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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1895
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950325
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1662 Nichtamtlicher Teil. 70, 25. März 1895. allgemein von Jahr zu Jahr an Wert verliere und nur in seltenen Fällen noch zum vollen Preise zu verwerten sei, mau deshalb dem Verleger die Möglichkeit, sein Eigentum nach Ermessen bestmöglichst zu verwerten (auch ohne öffentliche Herabsetzung), nicht verlegen dürfe. Diese Tendenz ist zweifellos richtig, aber sie hätte doch auch mit Entschiedenheit zum Aus drucke gebracht werden müssen. Der § 3 hätte etwa lauten müssen: »Bei älteren (z. B. 10 Jahre und mehr) größeren Werken, Zeitschriftenfolgen und drgl. ist es dem Ver leger überlassen, den Preis mit dem Abnehmer von Fall zu Fall zu vereinbaren und diesem den Verkaufs preis freizugebcn, ohne deshalb zu einer öffentlichen Aufhebung des Ladenpreises verpflichtet zu sein.« Damit wäre dann , öffentlich anerkannt, daß die starre Festhaltung des Ladenpreises vernünftigerweise nur auf das ucue, kurante Buch anwendbar ist und daß, was längst schon in der Praxis üblich, der Sortimenter sich bei Bezug älterer, größerer Werke vorzusehcn hat, da bei diesen der Bestand des alten Preises in Frage gestellt ist. Das im Entwürfe vor gesehene Wörtchen »antiquarisch<<, das der Antiquar als Feigenblatt verwenden soll, wäre dann auch überflüssig. Die SP rech Ungeheuerlichkeit aber, daß es loyal sei, daß der Verleger dem Antiquar billig liefere und zu gleicher Zeit den biederen Sortimenter mit dem vollen Preise abstrafe, muß aus dem Entwürfe hinaus; denn das widerstrebt so sehr dem Rechts- gesühl, daß ich überzeugt bin, kein anständiger Verleger wird ein solches Recht für sich in Anspruch nehmen wollen. Die weiteren Bestimmungen des Entwurfes entsprechen meines Erachtens alle vollkommen ihrem Zweck. Ich glaube, der Buchhandel hat allen Grund, dem Vor stände des Börsenvereins zu danken, daß er nicht gezögert hat, das Gebiet des Resthandels als Ergänzung unserer bisherigen Gesetzgebung über Verkauf und Verkehr rechtlich zu ordnen. Hatte doch die Mehrzahl der Beschwerden und Klagen der letzten Zeit ihren Grund lediglich in dem Gebiete des Rest handels, der in seiner raschen aber regellosen Entwickelung manche verderbliche Sümpfe gebildet hatte, nun aber, solide gefaßt, dem Buchhandel eine frische ertragreiche Quelle des Gewinnes darbietet, indem er den allzu einseitig nur für den Vertrieb des neuen Buches trainierten Sortimenter allmählich wieder dazu bringen wird, auch gute ältere Bücher in den Bereich seiner Thätigkeit zu ziehen, wobei alle Faktoren, Ver leger, Sortimenter und Publikum, nur gewinnen können. Bonn, 16. März 1895. Emil Strauß. s a a l. Schutz dem Sortimente! Der Verein der Buchhändler zu Leipzig versendet soeben ein Rundschreiben an seine Mitglieder, betr. Verkaufsbestimmungen. Sehr schön! Was soll man aber anfangen, wenn ini Buchhandel Angestellte einen unterbieten? Ein Verwandter von mir, Hausbesitzer rc., wünscht ein Kon versations-Lexikon anzuschaffen. Ich mache Angebot und bekomme die Lieferung nicht, weil ein Abmieter meines Verwandten billiger liefert. Der Lieferant ist Buchbinder-Geselle bei einer hiesigen größeren Firma. Auf Kosten der französischen Regierung studiert eine Anzahl junger Franzosen hier. Ich bin mit einem der Herren bekannt ge worden und erbot mich, ihm seinen Bedarf an Büchern zu