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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.08.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-08-16
- Erscheinungsdatum
- 16.08.1894
- Sprache
- Deutsch
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189, 16. August 1894. Nichtamtlicher Teil. 4881 Nichtamtlicher Teil. Kreisvrrein der Nheinisch-Westfälischen Buchhändler. 51. ordentliche Hanptversammlnilg zu Köln aiu 17. Juni 1894. Aachen, Trier, Köln, Düsseldorf, Münster, am 1. August 1894. Geehrte Herren Kollegen! Außer dem gesamten Vorstände nahmen au der Haupt versammlung vom 17. Juni dreißig Mitglieder aus den Städten Aachen, Barmen, Bonn, Düren, Düsseldorf, Elberfeld, Hagen, Coblcnz, Köln, Mörs, Mülheim a. d. Ruhr und Neuß teil. Nach der üblichen Feststellung, daß die Versammlung den Vorschriften der Satzungen entsprechend cinbcrufen worden sei, und nach warmen Begrüßungswortcn verlas der Vorsitzende, Herr W. Lader, den nachstehenden Jahresbericht. «Das verflossene Vercinsjahr hat eine wesentliche Verschiebung i»i Bestände unserer Mitglieder nicht gebracht, so daß unser Verein gegen das Vorjahr mit 184 ordentlichen, 10 außerordentlichen und 2 Ehrenmitgliedern, heute 187 ordentliche, 9 außerordentliche und 2 Ehrenmitglieder anfzuwciscn hat. Am 22. April 1893 verschied Herr Friedrich Tiggcs in Gütersloh und am 21. August 1893 nach einem arbeitsreichen Leben im Alter von 72 Jahren Herr Joseph Bachem, Besitzer der Firma I. P. Bachein in Köln. Ich bitte Sic, das Andenken der verstorbenen Kollegen zu ehren, indem Sie sich von Ihren Plätzen erheben. Auch in diesem Jahre hat Ihr Vorstand geglaubt, dem vor jährigen Beispiele folgen zu sollen und dem Kölner Lokalvercin zu den festlichen Veranstaltungen für unsere Hauptversammlung einen Zuschuß bis zur cvcnt. Höhe von 150 ^ zu bewilligen, und ersucht Sic durch mich, diese Bewilligung nachträglich genehmigen zu wollen. Im verflossenen Vereinsjahrc trat Ihr Vorstand in vier Sitzungen zusammen, in welchen neben der Erledigung regelmäßig lausender Arbeiten Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu beraten waren. Von den beide» im vorjährige» Berichte als noch schwebend bezcichncten Verhandlungen hat eine dadurch ihre Erledigung ge funden, daß der Vorstand des Börscnvercins über eines unserer Mitglieder die Ausschließung wegen wiederholter Satzungsverletzung verfügt hatte. Diese Entscheidung wurde aber auf inständiges Bitten des Beklagten in eine an den llntcrstützungsvcrein sofort zahlbare Buße von 200 und eine Kantionslcistung von 500 .// nmgc- wandclt, wobei indes ihre Ausführung bei neuem Vergehe» bis zur Aufstellung der Tagesordnung für die Hauptversammlung 1894 Vorbehalten blieb. Wir können zu unserer Freude berichten, daß nach erfolgter Zahlung der Buße und Kaution der ursprüngliche Beschluß des Börscnvorstandcs nicht in Kraft zu treten brauchte. Zu besonders schwierigen und weitläufigen Auseinandersetzungen führte die zweite aus dein Vorjahre übernommene Sache, über deren Verlauf wir Ihnen kurzen Bericht zu schulden glauben. Zu einem zehnmal jährlich nur broschiert erscheinenden Fahrplane hatte eine Sortimentshandlung Rheinlands im Jahre 1892 einen Kaliko-Umschlag «»fertigen lassen, dessen Herstellungskosten durch zu- gefügtc Inserate gedeckt wurden, und denselben den Käufern des Fahr planes unentgeltlich zugegeben. Es lag dabei die Ansicht zu Grunde, daß hierin nur ein unanfechtbares Jnscrnten-Unternehmen zu er blicken sei. Ihr Vorstand war dem entgegengesetzt der Ueberzeugung, daß in dieser Vertriebsart eine Verletzung des 8 2 unserer Ver kaufsnormen vorliege, und versuchte zunächst auf gütlichem Wege die Aufgabe des Unternehmens zu veranlassen. Da aber die Er klärung abgegeben wurde, daß weder ein Urteil des Ortsvcreins, »och auch des Kreisvcreins Berücksichtigung und nur der Spruch des Börscnvereins-Vorstandes Beachtung finden werde, baten wir, entgegen dem sonst üblichen Geschäftsgänge, direkt den Börscn- vercins-Vorstand, die Streitfrage zu entscheiden. Zunächst lehnte dieser am 4. Juli 1892 die Verfolgung ab, weil eine Verletzung der Börscnvercins - Satzungen nicht vorliegc, entschied aber nach nochmaliger eingehender Begründung unserer Ansichten am 6. Juli 1893, daß eine solche Zugabe als gegen die Verkaufsnormen unseres Vereins verstoßend erklärt werden müsse. Gleichzeitig aber erhielten wir die uns überraschende Eröffnung, daß die Frage dadurch in ein neues Stadium getreten sei, daß die ursprüngliche Einbanddecke, welche den Titel des Fahrplanes trug, zurückgezogen und eine neue hcrgcstcllt worden sei, nur mit der Firma der Sortimcntshandlnng versehen. «Hierdurch,« folgerte nunmehr der Bürsenvereins - Vorstand, »hat der Beklagte der Decke die Eigenschaft einer Einbanddecke ge nommen und sie zu einem Reklamczwccken dienenden Emballage- Karton gemacht.