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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1897
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- Deutsch
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5676 Nichtamtlicher Teil. HS 184, 11. August 1897. Kunstdrucks u. s. w. rühmlichst bekannten Leipziger Firmen Rudolf Loks, C. Wittstock, Dibbern L Sperling, Heuer L Kirmse, Knicste L Pick, Or. Trenkler L Co., Sinsel L Co. (Dreifarbendruck) u. s. m. könnte man länger verweilen, doch mtlssen sic sich der Beschränkung des Raumes wegen heute an dieser Erwähnung genügen lassen. Die reichhaltige Ausstellung der graphischen Kunstanstal ten Mei senk ach Riffnrth L Co. in Leipzig, Berlin und München, gleich an der Verbindungstrcppe der beiden Räume, zieht stets eine große Anzahl Besucher in ihren Tempel. Die reizenden künstlerischen Reproduktionen eingehend zu studieren, ist nicht nur für den Fachmann ein Genuß, sondern auch der Laie freut sich der kunstvollen Aus führung der oft sehr launigen Sujets. Das Herstellungs- gcbiet des Welthauses umfaßt so ziemlich alle modernen Reproduktionsverfahren. Je nach der Vorlage wird dem Auftraggeber das passende Verfahren vorgcschlagcn. Mit gleicher Kunstfertigkeit wird durch Strichätzung, Auto typie (in Kupfer und Zink), Heliogravüre, Photolitho- graphie und Steindruckerei, Chromotypie und Lichtdruck ver vielfältigt, wie die ausgestellten Proben aus Prachtwerken nnd sonstigen illustrierten Publikationen und prächtige Einzel blätter zeigen Bekanntlich hat die Firma allein das Recht, photographische Aufnahmen auf dem Ausstellungsplatz zu machen. Den zur diesjährigen Buchhändlcrmesse anwesenden Buchhändlern wurde damals ein kleines Album mit Ansichten der hervorragendsten Hallen und Sehenswürdigkeiten von der Firma verehrt; jetzt hat sie ein im Format größeres Album mit 32 nach photographischen Aufnahmen scharf und deutlich her gestellten Bildern für den allgemeinen Vertrieb herausgegcbcn, das bei dem billigen Preis von 1 ^ jeden Ausstellungs besucher als Andenken nach Hause begleiten sollte. Wer in Auerbachs Keller im Meßviertel von Alt-Leipzig in fröhlichen Kreisen bei gutem deutschen Weine sich an der humorvollen Ausschmückung des altersgrauen Lokals durch Leipziger Künstler erfreut hat, dem sei das Erinnerungsheftchen an Auerbachs Keller empfohlen, das soeben ebenfalls bei Meisenbach Riffarth L Co. die Presse verlassen hat und in Lichtdruck die übermütigen, feuchtfröhlichen Malereien der Künstlcrlaune, die originellen Faustinterpretationen mit erklärendem Text wiedergiebt. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Gesetz betr. die Abänderung der Gewerbeordnung. — Das Reichsgesetzblatt Nr. 37, ausgegeben zu Berlin am 6. August 1897, veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Abänderung der Ge werbeordnung. vom 26. Juli 1897. Die Aenderungen betreffen den Titel VI der Gewerbeordnung, der die Ueberschrift erhält: Innungen, Jnnungsausschüsse, Handwerkskammern, Jnnungsverbäude. Bahnhossbuchhandel. — Der Bahnhofsbuchhandel unter liegt bekanntlich laut dem Ministerial-Erlaß vom S. August 189l einer sorgfältigen Beaufsichtigung durch die Eisenbahn-Direktionen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten bringt unter dem 3. d. M. diesen Erlaß mit dem folgenden Zusatze in Erinnerung: -Es ist unausgesetzt daraus zu achten, daß Bücher und Zeitschriften unsitt lichen und anstößigen Inhalts bei den Bnhnhofsbuchhändlern nicht zum Verkaufe ausgelegt werden. - Das Testament Alfred Nobels. — Aus Christiania wird gemeldet, daß das Storthing am 7. d. M. die im Testament Alfred Nobels vorgesehenen Verteiler von Preisen und Vermächtnissen ge wählt hat. Gewählt wurden: der ehemalige Ministerpräsident Steen, der Dichter Björnstjerne Björnson, der Reichsanwalt Gotz, die Storthingsmitglieder John Lund und Lövland; als Stellver treter die Storthingsmitglieder Ullmann, Horst und Jörgen Knud- sen: sür die Verhandlungen mit den Testamentsexekutoren wurden die ehemaligen Minister Schweigaard, Blehi und Steen gewählt. Verteilung von Druckschriften. — In einer öffentlichen Volksversammlung hatte der Arbeiter B. Druckschriften verteilt, worin zum Abonnement auf den -Vorwärts- ausgefordert wurde. Hierin hatte die Anklagebehörde einen Verstoß gegen Z 10 des Preußischen Preßgesetzcs vom Jahre 1851 erblickt, wonach verboten wird, an «öffentlichen Orten- Druckschriften ohne polizeiliche Erlaub nis zu verteilen. Das