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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1895
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1895
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- Deutsch
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165, >8. Juli 1v95. Nichtamtlicher Teil. 8815 Komitee die Ueberzcugung hatte, daß nur eine sehr geringe Neigung für dieses Projekt bestehe, habe das Komitee sich bei seinen Anträgen auf das unumgänglichste Bedürfnis beschränkt und auch das Erfordernis so bescheiden gestellt, daß dasselbe sehr leicht gedeckt werden könnte. Redner wolle nunmehr in das Detail der Vorschläge eingchcn. Hier dränge sich in erster Reihe die Frage auf, ob diese Schule eine selbständige sein solle oder sich an eine bestehende Handclslchranstalt anlehncn sollte. Das Komitee habe sich unbedingt für die erste Eventualität ausgesprochen, weil ein Studium der Lehrpläne der bestehenden Handels schulen ergeben habe, daß diese sehr vieles lehren, ivas fin den Buchhandel nicht wesentlich wäre, dagegen aber jene Disziplinen, die für den Buchhandel unentbehrlich seien, gar nicht enthalten. Ferner müßte der Lehrplan womöglich den speziellen Bedürfnissen des Standes auch angemessen sein; auch falle der Umstand sehr ins Gewicht, daß die anderen Handelsschulen ein sehr verschiedenes Schttlermaterial haben, indem ein großer Teil derselben nicht einmal fünf Volksschul klassen absolviert habe; aus diesen und noch vielen anderen Gründen wäre cs gar nicht wünschenswert, daß die Buch handlungs-Lehrlinge mit diesen Schülern zusammen eine An stalt besuchten. Der Lehrplan sollte zivei Jahrgänge umfassen, jeder Jahr gang sechs Stunden; bei Aufstellung des Planes sei man von der selbstverständlichen Voraussetzung ausgcgangcn, daß die Lehrlinge die nötige allgemeine Vorbildung, wie sie das ab solvierte Untcrgymnasium, rcsp. Real- oder Bürgerschule ge währen, schon besitzen; bei diesem Anlässe erklärt Redner, daß er im Gegensätze zu vielen seiner Kollegen das Ilntergtzin- unsium als Vorbildung für den Buchhandel für ungeeignet halte, da dieses die Auffassung der Schüler in eine falsche, dem Handel ungünstige Richtung lenke (Widerspruch). Er halte die Realschule, beziehungsweise die Bürgerschule in dieser Richtung für viel geeigneter. Das Komitee erklärte folgende Fächer für den ersten Jahrgang für wesentlich, nämlich: Geographie und Geschichte, kaufmännisches Rechnen, Führung der buchhändlerischcn Bücher, Buchgewerbe, Litteratur, beziehungsweise für Musikalienhändler Musikgeschichtc; im zweiten Jahrgänge: Buchhaltung und Korrespondenz, Litteratur- und Musikgeschichte ^Fortsetzung), französische Sprache und Encyklopädie des Buchhandels. Eine schwierige Frage bilde die Beschaffung geeigneter Lehrkräste, da man doch wünschen müsse, daß diese den speziellen Bedürfnissen des Buchhandels Rechnung tragen. In dieser Richtung empfehle das Komitee womöglich die Heranziehung von Lehrkräften aus dem Stande des Buch handels selbst. Nun komme der wesentlichste Punkt der Frage, die Kosten und deren Deckung; da habe sich ergeben, daß diese Kosten nicht zu hoch seien und daß sic sich mit Leichtig keit nufbringen ließen. Nach den an verläßlichen Stellen cingcholten Informationen koste eine Lehrkraft pro Stunde in der Woche und Jahr durchschnittlich 100 fl.; da ein Jahrgang 6 Stunden haben solle, koste derselbe 600 fl. an Lehrkräften; was die Lokalitäten betreffe, so seien diese ebenfalls nach verläßlichen Informationen sehr leicht von der Kommune oder vom Staate unentgeltlich zu erlangen, da diese gern die ihnen gehörigen Anstalten den Fachschulen zur Benützung überlassen. Für Beheizung, Beleuchtung und andere kleine Spesen sei ein Betrag von 100 fl. vollkommen aus reichend. Es würde demnach ein Jahrgang einen Aufwand von 700 fl. erfordern, mithin zwei Jahrgänge 1400 fl. Dieser Betrag wäre auf folgende Weise leicht zu decken: Erstens durch das Schulgeld