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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1897
- Sprache
- Deutsch
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2850 Nichtamtlicher Teil. 87, 15 April 1897. und zwar durch eine Einrichtung, welche wie wohl kaum eine andere denkbare geeignet erscheint, die vorerst jährlich noch zu ersetzenden 1200 zusammenschrumpfen zu machen. Dies Zusammenschrumpfen würde, wie ich nicht un erwähnt lassen will, ja wohl auch dadurch zu erreichen sein, daß uian die Annahme des Ausschuß-Antrages den Nicht- Leipzigern, welche etwa neun Zehntel des Einkommens der zu bildenden Kasse hergeben sollen, durch Uebertragung der ihnen wegen ihrer großen Mehrleistung meines Erachtens zustehcnden Oberaufsicht über deren Verwaltung genieß barer machte. Diese Oberaufsicht dürfte am besten und einfachsten dem Vereinsausschuß oder dem Vorstande des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine zuzuteilen sein mit der Verpflichtung, alljährlich einen auch im Börsenblatt abzudruckenden Bericht zu erstatten mit genauen Angaben, von wem die Pakete, deren Fakturabetrag hat ersetzt werden müssen, nach Leipzig eingesandt und für wen sie bestimmt waren. Diesen Aus weg zur Verminderung der Verlustfälle zu erwähnen, kann ich nicht umhin, wünsche aber selbst nicht, daß er einge schlagen werden muß. Die Ueberschüsse der Versicherungskasse dürsten keinesfalls, oder doch höchstens im Verhältnis der von Leipzig eingezahlten Beiträge für die Leipziger Krankenkasse, vor allem sollten sie zu Belohnungen im bereits angedeuteten Sinne verwendet werden. Für diesen Zweck würde ich lieber jährlich eine Mark oder noch mehr zahlen, als die an gesonnene halbe Mark Versicherungsprämie. Zum Schlüsse kann ich mir nicht versagen auszusprechen, daß ich es für eine Möglichkeit halte, man iverde beim Jnsleben- treten der Paket-Bestellanstalt die Durchführbarkeit oder sogar Notwendigkeit des Abquittierens über den Empfang der Bei schlüsse erkennen. Möge man sich aber für die Quittierung entscheiden oder nicht, so bedingt jedenfalls die Einrichtung der Anstalt mindestens nicht weniger als der bisherige Geschäftsgang die volle Haftbarkeit des Kommissionärs mit allen ihren Folgen als Bürgschaft für die unerläßliche Wach samkeit aller über alles. Wie unentbehrlich diese Bürgschaft ist, macht Herr Liebes- kind ebenfalls anschaulich, indem er sagt, ich werde wohl eine Quittung verlangen, wenn ich irgendwem — nehmen wir also an, ihm selbst — 10^ für einen Dritten übergebe. Ge wiß werde ich mir dieses Geld quittieren lassen, wenn es sich um eine geschäftliche Angelegenheit handelt; das weitere aber ist nicht meine Sache, ich frage nicht und habe nicht zu fragen, ob Herr Liebeskind die 10 ^ dem folgenden Empfänger gegen oder ohne Quittung auszahlt, denn mir ist er für den Betrag gut und wird dafür zu hasten sich nicht weigern, gleichviel, ob derselbe durch jemand, dem er ihn anvertraut hat, etwa verloren oder verzettelt wurde. Da Herr Liebeskind richtigerweise die von seinen Kommitten ten erhaltenen Beischlüsse dem baren Gelde gleich achtet, so liegt auch der Fall gleich, sobald er dem Kommittenten über ein Paket quittiert, indem er den bezüglichen Avis als mit dem Inhalte der Sendung stimmend anerkennt; ist das geschehen, so liegt ihm die Verantwortlichkeit für das Paket ob, genau wie für das erhaltene bare Geld, und wenn das Paket für einen Nicht-Leipziger bestimmt war, so erhält dessen Kommissionär, der ja auch Herr Liebeskind selbst sein kann, die Quittung des Empfängers durch ausdrückliche oder stillschweigende Be stätigung der Richtigkeit des Avises. Es ist nicht ausgeschlossen, daß infolge doch auch in Leipzig denkbarer