« »Es wäre,» heißt es iveiter, »ein mehr als be denklicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Einzelnen, wollte irgend jemand hiergegen etwas unternehmen; denn er würde sich sofort im Gegensatz zu den bestehenden Gesetzen befinden. Die Ver kaufsnormen des Rheinisch - Westfälischen Kreisvereins müßten ab- gcändcrt werden, wenn sie jetzt noch, nachdem die Decke in ange gebener Weise geändert wurde, gegen den Beklagten ins Feld ge führt werden könnten.« Wir werden uns hoffentlich Ihrer Zustimmung erfreuen, daß wir dem Gedanken, unsere Verkaufsnormen zu ändern, nicht näher traten und uns ebensowenig damit zufrieden gaben, daß durch die Fortlnssung des Titels eine vom Bürscnvcrcins-Vorstande für un statthaft erklärte Gratiszugnbc zulässig geworden sei. Unter ausführlicher Darlegung unserer Anschauungen ersuchten wir am 4. August 1893 den Vorstand des Börscnvercins, falls er den von uns geltend gemachten Gründen nicht beipflichten könne, die Angelegenheit dem Vereinsnusschuß unterbreiten zu wollen, uns für den Fall einer ablehnenden Entscheidung ausdrücklich Berufung an die nächste Hauptversammlung vorbehaltcnd. Am 2. November empfingen ivir die erfreuliche Nachricht, daß der Vcreinsausschuß in seinen Referaten unseren Ausführungen und Anschauungen bcigetretcn sei, und gleichzeitig den hiermit nicht in Einklang zu bringenden Spruch des Börscnvcreins-Vor- standes, daß er die am 6. Juli gefällte ablehnende Entscheidung aufrecht erhalte. Die Ucbcreinstimmung mit dem Vcreinsausschuß gab uns nunmehr volle Gewähr dafür, daß die Streitfrage durch die Hauptversammlung schließlich doch in unserem Sinne zum Aus trag kommen würde. Wir hielten uns indessen verpflichtet, zuvor dem Beklagten von unserer Absicht Kenntnis zn geben, und die Folge davon war, daß dieser uns die Zusicherung gab, das ange- fochtcnc Unternehmen aufzugcben und auf gleicher Grundlage be ruhende Vertriebsarten in der Folge zu unterlassen. Da für uns die praktische Seite der Streitfrage in erster Linie als bedeutungsvoll galt und diese nunmehr eine uns zufrieden stellende Erledigung gefunden hatte, beschlossen wir, einen rein theoretischen Streit mit dem Börsenvercins-Vorstande nicht fvrt- znsctzcn, so sehr wir es auch bedauern mußten, uns dadurch au der Erzielung einer grundsätzlichen Entscheidung behindert zu sehen. Eine schon längere Zeit gesperrte rheinische Firma hat an den Börscnvcrcins-Vorstand ein Gesuch um Aufhebung der Sperre ge richtet, dem wir, zur Aeußerung aufgefordcrt, nach vorheriger An hörung der zunächst beteiligten Kollegen, nur gegen Stellung einer entsprechenden Kaution zu willfahren baten. lieber die Erledigung dieser Angelegenheit stehen die endgiltigcn Nachrichten noch aus. Bei der vielfach verbreiteten irrtümlichen Meinung, daß die nieder dem Krcisvercinc noch dem Börscnvercinc nngchörigcn Buch händler den geltenden Vcrkaufsbestimmungen keine Beachtung zu schenke» brauchen, wird es Ihnen erfreulich sein zu erfahren, daß wir drei Firmen dieser Art gegenüber mit durchschlagendem Erfolg die Hilfe des Börscnvcrcins-Vvrstnndes in Anspruch genommen haben. Wir können Ihnen deshalb nicht dringend genug empfehlen, uns auch von Verstößen außerhalb unserer Vereine stehender Bc- rufsgcnosscn stets sogleich Mitteilung zu machen, und Sie dürfen versichert sein, daß bei genügend belegten Klagen in allen Füllen die Anfrechterhaltung unserer Bestimmungen zur Durchführung ge langen wird. Hierin werden Sie Ihren Vorstand stets am wirksamsten unterstützen, wenn Sic in gegenseitigem Vertrauen und von der Richtigkeit unserer bisherigen auf Interessengemeinschaft beruhenden Vereinbarungen überzeugt, auf deren Befolgung ein immer wach sames Auge halten.« Im Anschlüsse an den Jahresbericht begründet Herr Hartinann-Elberfeld in längeren Ausführungen seine Wünsche, das; 1. die Hauptversammlung wieder vvr der Ostcrmesse an- gcsctzt werde; das; 2. der Jahresbericht des Vorstandes acht Tage vor der Hauptversammlung zur Versendung kommen möge, und daß die Mitteilungen für den Verband der Kreis- und Ortsvereine allen Vereinsmitglicdcrn zugängig gemacht werden sollen. Während der letzte Punkt widerspruchslose Annahme fand, wurden gegen die beiden andern Vorschläge mehrfache Be- 658*
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