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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1894
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- Deutsch
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48, 22. Februar 1894 Nichtamtlicher Teil. 1125 Bezeichnung -Königlich Sächsische Hosbuchhandlung- auf unserm Firmen schild- zu scheuen, ebenso wie sich bislang keine Behörde berufen gefühlt hat, -dieser unstatthaften Bezeichnung zu steuern«. Wir würden, aus naheliegenden Gründen, eine Erwiderung unter lassen haben, wenn wir uns durch Schweigen nicht dem Verdachte aus setzten, uns »llas» gegenüber im Unrechte zu befinden Dresden, am 16. Februar 1894. Königlich Sächsische Hofbuchhandlung H. Burdach Inhaber: Warnatz L Lehmann, Königl. Sächs. Hosbuchhändler. Kündigungsfrist der Gehilfen. — Der Abgeordnete Singer hat im Reichstage unter Zurückziehung seines früheren Vorschlages zu dem Anträge des Abgeordneten Schröder, betreffend die Kündigungs frist der Handlungsgehilfen, einen Abänderungsantrag eingebracht, wonach die Vorschriften über die Kündigung folgendermaßen lauten sollen: -Das Dienstverhältnis zwischen dem Prinzipal und dem Handlungsdiener kann von jedem Teil mir Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres nach vorgängtger sechswöchiger Kündigung aufgehoben werden. Werden andere Kündigungs fristen vereinbart, so müssen sie für beide Teile gleich sein, jedoch ist die Vereinbarung einer kürzeren als einmonatlichen, auf den Ersten jeden Kalendermonats gestellten Kündigung unstatt haft. Vereinbarungen, welche diesen Bestimmungen zuwiderlausen, sind nichtig.» Vom Kolportagebuchhandel. — Ein Telegramm der C. T. C. meldet der Nattonalzeitung: Das Oberlandesgericht München hat entschieden, daß den Kolpor teuren die Berusspflicht obliege, sich selbst davon zu überzeugen, ob die von ihnen kolportierten Druckschriften Aergernis erregen könnten. Post. — Der Rcichsanzeiger veröffentlicht folgende Bekanntmachung: Einziehung der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder. Die noch in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streisbänder, welche seit dem 10. Dezember 1890 seitens der Verkehrsanstalten nicht mehr verkauft worden sind, sollen nur noch bis Ende Juni 1894 zur Frankierung von Postsendungen zugelassen werden. Vom 1. Juli 1894 ab verlieren die bezeichneten Wertzeichen ihre Giltigkeit. Dem Publikum soll indes gestattet sein, vom 1. Juli 1894 ab die alsdann noch nicht verwendeten derartigen Wertzeichen bis spätestens Ende Dezember 1894 nach dem Nennwert des Stempels gegen Frei marken zu 10 oder 3 bei gleichzeitigem Rückempsang des Betrags der Herstellungskosten von 1 für de» Briefumschlag und ^ sür das Streifband umzutauschen. Ist nur ein einzelnes Streifband umzu lauschen, so muß die Vergütung von Herstellungskosten unterbleiben. Ebenso kommen bei dem Umtausch einer größeren, nicht durch 2 teilbaren Zahl von Streifbändern sür das überschießende Exemplar Herstellungs kosten nicht zur Erstattung. Die Posthilfstellen und die amtlichen Berkausstellen für Postwertzeichen sollen mit dem Umtausch keine Befassung haben, worüber sie seiner Zeit von den Verkehrsanstalten zu verständigen sind. Postsendungen, welche etwa nach dem 30. Juni 1894 noch in Brief umschlägen und Streifbändern der gedachten Art ohne anderweite Fran kierung aufgeliefert werden, sind den Absendern unter Hinweis auf die Ungiltigkeil der verwendeten Wertzeichen zurückzugeben oder, wenn dies nicht ohne weiteres thunlich sein sollte, als unfrankiert zu behandeln. Aus gestempelte Briefumschläge und Streisbänder der älteren Aus gabe, welche ihre Giltigkeit bereits am 1. Februar 1891 verloren haben, und welche seit dem ersten Juli 1891 nicht mehr umgetauscht werden, sowie aus Rohrpost-Briefumschläge erstreckt sich diese Verfügung nicht. Vom 1. Januar 189ö ab sind die Verkehrsanstalten auch zum Um tausch der neueren Briesumicdläge und Streisbänder nicht mehr befugt. Berlin, den 12. Februar 1894. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Post. — Postanweisungen nach Neu-Süd-Wales (Australien). Der vom Staatssekretär von Stephan im Reichstage bereits angekündigte neue Postanweisungsoertrag Deutschlands mit Neu-Süd-Wales tritt sofort in Kraft, und damit wird zwischen beiden Staaten der direkte Postan weisungs-Austausch eingesührl; die britiicbe Vermittlung fällt weg und damit auch die für solche zu entrichtende besondere Gebühr. Das Franko beträgt in Uebereinstimmung mit den bezüglichen Wellpostvertragssätzen 20 H für je 20 des eingezahlten Betrages; die Höchstsumme einer Anweisung soll 10 «§ nicht übersteigen. (Lpzgr. Tgbl.) Zur deutschen Rechtschreibung. — Dem soeben ausgegebenen Jahresberichte der Herder'schen Verlagshandlung in Freiburg i/B. ist Einundsechzigster Jahrgang. eine bemerkenswerte Mitteilung zur gegenwärtigen deutschen Rechtschreibung vorangeschickt, die wir hier folgen lassen: -Zur Darlegung der herrschenden Mißstände auf dem Gebiete der