Oberflächlichkeiten (Herr Liebeskind giebt sogar Diebstähle zu) ein Paket, dessen Absender den gleichen Kommissionär hat wie der Adressat, letzterem nicht zugeht — auch für ein solches Paket müßte nach dem vorliegenden Anträge die Gesamtheit zahlen. Endergebnis: Hat der Kommissionär des Absenders über ein Paket durch Anerkennung des Avises quittiert, so haftet er allein seinem Kommittenten für alles weitere; diese Haft barkeit hört auf, sobald der auswärtige Empfänger über das Paket quittiert, d. h. den Avis seines Kommissionärs an erkannt hat; sie tritt aber nur um so Heller als eine Not wendigkeit hervor durch den Gedanken daran, daß bei der Pakctbestellanstalt die Zustellung der Beischlüsse nicht inehr unmittelbar an den Empfänger oder dessen Kommissionär er folgt, sondern an dritte Persönlichkeiten, für deren hoffentlich nur seltene Jrrtümer oder Fehler doch natürlich ihre Dienst geber, aber auch nur diese, aufzukommen haben und sonst niemand! München, am 6. April 1897. Theodor Ackermann. Xl. Die Auslassungen des Herrn Liebeskind in Nr. 76 des Börsenblattes haben wohl in den weitesten Kreisen des Buch handels Aufsehen erregt, denn ein Antrag, der eigentlich ohne jede Debatte zu verwerfen ist, wird hier in einer Weise zu rechtgelegt und bearbeitet, daß man wirklich meinen könnte, die Herren Kommissionäre müßten sich schweres Unrecht vom Leibe halten. Das Kommissionsgeschäft ist bekanntlich derjenige Zweig des Buchhandels, der an allen Unternehmungen desselben den allein sicheren Gewinn hat. Der Sortimenter hat durch den Nichtabsatz eines Buches Spesen und unbelohnte Arbeit, der Verleger gleichfalls, nur der Kommissionär kann seine Rechnung präsentieren. Und dieser Zweig will nun für die durch ihn oder bei ihm verloren gehenden Sendungen die Adressaten und Absender bluten lassen, statt den durch ihn entstandenen Schaden selbst zu tragen! Das geht doch nicht an! Vergleichen wir doch einen Fall aus dem täglichen Leben: Jeder Spediteur, ja jeder Landfuhrmann ist doch für das ihm gegen Bezahlung zur Beförderung übergebene Gut voll ver antwortlich und trägt jeden Schaden, der in der Zeit zwischen Empfang und Ablieferung die anvertraute Ware trifft. Genau so ist der Kommissionär verantwortlich für das ihm übergebene Gut. Giebt er es ohne Quittung weiter, so ist das seine Sache, sein Risiko! Es läßt sich ohne Mühe konstatieren, ob ein Paket in Leipzig verloren ging oder nicht. Sobald der Kommissionär des Adressaten das Paket nicht erhielt, während der Nachweis da ist, daß der Kommissionär des Absenders es erhalten hat, ist das Paket in Leipzig oder durch die Leipziger Angestellten verloren gegangen, und dafür haben die Kommissionäre ein zustehen. Ich will den so sehr verherrlichten Markthelfern nicht nahetreten; aber die Art der Beförderung der Bücherpakete in Leipzig in den offenen Karren, die oft viertelstundenlang ohne Aufsicht auf den Straßen stehen, ist für die Vorüber gehenden sehr verlockend, einen Griff hinein zu thun und sich dadurch eine billige Bibliothek zu erwerben. Hier wäre Abhilfe dringend am Platze, und auch manche andere Vorsichtsmaßregeln wären noch zu erwägen, die bei dem enormen Verkehr doppelt nötig sind. Dem Buchhandel aber kann die Deckung dieser Verluste nicht aufgebürdet werden, dagegen möchte ich doch energisch protestieren. Sache des Vereins der Kommissionäre ist es, hier einzuspringen, einmal durch Deckung dieser Verluste und dann durch energischere Maßnahmen zur Verhütung der selben. Sind dann die Verluste wirklich so minimal, wie vielfach behauptet wird, nun dann fällt es dem genannten Verein ja um so leichter, sie zu decken. Stuttgart. Erwin Nägele.
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