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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1924-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1924
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- Deutsch
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1.10 Mk. berechnet. Rach dem neuen Preistarif betragen die Stundcnpreise (ohne Ablegenjbis 10?L Ortszuschlag 1.65MI., über 10 bis 17147» Ortszuschlag 1.80Ml. und über 1714 2.— Ml., zu züglich eines Ausschlages von 10?4 ab 1. Nov. 1924. Die Er höhung beziffert sich also aus das Doppeltes außerdem sängt die letzte Gruppe — statt wie früher mit 207» — schon mit 1714-L an. Zu berücksichtigen ist hierbei aber noch ganz besonders, daß im Verzeichnis der Ortszuschläge') gegenüber dem Lohntarif von 1912 wesentliche Veränderungen eingetreten sind. Während das Verzeichnis von 1912 nur 5 Orte mit 2M und 3 Orte mit 25?L Ortszuschlag ansührt, finden sich im Buchdrucker-Manlellaris vom 31. Mai d. I. 136 Orte mit 20?S, 76 Orte mit 22147» und 29 Orte mit 2514 Ortszuschlag. Für den Verlagsbuchhandel bedeuten dieseVcrschiebungen selbstverständlich eine sehr sühlbareBciastung der Satzkosten. Leipzig z. B. hatte früher 2014, jetzt 2514 Orts zuschlag. Während der Verkaufspreis für 1000 Buchstaben Borgis Fraktur beispielsweise bei 20 und 221414 Ortszuschlag 1.55 Mk. beträgt, beläuft er sich bei 2514 Ortszuschlag aus 1.59 Mk. Auf alle Preise kommt ab 1. November noch ein Zu schlag von 1014. Im gleichen Verhältnis sind natürlich auch alle Ausschläge im Preise höher, ferner Durchschuß, Umbrechen usw. Aus den höheren Preisen sollte jeder Verleger — nament lich im Hinblick auf die Verfasserkorrekturen — die Nutzanwen dung ziehen, energisch darauf hinzuarbeiten, daß diese Korrek turen aus ein Mindestmaß beschränkt bleiben; ganz abzuschafsen weiden sie Wohl nie sein, da die menschliche Schwäche eben oft stärker als der beste Wille ist. überhaupt sollte jeder Ver leger bemüht bleiben, schon bei der Übergabe der Manuskripte derselben dafür zu bürgen, daß durch eine vorherige sorgfältige Überarbeitung unnötige Korrekturen ausgeschlossen sind. Durch die Einschränkung der Korrekturen werden Geldausgaben er spart und manche unliebsamen Auseinandersetzungen vermieden, abgesehen davon, daß die Qualität des Satzes und die Fehler reinheil eines Werkes durch eine gewissenhafte vorherige Über prüfung der Manuskripte nur gewinnen. Eine präzisere und schließlich auch schärfere Fassung haben gegenüber dem Preistarif von 1912 auch die Bestimmungen über den sogenannten Schnellschuß-Preisaufschlag im Tarif von 1922 und 1924 erhalten. Verleger und Drucker wer den unter sich Wohl selten darüber einig sein, ob tatsächlich ein »Schnellschuß» vorliegt oder nicht. Die Leistungsfähigkeit einer Druckerei hinsichtlich Schriftenmenge und Schriftenauswahl sowie des Maschinenparks spricht da ein gewichtiges Wort mit. Was die eine Druckerei durch die Art ihrer Einrichtung vielleicht spielend in kürzester Zeit erledigen und herausbringen kann, ist einer anderen Druckerei Wohl nur durch Zuhilfenahme vieler Überstunden möglich. In letzterem Falle aber von einem »Schnellschuß» zu sprechen, der eine mehr oder weniger empfind liche Preiserhöhung bedingt, kann dem Verleger billiger weise nicht zugemutet werden. Ihn kann man doch nicht für die rückschrittliche oder ungenügende Einrichtung der betreffenden Druckerei verantwortlich machen. Gerade hier kann die ge sunde Konkurrenz mit vollem Recht sich durchsetzen, ohne ihr auch nur im geringsten den Vorwurf machen zu können, daß sie »schleudert». Wer die ehrliche und loyale, auf Leistungsfähig keit, geschickter Disposition und gründlichster Erfahrung be ruhende Konkurrenz ausschalten will, trägt zum Aufschwung eines Gewerbes nicht bei, Wohl aber zur Prämiierung des Rück schritts, zur Gleichgültigkeit und zu einem gewissen Sichgehen- lassen. Die Berechtigung zur Berechnung eines Schncllschutz- PreiSausschlages wird im Z 100 des neuen Preistarifs aus folgendem Tatbestand hergeleitet: »Ist bei eiligen Arbeiten die Lieferzeit nur mit Überstunden oder durch sonstige besondere Aufwendungen einzuhalten, so sind die entstehenden Mehrkosten an Lohn, Beleuchtung usw. mit einem besonderen Aufschlag für Abend- oder Nachtarbeit bzw. Sonntags- oder Feiertagsarbeit zu berechnen. Bei Schnellschuß-Arbeiten können außer bei der