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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1894
- Sprache
- Deutsch
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ermäßigten Satze (Hb) einzustellen. Unter der III. Abteilung (Prüfungen nach Spezialangabe) figurieren als neu die Sätze 8ck. 17. 18. 18 b, wäh rend die Sätze 7 und 15 nur textliche Aenderung erfuhren Der bei- gegebenc Text enthält auf Seite 8-16 die preußischen Normalien laut Verordnung vom 17. November 1891 nebst der wenig veränderten Besprechung der Prüfung besonderer Papiersorten (Seite 17—26). Neu ist ferner <S. 26) die Bestimmung der z. Zt. geltenden Vorschriften für Postkartenkarton, Jnvaliditätskarton und Frachtbriespapier, sonstiger kleiner Ergänzungen nicht zu gedenken -Im ganzen ist die Anstalt mit Aufstellung des neuen Tarifs zwar in Uebereinstimmung mit der anderswo geltenden Anordnung, doch hat der Tarif im Vergleich mit anderen durch die Einführung der Zweck- mäßigkeits- und Probemäßigkeits - Gutachten eine der Beachtung werte und sich auch eifriger Benutzung erfreuende Besonderheit voraus. Durch den Ausbau dieser Tarifsätze I u. II über Zweckmäßigkeit und Lieserungs ausfall ist die Leipziger Anstalt somit von der Praxis aller anderen, mit ihr zugleich oder später entstandenen Papierprüsungsanstalten Deutschlands und des Auslandes abgcwichen; sie war aber längst davon überzeugt und wurde es durch fast tägliche Erfahrung immer mehr, daß dieses der einzig richtige Weg fei, die Prüsung allgemein einzusühren und für das praktische Leben handlich und brauchbar zu gestalten. Sie wird darum Ziel und Weg wie bisher verfolgen und hofft aus die Zu stimmung der gesamten Fachkreise, deren Anerkennung ihr hinreichend durch die bisherige Benutzung gewährleistet ist.« Gemäldediebstahl. — In Brüssel ist aus Privatbesitz in einem Hause am Boulevard du Nord ein Rembrandt (Bildnis eines Kaisers) im angeblichen Werte von 50000 Frcs. gestohlen worden. Spretzsaal. Aus der Praxis der Kolportage. Eine Köchin, zur Zeit in Würzburg im Dienst, die sich von einem Kolporteur ein Kochbuch hatte ausschwatzen lassen, kam in diesen Tagen in großer Aufregung in den Laden der dortigen Stahel'schen kgl. Hos- und Univ. - Buchhandlung. Sie zeigte den nachfolgend abgedruckten autographierten (!) Brief vor, der ihr mit den entsprechenden Vor würfen von ihrer Mutter eingeschickt worden war, und wollte einen aus das Kochbuch schuldig gebliebenen Restbetrag von 2 dort bezahlen, da sie die von ihr ausgesuchte Firma für identisch mit der Unterzeichnerin des Briefes hielt. Dieser Brief, der sich, wie wir wiederholen, als ein autographierteS Formular vorstellt (mit Raum zum Ausfüllen des Datums) lautet wörtlich: -Regensburg -Ew. Wohlgeboren! -Soeben war die Polizei bei uns u. recherchirte, wie die Sache mit dem Kochbuch sei: ob Sie fort sind, ohne es anzugeben, das Buch mitgenommen haben und wir Ihren derzeitigen Aufenthalt von Ihnen nicht angegeben erhielten. -Vor Sie nun wegen einer solchen Kleinigkeit mit dem Straf richter in Conflict zu bringen, rathen wir Ihnen noch vorher rasch die Sache zu ordnen. -Achtungsvollst Stahl'sche Buchhandl.» Berleger und Publikum. Die nachfolgend abgedruckten beiden Postkarten werden für Sorti menter von einigem Interesse sein: -Herrn Philipp Reclam jun. Leipzig. Wenn Sie mir das Exemplar von Schillers Wilhelm Test für 12 (Zwölf) Pfennige überlassen wollen, so wollen Sie mir um gehend 60 (Sechszig) Ex. Pr. Nachnahme für die hiesige Ober klasse übersenden. Hochachtend k ... 15/1. 94. U ...§... Lehrer und Schriftsteller.» -Herrn Philipp Reclam jun. Leipzig. Es thut mir leid, daß Sie nicht direkt an mich liefern wollen oder können. Ich und viele Kollegen verkehren aus Prinzip nur mit den Verlegern und erhalten von den bedeutendsten Firmen (soll ich Ihnen ein Dutzend nennen?) die Schulbücher u. a. Sollen wir diesen Zwischenhändlern noch Porto dazu geben? Nein, dann unterbleibt das Lesen von Schillers Tell einfach. Sie hätten mir gerne denselben liefern können. Mir, als lang jährigem Selbstverleger, sind die Verhältnisse des Buchhandels (auch Ihre Bedingungen) bekannt. Ergebenst ? . . . 17/1. 