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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-18
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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217, 18. September 1902. Nichtamtlicher Teil. 7385 dürfnis oder auch aus Neugierde, bei ihm vorzusprecheu pflegen Bei ihm, wie bei andern Sterblichen wechseln gute Tage mit trüben. Lächelt ihm das Glück, so mag er wohl ein und selbst zwei Goldstücke als Tagesgewinn einstreichen; aber zahlreicher dürften die Tage sein, an denen der Rein gewinn sich auf einige Pence beläuft — kaum genug, um selbst die bescheidensten Ansprüche auf menschliche Lebens haltung befriedigen zu können. Ist es bei dieser Erscheinung ein Wunder, daß mancher dieser Straßenantiquare den Ver suchungen des Alkoholteufels erliegt, namentlich da er, von morgens bis abends den Launen des Wetters ausgesetzt, häufig das Bedürfnis haben mag, der äußern Feuchtigkeit oder Kälte durch wärmende Getränke entgegenzuarbeiten? Jedenfalls ist sein Los kein beneidenswertes. Um so mehr wird man ihm die immerhin selten vorkommenden Glücks fälle gönnen, die ihm sein dürftiges Leben fristen. Kleine Mitteilungen. Post. Briefaufschriften nach Leipzig. — Briefsendungen, die für Empfängerin den Vororten von Leipzig bestimmt sind, in der Aufschrift als Bestimmungsort aber nur die Angabe -Leipzig, tragen, erleiden Verzögerungen in der Ueberkunft und in der Be- ihrer Aufschrift entsprechend nicht unmittelbar nach den Vororts- postämtern, sondern zunächst nach dem Briefpostamt in Leipzig (Poststraße) geleitet werden und von da erst nach Richtigstellung der Aufschrift oder Ermittlung der richtigen Bestellungspostanstalt dieser zugeführt werden können. Es liegt daher im Interesse der Empfänger — und es wird den Beteiligten dringend empfohlen—, daß sie bei den Personen und Geschäften, von denen sie Briefe rc. zu erwarten haben, darauf hinwirken, daß in der Aufschrift ihrer Ueberschrift oder im Firmavordruck die Angabe des ^Vororts, sowie Straße und Hausnummer hinzufügen, was jetzt leider noch vielfach unterbleibt. Handlungsreisende in Oe st erreich (vergl. Nr. 215 d. Bl.). — Aus der hier schon erwähnten Ministerial-Verordnung über die Aufsuchung von Bestellungen durch Handlungsreisende in Oesterreich, die am 15. September in Kraft getreten ist, giebt die -Neue Freie Presse, folgenden Auszug: Die Neuerungen sind einschneidender Natur und werden durch die Durchführungsverordnung nur wenig gemildert. Nach dem bisherigen Zustande ist es den Handlungsreisenden gestattet, für jede Art von Erzeugnissen die privaten Kunden aufzusuchen. Das wird jetzt radikal geändert, und diese Freiheit des Aufsuchens durch Detailreisende besteht in Hinkunft nur mehr für den Stand ort, an dem sich das Gewerbe des Produzenten der betreffenden Waren befindet. Am Standorte ist das Aufsuchen der Kunden unbeschränkt, mit Ausnahme von Kolonial-, Spezerei- und Materialwaren. Wenn jedoch der Handlungsreisende den Stand ort verläßt, darf er dort nur ^ne Personen frei aufsuchen, bei Will er^ hingegen private Kunden aufsuchen, so muß er die vorausgegangene schriftliche, ausdrücklich auf bestimmte Waren lautende Bestellung abwarten. Die Geschäfte der Detailreisenden werden also wesentlich ein geschränkt, da diese nur solche Kunden besuchen dürfen, die sich ihren Besuch bei dem Gewerbeinhaber erbeten und in ihrer Be stellung auch die einzelnen Waren, die sie wünschen, angegeben haben. Danach ist es nicht zulässig, wie in Deutschland, Bestell scheine an die Kunden zu verschicken, in denen gedruckt steht, daß im Orte des Auftraggebers Bestellungen entgegenzunehmen. Ebenso unzulässig ist eine häufig auf Bestellscheinen enthaltene Klausel, daß die Bestellung als wiederholt zu betrachten sei, so lange sie nicht abbestellt ist. Strittig ist es, ob gelegentlich der Ablieferung von bestellten Waren neue Bestellungen ausgenommen werden dürfen. Nach dem Wortlaute des Gesetzes dürfte dies zulässig sein. Cs muß jedoch die Bestellung dem Gewerbe inhaber schriftlich zugestellt werden. Dagegen darf der Hand lungsreisende nicht in die Kunden dringen, Waren bei ihm zu Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. bestellen, weil nach dem Gesetze das -Ansuchen von Bestellungen- verboten ist. Nur wenn der Kunde freiwillig Bestellungen dieser Art macht, ist das zulässig; die Bestellung muß nach dem Gesetze schriftlich sein. Eine vorgedruckte Vestellkarte dürfte