Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970123
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189701234
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970123
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-01
- Tag1897-01-23
- Monat1897-01
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anlage 2. Lehrzeugnis. tarne: geboren am: in: . Vorbildung: Schule .... bis Klasse .... Zeugnis .... Deutsch .... Französisch .... Englisch .... Rechnen und Mathematik .... Mer beim Eintritt in die Lehre .... 'aucr der Lehrzeit .... luchhändlerische Ausbildung: ^Sortiment: Bücherkenntnis .... Verkehr mit dem Publikum .... Bücher-Vertrieb .... Sprachliche Ausbildung .... (Fremdenverkehr). Strazzenführung .... Buchsührung (doppelte — einfache). . . . Korrespondenz .... Antiquarische Kenntnisse .... Kassasührung .... Verlag: Buchführung (doppelte — einfache) .... Strazzenführung .... Auslieferung .... Korrespondenz .... Herstellung (Papier, Druckerei, Illustration) Vertrieb .... Firmenkenntnis .... Gesetzeskunde .... Kassaführung .... Kommissionsgeschäft: Spedition .... Auslieferung ... . Buchführung .... Kassaführung .... Firmenkenntnis .... Bücherkenntnis .... Verwandte Geschäftszweige: Musik .... Kunst .... Landkarten .... Schreibmaterialien .... Allgemeines: Führung .... Zuverlässigkeit .... Fleiß .... Auffassungsvermögen .... Gedächtnis .... Gewandtheit im Verkehr .... Datum . . Lehrherr: Unterschriften: Lehrling: Vater, Vormund des Lehrlings: (Stempel des Kreisvereins.) Anlage 3. Gehilsen-Zeugnis. iName: geboren am in ^Eintritt: Austritt: ^ Grund des Austritts: üuchhändlerische Thätigkeit: Sortiment: Büchcrkenntnis .... Verkehr mit dem Publikum Bücher-Vertrieb .... Sprachliche Ausbildung (Fremdenverkehr.) Strazzenführung .... Buchführung (doppelte — einfache) .... Korrespondenz.... Antiquarische Kenntnisse .... Kassaführung .... Verlag: Buchsührung (doppelte — einfache) .... Strazzenführung .... Auslieferung .... Korrespondenz .... Herstellung (Papier, Druckerei, Illustration) Vertrieb .... Firmenkenntnis .... Gesetzeskunde .... Kassaführung ... Kommissionsgeschäft: Spedition .... Auslieferung .... Buchführung .... Wicruttdsechziqstcr Jahrgang. Kassaführung .... Bücherkenntnis .... Verwandte Geschäftszweige: Musik .... Kunst .... Landkarten.... Schreibmaterialien .... Allgemeines: Führung .... Zuverlässigkeit .... Fleiß .... Auffassungsvermögen .... Gedächtnis .... Gewandtheit im Verkehr .... Datum .... Unterschriften: Prinzipal: Gehilfe: Stempel des Kreisvereins. Kleine Mitteilungen. Zum Preßgesetz. Zeitungstitel. — Der VossischenZeitung entnimmt das Lpzgr. Tgbl. folgenden Bericht über eine interessante Entscheidung: Im Verlage des Buchdruckereibesitzers Günther zu Diez er scheint ein Tageblatt, das an seinem Kopfe die Aufschrift: -Kreis, blatt für den Unterlahnkreis- mit den Nebentiteln: »Anzeiger für Lahn und Aar, Amtliches Blatt für die Bekanntmachungen des Magistrats und der Polizeiverwaltung der Stadt Diez» führt. In dieser Zeitschrift sind früher auch die amtlichen Bekannt machungen des Landrats und des Kreisausschusses des Unterlahn kreises erschienen. Seit dem l. Januar 1896 aber werden sie in einer besonderen Beilage zu der im Verlage des Buchdruckers Sommer erscheinenden -Diezer Zeitung- veröffentlicht, die am Kopf die Aufschrift trägt: »Kreisblatt für den Unterlahnkreis, Amt liches Blatt für die Bekanntmachungen des Landrats und des Kreisausschusses des Unterlahnkreises, Tägliche Beilage zur Diezer Zeitung-. Mit Rücksicht hierauf hat die Polizeiverwaltung durch Ver fügung vom 2. Januar 1896 dem Günther unter Androhung einer Geldstrafe von 30 ./6, im Unvermögensfall Haft von drei Tagen, für jeden Uebertretungsfall untersagt, das in seinem Verlage er scheinende Blatt als -Kreisblatt für den Unterlahnkreis- zu be zeichnen. Nach fruchtlosen Beschwerden bei dem Landrate und dem Regierungspräsidenten zu Wiesbaden klagte Günther gegen den letzteren auf Außerkraftsetzung des abweisenden Bescheides und der darin aufrecht erhaltenen polizeilichenVersügung vom 2 Januar 1896. Das Oberverwaltungsgericht (I. Senat) erkannte am 17. No vember 1896 nach dem Klageanträge. Aus der Begründung ist folgendes heroorzuheben: -Das polizeiliche Verbot verlangt, daß Kläger unterlassen soll, dem Text einer periodischen Druck schrift den von ihm gewählten Titel, in dessen Gebrauch eine Störung der öffentlichen Ordnung erblickt wird, vor. zusetzen. Der Titel einer Druckschrift ist aber nicht minder ein Teil ihres Inhalts, als der Text selbst; die Zulässigkeit eines die Wahl des Titels beschränkenden polizeilichen Verbots ist daher nach Z 1 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874 zu beurteilen und nach diesem zu verneinen; denn die Freiheit der Presse unter liegt nach der angeführten Vorschrift nur denjenigen Beschränkungen, die durch das Gesetz selbst vorgeschrieben oder zugelassen sind; diese aber gedenken einer Befugnis der Polizeibehörden, gegen Störungen der öffentlichen Ordnung, die durch Druckschriften herbei- gesührt werden, durch Verbot einzuschreiten, nicht . . Der Wortlaut des Preßgesetzes giebt keine Andeutung, daß unter -Freiheit der Presse- lediglich Freiheit der Gedankenäußerung durch die Presse hat verstanden werden sollen. Wenn auch der Grund für die be- onderen Bestimmungen, die das Einschreiten gegen die Presse be- chränken, in dem Bestreben zu finden ist, das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, so sind diese doch, um dieses Recht vollständig zu sichern, weiter gegangen und haben die Presse über haupt von den bestehenden Beschränkungen frei gemacht. - Deutscher Journalisten- und Schriftstellertag in Leipzig 1897. — Die Stadtverordneten von Leipzig bewilligten an Aufwand für den im laufenden Jahre in Leipzig abzuhaltenden Deutschen Journalisten- und Schriftstellertag 6000 V6. Lesemuseum in Dresden. — Ueber das vom Verein zur Förderung Dresdens und des Fremdenverkehrs nach anderthalb- ähriger Vorbereitung nunmehr vollständig eingerichtete Le se in use um im Hause Georgplatz 1 in Dresden, über dessen Besich tigung durch Seine Majestät den König vor einigen Tagen hier berichtet wurde, wird dem Leipziger Tageblatt geschrieben: Vier mal im Laufe von hundert Jahren ist versucht worden, der Stadt ein Lesemuseum zu schaffen; doch alle Pläne sind bisher gescheitert. Dieses 81
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder