Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090123
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190901238
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090123
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-01
- Tag1909-01-23
- Monat1909-01
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 18. 23. Januar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel 959 1884 endlich fand im kleinen Saale der Buchhändlerbörse die erste konstituierende Versammlung des Vereins und die Annahme der Satzungen statt. Der erste Vorstand bestand aus den Herren Carl Voerstec als Vorsitzendem. Ludwig Staackmann, Karl Franz Koehler, C. A. Schulze. M. C. Cavael und Johannes Grunow. Der Verein begann mit 47 Mitgliedern, die 39 Firmen vertraten Die damals angenommenen Satzungen find un verändert beioehalten worden bis in das Jahr l890. In jenem Jahre erfuhren sie eine eingehende Neubearbeitung und Erweiterung. Zugleich erwarb der Verein die Eigen schaft einer juristischen Person. Angenommen wurden die neuen Satzungen in der Hauptversammlung des Vereins am 14. Oktober 1890. Der damalige Vorstand bestand aus den Herren Ludwig Staackmann als Vorsitzendem. Alfred Voerster. Max Cyriacus. Richard Schulze und Johannes Grunow. In der Eigenart des Kommissionärs liegt es. wenig nach außen hervorzutreten. Diesem Wesen entsprechend bai sich auch der Verein Leipziger Kommissionäre verhältnismäßig wenig in der Öffentlichkeit gezeigt; wohl aber hat er reich in der Stille gewirkt, und manche Einrichtung, die heute von der Allgemeinheit des Buchhandels als selbstverständlich und als Gemeingut hingenommen wird, ist aus die stille und unermüdliche Arbeit der Bereinsmitglieder zurückzusühren. Die tägliche Abwicklung des inneren Verkehrs hat mit wertvoller Unterstützung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig und aller seiner Mitglieder eine durchgreifende Re gelung erfahren, die eine glatte und vollkommene Bewäl tigung der beständig wachsenden großen Aufgabe ermöglicht. Ohne erkennbare Hast, ohne Ausregung und Störung vollzieht sich dieser ins Riesenhafte gesteigerte Verkehr täglich in geschäftsmäßiger Ordnung und geht allabendlich als ein mächtiger Strom hinaus ins Reich und die Welt, dank der bis ins kleinste durchdachten und vorzüglich geleiteten Organisation der Arbeit durch den Verein Leipziger Kommissionäre und der verständnisvollen Mitwirkung des gesamten Leipziger Buchhandels. In der gleichen ruhigen, sticntz geregelten Form erledigt sich der sehr bedeutende Um satz im Baroerkehr des gesamten Buchhandels durch Zahlung oder wöchentliche Verrechnung. Eine kleine, in knappe Regeln gefaßte Schrift »Der buchhandlerische Verkehr über Leipzig, (1»97s 2. Auflage 1904). herausgegeben vom Verein Leipziger Kommissionäre, gibt dem Buchhändler auch außerhalb Leipzigs eingehende Auskunft und Belehrung über alle die zahlreichen Einzelheiten, aus denen dieser Verkehr sich zusammensetzt. Ihre recht all gemeine Beachtung wird viel dazu beitragen, die Aufgabe des Kommissionärs und die glatte und erschöpfende Erledigung aller der vielen geschäftlichen Vorkommnrsse. die der Tag bringt, zu erleichtern. Nach außen hin hat der Verein gleichfalls nie geruht, um Verkehrserleichlerungen zu schaffen, wo und wie sich das Bedürfnis geltend gemacht hat. Die Zahl der Verbindungen Leipzigs nach außen mit direkten Bücher wagen in Eilzügen nach allen Richtungen beträgt zurzeit 2l Zum weitaus größten Teil sind sie der Anregung des Vereins Leipziger Kommissionäre zu danken. Die Zahl der Leipziger Auslieferungslager auswärtiger Verleger betrug Ende vorigen Jahres 3186. Auch diese große Vermehrung einer für die Schnelligkeit des Buchhandelsverkehrs außer ordentlich wichtigen Einrichtung ist ein Erfolg der unab lässigen Einwirkung und Fürsorge des Vereins Leipziger Kommissionäre. Der Kundige wird ermessen, wenn er die gewaltige Ziffer der Leipziger Kommittenten; 110221 ins Auge faßt. welche große und verantwortungsvolle Aufgabe den ver- hältnismäßtg wenigen Leipziger Kommissionären und allen ihren Mitarbeitern täglich obliegt, und ihnen gern verdiente Anerkennung zollen. Wenn vorhin bemerkt worden ist. daß es im Wesen des Komnüssionärs liege, möglichst wenig aus seinem Geschäftskreise heraus an die Öffentlichkeit hervorzu- treten. so darf diese bescheidene Zurückhaltung uns nicht hindern, hier, in der Öffentlichkeit des Beruss. an sie. die treuen, arbeitsamen Förderer des Buchhandels verkehrs. das Wort zn richten, heute, am Ehrentage ihres Vereins, und sie dazu aufs herzlichste zn begrüßen. Von den in vorstehenden Zeilen unter den tüchtigen Leitern des Vereins genannten Kollegen weilen leider nur sehr wenige noch unter den Lebenden; die meisten hat der Tod vorzeitig abgerufen. Wir gedenken dieser bewährten, liebens würdigen Männer in Ehren. Ihre Nachfolger sind in treuer Arbeit bemüht, das Geschaffene zu erhalten und entsprechend den stetig sich mehrenden Verkehrsanforderungen der fort schreitenden Zeit auszubauen und zu erweitern. Unsere auf richtigen guten Wünsche begleiten sie in diesem Bemühen. Wir sind überzeugt, daß viele Kollegen im weiten deutschen Buchhandel sich gern diesen Wünschen anschließen. Red. Zum Artikel' Der internationale Literatur- und Kunstschuh und die Berliner Konferenz. (Vgl. Nr. II u. 12 d. Bl.) Hierzu wird uns von geschätzter Seite geschrieben; (Red.) Der Aufsatz von vr. I. Gunz. betitelt; »Der inter nationale Literatur- und Kunstschutz und die Berliner Konferenz« (vergl. Börsenblatt Nr. ll u. 12 vom 15. u. >6. Januar 1909) bedarf in einem wesentlichen Punkte, der das jetzt noch geltende Recht betrifft, der Berichtigung. Or. Gunz schreibt (Nr. 11. S. 574. Sp. 2. Z. 1l—19s; »Denn wenn auch die in Paris beschlossenen Ände rungen nahezu allgemeine Geltung besitzen, soweit über haupt die Wirkung der Konvention reicht, so bestehen doch insofern Ausnahmen, als Großbritannien die Zusatzakte und Norwegen die Deklaration nicht unterzeichnet haben, so daß im Gebiet des elfteren Staates die Konvention in der alten Form, aber mit der Deklaration, in Nor wegen aber in der Neuen Form, jedoch ohne die Deklaration in Kraft steht,. Die Sache verhält sich umgekehrt. Großbritannien hat bekanntlich die Pariser Zusatzakte unterzeichnet, nicht aber die Deklaration; dagegen ist Norwegen — und nach dem 190 t erfolgten Beitritt zur Union hat sich ihm hierin auch Schweden angefchlosscn — der Pariser Zusotzakte nicht beigetreten, wohl aber der Deklaraiion. In Groß britannien gelten also die Berner Konvention mit Zusatzakte. ohne Deklaration, in Norwegen und Schweden nur die Berner Konvention mit Deklaration. Dies hat eine entscheidende Wirkung auf das jetzt noch in der Union anwendbare üoersetzungsrecht. rüdem dieses rn den Beziehungen zu Norwegen und Schweden nur während einer zehnjährigen Frist geschützt ist, während es in den Beziehungen unter den Unterzeichnern der Zusatzakte so lange anerkannt bleibt wie das Vervielfältigungsrecht, soiern eine Übersetzung innerhalb der ersten zehn Jahre erscheint. (Siehe hierüber; Röihlisberger. »Die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst und die Zu satzabkommen«^ S. 19. 20. 50, >83. 187. 189. und allgemein über die jetzige und künftige Lage; S. I. 3. 27, 308—311. 314, 3lL, 317. 319.) Im Anschluß daran sei bemerkt, daß die Sondex- ILS"
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder