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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1897
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- Deutsch
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8?, 15. April 1897. Nichtamtlicher Teil. 2849 thätigt wird, und in der Frage, ob darin der Grund ge sunden werden kann, die Folgen der rechtlich, ich wiederhole das, nicht anzuzweifelnden Haftbarkeit der Kommissionäre zu beschränken, liegt der springende Punkt für das Auseinander gehen der Ansichten. Das bezügliche unbegrenzte Vertrauen hat natürlich zur selbstverständlichen Voraussetzung die vorhandene allgemein anerkannte Zuverlässigkeit und mustergiltige Sorgfalt der Kommissionäre, diese aber schließt als notwendigen Bestand teil in sich auch die Bereitwilligkeit zur Anerkennung der vollen Haftpflicht für nachweislich verschuldete Verluste von Paketen auf dem Wege von einem Kommissionär zum andern oder zum Leipziger Adressaten. Daß die Pakete dem baren Gelde in Bezug auf Sicherheit in der Beförderung gleich zu achten sind, hebt Herr Liebeskind nicht mit Unrecht hervor. Es müßte also eigentlich auch über den Empfang der Pakete quittiert werden, daß dies aber nicht geschieht, haben ja doch die Kommittenten nie verlangt und werden es nie verlangen, können also auch nicht verurteilt werden, insgesamt zu er setzen, was infolge der Nichtquittierung dem einzelnen von ihnen an Schaden erwächst. Herr Liebeskind meint, es gehen durch oberflächlich arbeitende Lehrlinge oder Gehilfen (der Kommittenten) Pakete angeblich verloren, insofern als manche Faktur verräumt oder auf ein falsches Konto gebucht wird, auch werde manches Paket im Avis des Kommissionärs durch unrichtiges Verstehen von Namen (seitens »oberflächlich arbei tender« junger Leute in Leipzig!) falsch aufgeführt. Dabei übersieht Herr Liebeskind nur, daß so wenig wie die Kom missionäre, auch deren Kommittenten Diebe sind, sondern ordnungsliebende, sich um nicht immer reichliches Brot red lich abmühende Geschäftsleute, die ihrem Kommissionär sofort Meldung machen, wenn eine Ungenauigkeit im Avis über eine Sendung vorkommt. Es müßte also schon das Vergessen einer solchen Meldung mit der vollständigsten, auf Nimmer wiedersehen erfolgten Verräumung der betreffenden Faktur Zusammentreffen (gewiß ein äußerst, alleräußerst seltener Fall!), um ein Paket als durch Schuld des Kommittenten verloren betrachten zu dürfen; abgesehen von solch seltenem Unfall ist ein derartiges Paket keineswegs verloren, sondern kann dem Em pfänger mit verhältnismäßiger Leichtigkeit als richtig befördert nachgewiesen werden,trotz vielleicht anfänglicherVerräumung oder falscher Buchung der Faktur bei ihm, und Herr Liebeskind greift, ich wage das zu glauben, weit, weit über die Zahl der mit einiger Wahrscheinlichkeit zu vermutenden Fälle hinaus, in denen geschehen sein kann, was er meint. Daß da der Anfang, also die größere Hälfte des Verschuldens, in Leipzig gemacht wurde, darf nicht übersehen werden. Wie viele Fälle hat Herr Liebeskind und auf welche Weise fichergestellt? Diese Frage sei mir gestattet gegenüber seiner Rede, daß an dem Verlorengehen von Paketen »mindestens ebensoviel« Schuld (also nach der Aeußerung des Vereins-Ausschusses im Börsenblatt 1897 Nr. 11 jährlich mindestens um die Hälfte des Wertes von 1200 ^O) den auswärtigen Firmen beizumessen sei als den Leipzigern, und gegenüber seiner eigenen Frage, wie ich be gründen wolle, was Leipzig allein verschuldet habe. Meine Antwort lautet auf diese Frage dahin, daß als in Leipzig verloren jedes Paket angesehen werden muß, welches zwar ebenda, jedoch nicht beim Adressaten angekommen ist, wie es auch bisher so angesehen wurde. Herrn Liebeskinds irrige Meinung, ich erblicke im falschen Abwerfen der Pakete die alleinige Ursache des vorkommenden Verlorengehens, findet in meinem Aufsatze keinerlei Begrün dung, daß aber die Fehler beim Abwerfen zu den Verlusten Mitwirken und ihre Aufzeichnung die zweckmäßigste Unterlage für