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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1894
- Sprache
- Deutsch
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20, 25. Januar 1894. Nichtamtlicher Teil. 529 anfangs erwähnten nationalen Stil seiner Entwickelung einiger- ! maßen rasch entgegenzuführen, namentlich der Notwendigkeit l gegenüber, entweder selbst einen Bau herzustellen oder den l Börsenverein zu bestimmen, einen solchen unter gewissen Voraus- § setzungen auszusühren. Aus dem oben Gesagten dürste nunmehr wohl klar hervor gehen, daß die Bestrebungen des Centralvereins von allem An fang nicht darauf berechnet waren, für Leipzigs oder Sachsens Spezial-Interessen einzutrelen, wenn selbstverständlich auch alles, was das Buchgewerbe im allgemeinen fördert, dem Mittelpunkt desselben mit zu gute kommt. Sowohl die Königlich Sächsische Negierung, als Leipzig und die in diesem domizilierten Haupt- und Lokalvereine, schließlich die dortigen Angehörigen und Freunde ^ des Buchgewerbes haben ihren Ernst bewiesen, dem Unternehmen ' den Stempel eines dem ganzen deutschen Buchgewerbe ange- ^ hörenden aufzudrücken. ^ Wenngleich es nun in der Natur der Sache liegt, daß ein unverhältnismäßig großer Teil der Kosten auf den oben erwähnten mehr lokalen Faktoren auch künftig ruhen bleiben wird, so dürfte es kaum zu erwarten sein, daß sie die ganzen Lasten so gut wie > allein tragen sollen; ja wir möchten dies nicht einmal als ein Glück betrachten, den» es würde sich darin die Gefahr bergen, daß ein geplantes Nationalunternehmen sich nach und nach zu einem zwar nützlichen, aber doch kleineren Unternehmen mit lokalem Charakter gestalten könnte. Um diesem vorzubeugen, erübrigt dem Centralverein nur den Weg einzuschlagen, der von seinem, — allerdings einem weit größeren Ziele nachstrebenden — Vorbilde, dem Germa nischen Museum, mit so großem Erfolg betreten wurde: die werkthätige Teilnahme im ganzen Reich wachzurusen. Denn wie es wohl Niemandem beigekommen ist, das Germanische Museum als eine Lokal-Angelegenheit Nürnbergs zu betrachten, ebensowenig darf das Deutsche Buchgewerbe-Museum nur als eine Lokalschöpsung Leipzigs gelten. Der Centralverein glaubt, nachdem er seine Schuldigkeit bereits ins zehnte Jahr zu erfüllen bemüht gewesen ist, und auch nach dem oben gesagten nicht zu unterschätzende Resultate erzielt hat, nunmehr das Recht zu haben, sich an die Hauptstadt des Reiches und den großen Kranz blühender Städte, der sich (abgesehen von Leipzig und Dresden) um diese reiht: München, Nürnberg, Stuttgart, Straßburg, Frankfurt a. M., Bremen, Hannover, Hamburg, Lübeck, Danzig, Königsberg. Breslau und manche andere Städte wenden zu dürfen, die in dem deutschen Buchgewerbe, — das nicht, wie in anderen Ländern, fast aus schließlich an die eigentliche Hauptstadt des Reiches gefesselt ist, — ihre Bedeutung, wenn auch in verschiedenen Abstufungen, haben. Ja, das deutsche Buchgewerbe darf ohnedies seine Grenze noch weit über die Grenze des Reiches hinaus, »so weit die deutsche Zunge klingt», rücken, denn es zählt noch Oesterreich und die Schweiz zu seinem Gebiet; ja selbst im eigentlichen Auslande finden sich Viele, die sich als Angehörige der deutschen buchgewerblichen Gemeinde, die in Leipzig sich ein buchgewerb liches Heim gegründet hat, betrachten. Man wird überall vollständig verstehen, daß eine monu mentale Gutenberg-Halle mit dem Deutschen Buch gewerbe-Museum, als ein bleibendes, stets frisches Leben ausstrahlendes Denkmal des Erfinders der edelsten aller Künste durch die vereinten Kräfte des Ganzen errichtet, in Leipzig seinen rechten Platz hat, denn es bleibt hier in ganz anderer Weise ein Eigentum des gesummten