der Lehrlinge, welches sehr gering mit jährlich 5 fl. bemessen sei Wer das Lehrgeld zu zahlen habe, ob der Vater des Lehrlings oder der Lehrherr, sei eine offene! Frage, welche bei anderer Gelegenheit zur Diskussion kommen könne. Da der Stand der Lehrlinge 60 betrage, so seien dies 300 fl.; ferner solle die Korporation 300 fl. jährlich, dann der Oesterreichisch-ungarische Buchhändler-Verein 200 fl., die Kommune, das Land und das Unterrichtsministerium sollten ebenfalls je 200 fl. leisten. Die Beträge seien so gering, daß sie mit Sicherheit von jeder der genannten Korporationen zu erwarten seien. Weitere Fragen, wie die Frage des obligatorischen Be suches, der Beginn des Schuljahres, Dispens der höher gebil deten Lehrlinge, Leitung und Oberaufsicht, Prüfungswesen rc. seien nicht nötig heute zu erörtern, das könne bis zum Ato mente der wirklichen Aktivierung der Schule verschoben werden. Redner glaube nachgewiesen zu haben, daß die Anstalt ein Bedürfnis sei, daß es ferner leicht möglich sei, sie zu er richten; die Korporation könne sich daher der ihr obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen nicht entziehen; als Wiener Kor poration müsse sie mit glänzendem Beispiele dem gesamten Buchhandelstande vorangchcn und als Buchhändler müssen sie dafür sorgen, daß die Angehörigen dieses Standes eine gründ liche Bildung erhalten und dadurch ihre Ueberlegenheit übcr jedcn anderen Handelsstand bekunden können. (Beifall.) Es eröffnet nunmehr der Vorsitzende die Generaldebatte über diesen Gegenstand. Herr Müller erinnert an die vielfachen Beratungen und Debatten, welche seinerzeit den Verein und die Korporation infolge des Graeserschen Schulantragcs beschäftigten. Schon damals habe sich deutlich die Schwierigkeit der wirklich erfolg reichen Durchführung der enorm human gedachten Institution einer Fachschule gezeigt. Das, was der Buchhändler für seinen Beruf brauche, seine Fachkenntniffc könne er nur in der Praxis lernen, nie aber theoretisch in einer Schule Die Grundlagen zu seiner buchhändlerischcn Ausbildung müsse er mitbringcn, sic lägen in der allgemeinen Bildung. Wo diese fehle, werde auch die Fachschule nicht helfen Herr Müllcr verlicst aus der Buchhündlcr-Correspondenz die in der Haupt versammlung des Vereines im Jahre 1889 vorgcbrachten Gründe der Ablehnung des Graeserschen Antrages. Er cmpfiehlt die Annahme einer Resolution, welche er präzise formulieren will. Herr Fey-Fclber als Vertreter der Gehilfenschaft tritt mit warmen Worten für die Errichtung einer Lehrlingsschulc ein und weist hauptsächlich auf jenen Paragraph der Statuten hin, der diese Institution als eine Pflicht der Korporation darstcllt. Herr Den ticke weist darauf hin, daß das Statut nicht für den Buchhandel gemacht sei, sondern nach dem Muster statute der Gewerbeordnung, die hauptsächlich die handwerks mäßigen Gewerbe vor Augen habe. Was für Schuster und Schneider passe, passe nicht für den Buchhandel. Das einzige Mittel, um das geistige Niveau der jungen Leute im Buch handel zu heben, sei einzig und allein dadurch möglich, daß besseres Material ausgenommen werde, daß eine gewisse Vor bildung der Lehrlinge als Bedingung gestellt werde, untcr wclcher die Aufnahme auf keinen Fall bewilligt würde. Herr Konegen weist entrüstet den in den Worten des Herrn vr. Breitcnstein liegenden Vorwurf zurück, daß die Korporation nicht ihre Pflicht erfülle, wenn sie der Ein richtung der Lehrlingsschule nicht zustimme. Alle, die heilte angesehene Buchhändler geworden, hätten ihre Lehre ohne Fachschule durchgemacht und hätten trotzdem etwas gelernt und sich eine Stellung erworben. Nach längerer eingehender Debatte, an welcher sich die genannten Herren beteiligen, bringt der Vorsitzende den kon kreten Antrag Dr. Breiten stcins: »Der Vorstand der Korporation der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler wird von der Korporations-Versammlung 522-
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