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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1897
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- 1897-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1897
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- Deutsch
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87, 15. April 1897. Nichtamtlicher Teil. 2851 Kleine Mitteilungen. Vssooiation litterairs st artistiqus iutsruationnls. — Die ^ssoeislion Utteraire st artistiqus intsrvatiovals hält ihren diesjährigen Kongreh in den Tagen vom t7. bis 24. April in Monaco ab. Das Programm der Arbeiten ist folgendes: 1. Der Unterschied zwischen dem wirtschaftlichen und dem persön lichen Recht des Autors und seine praktischen Folgen. Bericht erstatter: Jules Lermina. 2. Das System des »domains xubiie pe^ant». Berichterstatter: Edouard Mack. 3. Der Verlagsvertrag. Berichterstatter: Eugene Pouillet. 4. u. 5. Der gewerbliche Rechtsschutz im Zeitungswesen. Bericht erstatter: Albert Osterrieth und Albert Bataille. 6. Das Recht an historischen Dokumenten. Berichterstatter: Eugene Marbeau. 7. Die Wünsche der Komponisten. Berichterstatter: Victor Souchon. 8. Die Wünsche der Architekten. Berichterstatter: Charles Lucas. 9. Die Wünsche der Photographen. Berichterstatter: A. Taillefer. 10. Das Recht am Original. Berichterstatter: Georges Harmand. 11. Die Definition des Begriffs »Reproduktionstypus-. Bericht erstatter: Davanne. 12. Entwurf eines Urheberrechtsffetzes. Berichterstatter: Georges Maillard. 13. Die gesetzgeberische Bewegung und die Strömungen der öffent lichen Meinungen in den verschiedenen Ländern. Bericht erstatter: Alcide Darras. 14. Die Organisierung von Landesausschüssen für die Verbreitung des geistigen Eigentums 15. Die Bildung internationaler juristischer Bureaux. 16. Die Mittel, dem Publikum die Kenntnis des Vorhandenseins von Urheberrechten zu erleichtern. Berichterstatter: E. Röth- lisberger. >7. Die Beseitigung der dautio judioat-um solvi. Berichterstatter: Raoul de Clermont. Dänemark und die Berner Union. — Im Anschluß an unsere Mitteilung in Nr. 64 d. Bl. vom 19. März d. I. entnehmen wir die nachfolgende Mitteilung der von vr. Albert Osterrieth herausgegebenen Zeitschrift: »Gewerblicher Rechtsschutz und Urheber recht- 1897 Heft 3: Der von der Regierung dem Reichstag vorgelegte Antrag über den Anschluß Dänemarks an die Berner Union wurde am 18. März vom Folkething in zweiter Lesung beraten. Die Kommission hatte den An trag mit 6 gegen 5 Stimmen angenommen. Bei der Beratung wurde ein starker Widerspruch gegen den Anschluß laut, der von der Presse, dem -Danebrog- an der Spitze, vorbereitet worden war. Der Wort führer der Minderheit der Kommission, Alberti, Herausgeber des »Danebrog», erwartete sür den dänischen Verfasser kaum einen Vorteil von dem Anschluß Dänemarks an die Berner Konvention, wogegen das große Publikum viele Unbequemlichkeiten haben werde; denn, habe der ausländische Verfasser das Recht, die Erlaubnis der Uebersetzung zu verweigern und das Honorar dafür zu bestimmen, dann würden nicht viele Bücher übersetzt werden, jedenfalls werde die Uebersetzungslitteratur teurer als jetzt. Bei der Abstimmung wurde schließlich der Antrag der Minderheit, die erwähnte, den Anschluß Dänemarks an die Berner Konvention ermöglichende Be stimmung zu streichen, mit 47 gegen 31 Stimmen angenommen. Dänemark bleibt somit, trotz des Vorganges Norwegens, außer halb der Berner Konvention. Schulbücher. — Ein wunderliches Gegenstück zu dem in Nr. 84 d. Bl. mitgeteilten Erlaß des preußischen Unterrichts ministers, wonach kein Schulbuch sür den Unterrichtsgebrauch ge nehmigt werden soll, wenn damit die Zusicherung finanzieller Vorteile an Lehrervereine, Lehrerwitwen - Kassen rc. verbun den ist, bietet eine Mitteilung des Soester Kreisblatts. Dieses berichtet in seiner Nummer vom 10. d. M. über eine von der königlichen Regierung zu Arnsberg verfügte Einführung einer in ihrem Austrage herausgegebenen neuen Fibel. Wir lassen hier den Wortlaut der Mitteilung folgen: »Durch Verfügung vom 2. April ordnet sie die Regierung zu Arnsbergs mit Ge nehmigung des Ministers an, daß die in ihrem Aufträge heraus gegebene Fibel für evangelische Volksschulen (Lesebuch für das 2. Schuljahr) in allen evangelischen Volksschulen ihres Verwaltungs bezirks mit der nachbezeichneten Einschränkung zum Ersatz der bisher im 2. Schuljahre gebrauchten Fibeln oder Lesebücher mit dem Beginne des Schuljahres 1897,98 zur Einführung gelangt. Die Einführung der neuen Fibel erfolgt nicht in denjenigen Schulen, in welchen jetzt mit Genehmigung der königl. Regierung Fibeln ge braucht werden, deren Ertrag Lehrer-Witwen- und Waisen- Kassen zufließt- Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Miwogruxbis, dsogrs-xbis; Rsissv, Ländsrkrwds; dssebivbls; Liograpbissn, Nsmoirsv, Lristrvsobssl; Uaebträgs. .-Vnt.iq.- Lslslox Hr. 58 von Oslrs-r dsrsebsl in 8tnttgg,rt. 8". dir. 2910-3358. Lund- unä I?orstrvis8snsebakt, dartsnbau ste. Bsii II dsr drei srrvorbsvsn Libliotbstzsn von krok. Oc. IVarpit/Vy-Lecli». 1 ?rok. Ur. Lrüininsr-Isns,, ff Lrot. Or. von Lobrosdsr-'I'dnrLndt. ^ntiq.-XkIglog Hr. 6 von HanLSwnvn'8 LuobbandlunF n. Antiquariat in Lsrlin. 8". 96 8. 2875 Hrn. dsvvsrbliebsr Reebtssobutr und Ilrbebsrrsobt. 2s!tsobrikt dss Dsutsobsn Vereins rum 8oiiutr dss gsrvsrbliobsn Ngsntbuius. Unter Nitvirlruux von Dr. Laut 8obmidt und Or. dos. Loblsr, brsg. von I)r. Ulbert, Ostsrristb. 2. dabrgang. 3. (Narr 1897.) 4". 8. 73—116. Lsrlin, Oarl kls^manns VsriaA. Inbult,: Landqrak, rur Rstorm dss dssobmaelrsmustsrsobutr- ßssstrss. — Noiss ^.mar, das Asrvsrbliobs und qsistiqs Ingsn- tum in Italien I, II. — Rausnitr, übsr dis Lsrsebtigunq, sieb als trübsrsr 8ebülsr, Lsbrling, ^ngsstslitsr, ^.rbsitsr, ^Vsrtztnbrsr, 8ooiu» sinss Lrvsrbsqssebülts odsr gsvsrbliobsn Ilntsrnsbmsns, sovvis als 8obn odsr sonstiqsr ^ngsbörigsr des Inbabers sinss solebsn dssobütts odsr dntsrnsbmsns ru bersielrnsn. — Latsntrsobt: dssstrqsbung; Rsobtsprsobunx. — Nustsr- und NodsIIrsebt: Rsebtspreobung. — IVarsn- rsiobsnrsebt: OssetrAsbunx; Rsebtsprsobung. — Ilrbsbsr- rsebt: dssstr^sbun^; RsobtsprsebnnA. — dnlautsrsr IVstt- bsvsrb: Rsviitsprseliullg. — 8tatistisobss. — Littsratur. — VersinsangsIsASnbeitsv. BbsoloAisobsr Lnrsigsr lür dis svanqslisobe dsistlieblrsit. Ilsraus- gSAsbsn von (8ortimsntsürma). Hr. 17. ^pril 1897. 