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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1901
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- Deutsch
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^ 15, 18. Januar 1901. Nichtamtlicher Teil. 541 ?i7^8°°M00^xb „II<>i»>x<»:°. °E,-.rr, „06pLS0vLlli6". 8". kstsrsdui-F. 200 8. 2100 Bx. 50 Lop. WinternitL u. 8tra886r, B^ärotüerapie. (Wien, Urban L 8e1rrvar26nb6r§.) ^bbilckAv. 500 Bx. k. 1.—. Witte, äas lieber unä äie üeberbakten Xranblieiten. (Berlin, B. Lteinitr.) l/etersdurA. 55 8. 4000 Bx. 20 Lbx. UsL. II. OonKLSL. 8". 8t. Bstsr8bur^. 80 8. 500 Bx. 60 Xop. Znüluixaro u UaravL. 8". B6ter8burA. 332 8. 3000 Bx. It. 1.25. Weltmann, äie Var^vinsebe l'beorie rurä äer 8ooiali8nin8. (Vü88e1ä0rt', Nieli6l8 VerlaZ.) A^Bstor^mr^' 366 8^ 3100^ x. ^1^^U25^^ 3a6mrl<aro u Hamaa. 8". B6tsr8burA. 335 8. 2000 Bx. U. 2.—. W0I20A6N, Os8 äritte Oesebleebt. (Berlin. B. Belretein l^aolik) Wol2o§en, B. Bteä tr^eeia, poivioää, prLslrlaä 2 or^inatn niein. bur§. 333 8. mit ^.bbilä^o. 20o0 Bx. Kleine Mitteilungen. Zum »fliegenden» Gerichtsstand der Presse (vgl' Nr. 14 d. Bl.). — Zu dem in Nr. 14 d. Bl. mitgeteillen Beschluß der Justizkommission des Reichstags, bezüglich einer beabsichtigten Beseitigung des -fliegenden- Gerichtsstandes der Presse sagt die Nationalzeitung mit Recht, daß der Beschluß praktisch von so geringem Werte sein würde, daß es vielleicht richtiger wäre, die Wunde offen zu halten, als sie so mangelhaft zu -heilen». Das Blatt sagt: -Die Kommission will zunächst beschließen: -Begründet der Inhalt einer im Jnlande erschienenen Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so ist der Gerichts stand der begangenen That ausschließlich bei demjenigen Gerichte begründet, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist.» Das wäre die allein richtige Lösung der Frage; aber die Kommission will hinzufügen: -Daneben ist bei strafbaren Handlungen, deren für den Gerichtsstand maßgebend.- Eine Statistik des fliegenden Gerichtsstandes würde wahrscheinlich ergeben, daß die Beschwerden in der Mehrheit der Fälle gerade bei -Antragsvergehen» entstanden sind; solche kommen nicht nur bei angeblichen Beleidigungen von Privatpersonen in Frage, sondern auch, wenn Beamte sich in Bezug auf Amtshandlungen -verletzt» fühlen. Wir haben früher die Gründe dargelegt, aus denen die von der Kommission beschlossene Aus nahme ungerechtfertigt erscheint; sie ist unvereinbar mit der prinzipiellen Auffassung, die dem ersten Satz des Kommissions beschlusses zu Grunde liegt, daß Preßdelikte an dem Orte begangen sind, wo die Druckschrift erscheint und zugleich der Thäter wohnt; sie ist auch praktisch nicht gerechtfertigt, denn die Unbequemlichkeit, in einem Preßprozeß außerhalb des Wohnortes erscheinen zu müssen, ist für den Antragsteller nicht größer als für den an- geklagten Redakteur.» An der Spitze des Börsenblatts Nr. 12 vom 15. Januar 1901 befindet sich eine Bekanntmachung, betreffend die Firma Ludwig Koch in Hamburg. Um Jrrtümern und Verwechselungen vorzu beugen, machen wir auf Verlangen gern darauf aufmerksam, daß die gleichnamige Firma in Goslar in keinerlei Beziehung zu der genannten Hamburger Firma steht, sondern seit ihrem Be- Achtundsechzigster Jahrgang. stehen (1839) und seit der Uebernahme durch Herrn Ludwig Koch (1881) nach strengen buchhändlerischen Grundsätzen geführt wird. Verbrannte Vüchersendungen. — Wir lenken die Auf merksamkeit der Leser auf die Anzeige der Firma F. A. Brock haus, Paris, auf Seite 564 der heutigen Nummer d. Bl., wonach am 3. Januar dort aufgegebene Sendungen nach Berlin, Breslau, Düsseldorf, Hamburg, Köln und Leipzig unterwegs durch Feuer zerstört worden sind. Verein der Buchhändler zu Leipzig. — Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig wird am Montag den 28. Januar, nachmittags 3 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhause stattfinden (vgl. die Anzeige im amtlichen.Teil). Personalnachrichten. ff Arnold Vöcklin. — Der berühmte Maler Arnold Böcklin, geboren in Basel am 16. Oktober 1827, ist am 16. Januar in Fiesole bei Florenz gestorben. f Gottfried Reichhart. — Am 28. November »1900 ist in Göttweig nach schweren Leiden B. Gottfried Reichhart 0. 