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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1897
- Sprache
- Deutsch
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187, 14, August 18S7. Nichtamtlicher Teil. 5755 werden, denn Regen und Sonne zerstören sonst rasch die farbige Harmonie. Welches sind nun die von der Technik unakchängigen Bedin gungen eines guten Plakats? Erstens seine Wirkung und zwar nicht nur die ihm allein eigene, sondern auch die, die es unter den ihm vom Zufall angewiesenen Nachbarn behauptet. Am vor teilhaftesten kann es sich diese sichern durch die ausgesprochene Individualität seines Künstlers. Mögen auch die verschiedenen Plakate eines Künstlers miteinander verwandt sein, sie werden sich unter den von andern Künstlern geschaffenen Plakaten behaupten, wenn ihr Urheber über einen ausgebildeten eigenen Stil verfügt. Ein Vorrecht ist der Plakatkunst mit der Schauspielkunst ge meinsam. Beide dürfen bewußt versuchen, sich in Kontakt mit dem Publikum zu setzen, es gewissermaßen anreden. Was einem Bilde zum Tadel gereichen könnte, kann hier ein Vorzug werden. Wesent lich am Plakat ist die Schrift. Auch sie mutz iveit sichtbar sein und knapp gefaßt, übersehbar auf den ersten Blick. Sie muß mit dem Bild zusammen wirken, das Bild derart auf sie Hinweisen, daß keine Wirkung ohne die andere vollständig wäre. Deshalb ist es notwendig, daß der Künstler die Schrift selbst zeichnet oder sie doch nach seinen Angaben von einem Spezialkünstler zeichnen läßt. Diese feinen und dankbaren Forderungen des Plakats zu er füllen, ist auf dem Wege handwerkmäßiger Herstellung unmöglich. Der Künstler und der Drucker müssen zu jenem Zwecke Hand in Hand arbeiten. Jeder von ihnen würde dabei gewinnen. Der Handwerker würde dem Künstler als technischer Lehrer nützen, und seine Be mühungen, den Absichten desselben taktvoll gerecht zu werden, würden ihm selber zu richtigem Kunstverständnis helfen. Den Künstler aber würde die praktische Zucht fördern und lehren, einer seits mit den technischen Mitteln das Beste zu erreichen, anderseits mit ihnen hauszuhalten und von der Technik nicht etwas zu for dern, dessen unzulängliche Erfüllung das Kunstwerk beeinträchtigen würde. Leider ist diese Einsicht auf beiden^Seiten noch nicht völlig durchgedrungen. Solange noch die meisten Künstler es unter ihrer Würde finden, Plakate zu zeichnen, kann man jenen Halbkünstlern keinen Vorwurf machen. Die immer noch andauernde Zurückhaltung der Künstler ist weit trauriger. Sie bezeugt ein unbegreifliches Verkennen des Wesens der bildenden Kunst, die in dem wirklichen Leben wurzelt und im Dienste desselben ihren vornehmen Zweck wirksamer er füllen würde, als in einem abstrakten Sonderdasein. Die Künstler sollen die Gebilde des Menschen adeln, sie sollen auS dem Geringen das Vollkommnere schaffen, und es giebt nichts, das der Vervoll kommnung unwürdig wäre. Jedem soll die Kunst zugänglich sein, jedem soll sie Erhebung und Freude gewähren, nicht nur denjenigen, die ihre Werke kaufen können oder Zeit haben, sie in den Galerieen aufzusuchen. Um diesen Zweck zu erfüllen, muß die Kunst auf die Straße gehen und wie von ungefähr den Arbeitsweg der vielen Tausende kreuzen, die ihr nicht Zeit noch Geld schenken können. Diese hohe ethische Aufgabe der Kunst erfüllen die für nüchterne praktische Zwecke erfundenen Plakate — wenn sie gute Plakate sind. Kleine Mitteilungen. Haftbarkeit der Post. — AuS Hamburg meldet man der -Täglichen Rundschau- folgendes merkwürdige Urteil: In einem von vr. Bintz angestrengten Prozeß gegen die hiesige kaiserliche Oberpostdirektion ist ein Erkenntnis veröffentlicht worden, das nicht nur die ganze Kaufmannschaft, sondern auch jeden Privat mann im höchsten^, Grade interessiert. Or. Bintz hat seiner in einem Seebad wettenden Mutter einen Fünfzigmarkschein durch Einlegen in einen Brief übersandt und diesen einschreiben lassen Der Brief ist angekommen, war aber ersichtlich verletzt und des Papiergeldes beraubt. Der Absender wurde gegen die Post klagbar, jedoch kostenpflichtig in zwei Instanzen abgewiesen. Das Er kenntnis sagt: -Nach K 6 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1876 leistet die Post dem Absender für den Verlust rekom mandierter Sendungen im Falle reglementsmäßiger Einlieferungen Ersatz — Die Frage ist daher nur, ob in dem vorliegenden Falle ein Ver lust im Sinne des Gesetzes vorliegt. Dies ist zu verneinen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Verlust