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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1895
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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^1- 127, 4. Juni 1895. Nichtamtlicher Teil. 3023 dieser Paragraphen gekommen ist. Auch hier treffe sein Vor schlag nur das, was ein billig denkender Verleger freiwillig gewähren werde. Herr Schwabe-Basel glaubt, daß auch ein Sortimenter Bücher nicht als neu nnnehmen werde, die mit einigen aus geschnittenen Seiten ihm vom Verleger zugingen. Herr Meißner gehe auch in diesem Falle etwas'zü weit. Herr Meißner erwidert, daß, wenn man Anträge stelle, man sich hüten müsse, zu kurz zu gehen, man weiche lieber einen Schritt zurück. (Heiterkeit). 8. Antrag des Buchhändler-Verbandes für das Königreich Sachsen, des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler, des Schweizerischen Buchhändlervereins, des Buchhändlerverbandes »Kreis Norden«, des Mitteldeutschen Buchhändlerverbandes, des Sächsisch- Thüringischen Buchhändlerverbandes, des Buchhändler verbandes Hannover-Braunschweig, des Vereins der Buchhändler zu Braunschweig, des Hamburg-Altonaer Buchhändlervereins, des Ortvereins der Buchhändler der Stadt Hannover-Linden, des Wiesbadener Buch händlervereins: Der Vorstand des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler wolle zur Beratung der Restbuchhandels- Ordnung einen außerordentlichen Ausschuß ernennen. Der Vorsitzende glaubt sich über diesen Punkt kurz fassen zn können. Der Antrag sei durch den Wunsch hervor gerufen worden, die wichtige Frage einer gründlichen Be ratung durch alle dabei interessierten Kreise zu unterziehen. Daß in diesem außerordentlichen Ausschüsse der Vereinsaus schuß ganz oder teilweise vertreten sei, sei zu wünschen, ganz besonders aber sei zu wünschen, daß der Kollege, der in der Frage der partiellen Ramschverkäufe die Initiative ergriffen habe, Herr Scippel-Hamburg, ihm nngchören werde. (Zu stimmung.) Der zweite Vorsteher des Börsenvereins, Herr Berg- straeßer-Darmstadt erklärt, daß der Vorstand des Börsen vereins dem Antrag zustimmen werde. Daß der ganze Vereinsausschuß dem außerordentlichen Ausschuß angehören werde, empfehle sich seiner persönlichen Ansicht nach nicht, während es selbstverständlich sei, daß einzelne Mitglieder desselben ihm angehören würden. Daß ferner in diesem der Verlag be sonders vertreten sein, daß auch das Antiquariat für ihn Vertreter abgeben möchte, erscheine ihm dringend not wendig. Eine solche größere Interessenvertretung werde dazu beitragen, die begreiflicherweise über die Frage bestehenden gegensätzlichen Ansichten zu versöhnen. In diesem Sinne auf gefaßt, begrüße er den Antrag. Der Vorsitzende dankt dem Vorredner und erklärt, daß ebenso, wie der Vereinsausschnß wohl bereit sein werde das Material über die Frage dem zu wählenden außer ordentlichen Ausschuß zu überweisen, auch der Verbands- Vorstand mit dem von ihm bearbeiteten umfänglichen Material auf Wunsch zu Diensten stehen würde. Nachdem noch Herr Seippel-Hamburg die Frage gestellt hat, ob es sich nicht empfehle, die Anzahl der in diesen außerordentlichen Aus schuß zu wählenden Mitglieder zn bestimmen und Herr- Berg straeß er und der Vorsitzende kurz erwidert haben, wird der Gegenstand verlassen. Ziffer 7 der Tagesordnung der Abgeordnetenversamm- lnng, die Verkaufsbestimmungen der Vereine und die Ordnung des Restbuchhandels, wird auf kurze Begründung des Herrn von Zahn hin von der Tagesordnung abgesetzt. Derselbe Herr ergreift hierauf zn Ziffer 8 der Tagesordnung: »Bericht über die Agitation, das Verfahren partieller Ramschverkäufe betreffend« das Wort. Nachdem der Verbands-Vorstand in den »Mitteilungen« und vorhin in seinem Geschäftsberichte ausführlich zu der Ange legenheit sich geäußert