decken. Lieferant ist ein Tischgenosse (Lithograph oder Kartograph), der alle Bücher zum Nettopreise liefert. Ich habe mich davon überzeugt: Frcytag, Handschrift, gebunden 5 50 Sanders, Handwörterbuch, geheftet 5 V/I Der Franzose hatte letzteres Werk gern gebunden haben wollen. Die Lieferung erfolgte aber erst nach mehreren Wochen und zwar broschiert. Gebundene Exemplare seien nicht mehr vorhanden gewesen. Ratsdiener beziehen vergnügt eine größere Anzahl Journale und vertreiben diese auf den Bureaux. Lehrer und Schul-Haus- männer versorgen die Kinder mit Schulbüchern. Wer sind die Lieferanten? In meiner Lehrzeit wurde uns Lehrlingen und Gehilfen ein Schriftstück vorgelcgt, worin bekannt gegeben war, daß es bei so fortiger Entlassung verboten sei, Bücher-Geschäfte auf eigene Rech nung zu machen. Nur für den eigenen Gebrauch dursten Bücher zum Nettopreise bezogen werden. Durch Namens-Unterschrift mußten wir bekunden, daß wir von dein Inhalte Kenntnis genommen hatten. Wünschenswert wäre es, daß auch jetzt wieder einmal von maßgebender Stelle ein derartiges Rundschreiben versandt würde, möglichst auch die Buchhändler-Markthelfer mit erwähnend. Eine ganze Anzahl Leipziger Markthelfer haben größere Kontinuationen als mancher Sortimenter. Leipzig. U. 8. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen: Striegau, den l8. März 1895. s13880j ?. ?. Mit dem heutigen Tage habe ich das seit 1861 bestehende und von mir seit 1888 unter der Firma: H. Nahlick's Buch Handlung H*aut Kerrmantt betriebene Sortimentsgeschäft ohne Aktiva und Passiva an Herrn A. v. Busse aus Guben käuflich abgetreten, der dasselbe unter der Firma: H. Nahlick's Buchhandlung Z. v. Wusse wciterführen wird. Rechnung 1894 werde ich zur diesjährigen Lstermessc selbst regeln und wird mein Herr Nachfolger, Ihr gütiges Einverständnis vor ausgesetzt, die Disponenden und das 1895 in Kommission Gelieferte auf seine Rechnung übernehmen. Ich bitte die Herren Verleger, die mich in so reichem Maße mit ihren: Vertrauen unterstützt haben, dieses auch auf meinen Nachfolger zu übertragen, der mit tüchtigen buchhändlcrischcn Kenntnissen und hinreichenden Geldmitteln versehen ist. Hochachtungsvoll Paul Hcrrmann. (13881) x Bezugnehmend auf vorstehendes Inserat beehre ich mich ergebenst mitzutcilen, daß ich am heutigen Tage die Buchhandlung des Herrn Paul Herr mann ohne Aktiva und Passiva käuflich übernommen habe, und werde ich selbige unter untenstehender Firma weiterführen. Es wird mein Bestreben sein, die Firma immer mehr zur Ausdehnung zu bringen und erbitte ich dazu die gütige Unterstützung der Herren Verleger durch Offenhaltung des Kontos. Herr Franz Wagner in Leipzig hat die Güte die Firma weiter zu vertreten. Hochachtungsvoll H. Vlahlick's Buchhandlung A. v. Busse. i>3790j Aus dem Verlage der Cyrus Andres'schcn Konkursmasse in Mühlhausen i/Thür. ging heute durch Kauf in meinen Besitz über*) Aamitieil - Icsl - Klnin; e heransgegebcn von Joh. Diehl: Op. 7. Heft I. Ständchen z. Gcbnrtstagc. „ 8. „ II. Ständchenz.Hochzeitsfeier. „ 9. „ III. Stündchen zum Jubiläum. „ 10. „ IV. Ständchen z. Abschiedseier. „ 11. „ V. Tranerklänge. Indem ich Vorstehendes hierdurch zur öffentlichen Kenntnis bringe, ersuche ich gef. davon Notiz zu nehmen und alle Bestel lungen auf diese Heftchen in Zukunft nur noch an mich zu richten. Mühlhausen i/Thür. G. Dauuer's Verlag. *) Wird bestätigt: H. Fischer, Verwalter der C. AudrcS'schen Konkursmasse.
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