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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1895
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1895
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- Deutsch
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gezählten Exemplare des Thomas a Kempis, die durch die schwindelhaften Anpreisungen an den Mann gebracht wurden? Nun, die geärgerten Käufer konsumieren das Buch leider nicht, weder inhaltlich noch äußerlich. Aber im Verwandten- oder Freundeskreise naht eine Konfirmation oder Hochzeit, oder für einen Bazar muß etwas gestiftet werden und ein Buch ist gerade geeignet. Ha, da liegt ja noch ganz unberührt der alte Thomas aus Kempen, den uns vergangenes Jahr der Kolporteur anschwindelte; paßt wunderbar. Da brauchen wir kein neues Buch zu kaufen. So bleibt das neue, viel hüb schere und passendere Buch ungekauft, und dessen Verleger muß sich endlich entschließen, es auch in den Ramsch- und Reise-Vertrieb zu geben. Der alte Thomas hat es gefressen, tatsächlich verschlungen. Sollte das Bild vom kindes- frcssenden Kronos wirklich grundfalsch sein? Ich behaupte, der Ramsch- und Reisevertrieb wird demnächst eine Kalami tät für den Buchhandel werden, wie es s. Z. der Nach druck war. Es liegt in der Natur dieses Vertriebes, daß er durch seine Rücksichtslosigkeit, durch seine unbesiegbare Suade alles andere erdrückt und verschlingt, wie auch das Unkraut den ganzen Garten überwuchert, wenn nicht die Hand des Gärtners es ausgätet. Man achte doch nur auf die Zeichen der Zeit. Die Erklärung jüngst jenes Halleschen Bibliothekars redet eine laute und deutliche Sprache. Viäeant eonsulss! Als im Jahre 1887 in Frankfurt am Main die neuen Satzungen angenommen waren, faßte in der Versammlung eine Stimme das Resultat in folgende Worte zusammen: »Von jetzt an ist im Buchhandel die Konkurrenz nur soweit zulässig, als dadurch nicht die Interessen der Gesamtheit geschädigt werden.« Das war damals, und in der That folgte diesen Worten eine Zeit freudigen Beginnens, wie auch in den Kreis- und Ortsvereinen, so weit meine persönlichen Erfahrungen reichen, der Inhalt jener Worte unverrücktes Ziel ist. Aber in weiten Kreisen des Buchhandels treten die centrifugalcn Bestrebungen zu gunsten des eigenen Jchs immer deutlicher und stärker hervor, so daß man wohl mit Jesaias (53,6) sagen kann: »Wir gingen alle in der Irre wie Schafe, ein jeglicher sah auf seinen Weg.« Kurzsichtige Leute! Ich glaube Herrn Brandner schon, daß er im Sortimente wenig erfreuliche Erfahrungen gemacht hat. Es ist leider so: betrachtet man den Sortimentsbetrieb auf seinen geschäftlichen Ertrag hin, dann bietet er keinen erfreulichen Anblick. Wenn ich mir darauf die Frage vorlege: »Soll ich in bewußter Weise mithelfen, daß dem Sortiment der Garaus gemacht wird, oder soll ich daran arbeiten, es von den Schling gewächsen zu befreien, die ihm Kraft und Saft aussaugen?« — so entscheide ich mich ohne Schwanken für das letztere. Denn mit dem Sortimentsbuchhandel würde alle jene Litte- ratur schwer geschädigt oder gar unmöglich gemacht werden, die nun und nimmermehr durch Kolportage- und Rainsch- geschäft vertrieben werden kann. Und das ist der edlere und bessere Teil der Litteratur. Sonst hätte ich mich auch schon dem lukrativeren Ramsch- und Reisegeschäft gewidmet — die dazu erforderliche Intelligenz traue ich mir zu. Von Herrn Brandner hoffe ich, daß er demnächst Schulter an Schulter mit mir stehen wird im Kampfe gegen die Schäden der Kolportage — nicht gegen die Kolportage schlechtweg — und gegen den Kronos-gefräßigen Ramsch. Heute versichert man sich gegen alles. Sollte nicht auch eine Versicherung gegen den Ramsch abseiten der betreffenden Ver leger getroffen werden können? Wenn zu einer solchen Kasse der Börsenverein