Satzherstellung natürlich auch beim Druck bzw. durch eilige Pa- *) Elsah.Lothringen ist sowohl für 1812 wie siir 1924 un- -berilckstchtigt geblieben. pieranschassung, Buchbinderarbeit, Herausnehmen und Wieder einheden einer bereits lausenden Druckarbeit usw. Mehrkosten entstehen und den Gesamtpreis erhöhend beeinflussen.» Wer diese Desinierung des Begriffs -Schnellschuß-Preisaufschlag recht genau studiert, wird ohne jeden Zweifel zu der Erkenntnis kommen, daß es sich im allerhöchsten Falle lediglich um eine unverbindliche »Sollvorschrift« handeln kann. Aus alle Fälle ist aber der Rat am Platze, falls,ein Schnellschuß-Preisaufschlag gefordert werden sollte, die Berechtigung hierzu gründlich nach zuprüfen. Berechtigt und angebracht ist die preistarisliche Bestimmung, daß Neuanschaffungen von Schriftzeichen usw., die für außer gewöhnliche Arbeiten bestimmt sind, dem Auftraggeber dann voll zu berechnen sind, wenn diese Anschaffungen nicht ander- weit verwendet werden können. Es dürste aber wohl kaum ein Zweifel darüber bestehen, daß der Verleger verlangen kann, daß ihm der Melallwert, sofern es sich nicht um belang lose Mengen handelt, gutgeschrieben wird. Davon steht zwar nichts im Preistarif, aber diese Voraussetzung entspricht der Logik und dem kaufmännischen Rechtsgefühl. Auch die Rück gabe des von ihm bezahlten Schriftmaterials usw. kann der Verleger verlangen. Da der Preistarif vorschreibt, daß bei der Besorgung von Druck stöcken (also Autotypien, Strich ätzungen, Galvanos, Holzschnitten usw.) die Auslagen mit einem Aufschlag von 1514 in Anrechnung zu bringen sind, so ist den Verlegern zu empfehlen, die Druckstöcke selbst zu bestellen und daraus zu achten, daß -ihnen die Druckstöcke von den chemi- graphischen Anstalten nicht teurer als dem Drucker berechnet werden. Ein Kapitel für sich ist das Ste h e n l a s s c n v o n H a n d - und Maschinensatz (KZ 102 und 106). So genau und detailliert die diesbezüglichen Bestimmungen des Preistarifs auch -sind, so wenig kommen sie im gegenseitigen Geschäftsver kehr zwischen Drucker und Verleger zur Geltung. Grau ist bekanntlich alle Theorie, und wenn die -betreffenden Ziffern im Preistaris sich rechnerisch auch noch so sehr begründen lassen — mit Ziffern läßt sich bekanntlich alles beweisen —, im Wirk lichkeitsfalle sieht die Sache doch ganz anders aus. Verleger und Drucker werden je nachdem schon sehen, wie sie Überein kommen -und ausgeklügelten Vorschriften, die Wohl nie einge halten und vielfach aus technischen und praktischen Gründen auch gar nicht eingehalten werden können, recht säuberlich aus dem Wege gehen. Treu und Glauben lassen sich nicht in Para graphen zwängen, und wer den Zwang im Wirtschaftsleben ver sucht, macht in der Regel die Rechnung ohne den Wirt. Aus den vorstehenden Gründen soll auch von einer eingehenderen Besprechung dieser Vorschriften Abstand genommen werden. (Fortsetzung folgt.) Aus dem amerikanischen Düchereiwesen. Von vr. Erwin Ackerknecht, Direktor der Stettiner Stadtbiicherci. Angesichts der großen deutschen Bücherschan, die der Anslands ausschuß des Börsenvereins bei der Tagung der Vereinigung der Nordamerika«ischcn Bibliothekare American I^ibrar^ ^ssveia- tioQ) in Chicago im Anfang des kommenden Jahres zu veranstalten gedenkt, durste es weitere Kreise des deutschen Buchhandels inter essieren, was der unter Fachgenossen wohlbekannte Direktor der Zü richer Zentralbibliothek. Dr. H e r m a n n Esche r. in seiner vortreff lichen Schrift: »Aus dem amerikanischen Bibliotheks wesen« (Tübingen: I. C. B. Mohr) in ausgezeichnet klarer und lebendiger, ans das Wesentliche beschränkter Darstellung berichtet. Er gibt den Ertrag ^seiner elfwöchigen Studienreise in Form zwang los gruppierter Einzelaufsähe. die aber in ihrer Gesamtheit ein all seitiges und geschlossenes Bild geben von der gegenwärtigen amerika nischen Büchereipraxis in Stadt und Land, ja weitcrbin auch noch rückblickend von ihrer selbst den Fachmann überraschenden Entwick lung während des lebten Jahrzehntes. Nur ganz wenige Einzelsragen von untergeordneter Bedeutung bleiben unbesprochen, wie z. B. die Nolle der Musikalien in den Büchereien, oder werden lediglich mit einer beiläufigen Bemerkung gestreift, wie die Frage des Illnstra- tionsmaterials (Darbietung von Stereoskop- und anderen Bildern).
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