94. I- . . . k . . .» Versuchter Boykott. Ich sehe mich genötigt, folgende Zuschrift an meine Kommittenten an dieser Stelle zu veröffentlichen. Der Appell an den deutschen Buch handel, der in dieser Veröffentlichung liegt, wird nicht mißverstanden werden. Leipzig. I. Grunow, in Fa.: Fr. Ludw. Herbig und Fr. Wilh. Grunow. An meine verehrten Geschäftsfreunde komme ich mit einer persönlichen Bitte. Die Firma Max Spohr ver- Einundsechzigster Jahrgang. sucht mich zu bohkottiren, indem sie sich weigert, an meine Kommitten ten zu liefern. Und zwar aus folgendem Grunde: An die Redaktion der von mir herausgegebenen -Grenzboten» kam vor kurzem auf einer Postkarte die Aufforderung, sie möchte sich mit einem bei Spohr erschienenen Buche -Die Enterbten des Liebesglücks befassen. Der Verleger war mir nur dem Namen nach bekannt, das Buch gar nicht. Ich ließ es mir aus einer Sortimentsbuchhandlung kommen, um zu sehen, worum es sich handelte, und sah bei flüchtigem Blättern, daß das Buch die -Urningsliebe» zum Gegenstand hatte und diesen Gegenstand in einer Weise behandelte, über die man empört sein konnte. Daß die Grcnzboten sich mit diesem Schmutz befaßten, schien mir unmöglich, dagegen hielt ich es für meine Pflicht, die an diese gerichtete Aufforderung an den Staatsanwalt weiterzugeben. Ich steckte also die Postkarte in ein Couvert mit der Firma meines Verlags und schickte sie an die Königliche Staatsanwaltschaft. Einige Zeit darauf erhielt ich von der Firma Spohr folgenden Brief: Leipzig, den 5./1. 1894. Herrn Fr. Wilh. Grunow, Hier. Wie ich soeben erfahre, habe ich Ihnen eine Denunziation beim Kgl. Staatsanwalt in Betreff meines Verlagswerks „Die Enterbten des Liebesglücks" von O. de Joux zu verdanken. Dieses Buch wurde infolge Ihrer Denunziation von der Staatsan waltschaft in 1 Ex. von mir abgesordert u. heute zurückgegeben, da absolut nichts in dem Buche zu finden ist, was die Staatsan waltschaft angehen könnte. Das fragl. Ex. ist jedoch ausgeschnitten u. deshalb richte ich das Ersuchen an Sie, dasselbe sofort gegen Zahlung von 4 idem Ladenpreise) von mir abholen zu lassen, widrigenfalls ich diesen Betrag von der Staatsanwaltschaft einzutreiben suchen werde. Einem -ehrenhaften Denunzianten- kommt es auch zu, um Entschuldigung zu bitten wegen verursachter Belästigung, wenn anders er überhaupt booa üäs gehandelt zu haben glaubt. P. P. Max Spohr. diesen Brief ließ ich selbstverständlich unbeantwortet. Vierzehn Tage daraus erhielt ich folgende weitere Zuschrift: Leipzig, den 18./1. 1894. Da der Besitzer der Firma F. L. Herbig sich ein Privat vergnügen daraus macht vollständlich grundlos der Staatsanwalt schaft Bücher als unsittlich zu denunciren, mithin sich einer Handlungsweise schuldig macht, für die es parlamentarische Be zeichnungen nicht giebt, da er ferner kein Wort der Entschuldigung für sein unqualificirbares Benehmen fand, so muß der Unter zeichnete annehmen, daß seine Büchersendungen an Committenten dieser Firma von dem Besitzer der Firma F. L. Herbig durch schnüffelt werden. Der Unterzeichnete hält es daher in seinem Interesse für ge boten, die Bestellungen von Committenten der Firma F. L. Herbig solange nicht mehr durch Vermittlung dieser Firma auszusühren, bis der Besitzer der Firma Herbig in aller Form erklärt hat, Denunciationen nicht wieder auszusühren und die bereits statt gefundene Denunciation bereut. Für heute beginne ich mit dieser Androhmtg, indem ich eine empfohlene Bestellung von Scheitlin's Nachs. St. Gallen nicht zur Ausführung bringe. Ist die gewünschte Erklärung des Be sitzers der Firma Herbig heute bis Postschluß nicht in meinen Händen, so werde ich der Firma Scheitlin's Nachs. St. Gallen sowie allen Firmen, die gleich dieser aus meinem Verlag bestellen, eine wohlbegründete Mittheilung des Vorkommnisses machen und die Besteller bitten, in Zukunst durch einen anderen hiesigen Commissionär mir ihre Bestellungen übermitteln zu wollen resp. mir einen anderen Commissionär anzugeben, durch dessen Ver mittlung das Bestellte expedtrt werden kann. Max Spohr, Verlagsbuchhändler, hierauf ließ ich folgendes schreiben: 72
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