Buchgewerbes, als wenn es in irgend einer andern Stadt des Reiches stände. In diesem Sinne richten wir vertrauensvoll, in erster Reihe an die zunächst beteiligten Angehörigen des deutschen Buchgewerbes, jedoch nicht allein an diese, sondern auch an die Regierungen, städtische und andere Körperschaften, sowie an alle Freunde der Wissenschaft und der Kunst, der Lilteratur und Etnundsechzigster Jahrgang. der allgemeinen Bildung unser Gesuch, den buchgewerblichen Bildungsvestrebungen des Centralvereins, namentlich dem Deutschen Buchgewerbe-Museum, ihre Unterstützung angedeihen zu lassen, indem sie sich dem Centralverein für das gesammte Buchgewerbe als Mitglieder anschließen, oder sich zur Gewährung eines jährlich sich wiederholenden oder eines einmaligen Betrages bereit erklären, schließlich sich, im Sinne des Programmes, durch Bereicherung des Museums mittels angemessener Gegenstände als Stifter desselben beteiligen. Geldsendungen wolle man gefälligst an den Schatzmeister des Vereins, Herrn Heinrich Flinsch, in Firma Ferd. Flinsch, Leipzig, Augustusplatz 1, übermitteln, alle anderen Sendungen und Briefe an den Sekretär des Vereins, Herrn General-Konsul C. B. Lorck, Buchhändlerhaus, Portal III, Stock I, adressieren. Eingabe des Vorstandes der Korporation der Berliner Buchhändler, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes vom ^ ^Mai über die Erhebung von Reichsstempelabgaben. (Nr. 52 der Drucksachen.) An den Deutschen Reichstag. Der Unterzeichnete Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler richtet an den hohen Reichstag das ehrerbietige Er suchen, dem Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Ge setzes, betr. die Erhebung von Reichsstempelabgaben vom Ä^owEit es sich um die Einsührung einer Stempel- abgabe von Quittungen und Frachtpapieren handelt, die ver fassungsmäßige Zustimmung nicht zu erteilen. Wenn als Empfehlung für diese Steuern angeführt wird, daß gleiche oder ähnliche Abgaben auch in anderen Ländern er hoben werden, so erscheint dieser Grund in unserer Zeit, in der Handel und Verkehr einen noch täglich wachsenden, unvergleich lichen Aufschwung genommen haben, als hinfällig. Die Sleuer- krast Deutschlands ist zweifellos noch nicht so erschöpft, daß wir zur Erhöhung der Einnahmen des Reichs zu Mitteln greisen müßten, die unter allen Umständen zu einer Hemmung des Handels führen werden. Frankreich hat beide Abgaben einge- sührt, als der Handelsverkehr noch bei weitem nicht die heutige Ausdehnung gewonnen hatte, und es hat sie beibehalten, als es vor der Aufgabe stand, eine Kriegsschuld von 5 Milliarden Francs zu bezahlen. In England besteht die Besteuerung von Konnossementen, also für die Verfrachtung von Schiffsgütern, seit 1710. Ob man sie heute noch einsühren würde, erscheint mehr als fraglich; aber selbst wenn es geschähe, so leuchtet der ge waltige Unterschied zwischen der englischen Abgabe und der für Deutschland geplanten doch ohne weiteres ein: Dort eine Abgabe auf Gütersendungen im Seeverkehr, hier auf jede Sendung, deren Fracht mehr als eine Mark beträgt. Ebenso wird in England erst bei Quittungen von 40 Mark an ein Stempel verlangt, während sie bei uns schon von 20 Mark an getroffen werden sollen. Wenn Oesterreich sich gleichfalls zu einer Besteuerung von Quittungen und Frachtpapieren genötigt gesehen hat, so er übrigt nur zu sagen, daß Deutschlands Finanzen zu einer Nach ahmung dieser hemmenden Verkehrssteuer keine Veranlassung geben. Mit dem Qnittungs- und Frachtbriesstempel soll dem Handels und Gewerbestande eine Abgabe auserlegt werden, die sowohl um der großen Belästigungen und Erschwerungen des Geschäftsbe- 71
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