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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1901
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- Deutsch
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782 Nichtamtlicher Teil. 22, 26. Januar 1S0I. Revision, da das Urteil keinen Nechtsirrtum enthalte und die Ansicht des Verteidigers, daß eine Kritik keine Beschimpfung ent halten könne, unrichtig sei. Das Reichsgericht hob jedoch das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Zur Begründung wurde gesagt, die Feststellungen bezüglich der Beichte sowie der Bischöfe seien nicht genügend. Zu prüfen sei noch genauer, wie weit die Beschlag nahme auszudehnen sei. Post. Unzulässige Vermerke auf Drucksachen. — Der »Verkehrszeitung- entnimmt die -Papierztg.- folgende Betrach tung: -Die nach § 8 Abs. X der Postordnung auf Drucksachen ge statteten handschriftlichen Zusätze werden nicht selten vom Publikum aus Unkenntnis oder infolge mißverständlicher Auslegung der Be stimmungen weit über die zulässigen Grenzen hinaus erweitert. So hält sich das Publikum vielfach für berechtigt, die Bestimmung, daß es zulässig ist, auf Visitenkarten mit höchstens fünf Worten oder nnt den üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsche, Glück wünsche, Danksagungen, Beileidsbezeigungen oder andere Höflich keitsformeln handschriftlich hinzuzufügen, ohne weiteres auch auf Ansichtskarten und dergleichen auszudehnen. Aus dem Umstande, daß bei Bücherbestellzetteln die bestellten Werke u. s. w. hand schriftlich bezeichnet und die gedruckten Mitteilungen ganz oder teilweise durchstrichen oder unterstrichen werden dürfen, wird das Bestehen der gleichen Vergünstigung für gedruckte Bestellzettel über alle möglichen anderen Waren gefolgert. In Reiseankün digungen, in denen der Name des Reisenden, der Tag seines Eintreffens und der Name des Ortes, den er zu besuchen be absichtigt, nachgetragen werden darf, findet sich nicht selten dem Tage noch die Tageszeit des Eintreffens hinzugefügt. In gedruckten Zahlungserinnerungen wird der geschuldete Be trag, in Zahlungsbestätigungen der Tag und die Höhe der Zahlung angegeben. Solche zur Beförderung gegen die ermäßigte Druck sachentaxe nicht geeignete Sendungen gelangen oft längere Zeit zur Absendung, bis sie endlich einmal angehalten werden. Die Folge davon ist eine geharnischte Beschwerde des Absenders, der die plötzliche Beanstandung -ganz unverständlich- findet, da die Sendungen -sonst immer- befördert worden seien. Selbst verständlich können nicht sämtliche Drucksachen auf ihre Zulässig keit hin geprüft werden; es werden daher immer unzulässige Sen dungen unentdeckt hindurchschlüpfen. Indessen scheint es doch auch, als ob manche Beamte bei der Prüfung der Zulässigkeit von Drucksachen nur zu leicht geneigt sind, in den ihnen zweifel haften Fällen lieber ein Auge zuzudrücken, als der Angelegenheit näher zu treten. Eine zu weitgehende Nachsicht wird aber nur dazu beitragen, bei dem Publikum Jrrtümer und Unsicherheiten in der Auffassung der Bestimmungen der Postordnung hervor zurufen, und den Interessen der Verwaltung wenig entsprechen.- Der Zwang der Pflichtexemplare (vergl. Nr. 19 d. Bl.). — Zu dem Artikel unter vorstehender Ueberschrift in Nr. 19 d. Bl. wurde uns von einem Harnburger Verleger berichtigend mil geteilt, daß in Hamburg ein Zwang zur Abgabe von Pflicht exemplaren nicht bestehe, wie in den achtziger Jahren durch richterliches Erkenntnis festgestellt worden sei. Zur Aufrechterhaltung der Ladenpreise. — Der heutigen Nummer des Börsenblatts liegt in Ergänzung der im amtlichen Teile gegebenen Bekanntmachung des Vörsenvereins- Vorstandes als Beilage das Verzeichnis derjenigen Verleger bei, die den vom Vorstand vorgelegten Verpflichtungsschein zum Schutze der Ladenpreise gegen widerstrebende Firmen unterzeichnet haben. Geschäftsjubiläum. — Im -Lissaer Tageblatt-Nr. 20 vom 24. Januar finden wir die nachfolgende Mitteilung über ein Jubiläum der dortigen, jetzt fünfundsiebzigjährigen Buchhandlung Friedrich Ebbecke, der eine ausführliche und interessante Ge schichte der Firma angeschlossen ist. Das Blatt schreibt: -Das in Lissa befindliche Stammhaus der altangesehenen Buchhandlung Friedrich Cbbecke kann im Januar 1901 auf fünfundsiebzig Jahre Bestehens zurückblicken. Die Cbbecke'sche Buchhandlung dürfte somit eines der ältesten Geschäfte unserer Stadt sein, jedenfalls aber ist sie die erste und älteste deutsche Buchhandlung der Provinz Posen, da alle anderen deutschen Buch handlungen in Stadt und Provinz Posen später gegründet wurden. -lieber die Geschichte der Firma möchten wir unseren Lesern einen kurzgefaßten Ueberblick geben: -Die Firma wurde ursprünglich als Filiale der (1790 gegrün deten) Neuen Güntherschen Buchhandlung zu Groß-Glogau in Lissa im Januar 1820 gegründet und am 1. Januar 1832 von dem seitherigen Leiter Ernst W. Günther übernommen, während die Glogauer Handlung dessen Bruder Fritz verblieb und später an C. Flemming überging. Der Gründer des Geschäfts war ein umsichtiger weitblickender Geschäftsmann. Binnen kurzer Zeit ge sellte sich der Sortimentsbuchhandlung eine ziemlich umfangreiche Verlagsbuchhandlung und eigene Buchdruckerei zu. Letztere ging später in andere Hände über und ist zur Zeit die Buchdruckerei des -Lissaer Tageblattes», der Firma O. Eisermann gehörig. Das Geschäft blühte und gedieh vortrefflich, so daß sich Günther genötigt sah, um seine weitverzweigten Verbindungen in der Provinz zu festigen und weiter auszudehnen, im Jahre 1840 eine Filiale nach Gnesen zu legen. Die weitere Ausdehnung des Lissaer Geschäftes machte es nötig, die Filiale im Jahre 1849 an den Geschäfts führer derselben I. V. Lange abzutreten. Auch dieses Geschäft ist heute noch unter der Leitung der Witwe Langes eine im Buch handel hochanqesehene Firma. -In der (Güntherschen Offizin wurde auch das Kreisblatt ge druckt; außerdem hatte Günther einen umfangreichen Schulbücher verlag, so daß bei seinem am 28. März 1860 erfolgten Tode der Verlagskatalog zehn Oktav-Seiten deutsche und vierzehn Oktav- Seiten polnische Bücher und Schriften verzeichnen konnte. Im Jahre 1857 trennte Günther die Sortimentsbuchhandlung von seinem Geschäfte ab und übergab sie seinem Schwiegersöhne Friedrich Ebbecke, der sie unter dem Namen Friedrich Ebbecke (Günthersche Buchhandlung) weiterführte. Der Verlag der Güntherschen Buch handlung wurde von der Witwe des Gründers weitergeführt, bis sie ihn am 1. Januar 1866 an ihren Schwiegersohn C. Alberts verkaufte, der die Firma zuerst nach Breslau und von da am 1. Januar 1871 nach Leipzig verlegte. Ernst Günther's Verlag pflegt besonders das Gebiet der darwinistischen und pharmazeu tischen Litteratur und ist heute noch im Besitze von C. Alberts. Friedrich Ebbecke, ein nicht minder umsichtiger Geschäftsmann wie sein Schwiegervater, vergrößerte die Lissaer Buchhandlung bedeutend, verlegte sie im Jahre 1861 in das Haus, das heute Herrn Stadtrat Jakubowski auf der Comeniusstraße gehört. Die weitere Entwicklung machte es notwendig, der Firma ein eigenes Heim zu schaffen, und Ebbecke erwarb im Jahre 1865 das Grund stück Markt 31, Ecke Kaiser Friedrich-Straße, errichtete hier das jetzt noch bestehende Geschäftshaus und siedelte mit seiner Buchhandlung im Jahre 1867 in die heutigen Räumlichkeiten über. Leider ver starb Friedrich Ebbecke nach langjähriger, schwerer Krankheit früh zeitig im Januar 1872. Er hinlerließ das Geschäft seiner Witwe. -Frau Agnes Ebbecke, unsere heute noch lebende Mitbürgerin, leitete das Geschäft volle 15 Jahre und verstand es, den alten Ruf der Firma zu wahren und weiter auszudehnen. Im August 1887 übergab sie die Buchhandlung käuflich ihrem Sohne Hermann Ebbecke. Dieser gründete im Jahre 1890 ein Zweiggeschäft gleichen Namens in Bromberg und im Jahre 1893 ein ebensolches in Posen, das heute noch in seinem Besitze ist, während die Brom berger Filiale im Jahre 1892 an ihren Geschäftsführer Neinh. Schmidt käuflich abgetreten wurde. In das Stammgeschäft Lissa trat im Jahre 1891 der jetzige Besitzer Oscar Eulitz als Ge schäftsführer ein, um 1893 die Prokura zu übernehmen und am 1. Juli 1894 von Hermann Ebbecke das Geschäft käuflich zu er werben. Wie allen Lissaern bekannt sein wird, dürfte das Geschäft wünschen der Firma weiteres Blühen und Gedeihen, damit sie im Jahre 1926 vollbefriedigt auf ein Jahrhundert thätiger, beruss- frcudiger Arbeit ihrer Inhaber zurückblicken kann.- — wir uns gern an und halten uns dabei der aufrichtigen Teilnahme vieler Kollegen versichert. Personalnachrichten. Gestorben: am 21. Januar in Leipzig der Buchhändler Herr Hugo Kühn, der länger als dreißig Jahre im Hause A. H. Payne in treuer und eifriger Pflichterfüllung thätig gewesen ist; — am 25. Januar in Leipzig der frühere erste Kassenbote der Geschäftsstelle des Vörsenvereins, Herr Adolph Welsch, 67 Jahre alt. Er war ein langjähriger treuer und gewissen hafter Beamter und trat erst von seinem Posten zurück, als zunehmende Kränklichkeit ihn dazu zwang. Seit 1851, wo er bei C. H. Reclam sen. als Laufbursche eintrat, war er in Leipziger Geschäften als Markthelfer thätig und hat sich überall durch seine gewissenhafte Pflichterfüllung verdient gemacht und ein ehrendes Andenken gesichert.
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