die Steuer bilden würde, aus deren Ertrag die Verluste zu decken wären, habe ich den Gedanken Wilhelm Einhorns entnommen Daß dieser mit seinem Vorschläge etwas ganz anderes bezweckt habe als die Ersatzpflicht der Kommissionäre anzuerkennen, sagt Herr Liebeskind vorläufig ohne Beleg; sollte er aber diesen nachliefern, nun so habe ich niemand Schaden zu gefügt, indem ich dem verewigten Einhorn in meiner hohen Meinung von seinem gerechten Geschäftsgeist und freien Blick einen Zweck zuschrieb, der infolge seines Antrages damals von anderer Seite an diesen geknüpft worden sein müßte, denn mein Ureigentum ist der Gedanke nicht Herr Liebeskind sagt, die Kommissionäre haben in dem Verzicht auf das Quittieren über die Beischlüffe eines ihrer Rechte geopfert, und verlangt als Gegenwert für dieses Opfer (?), daß die Gesamtheit, die eS, wie bereits erwähnt, den Kom missionären keineswegs auferlegt hat, die Versicherungslast für die Verluste auf sich nehmen soll. Mit diesem Anspruch kann er sich zwar auf die Einleitung des Vereins-Ausschusses zu dem Anträge vom 12. Januar berufen, aber auf sonst absolut nichts, und kann nimmermehr die schon vor mir nach gewiesene Unannehmbarkeit jenes Antrages beseitigen, so wenig wie die genugsam (auch von mir ausführlich in d. Bl. vom 10. Juni v. I.) erörterte Ungerechtigkeit der leider jetzt geltenden Bestimmung, die den Sortimenter sowohl als Absender wie als (Nicht-) Empfänger einer ohne sein Zuthun verloren ge henden Sendung zum Ersatz eines Sechstels ihres Faktura wertes verdammt. Würde nun beiden Kommissionären die der- n.alige Ersatzpflicht von je einem weitern Sechstel genommen, so könnte das doch sehr leicht Gewissenlosigkeiten zeitigen; daß solche Vorkommen, giebt Herr Liebeskind zu, und die Ver suchung wird stärker, wenn sich eine dazu geneigte Persönlich keit sagen kann, der Nachteil einer Veruntreuung treffe ja nicht den eigenen Brotherrn, der sich mit jährlichen 50 H davon loskaufe. Dagegen Hilst nur volle Ersatzpflicht! Es ist auch wohl der Hinweis am Platze, daß der Börsenverein mit Annahme der vorgeschlagenen Bestimmung seine Mitglieder und alle Firmen, die die Verkehrsordnung anerkannt haben (nach dem 1896 er Adreßbuch in runden Zahlen 2600, bezw. 1200, miteinander also 3800 Firmen) ungünstiger stellen würde als die übrigen der 7600 über Leipzig verkehrenden, die, ohne sichs einen Börsenvereins beitrag oder eine Versicherungsprämie kosten zu lassen, ihren rechtlichen Anspruch auf vollen, nicht bloß hälftigen Ersatz ihrer in Leipzig abhanden kommenden Sendungen nach wie vor behalten. Der Börsenverein soll aber doch seinen Mit gliedern in allen Richtungen Vorteile gegenüber den ihm fern bleibenden Berufsgenossen bieten, nirgends Nachteile auf erlegen. Daß die neue Gesetzgebung, die Herr Liebeskind abzuwarten rät, den erwähnten vollen Anspruch beseitigen oder beschränken werde, steht nicht in Aussicht. Doch — für heute sei es genug der theoretischen Er örterung. Werfen wir noch einen Blick darauf, was die Ein- hornschen Vorschläge (ich lasse ihnen diesen Namen, so lange der Beweis fehlt, daß sie ihn ohne Berechtigung tragen) in der praktischen Durchführung kosten würden, und darf ihnen da vielleicht meinen eigenen einer Kopfsteuer anfügen, welche mit 10 H von jeder Leipziger Firma und jedem Kommissionär für jede von ihm vertretene auswärtige zu zahlen wäre; diese Steuer würde etwa 800 ^ im Jahre bringen; wenn also laut Angabe des Vereins- Ausschusses jährlich 1200 ^ an Verlusten zu ersetzen sind, so müßten zu deren Deckung noch 400 daneben noch ein beliebiger Betrag für Belohnungen an Markthelfer, die keine Fehler machen, nach Einhornscher Regel beschafft werden, und mich will bedünken, man könnte sich in Leipzig, wo gesunde Reformgedanken sich noch allemal durchgerungen haben, leicht dazu verstehen, aus solche für niemand fühlbare Weise eine der unliebsamsten Streitfragen für immer von der Tagesordnung verschwinden zu machen 382
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