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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1903
- Sprache
- Deutsch
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5012 Nichtamtlicher Teil. ^ 143. 24. Juni 1903. gleiche seien. Er findet es dringend, daß noch in diesem Jahr unserm wiederholt geäußerten Wunsch endlich stattgegeben wird. Nachdem Herr Berger schon im vorigen Jahr die Freund lichkeit gehabt hat das Gesuch an den k. k. Schulbücher- Berlag auszuarbeiten, schlägt Herr Richard Karasiat vor. Herrn Berger mit dieser Angelegenheit zu betrauen. Es wird in dieser Angelegenheit nachstehender Beschluß gefaßt: Die XII. Hauptversammlung des Vereins der mährisch schlesischen Buchhändler bestimmt Herrn Berger als Delegierten unsers Vereins, mit dem Vorstand des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler in Wien in den nächsten Tagen in der Rabattfrage Rücksprache zu pflegen und mit dem Vorstand beim Schulbücher-Verlag vorzu sprechen. um nachstehende Forderung durchzusetzen: Der Verein der mährisch-schlesischen Buchhändler stellt mit dem österreichisch-ungarischen Buchhändler-Verein an den k. k. Schulbücher-Verlag das direkte Verlangen um Gewährung des vollen 25 Prozent-Rabatts mit Remissions- rccht bis Ende des Kalenderjahrs von mindestens 10 Pro zent vom Bezug. Herr Barviö befürwortet die Verlegung der Oster- metz-Abrechnung in Wien von Ende März auf Ende April, da ein gleicher Antrag auch in Prag wegen der dortigen Abrechnung durchgedrungen ist. Herr Berger regt an. bei der nächsten Versammlung in Wien die österreichischen Verleger zu veranlassen, daß sie die im Monat Dezember zur Versendung gelangenden Neu erscheinungen schon in neue Rechnung stellen, da das Sor timent in diesem arbeitsreichen Monat keine Zeit finde, sich hierfür zu verwenden. Die Anregung findet Anklang, und Herr Berger wird ersucht, auch in dieser Angelegenheit mit Herrn Müller in Wien zu sprechen. Die Anfrage, ob eine Einigung der tschechischen Verleger wegen der überhandnehmenden Kalenderschleuderei möglich wäre, wird von Herrn Barvii verneint. Es wird beschlossen, die nächstjährige Hauptversammlung in Olmlltz abzuhalten. Auf Antrag des Herrn Barvii wird der Vorstand durch Akklamation gewählt, wie folgt: I. Vorstand: Richard Karafiat. in Firma G. L R. Karafiat. Brünn. II. Vorstand: Adolf Hohn, in Firma W. Fröhlich, Bielitz. Schatzmeister: August Berger, in Firma Hofbuchhandlung Carl Winiker, Brünn. Schriftführer: Wilhelm Karafiat, in Firma Fr. Karafiat. Brünn. Beisitzer: Friedrich Grosse, Olmütz; A. Piia, Brünn. Revisoren: JoLa Barvii und Alois Brecher. Brünn. Hiermit ist die Tagesordnung erschöpft, und, da kein weitrer Antrag gestellt wird, schließt der Vorsitzende die Versammlung mit dem Wunsch auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr in Olmütz. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Das Recht am eignen Bild. (Nachdruck verboten.) — Wegen Vergehens gegen das Gesetz be treffend den Schutz der Photographien ist am'4. Februar d. I. vom Landgericht Hamburg der Photographengehilse Henri, Körner zu einer Geldstrafe von SOverurteilt worden. Die Tochter des Kaufmanns S. hat sich im Dezember 1901 bei dem Photographen K.. dem Chef des Angeklagten, photo graphieren lassen und dabei angeblich die Erlaubnis erteilt, ihr Bild im Schaufenster auszustellen. Der Juwelier M. hat in seinem Schaufenster wiederholt Schmuckstücke mit Medaillonbildern aus gestellt und die dazu erforderlichen Photographien von K. bezogen. Eines Tags erbat er sich von diesem zwei kolorierte Medaillon bilder hübscher bezw. pikanter Damen zwecks Anbringung auf Zigarrettendosen. die im Schaufenster ausgestellt werden sollten. Der Angeklagte, an den der Auftrag gelangte, machte von dem Bilde des Fräulein S. eine Verkleinerung, kolorierte sie und Einwendungen keine Beachtung geschenkt und angenommen, daß eine unerlaubte Verbreitung des Bildes erfolgt sei. insofern es den Kunden des Juweliers gezeigt worden sei. Darauf, daß Schaufenster auszustellen, komme es hier nicht an. In seiner Revision, die am 22. Juni d. I. vor dem Reichs gericht zur Verhandlung kam. bestritt der Angeklagte wiederholt das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit. Entgegen dem Antrag des Reichsanwalts hob das Reichs gericht das Urteil aus und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Die Verbreitung sei allerdings fehlerlos festgestellt, nicht aber der subjektive Tatbestand. Aus dem Urteil sei nicht ersicht lich. weshalb nicht ein entschuldbarer Irrtum angenommen worden sei. Bedenklich scheine das Urteil schon dadurch, daß es jede Auskunft darüber vermissen lasse, ob das Gericht eine vor sätzliche oder fahrlässige Nachbildung angenommen habe. Wenn auch die Erlaubnis, es in verkleinertem Maßstab auszustcllen. in sich schließe, so fei es erforderlich gewesen, diesen Einwand zu würdigen. Dänemark und die Berner Literar-llnion. — Der König von Dänemark erließ eine Verfügung, derzufolge am l. Juli 1903 der Anschluß Dänemarks an die in der Berner Literarkonvention von 1886 verbundnen Staaten erfolgt und das vom letzten dänischen Reichstag angenommene Gesetz, betreffend das Verfasser- und Künstlerrecht, auf Werke von Angehörigen der jenigen Länder, die der Berner Konvention beigetreten sind, aus- Verlagsanstalten erschienen sind. (Vgl. Börsenblatt 1902 Nr. 285; ISO» Nr. 47). der im Jahr 1803 erfolgten Erneuerung der alten Universität Heidelberg durch den badischen Kurfürsten Karl Friedrich, die im August d. I. begangen werden soll, teilt das Heidelberger Tage- Festes bedeuten. Nach ihm werden der Kultusminister, die badischen Stände, die andern Universitäten und die technischen Hochschulen ^zu Worte kommen, sodann ^die Stadt Heidelberg und der Stadthalle wird Geheimer Hofrat Ur. Marcks halten. Der von Professor Philipp Wolfrum für das Fest komponierte Fcstchor behandelt den Aufzug der Fakultäten (Huldigung vor Auktionen von Büchern, Kunstblättern und Auto- graphe^l im H^otel Drouot zu Paris.^— Die Saison im aus Japanpapier, Paris,^1900—1902, 460 Frcs., — -lla Hille aux von >U'^.ttagu6 du Noulin« von Emile Zola, bei Romagnol, 1901, Großquart, eine der 20 auf Velinpapier gedruckten Nummern, welchem Exemplar 16 Originalaquarelle von Boutigny
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