8". 16 8. 223 Uro. Unter dem obigen Titel liegt uns das neueste Heft eines von Wilh. Koch in Königsberg i/Pr. herausgegebenen Ver zeichnisses der neuen und neuesten Erscheinungen der theo logischen Litteratur vor. Von letzteren sind vorzugsweise diejenigen ausgewählt, die sür den praktischen theologen Wert haben. Auch solche Werke sind verzeichnet, die sich noch unter der Presse befinden. Vielen Titeln ist eine kurze kritische Jnhaltsbeschreibung beigegeben. Der Anzeiger er scheint alle drei Monate. Er liegt uns, außer von der Wilh. Koch'schen Buchhandlung selbst, auch in weiteren Exemplaren mit dem Firma-Aufdruck anderer deutscher Sortimenter vor, die, wie wir hören, ihre Bezugsspesen durch vermehrten Absatz reichlich decken sollen. Wir halten diese Form des Angebots für eine zweckmäßige und lohnende; die Vorteile gegenüber anderen Formen von Bücherangeboten liegen in der Beschränkung auf ein bestimmtes Fach. Osntsebs 8praebs und Littsratur. ^ntiq.-IIatalo» Hr. 1 von dso. Lau in NacburA i. L. 8". 70 8. 2230 kirn. Eine alte Urkunde. — Das Logbuch der »NuMorvsr-, die älteste Urkunde der Besiedelung Ncu-Englands, befand sich ungefähr seit einem Jahrhundert in Fulham Palace in der Bibliothek der Bischöfe von London. Es berichtet über die Erlebnisse der ersten Einwandererschar, die im Jahre 1620 mit dem Schiffe -Naxüovsr- England verließ, im Dezember desselben Jahres bei Kap Cod landete und durch die Gründung von New-Plymouth die erste wirkliche Kolonisierung der Neu-England-Staaten einleitete. Ferner ist darin ein Verzeichnis der Geburten, Eheschließungen und Todesfälle, die in den ersten dreißig Jahren in dem kleinen Gemeinwesen stattfanden, enthalten. Das Buch hatte sich im vorigen Jahrhundert in der -Usw Lnglund Library- in Boston befunden, die Thomas Prince im Juli 1703 begründete, wie cs aber von dort nach London gelangte, weiß niemand. Vielleicht ist es im Jahre 1776 durch englische Offiziere mitgenommen worden, die damals aus derselben Kirche, in welcher die Princesche Bibliothek sich befand, eine Reitschule gemacht hatten, vielleicht ist es aber auch auf rechtmäßigerem Wege in die bischöf liche Bibliothek nach London gekommen, da Neu-England vor der Unabhängigkeitserklärung zur Londoner Diözese gehört hat. Jetzt hat der Präsident der Vereinigten Staaten das alte Denkmal für sein Land reklamiert, und auf eine entsprechende Eingabe des amerikanischen Gesandten in London hat der Konsistorialhof ent schieden, das Buch dem Gesandten cinzuhändigen, so daß künftig die Regierung der Vereinigten Staaten diese merkwürdige Urkunde der Geschichte ihres Landes bewahren wird. Das Archiv der Londoner Diözese und der bischöfliche Palast erhalten je eine Faksimile-Nachbildung des Dokuments. (Nat.-Ztg.) Allgemeiner deutscher Schulverein zur Erhaltung des Deutschtums im Auslande. — Der neue Vorstand der Ortsgruppe Berlin des Allgemeinen deutschen Schulvereins zur Erhaltung des Deutschtums im Auslande hat seine Thätigkeit da- 382"
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