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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1895
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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die Wiederwahl an, abschvn der Vorstand schon im vorigen Jahre den Wunsch gehabt habe, sein Amt nicdcrznlcgen. Der Umstand, daß ihm das verflossene Jahr erhebliche Arbeiten gebracht habe, deren Fortführnng noch ausstehe, künne den Vorstand neben dem allgemeinen Vertrauen und dem ein mütigen Wunsch der Versammlung bestimmen, noch einmal auf ein Jahr die Wetterführung der Geschäfte zu übernehmen. Die Versammlung tritt hierauf in die Beratung des sechsten Punktes des Tagesordnung: die Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins ein. Herr Pape bemerkt zu dem soeben ausgegebenen, jedoch nur wenigen Teilnehmern der Versammlung bereits vor liegenden Geschäftsbericht des Börsenvcreins-Vvrstandes, daß in diesem das Vorgehen des Kreises Norden und des Buch- häudlervcrbandes Hannovcr-Braunschweig in betreff der Kol portage nicht in objektiver Weise dargestcllt worden sei; auch, sei zu tadeln, daß nicht der ganze Verlauf der Angelegenheit in richtiger Darstellung ihrer folgerichtigen Entwicklung ge geben sei. Es werde in dem Bericht über die Kolportagcfrage gesprochen, als ob die beiden Vereine etwas Besonderes be trieben und für sich in Anspruch genommen hätten, die An schauungen und Wünsche des gesamten deutschen Buchhandels zum Ausdruck zu bringen. Beide Vereine hätten nur gehandelt im Austrage einer in vollständig loyaler Weise vom Verband eiubcrufencn Vertrauensmännerversammlung. Auch Hütten beide Vereine den Börsenvereins-Vorstand nicht gebeten, diese Anschauungen und Wünsche dem deutschen Reichstage als Anschauungen und Wünsche des deutschen Buchhandels zu unterbreiten, sondern es finde sich in der Eingabe nur die Bitte an den Börsenvereins-Vorstand, diese Anschauungen und Wünsche seinerseits zu prüfen, sie zu verarbeiten, um sie nach solcher Prüfung als Ansdruck der Ansichten, wenn auch nicht des gesamten Buchhandels, so doch als eines erheblichen Teiles, der ebenso wie andere Interessenten auf Beachtung seiner Wünsche Anspruch erheben könne, zu behandeln. Loyaler und korrekter könne man nicht verfahren. Nach dem Geschäfts bericht des Bürscnvereins-Vorstandes sähe es aber so ans, als ob beide Vereine sich Rechte angcmaßt hätten im Gegensatz zu den Satzungen des Börsenvereins. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Redner hieran weitere Folgerungen knüpfen wolle, verneint er dieses, und die Verhandlungen wenden sich den Neuwahlen des Börsen- vereins-Vorstandes zu. Der Vorsitzende berichtet über die Thätigkcit des Ver bands-Vorstandes in der Frage der Neuwahlen, die sich dies mal besonders schwierig gezeigt hätten und lange in Unklar heit geblieben wären. Die bekannten Wahlvorschlüge fanden im allgemeinen die Billigung der Versammlung, nur erwähnt Herr Kacmmercr, daß durch sie das Sortiment im Gegensatz zum Verlag ein bedeutendes lleücrgcwicht in den leitenden Stelle» des Bllrsenvcrcins-Vorstandes erhalte. Er hätte daher gewünscht, daß Herr 1>r. Ehlcrmann als reiner Verleger sich zur Annahme der Wahl znm zweiten Vorsteher Hütte bereit finden lassen sollen. Der Vorsitzende erwidert, daß schon die Frage, ob die Vereine nicht, wie es ja nun auch geschehen sei, die Fortfüh rung der Vcrbandsgcschäfte durch den bisherigen Vorstand wünschen würden, ihn hätte abhnlten müssen, sich über die Annahme eines auf ihn gerichteten Wahlvorschlags zu er klären. Zn dem Antrag des Herrn vr. von Hase, die im Kriege 1870/71 für das Wohl des Vaterlandes gefallenen Berussgcnossen durch Errichtung einer ehernen Nameiitafel im deutschen Buchhändlerhause zu ehren, stimmt die Versammlung den Worten des Vorsitzenden beifällig zu, daß sowohl der Inhalt des