einer Sendung dann ein getreten ist, wenn dieselbe an den Adressaten nicht bestellt und deren Verleiben nicht mehr zu ermitteln ist. Eine Beschädigung liegt vor, wenn die Sendung durch eine den Inhalt selbst angreifende Ver letzung einen unmittelbaren Schaden erlitten bat. Nach dieser Definition ist nun der hier fragliche Brief zweifellos beschädigt, aber nicht verloren. Der dem Absender wichtigste Inhalt war zweifellos das Geld; immerhin war das aber nicht der ganze In halt. Das mit einer Notiz beschriebene innere Couvert gehört jedoch auch dazu. Die Notiz enthielt eine Nachricht und damit einen Teil des Inhalts. Dieser Teil der Sendung ist ange kommen. Man kann also nicht davon sprechen, daß die Sendung nicht ihr Ziel erreicht hat. Vielmehr hat die Sendung nur erheb lichen Schaden erlitten, ist also -beschädigt-. Für Beschädigungen eingeschriebener Sendungen hat die Post jedoch keinen Ersatz zu gewähren.- Postkarten-Automaten. — Wie die Nat.-Ztg. berichtet, werden jetzt in Berlin Automaten für den Verkauf von Postwert zeichen aufgestellt, zwar zunächst nicht in den Schalter-Vorräumen der Postämter, aber auf den Bahnhöfen. Die königliche Eisen bahndirektion Berlin hat der Gesellschaft für automatischen Ver kauf die Ermächtigung erteilt, auf sämtlichen ihr unterstellten Bahnhöfen Automaten für den Verkauf von Ansichts-Postkarten mit Marke aufzustellcn. Auf den in Betracht kommenden etwa 120 Stationen werden im ganzen ungefähr 200 solcher Appa rate aufgestellt werden. Die Automaten spenden für je 10 Pfennig eine Karte aus einer Sammlung von etwa 80 verschiedenen An sichten aus Berlin und seiner Umgebung, sowie einen Bleistift. Bei jedem Avparat wird mit der Auswahl der abgebildeten Sehenswürdigkeiten auf die Umgebung des Bahnhofes Rücksicht genommen, wie die Apparate überhaupt stets wechselnde Ansichten enthalten sollen. Zwei der Automaten sind schon auf dem An halter Bahnhof in Thätigkeit; die Aufstellung weiterer Apparate auf den Hauptbahnhöfen Berlins, dem Potsdamer, Lehrter und Schlesischen Bahnhof, den Bahnhöfen Friedrichstraße und Alexander platz ist in Angriff genommen. Die neue Einrichtung wird das Ansichts-Postkartenwesen wieder mächtig fördern. Neue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler. durislisebs Novitäten. Intsrnatiouals ksvus über edle Nrsobsi- ouugeu der kovbts- und 8tuatsvvisssusobLltsu nebst ltslsr.rteu über interessante Reobtstätts und NntsobeidnnASn. 8. ds.br- ^an^. Nr. 8. (15. August 1897.) 8°. 8. 113—128. bsipri^, Verlag von dobann Ambrosius Lartb. 1b H. OassIIa, bibliograüa di Operette italians, pubblioats nel seeolo XIX per la inaggior parts in oeoasions di noLeo sd in picoolo nuwero d'sssinplari. 6on introdurions sd appsndies di Lrasrno ksreopo. I'aso. priino. gr. 8". 48 8. Neapel 1897, kioeardo Nargbisri di 6ius. Uirs 1.50. Literaturblatt für Armee und Marine. Monatliche Berichte über die Militär-LiteraturOaller Culturstaaten. Mit kriegsgeschicht lichen und literarischen Aufsätzen. 1897. Nr. 5. (15. Juli.) 4". Sp. 65—80. Berlin, Militär-Verlagsanstalt. Personalnachrichten. Verlobung. — Der Inhaber der Firma N. Lechner in Wien, Herr tzofbuchhändler Wilhelm Müller, hat sich mit Fräulein Lili Bachmayr, Tochter des Herrn Emanuel Bachmayr, verlobt. Georg Brandes. — Aus Kopenhagen wird der -Franksurter Zeitung- geschrieben: Es wird den zahlreichen Freunden von Georg Brandes in Deutschland Freude machen, zu erfahren, daß die schwere Krankheit, die ihn über drei Monate ans Bett fesselte, jetzt gehoben ist, und daß er sich auf dem Wege der Besserung befindet. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Smtragungr« in das Handelsregister. Mitgeteilt von der Geschäftsstelle des Börsenvereins. Berlin, den 3. August 1897. Verlag des Kleinhandel E. Brode. Inhaberin der Firma ist Frau Elisabeth Brode geb. Böger. Dem August Brode ward Prokura erteilt. Berlin, den 4. August 1897. Max Bejach (Odontologische Verlagsanstalt). Die Firma ist in Berlinische Verlags anstalt vr. Max Bejach geändert. Inhaber ist vr. pbil. Max Bejach. B. Brigl. Dem Lieutenant a. D. Otto Brigl ward Prokura erteilt. dagegen die Prokura des vr. Paul Hempel gelöscht. Berlin, den 7. August 1897. Die Welt am Montag Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unter nehmens ist die Uebernahme und Fortführung des bisher unter der Firma Ur. Martin Langen „Die Welt am Montag' geführten Zei tungsunternehmens und Verlags- 771'
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