Schöffengericht hatte den Angeklagten für schuldig befunden und ihn zu einer Geldstrafe von 30 verurteilt. In der Berufungsinstanz vor der achten Strafkammer des Landge richts Berlin II focht der Verteidiger das erste Urteil als unzu treffend an. Er wies daraus hin, daß die angeführte Bestimmung seit dem Jahre 1886 wieder aufgehoben worden sei. Das Verteilen von Druckschriften in Wirtshäusern sei gesetzlich sreigegeben und dies sei im 8 143 der Reichsgewerbeordnung zum Ausdruck gebracht worden. Er könne sich daher nicht mit einer einfachen Freisprechung begnügen, sondern beantrage, daß auch die Kosten der Verteidigung der Staatskasse auferlcgt würden, denn es handle sich hier um eine reine Rechtsfrage, und es könne dem Angeklagten nicht zugemutet werden, ohne einen Verteidiger zum Termine zu erscheinen. Der Gerichtshof trat diesen Ausführungen bei und erkannte im vollen Umfange nach dem Anträge des Verteidigers. (Papier-Ztg.) Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Vsrscbisäsus IVisssuscbaktsn. Xutig.-Kalalog Hr. OXDV von 8ilvio Docca in kom, Via clsl Kiaräino 110. 8". 86 8. 1107 dlrn. Dsssarions. kubblicaeious psrioclics. di studi oriental i. Xuno II. 14. 13. (1.0 magxio 1897.) gr. 8". XVI, 108; XIV 8. Koma, Tipograüa 8. Ksrnaräino, kiarra 88. Xpostoli 51. 70 6snt. Dibliograpbiscbsr Nonatsbsriobt übsr usu srscbisusvs 8obul- uucl DvivsrsitÄtsscbriktsu (Dissertationen — krogrammabbanälungsn — Uabilitationssobrikton sto.), brsg. von dsr Zentralstelle kür Dissertationen und krox-rainms von Kustav Dock in Dsiprig. 8. llabrx. Nr. 10/11. (1. Xuxust 1397.) gr. 8°. 8. 141—156. Nr. 3408-3812. Xlontbl)' xarstts ok snglisb litsraturs, oontaining a elassiüsä list ot xublioatious issuoci äuring tbs montb ok jul^, 1897. gr. 8". 16 8. Dooäon, 8ampsou Dow, Narston L Oo., Dmtä. Tbs sulv moutblv vart ok tbs snelisb cataloeus ok bootzs tor 1897. gr. 8°. 24 8. 'Lbsnäa. Illustrierte Katechismen. Belehrungen aus dem Gebiete der Wissenschaften, Künste und Gewerbe, kl. 8°. 117 S. Verlag von I. I. Weber in Leipzig. Bestrafte Reklame. — lieber eine Gerichtsstrafe sür einen kecken Rcklamestrcich wird den -Münchener Neuesten Nachrichten- aus London berichtet: Der Reklamewut gewisser Leute ist nichts heilig; das ist eine alte Sache. Weitergegangen ist aber selten jemand als der in England allgegenwärtige Besitzer von -Dsscbams Dills-, und gerechterweise hat ihm sein letztes -Unternehmen» eine Strafe von 1000 und die Zahlung der Gerichtskosten eingelragen. Vor einiger Zeit scheiterte bekanntlich Nelsons altes Flaggschiff, der -Foudroyant-, in einem heftigen Sturm bei Blackport. Als am anderen Tag sein derzeitiger Besitzer, der ihn sür Ausstellungs- zwccke erworben hatte, an den Strand ging, um einen letzten betrübten Blick aus das Grab seiner Habe zu iverfen, sah er zu seinem Erstaunen auf der dem Land zugekehrten Seite des Wracks in riesengroßen gelben Buchstaben folgende Inschrift prangen: -Lllgbrncl sxpscts svsr/ man to do bis dat^ and tabs Dsscbams pilis-. Beechams Agent war in der Nacht thätig gewesen, und Beecham versandte nachher zu Reklamezwecken Photographieen des geschändeten Schiffes. Der Eigentümer des -Foudroyant- klagte auf Schadenersatz wegen Verunreinigung seines Eigentums, und die Geschworenen gaben durch die Höhe des Schadenersatzes ihrer Mißbilligung der begangenen Pietätlosigkeit verdienten Ausdruck. Personalnachrichten. st Emil Tschiersky. — Am Freitag Morgen den 6. August entschlief nach langem, schwerem Leiden Herr Emil Tschiersky zu Bonn, Besitzer der Habichtschen Buchhandlung. Mit ihm ging wieder ein tüchtiger Buchhändler, ein liebenswürdiger Kollege, ein wohlwollender Chef dahin. Noch in den besten Mannesjahren, hat ein schweres Nierenleiden unerwartet schnell ihn seinem blühenden Geschäfte und seiner Familie entrissen. Wem es vergönnt war, ihm im Leben näher zu treten, wird sich gern seines biederen Charakters und seiner vortrefflichen Eigenschaften erinnern. Ein warmer Freund des deutschen Liedes, war er lange Jahre ein eifriges Mit glied des Männer-Gesangvcreins -Concordia-, der ihn auch in seinen Vorstand wählte, und noch jüngst ward er in den Ausschuß zur Errichtung der Bücherlesehalle gewählt. Nun stehen die Witwe und vier Kinder an der Bahre des liebevollen Gatten und zärtlich sorgenden VaterS; mit ihnen trauern seine vielen Freunde um seinen allzufrühen Heimgang. Er ruhe in Frieden! D.
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