorgekommenen Veränderungen usw. zu berichtigen. Nach diesem Grundsatz, gleichlautende Firmennamen nach dem Orte zu alphabetisieren, verfährt »Müllers Adreßbuch«, während das »Offizielle Adreßbuch« die Reihenfolge nach Stich worten vorgenommen hat, wobei e bisweilen das Eigenschafts wort, bisweilen das Hauptwort als Stichwort benutzt, z. B.: Verlag des Deutschen Nationalbundes, „ der illustrierten Criminalzeitung, „ der deutschen Export-Revue, „ der Internationalen Revue, „ des Literarischen Bulletin. Die gleiche Anomalie, wie sie bei den durch Bindestrich getrennten Büchertiteln vorhanden war, entsteht auch bei den Firmennamen, die in derselben Weise durch Bindestrich getrennt sind. »Müllers Adreßbuch« und das »Offizielle Adreßbuch« verfahren in dieser Beziehung übereinstimmend, indem sie Buch- (Kunst- und Devotionalien)handlung „ -(Kunst- und Musikalienhandlung „ -(Kunst- und Papierhandlung unter dem ersten ergänzten Stichworte »Buchhandlung« alpha betisieren, während, wie bereits erwähnt, das »Wörterbuch der Volkswirtschaft« in dieser Beziehung nach einem bestimmten registriertechnischen Grundsätze nicht zu verfahren scheint Schließlich entsteht noch die Frage, nach welchen Ge sichtspunkten innerhalb eines firmenreichen Ortes (Berlin, Leipzig usw.) das zu benutzende Stichwort auszuwählen ist. Nach der Zusammensetzung der liier in Betracht kommenden Firmennamen unterscheiden sich diese in: a) regelmäßig gebildete: Buchhandlung »Bodenreform« „ »Volksstimme« Verlag (für) Fachliteratur „ (des) Maschinenbau . . . b) unregelmäßig gebildete: Aktiengesellschaft für Verbreitung literarischer Werke Buchhandlung der Anstalt Bethel „ der Diakonissen-Anstalt »Trautes Heim« Verlag der Täglichen Rundschau, „ des Theosophischen Wegweisers. Bei ersteren (rr) gilt das beigefügte Substantiv naturgemäß als Stichwort, während bei letzteren (b) die Wahl desselben ziemlichen Schwankungen unterliegt. Da »Müllers Adreßbuch« nach Orten alphabetisiert, ist die Benutzung des Stichwortes nur in be schränktem Maße erforderlich, während der Bedarf an solchen Stichwörtern ein weit größerer ist, wenn gleichlautende Namen in firmenreichen Orten nur nach jenen alphabetisiert werden. In dieser Beziehung fehlt im »Offiziellen Adreßbuch« die Einheitlich keit der Wahl, denn dort sind folgende Stichwörter benutzt: Buchhandlung der Anstalt Bethel „ „ Diakonissen-Anstalt »Trautes Heim« „ desDeutsch enHandlungsgehilfen-Verbandes Verlag der Täglichen Rundschau. »Müllers Adreßbuch« Pflegt in solchen Fällen meist das bestim mende Sachwort, nicht das ergänzende Beiwort zu registrieren nämlich: Buchhandlung des Ostdeutschen Jünglingsbundes unter »Jünglingsbund«, nicht unter »Ostdeutschen«. 7. Die Behandlung von Titulaturen und buchgewerb lichen Amtsstellen. Unter Titulaturen sind Firmenzusätze wie: »Königs.« »Großherzogl.«, »Privilegierte«, »vr.«, »Prof.« usw. zu verstehen, bezeichnung darstellen, vielmehr einen zum Namen gehörigen Bestandteil bilden und diesen oft in einer individuell bestimmten Form ergänzen. »Müllers Adreßbuch« stellt in seinen Leit sätzen die Regel auf, daß Titel, die unmittelbar bei dem Haupt namen stehen, bei der Alphabetisierung unberücksichtigt zu lassen sind, während das »Offizielle Adreßbuch für den Deutschen Buch handel« teils in ähnlicher Weise verfährt, also: ILöui^l.j Vsria^sckruelrsrei, öerlin, skrok.j IiSdiuarinZ I^shrmittelhancklun^, Ltuttxart. alphabetisiert, teils aber auch Titelzusätze berücksichtigt, indem es entsprechende Firmen unter diesen einordnet, z. B-: Ut^ieruuA-.kuehckruekei-ei, ki'ivilsZisrts IVurtt. Libslaus alt. Als buchgewerbliche Amtsstellen kommen Firmen-Anfänge, wie »Expedition«, »Administration«, »Bureau« usw., in Betracht. Die beiden maßgebenden buchhändlerischen Adreßbücher pflegen diese Firmennamen zu alphabetisieren, und zwar, wenn sie in größerer Anzahl Vorkommen, teils nach Orten, teils nach Stich worten. Bei diesen Firmenzusätzen entsteht allerdings die Frage, ob durch diese Art Alphabetisierung den Bedürfnissen der Praxis gedient ist, denn solche Zusätze unterliegen im praktischen Ge brauche ziemlichen Schwankungen. Während bei deutschen Firmen häufig das Wort »Expedition^ gebraucht wird, ist in Österreich »Administration«, in der Schweiz und anderen Ländern meist »Bureau« vorherrschend. Der Benutzer eines solchen Nach schlagewerkes ist nun in der Regel im Zweifel, ob er eine derartige Firma unter diesem oder unter jenem Zusatze zu suchen hat. Diese Zweifel entstehen namentlich auch bei Firmennamen, die aus Zeitschriftentiteln usw. gebildet sind (Expedition der »Beobachters«, Redaktion der »Müllerzeitung«, Verlag der »Wohnungsblätter«). In solchen Fällen läßt sich her Benutzer eines
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