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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1894
- Sprache
- Deutsch
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Kampfesmittel erklärt, unter der Voraussetzung jedoch, datz die durch das Provozieren solcher Erklärungen geschehene Einwirkung nicht auf die Lieferungssperre im Gegensätze zur Lieferung mit Rabattverkürzung gerichtet ist. sondern die Wahl in dieser Beziehung in das freie Ermessen der Verleger gestellt bleibt. BI. Ebenso ist der Vorstand auf Grund der reichsgerichtlichen Entscheidung berechtigt, mittelst gedruckter Rund schreiben den Verlegermitgliedern unter Bezugnahme auf ihre Erklärung die Namen der gesperrten Firmen auszugebe» und diese Rundschreiben auch den übrigen Mitgliedern des Vereins, insoweit dieselben solche Erklärungen nicht abgegeben haben, zuzusenden, sowie denselben auch diejenigen Verleger zu bezeichnen, deren Verlag an die gesperrten Firmen nicht vermittelt werden soll. IV. Nach der Entscheidung des Reichsgerichts ist schließlich die rechtliche Zulässigkeit der ferneren Mit wirkung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig und des Vereins der Leipziger Kommissionäre zur Be kämpfung der Preisschleuder ei außer allen Zweifel gestellt. Wie das Reichsgericht erklärt, ist in dem Umstande, daß diese beiden Vereine ihre zur Vereinfachung des Geschäftsverkehrs und zur Bequemlichkeit des Bezugs getroffenen Anstalten den vom Bvrsenverein gesperrten Firmen versagen, selbst wenn es auf Initiative desselben geschehen sollte, für sich allein ein Hinausgehen über das zulässige Maß der Bekämpfung der Schleuderei nicht zu erkennen. Nur die Art der Benutzung der Entschließungen der beiden Vereine, wie sie die Bekanntmachung des Vorstandes vom 17. Dezember 1888 zum Ausdruck gebracht hat, ist vom Reichsgericht beanstandet worden. Leipzig, den 14. Februar 1894. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Eduard Brockhaus. Max Niemeyer. Franz Wagner. Arnold Bergstraeßer. Johannes Stettner. Heinrich Wichern. Anlage. Klagesarhe .Artistische Union E. K. Müller öc Co. in Berlin gegen den Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erkenntnis des Künigl. Landgerichts zu Leipzig vom 19. April 1S98. Im Name» des Königs! I» Sachen der Handelsgesellschaft unter der Firma „Artistische Union E. K. Müller L Co. zu Berlin" — Gesellschafter: die Buch händler Epuard Karl August Wilhelm Müller in Reinickendorf und Karl Edmund Adolf Laemmerhirt in Lichtenberg als all einige Firmeninhaber, vertreten durch den Rechtsanwalt Erler zu Leipzig als Prozeßbevollmächtigten Klägerin gegen 1. den Börsenvereiu der Deutschen Buchhändler z» Leipzig — gesetzliche Vertreter: die Buchhändler vr. Eduard Brockhaus in Leipzig, Arnold Bergstraeßer in Darmstadt, Paul Siebeck in Freiburg i. Breisgau, Max Niemeyer in Halle a. S., Franz Wagner in Leipzig und Heinrich Wichern in Hamburg als Mitglieder des Vorstandes — sowie 2. den Buchhändler vr. Eduard Brockhaus in Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt zu Leipzig als Prozeßbevollmächtigten Beklagte wegen Ansprüchen aus widerrechtlichen Handlungen erkennt die III.Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig unter Mitwirkung folgender Richter: 1. des Landgerichtsdirectors Heimchen, 2. des Landgerichtsraths vr. Fleischer, 3. des Landgerichtsraths vr. Steinmetz für Recht: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits sind von der Klägerin zu tragen. Thatbestand. 1. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ist eine Genossenschaft im Sinne des Königlich Sächsischen Gesetzes, die juristischen Personen betreffend vom 15. Juni 1868 und als solche seit dem Jahre 1869 auf Folium 16 des Genossenschafts registers des Königlichen Amtsgerichts zu Leipzig eingetragen. ! Er besitzt die Rechte einer juristischen Person und hat seinen Sitz in Leipzig. Seine Mitgliederzahl ist unbeschränkt und umfaßt thatsächlich einen großen Theil der deutschen Buchhändler. Die i früher beschränkte Haftpflicht der Mitglieder ist bereits durch die Statuten vom 25. April 1880 in eine unbeschränkte umgewandelt ! worden. Seit Kantate 1888 sind diese Statuten durch die Satzungen vom 25. September 1887 ersetzt, auch sind die letzteren am 29. Ok tober 1887 in das Genosienschaftsregister eingetragen worden. Nach K l Absatz 2 der Satzungen hat der Verein »die ! Pflege und Förderung des Wohles sowie die Ver tretung der Interessen des deutschen Buchhandels und seiner Angehörigen im weitesten Umfange» zum Zwecke, und es dient ihm nach Absatz 3 Ziffer 2 desselben Paragraphen > als Mittel hierzu insbesondere auch »die Feststellung all gemein gütiger geschäftlicher Bestimmungen im Ver kehr der Buchhändler unter einander, sowie der Buchhändler mit dem Publikum in Bezug auf die Einhaltung der Bücher ladenpreise, beziehungsweise den von letzteren zu gewährenden > Rabatt«.
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