habe, sei er kaum in der Lage, etwas neues dazu zu sagen, doch wolle er die Gelegenheit ergreifen, eine Kundgebung einer angesehenen Vcrlagshandlung zu be leuchten, die im Börscnblatte Abdruck gefunden habe. Wenn in diesem vom Redner verlesenen Schreiben an den Verband gesagt sei, daß das Rundschreiben der 31 Kreis- und Orts vereine vollständig den Standpunkt des Sortiments gegenüber dem Verlage verkenne, so sei zu erwidern, daß dieser Stand punkt der vollständig gleich berechtigte zweier mit einander Geschäfte abschließender Geschäftszweige sei. Wenn nun der Verlag mit vollem Recht dem Sortiment ganz bestimmte Vorschriften über den Verkauf seiner Ware, Einhaltung be stimmter Preise u. a. mache, so könne doch auch dieses vom Verleger Gegenleistungen erwarten und bei Annahme dieser Vorschriften des Verlags seinerseits bedingen. Die schwierige, in dem verlesenen Schreiben herangezogene Frage, ob die 70 Unterzeichner der Leipziger Erklärung schwerer ins Ge wicht fallen, als die 480 Firmen, die dem Rundschreiben der Vereine unbedingt zugestimmt haben, könne nur eine ganz genaue Vergleichung erledigen, zu der wohl kaum einem Be urteiler die vollständige Kenntnis aller in Frage kommenden Punkte zugesprochen werden könnte. Er glaube, nach seiner- genauen Kenntnis des Materials, daß jeder bedeutenden Firma die sich ablehnend zu dem Rundschreiben der Kreis- und Orts vereine verhalten habe, eine andere ebenso bedeutende Firma, entgegengesetzt werden könne, die ihm unbedingt zngcstimmt habe, und daß das sehr große Plus der letzteren demnach be stehen bleibe. Im großen und ganzen glaubt Redner, könnten die Vereine also zufrieden mit dem Erfolg ihres Rundschreibens sein. Die Sache sei im Fluß, und es sei zu hoffen, daß aus allen den von dem Vereine in der besten Absicht herbeige führten und loyal durchgeführten Erklärungen und Kund gebungei: ein gutes, der Allgemeinheit nützendes Resultat sich ergeben werde. Auf Veranlassung des Herrn Seippel wird hierauf von Herrn von Zahn das wichtige Schreiben eines Bibliothekars über den partielle:: Ramsch aus dem »Centralblatt für Biblio thekswesen« (im Börsenblatt Nr. 91 vom 20. April d. I. ab gedruckt) verlesen. Herr Bergstracßer nimmt nicht als Mitglied des Börscn vereins - Vorstandes, sondern als Gast der Versammlung hierzu das Wort und erklärt, daß die berührte Angelegenheit ihm von größter Wichtigkeit erscheine. Es sei gar kein Zweifel, daß in der letzten Zeit der Ankauf neuer Bücher durch die großen Bibliotheken zurückgegangcn sei; die meisten Bibliotheks verwaltungen erklärten es als im Interesse ihrer Finanzen, den Versuch zu machen, auch neuere und neueste Werke nur zu billigen Ausnahmepreiscn zu erwerben. Unterstützt würden sie hierin wie eben durch den partiellen Ramsch, so auch durch die Rezensionsexemplare. Er empfehle sehr, daß diesen: Uebel- stande die größte Beachtung gewidmet werde. Der Vorsitzende begrüßt es, daß gerade eine im be sonderen Interesse der Verleger liegende Frage erhoben worden sei. In der Frage der Rezensionsexemplare und ihrer unbe absichtigten Verwertung erschiene ihm das Verfahren der fran zösischen Verleger praktisch, die jedem Rezensionsexemplar die Bezeichnung bowmsAs äs l'säitsru- ans den Titel anfdrucktcn. Herr Marcus-Breslau erwidert, daß verschiedene Zeitungen Rezensionsexemplare nur unter der Bedingung an nehmen, daß sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Noch einmal ans die Zustimmung zu den: Rundschreiben der 3l Vereine zurückkommend, fragt der Vorsitzende, ob die Versammlung wünsche, daß der Verbandsvorstand eine Liste der zustimmenden Verlagshandlungcn, die ja bereits in verschiedenen Nummern des Börsenblattes bekannt gegeben morden wären, nochmals zusammenstelle und verbreite. 41t"
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