178 Künftig erscheinende Bücher. ^ 4, 7. Januar 1804. 6ine neue militärwiksensckaftlicke Teilkckrift. G (jierteljavrzhefte siir ^ Lkuppenfüdrung ««a steereskunäe. Großen Generalstabe. I. sZski-gang ü- ,Y04 -i- Mit fünf Skizzen in Steindruck. vollständiger Jahrgang Mk. sö.- ord., tNk. ss.25 no., Lest s axart 2Nk. s.— ord., Mk. 5.— no. Der Große General st ab beginnt mit dem in einigen Tagen erscheinenden ersten Hefte eine Vierteljahrsschrift herauszugeben, welche die Grundtendenz verfolgt, anregend und belehrend im deutschen Heere zu wirken. Sie bringt Aufsätze taktischen und kriegs geschichtlichen Inhalts, sowie Nachrichten von interessanten Truppenübungen und Mitteilungen über fremde Armeen. — Die Schrift leitung der Vierteljahrshefte liegt in den Händen der kriegsgeschichtlichen Abteilung I. Als Mitarbeiter wirken nicht nur alle Abteilungen des Großen Generalstabes, sondern auch die Lehrer an der Kriegsakademie. Ferner liefern die Offiziere des Truppen-Generalstabes und der Festungsstäbe durch Beiträge aus ihrer Praxis wertvollen Stoff. — Die Hefte erscheinen zu Beginn eines jeden Vierteljahres. Der Umfang des vollständigen Jahrganges wird 50 Druckbogen einschließlich der Textskizzen und Kartenbeilagen betragen. — Für diejenigen NV Älr versengen gas >. hett nur auk verlangen ü coml. u„g Villen, evll. auf aullegenaeni Lllcherseltel verteilen ?u wollen. 8er»n SÄ, >r. E z. HUllltl' H 5di)N, Aönigl. hofbuchhandlung. Nur hier angezeigt! Zur besonderen Beachtung für alle Handlungen mit Juristen-Kundschaft! Im Druck ist und kommt in Kürze zur Versendung: Rechtsprechung nach der Reihenfolge der Gesetzesparagraphen bearbeitet -t. Jahrgang 1903. ... vr. H. Th. SMgkl. Ein Band von ca. 38 Bogen 8" gebunden ca. Mk 5.— ord., Mk. 3.75 netto, Mk. 3,50 bar. Soergels Rechtsprechung ist unentbehrlich für jeden Juristen. ——— Handlungen, die sich besonders für den neuen Jahrgang interessieren wollen, bitten wir, mit uns direkt in Verbindung zu treten. Im allgemeinen können wir nur bei gleichzeitiger fester Bestellung in einfacher Anzahl in Kommission liefern. Jeder Abnehmer früherer Jahrgänge ist auch Käufer des neuen Bandes, sodaß wir — falls noch nicht geschehen — dringend ersuchen, Kontinuationslisten anzulegen.