Antrages wie die Persönlichkeit des Antragstellers Veranlassung giebt, ihm einstimmig Folge zu leisten. Herr Meißner begründet daraus seinen Antrag, dem Börsenblatt täglich als weitere Beilage einen zweiten Bestell- zcttelbogen ans farbigem Papier beizugcbcn, der die in der betreffenden Nummer angezcigtcn älteren Werke und wieder holt angezeigten Neuigkeiten enthält. Es sei die ganze Börsen- blattrcform noch in voller Bewegung, und erst im nächsten Jahr werde man in der Lage sein, ein abschließendes Urteil zu fällen und Beschlüsse aus etwaige Aenderungen zu fassen. Gegenwärtig handele cs sich darum, Hindernisse, die einer finanziellen Entwicklung des Börsenblattes cntgegcnständcn, zu beseitigen und die gegenwärtige Einrichtung zu befestigen. Sein Antrag ginge von beiden Gesichtspunkten aus und be zwecke die Ueberzahl der eigenen Rundschreiben zu gunsten des Börsenblattes einzuschränken. Nachdem der Vorsitzende die Annahme des Meißnerschen Antrags ebenfalls befürwortet hatte mit dem Hinweis darauf, daß der bisherige Bestellzettel eine Einnahme von gegen 7000 gebracht habe und daß zu erwarten sei, daß der zweite Bogen mindestens ebenso viel bringen werde, erklärt Herr Licbisch-Leipzig namens des Börsenblatt-Ausschusses, daß dieser dem Anträge des Herrn Meißner zustimme. Nur der Wunsch, zunächst keine Acnderung der Beschlüsse des außer ordentlichen Ausschusses, der den farbigen Bestellzettelbogen fallen gelassen habe, eintreten zu lassen, hätten den Börsen blatt-Ausschuß verhindert, seinerseits den nun von Herrn Meißner gestellten, gewiß praktischen und im Interesse des Verlags wie des Sortiments liegenden Antrag zu stellen. Herr Meihner-Elbing bespricht hierauf die verschiedenen von ihm bei der Hauptversammlung des Börsenvereins gestellten Anträge auf Abänderung und Ergänzung der buchhänd- lerischen Verkehrsordnung. Die Anträge des Herrn Carl Mcißner-Elbing hierzu lauten: Die Hauptversammlung wolle beschließen, die nachgenannten Paragraphen der Buchhündlerischcn Verkehrs-Ordnung vom 26. April 1891 in folgender Weise abzuändern: 8 3 erhält den Zusatz: »oder in dem Adreßbuch des deutschen Buchhandels neben der betreffenden Firma stehen». 8 8 a>. 1 wird geändert in: »Feste Bestellungen sind solche, welche ausdrücklich diesen Vermerk tragen». 8 8 al. 3 erhalt den zwischen die Worte »Verleger» und -nicht verpflichtet» cinzuschiebenden Zusatz: -mit Ausnahme der in 8 10 aufgeführtcn Fälle». 8 10 al. 2 erhält »ach den Worten -unmöglich geworden» folgende Fassung: -so ist der Verleger zur Rücknahme desselben verpflichtet, falls ihm innerhalb dreier Monate die Thatsache mit geteilt und das Werk zugestellt wird«. 8 12 erhält als al. 3 folgenden Zusatz: -Bei eintrctendcn Streitigkeiten darüber, ob die empfangene Sendung seitens des Sortimenters verlangt ist, hat der Verleger demselben auf Verlangen den Original-Bestell zettel zur Ansicht einzusenden». 8 26 al. 2 erhält folgenden Zusatz: -Der ordentliche Gerichtsstand der Buchhändler wird hier durch nicht geändert«. 8 30 al. 1. Schlußsatz: fällt fort. 8 33 al. 1 erhält folgenden Zusatz: -Das Ausschneiden einzelner Seiten eines Buches oder Schäden, welche Umschläge und Einbanddecken lediglich infolge der Versendung erlitten haben, geben dem Ver leger nicht die Berechtigung, die Rücknahme zu verweigern«. Der Vorsitzende regt zunächst die Frage an, ob über haupt die Versammlung eine Aenderung der Verkehrsordnnng für wünschenswert erachte. Herr Schüpping ju ».-München bestreitet keinen Augen blick, daß einzelne Punkte der Verkehrsordnnng einer Besserung bedürften, hält es aber dennoch für eine gefährliche Sache, sic schon jetzt wieder zu ändern, obwohl die Aenderungen des Herrn Meißner sehr im Interesse des Sortiments lägen. Der Vorsitzende: Dce Verkehrsordnung stammt aus
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