deutschen Rechtschreibung und zur Anregung weiterer Bestrebungen mögen nachstehende Bemerkungen dienen: -Als im Jahre 1892 die schweizerische Orthographiekonferenz den Be schluß faßte, die Orthographie nach Dudens -Wörterbuch» ossiziell ein- zusühren, aber zugleich auf Beseitigung von Inkonsequenzen sowie aus größere Vereinfachung und Vereinheitlichung hinzuwirken, nahmen wir Veranlassung, dem Verfasser des -Wörterbuches- eine Reihe von allgemeinen Schwierigkeiten und einzelnen Widersprüchen zu bezeichnen, die sich in der Praxis besonders empfindlich geltend machen und die uns genötigt haben, zwischen der schwankenden alten und den vielen widerspruchs vollen neuen Orthographieen einen Ausweg durch eine eigene -Haus- Orthographie» zu suchen. Zur Illustration der Widersprüche war u. a. folgender vorschriftsmäßig geschriebene Satz angeführt: Konzentrisch heißen Kreise mit gemeinfchastlichem Centrum. -Darauf ist uns ein Schreiben des Herrn Ghmnasialdirektors vr. Duden d. d. Hersfeld, den 6 Dezember 1892, zugegangen, das wir mit gütiger Erlaubnis des Verfassers bekannt geben: --Für Ihre gef. Zuschrift vom 18. November sage ich Ihnen verbindlichen Dank. --Der -Schmerzensschrei-, den Sie über das Unbefriedigende unserer orthographischen Zustände ausstoßen, findet bei mir ein lautes Echo. Wenn ich wirklich einen maßgebenden Einfluß auf die Gestaltung unserer Rechtschreibung hätte, so würde er sich in vielen Dingen — so insbesondere in Bezug aus L und s in Fremdwörtern — durchaus in der von Ihnen gewünschten Weise geltend machen. Aber ich bin nicht Gesetzgeber, sondern nur ein, allerdings von weiten Kreisen anerkannter, Ausleger der lex lata, der Regie rungen, und als solcher muß ich äußerst behutsam sein, damit die Regierungen, zumal die preußische, meine Auslegung nicht als unrichtig bezeichnen. Mein Einfluß erstreckt sich naturgemäß be sonders auf die Dinge, in denen die Regierungen gar nichts fest- gestellt oder eine Wahl gelassen haben. Hier können nun große Offizinen wie die Ihre sehr viel zur Beschleunigung des Fort schrittes beitragen, wenn Sie der von mir angegebenen Richtung folgen oder selbst mich überholen. So halte ich z. B. dafür, daß die Not mit c und L, e und s nicht eher aushört, als bis wir uns entschließen, in allen Fremdwörtern den K-Laut stets durch L. den Z-Laut stets durch s wiederzugeben. Zunächst sollte das wenigstens in allen Wörtern geschehen, die allgemein üblich sind. Da die Grenze schwankend ist, so wird die Herrschaft von L und L, weil ja doch jedermann es unbequem findet, in jedem einzelnen Fall darüber zu entscheiden, allmählich immer weiter vorrücken. Württemberg ist darin mit gutem Beispiel vorangegegangen, und Sie werden aus meinem Wörterbuch, ferner aus meinem Büchlein -Verschiedenheiten rc.» erkennen, daß meine Shmpathieen aus seiner Seite stehen. Wenn Sie meinem Buche folgen wollen, so können Sie getrost drucken: Konrentrische Kreise sind Kreise mit gemcinschaftlichem Zentrum .... -«Von Ihren Ausstellungen sind gewiß manche wohl berechtigt, und ich werde sie alle sorgfältig prüscn und bei der in der Vor bereitung begriffenen neuen Auflage berücksichtigen, soweit es bei meiner gebundenen Marschroute möglich ist. Gern werde ich von so kundiger Seite mir zugehende weitere Mitteilungen in Betracht ziehen. Heute bemerke ich nur noch, daß ich Jupiter mit gutem Bedacht geschrieben. Ich bin nicht der Meinung, daß diese seit Jahrhunderten in unserer Litteratur feststehende Schreibung den Ergebnissen gelehrter Forschungen zu weichen habe, lins heißt der Gott und der Planet Jupiter, geradeso wie auch die Fran zosen nach wie vor Jupiter schreiben. --Das »horrible» Resümee verdankt seinen Ursprung dem amt lichen Komitee. Will man, wie Preußen verlangt, die Accente in Fremdwörtern vermeiden, so bleibt kaum ein anderes Mittel übrig, durch die Schrift die Aussprache zu bezeichnen. --Mit vorzüglicher Hochachtung Or. Duden.»» -In Erwiderung aus dieses Schreiben haben wir mit Herrn Or. Duden einen Meinungsaustausch darüber veranlaßt, wie wohl am besten eine Uebereinstimmung der verschiedenen Schul - Orthographieen der deutschen Einzelstaaten unter sich und mit der österreichischen Schreibung herbeigesührt werden könnte. Herr vr. Duden war der Ansicht, daß, wenn erst eine einheitliche -Reichs-Orthographie- thatsächlich durchgesührt wäre, Oesterreich sich derselben bis aus etwaige geringfügige -Eigentüm lichkeiten» anzuschließen hätte, während wir daran sesthielien, daß man eine Vermittelung unter Berücksichtigung einzelner Vorzüge der öster reichischen Orthographie anstreben müsse - Reichsgerichtsentscheidungen. — Mehrere Wechsel gegen denselben Wechselschuldner können, nach einem Urteil deS Reichsge richts, IV. Civiljenats, vom 2. November 1893, zwar in einer Urkunde protestiert werden, die Protest gebühr aber kann in diesem Falle sür jeden der protestierten Wechsel besonders, gleichwie bei der Ausnahme ISO
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