jährlich 10 000 ^ zuschösse, so wäre das meines Erachtens eine Ausgabe aux tonäs proänotiks. Hamburg, 25. Mai 1895. Justus Pape. Sprechsaal Seitenstück zur Konkurrenz der Post. In einer mittleren Stadt Bayerns wird schon seit Jahren vielen Geschäftsleuten durch Vermittelung eines Bahnbeamten das »Bayerische Jahrbuch» geliefert. Ist dies auch in anderen Orten der Fall? ?. Wie im Buchhandel geantwortet wird. -Von Firma A. in D. erbitten ü cond. wiederholt 1 1895 Nr. 1.» Antwort: -Vergriffen.» Zettel zurück mit der Bemerkung: -Dann erbitten eine andere Nummer des Jahrganges 1895.- Antwort: -Ist überhaupt eingegangen.» Zertdauer der Korrespondenz vier Wochen. 1. 6. II. S. Rechtsfrage. Um meine Frage verständlich zu machen, mögen folgende Zeilen vorhergehen: Ich machte einem Arzt, vr. VI. in G., eine Ansichtssendung. Nach einiger Zeit erhielt ich sämtliche Bücher zurück und, da auf der Begleitnota kein Vermerk war, warf ich diese in den Papier korb. Die Bücher erhielt ich aber nicht von vr. VI. direkt zurück, sondern von der Firma VI. IV., an welche die Rücksendung seitens des Arztes irrtümlich gemacht worden war. Beim Einräumcn ins Lager merkte einer meiner Mitarbeiter, daß Flatau, Atlas des menschlichen Gehirns (12 ^), mit anderer Schrift als der meinen oben in der linken Ecke des Titels (dem Platz meiner Auszeichnung) ausgezeichnet war, dagegen bemerkte man an der Ecke rechts unten (dem gewöhnlichen Platz der Aus zeichnung der Firma Ll. IV.) Spuren des Radierens. Ich fragte bei vr. VI. in G. an, ob er das fragliche Werk aus meiner Ansichtssendung behalten habe, und erhielt hierauf eine an meine Adresse gerichtete Postkarte am 28. September 1894: -Habe den Atlas zurückbehalten-. Nach Empfang derselben sandte ich das fragliche Buch unterm 29. September an die Firma N. VV. mit solgendem Schreiben zurück: -Anbei erhalten Sie Flatau, Atlas des menschlichen Gehirns (12 ^) zurück, welches Exemplar Ihnen gehört, da Herr Or aus meiner Ansichtssendung das Werk zurückbehalten hat.» Die Firma VI. V. hatte darauf keine Antwort zu geben. Unterm 3. Dezember v. I. sandte ich meinen Ausläufer zu dieser Firma mit der schriftlichen Anfrage, ob das am 29. September zurückgegebene, Herrn VI. VV. gehörige Werk Flatau, Atlas des menschlichen Gehirns, Herr VI. zurückerhalten habe. Darauf sagte der Sohn des Geschäftsführers zu meinem Ausläufer: -Sie haben das Buch ja selbst zurückgebracht!» Es liegt nun also ganz deutlich der Versuch vor, nicht nur mich zu schädigen, sondern vielleicht auch der eines ernsteren Ver gehens. Ich habe keine Veranlassung, die Sache ruhen zu lassen und möchte eventuell gerichtlich Vorgehen. Auf diesem Wege frage ich an, ob im buchhändlerischen (handelsrechtlichen) Sinn durch diesen Fall Vergehen, wie oben angedeutet, vorliegen, und ob eine Klage Erfolg haben würde. L.. K. Verpackte Remittenden. Trotz aller Sorgfalt kommt cs doch wohl in jedem Sortiment hin und wieder vor, daß Ostermeß-Remittenden verpackt werden. Schreiber dieses hat dann jedesmal die betreffenden Bücher im Börsenblatte angezeigt und um gefällige Rücksendung gebeten; aber noch niemals hat er ein derartiges Buch zurückerhaltcn, obgleich er auf eine fast zwanzigjährige Selbständigkeit zurückblickt. Das ist tatsächlich eine betrübende Erscheinung, die wohl die Frage rechtfertigt, wo diese Bücher eigentlich hingeraten. L. L. 8. Nochmals zur Jnseratenjngd.*) (Vgl. Börsenblatt Nr. 101.) Herrn BlaLek's jun. Erwiderung in Nr. 101 d. Bl. läßt seine Handlungsweise leider nicht besser erscheinen. Auf meine noch malige Rundfrage bei den hiesigen Handlungen will keine Firma je die -Mitteilungen» bezogen haben, nur eine erklärt, es sei mög- Abdruck unlieb verspätet durch fruchtlose Korrespondenz mit dem Angegriffenen. (Red.)
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