giltig sein, wenn sie von den Kunden eigenhändig unterschrieben ist. Als Private im Sinne des Gesetzes sind alle diejenigen an zusehen, die für die bezogenen Waren keine Verwendung in ihrem Geschäftsbetriebe haben. Ein Tuchhändler darf also von einem Handlungsreisenden nicht nur zum Zwecke der Bestellung von Tuch, sondern auch von Büreau-Requisiten, Kassen rc. besucht werden, wenn diese Objekte in seinen Geschäftsräumlichkeiten ge braucht werden, dagegen nicht für solche Waren, die er für seine Wohnung braucht. Für einzelne Waren, die in der Verordnung taxativ auf gezählt sind, insbesondere Maschinen, technische Bedarfsartikel, Nähmaschinen, Fahrräder rc., ist das Detailreisen auch außerhalb des Standortes unbeschränkt gestattet. Handlungsreisende müssen mit der Legitimationsurkunde ver sehen sein. Der Gewerbeinhaber, der selbst reist, muß den Gewerbe- ichein mitnehmen, selbst auf die Gefahr hin, ihn zu verlieren. Der von der Handelskammer gemachte Vorschlag, den Gewerbe inhabern gleichfalls, wie den Handlungsrcisenden, Legitimationen auszustellen, wurde nicht angenommen. Beim Aufsuchen von Bestellungen dürfen Gewerbe-Inhaber und Handlungsreisende nur Muster und keine Waren mitnehmen. Eine Ausnahme bilden Uhren, Juwelen rc. mit Legitimation der Punzierungs-Behörde. Diese letztere Legitimation lautet aber auf ein bestimmtes Gebiet und muß bei jedem Punzierungsamte vidiert werden. Die Muster der Gewerbetreibenden und Handlungsreisenden müssen als solche nicht besonders bezeichnet werden. Dagegen dürfen Handelsagenten nur solche Muster mit sich führen, bei denen das Wort -Muster, und die Stampiglie des Vollmacht gebers auf jedes Stück gedruckt oder eine ähnliche Aufschrift in enge Verbindung mit der Ware gebracht wird. Das Feilbieten im Umherziehen von Haus zu Haus ist kleineren Geschäftsleuten dann gestattet, wenn sie hierzu eine be hördliche Erlaubnis haben und eine bezügliche Legitimations- Karte vorweisen können. Erleichterungen bestehen auch für die von Haus zu Haus oder auf der Straße erfolgende Feilbietung von Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft (Eier, Obst, Gemüse, Naturblumen u. dergl.) u. a. m. Gegen eine Universität Posen. — Der -Deutsche Tag-, der vom Deutschen Ostmarkenverein auf den 13. d. M. nach Danzig einberufen und von gegen 12 000 Personen besucht war, hat eine Erklärung angenommen, die sich mit Entschiedenheit gegen die Gründung einer Universität in Posen ausspricht. Zur Begründung wird folgendes angeführt: -Nach der einmütigen Auffassung des Gcsamtausschusses würde eine solche akademische Lehranstalt unter den zur Zeit bestehenden Verhältnissen den auf Förderung des Deutschtums gerichteten Bestrebungen strikte zuwiderlaufen; sie würde ein Sammelpunkt der durchweg radikal gesinnten polnischen Jugend, insonderheit auch der ausländischen galizischen und russischen Studentenschaft und damit ein Mittel punkt national-polnischer Propaganda werden, während die deutsche Jugend sich größtenteils, wie bisher, den westdeutschen Universitäten zuwenden würde. Statt ein deutscher Kulturträger zu werden, würde eine solche Hochschule in dieser Provinz sich zu einem Herde dauernder Erregung auswachsen und nur zu einer Verschärfung der bestehenden Gegensätze beitragen.- Jubiläumsfestschrift des Germanischen Museums. — Das Germanische Museum in Nürnberg, das im Juni d. I. unter der persönlichen Beteiligung des Kaiserpaars, des Prinz-Regenten von Bayern, des Großherzogs von Baden und der Vertreter des begrüßt, beglückwünscht und geehrt aus allen Kreisen des deutschen Volkes, das schöne Fest seines fünfzigjährigen Bestehens und Wir kens feiern durfte, hat eine -Jubiläums-Festschrift« herausgegeben, und stilvollen Eindruck macht. Es ist ein Folioband auf prächtigem Kunstdruckpapier, wunderbar klar (von J.J. Weber, Leipzig) in Eck mannschrift gedruckt, 150 Seiten stark. Ein Farbenholzschnitt, nach einer Zeichnung von Georg Kellner, Nürnberg, zeigt einen Ritter in voller Eisenrüstung, der den malerischen Museumsbau auf seinem Schilde emporhebt. Er dient als höchst wirksames Nmschlagbild. Ein andrer Farbenholzschnitt von doppelter Seiten größe, von demselben Künstler entworfen, zeigt als Titelbild den schönen, altertümlichen Bau in seiner prächtigen Gruppierung der Bauteile und macht einen recht gewinnenden Eindruck. Außer ordentlich zahlreich finden sich in den Text des Buches eingestreut, 971
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