8. ö. im neunundsiebzigsten Lebensjahre gestorben. Reichhart hat hauptsächlich auf dem Gebiete der Jnkunabelkunde gearbeitet. Außer mehreren Aufsätzen im Serapeum, die er als Bibliothekar des Stiftes Göttweig geschrieben hat, veröffentlichte er 1853: Die Druckorte des fünfzehnten Jahrhunderts nebst Angabe der Er zeugnisse ihrer erstjährigen typographischen Wirksamkeit (Augs burg, Butsch) und 1895: Beiträge zur Jncunabelnkunde, Band I. (14. Beiheft zum Centralblatt für Bibliothekswesen; Leipzig, Otto Hariassowitz). Seine großen anderweitigen bibliographischen Samm lungen, so namentlich zur Ordensgeschichte, sind leider nur Material geblieben und nicht veröffentlicht worden. — Im Oktober 1899 zog sich Neichhart, körperlich gebrochen, in sein Mutterhaus Göttweig zurück, um den Abend seines Lebens dort zu verbringen. Dort hat ihn der Tod von seinen schweren Leiden erlöst. Gestorben: am 10. Januar, zweiundfünfzig Jahre alt, der k. u. k. Hof buchhändler Herr Julius Thiering in Oedenburg; — am 13. Januar in München der Buchhändler Herr Emil Franke, früherer Inhaber der Firma A. Ackermann's Nachfolger dort. Ein Schlaganfall machte dem Leben des liebenswürdigen Kollegen ein unerwartetes schnelles Ende; — am 14. Januar, nach kurzer Krankheit, erst fünfunddreißig Jahre alt, Herr Br. pllil. Adolf Goldbeck-Löwe, In haber der Verlagshandlung Eduard Avenarius in Leipzig, die er am 1. April 1896 übernommen hatte; — in Pankow bei Berlin, im Alter von fünfundsiebzig Jahren, der Buchhändler Herr A. Streerath. Nahrungssorgen sollen den unglücklichen alten Mann so mutlos gemacht haben, daß er in Verzweiflung Hand an sich gelegt hat. Er hinterläßt eine dreiundsiebzigjährige Witwe, die er in Briefen an zahlreiche Bekannte deren Wohlthätigkeit empfohlen hat. (Sprechsaal.) Zeitschrist-Abonnement. Ist der Buchhändler berechtigt, von dem Bezieher einer Zeit schrift Bezahlung des Abonncmentsbetrages für den neuen Jahr gang zu fordern, wenn eine Abbestellung nicht erfolgt ist? Die Frage ist bereits vor einiger Zeit hier angeregt worden. In einer Streitsache, die kürzlich vor dem Amtsgericht zu Breslau schwebte, ist es zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht gekommen, da der Beklagte die bisher bestrittene Forderung wohl auf Grund einer Auskunft gezahlt hat, die von der zuständigen Handels kammer dem Gericht erstattet worden ist. Das Gutachten der Breslauer Körperschaft lautet wörtlich: -Im Verkehr mit periodisch erscheinenden Druckschriften, zu denen die hier in Rede stehende Zeitschrift zu rechnen ist,* *) be steht, sofern die Blätter vom Publikum durch den Buchhandel bezogen werden, die Usance, daß der Buchhändler, falls das Abonnement bei Beginn eines neuen Jahrganges nicht abbestellt wird, dem bisherigen Abonnenten die Druckschrift weiter zu sendet, und das Abonnement als stillschweigend verlängert gilt, wenn der Empfänger nicht alsbald nach Empfang der er st en Nummer des neuen Jahrganges dem Buch händler mitteilt, daß er das Abonnement nicht fortsetzen will. Für den Verkehr mit Tageszeitungen bestehen zum Teil abweichende Gewohnheiten und Gebräuche. Berlin, den 18. De zember 1900. Die Handelskammer, (gez.) Molinari.» H. W. i. Verl. *) ES handelte sich um eine monatlich erscheinende Zeitschrift. 73
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