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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950309
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M 58, 9 Februar 1895. Nichtamtlicher Teil. 1215 Nichtamtlicher Teil. Pnrtirlle R amschverkäufe. XL VI. (Vergl. Börsenblatt 1891 Nr. 231, 233, 234, 237, 240, 241, 242, 243, 246, 249, 252, 253, 255, 257, 259, 261, 268, 274, 280, 1895 Nr. 24, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 46, 50.) Der in Nr. 31 des Börsenblattes vom 6. Februar d. I. abgedruckten »Erklärung« von 21 Leipziger Nerlegerfirmcn, betreffend Stellungnahme zu einer Aufforderung des Verbands- vorstandes in der Frage der partiellen Namschverkäufe, haben sich ferner angeschloffen die Firmen: H. A. Pierer in Altenburg. Strecker L Moser, Verlag, in Stuttgart. Sprechsaal. Zur Berkehrsordlmng. Verleger A. sendet dem Sortimenter B. auf Bestellung seine Verlagsnrtikcl 5. eouä. Im Januar, beziv. zeitig vor der Ostermesse erhalt der Sortimenter B. ordnungsgemäß Auszug. Zur Ostermesse kommen von B. weder Disponendcnfaklur noch Remittendcn und wird auch nichts gezahlt. A. sendet sofort nach Erhalt der Zahlungs- listc und nachdem er sich überzeugt hat, daß B. nicht bezahlt, direkt per Post den, B. nochmals Rechnungsauszug und nach 11 Tagen zum drittcnmale, erhält aber keinerlei Antwort hierauf. Etwa am 20. Mai kündigt A. dem B. an, daß er am 1. Juni den Betrag des Transportes zuzüglich Porto per Post erheben werde, falls nicht anderweitige Begleichung des Saldo vorgczogen wird. Am 1. Juni geht die Postnachnahme an B. ab, und mit nächster Post trifft am 1. Juni die Disponendcnfaklur des B. ein, angeblich als -Duplikat-. Ist A. nun verpflichtet, noch Disponcnden zu gestatten, resp. Remittendcn anzunehmen, oder kann er unter Berufung auf die Verkehrsordming Zahlung verlangen? Verleger A. beruft sich auf 8 30 der Verkchrsordnung, worin gesagt ist, daß nur mit Ueber- cinstimmung des Verlegers disponiert werden kann, und der Sinn des § 30 läßt doch keine andere Deutung zu, als daß dies vor Ostermcsse zu geschehen habe. Antwort der Redaktion. — Wenn sich der Verleger die Disponicrung nicht ausdrücklich verbeten hatte, so durfte nach unserer Ansicht der Sortimenter annehmen, daß er sic gestatten «volle. Eine vorherige Anfrage des Sortimenters zur Einholung dieser Genehmigung von solchen Verlegern, die keine Formulare zu den Romittcndenfakturcn versenden, ist nicht üblich. Das von der Verkehrsordnung geforderte Einverständnis des Verlegers darf also wohl als vorhanden angenommen werden, wenn kein Verbot des Verlegers bekanntgcgeben worden ist. Daß eine Disponcnden- snktur unterwegs verloren geht, gehört zu den Möglichkeiten im buchhändlerischen Geschäftsgang: die nachträgliche Entgegennahme eines Duplikats derselben sollte daher nicht ohne weiteres verweigert werden und ebensowenig die nachträgliche Annahme der Remitten dcn nach erfolgter Streichung der Disponenden. Rezensionsexemplare. Ist man gegen das Verfahren der Redaktionen machtlos? — Im Herbste v. I. versandte ich Rezensionsexemplare von einem Buche (4 ^ 50 -Z ord.), nachdem ich zuvor den Redaktionen das Erscheinen des Buches angezeigt und gebeten hatte, falls man ein Rezensionsexemplar wünsche und eine Rezension bringen wolle, dies durch ihre Unterschrift auf beigclcgter Karte zu vermerken. Eine Unterschrift mit der Aussicht einer Rezension erhielt ich, aber eine Rezension (das Buch war für Weihnachten bestimmt) bis dato nicht, trotzdem ich im Dezember und Januar nochmals per Druck karte die betreffenden Redaktionen darauf aufmerksam gemacht habe, daß bis dato noch keine Rezension erschienen sei, und ich nochmals höslichst um gefällige Berücksichtigung batll Auch eine im Januar gesandte energische Postkarte fruchtete nichts. X. 1k. 6. Bemerkung der Redaktion. — Wir machen den geehrten Herrn Einsender darauf aufmerksam, daß im Herbste vorigen Jahres eine lange Reihe von Artikeln im Börsenblatt, bezw. den »Nach richten aus dem Buchhandel« veröffentlicht worden ist, in denen dieser Gegenstand ausführlich besprochen wurde. Knndenrnbntt. Am schwarzen Brett der Universität Leipzig (vermutlich auch anderer Universitäten) befindet sich folgender Anschlag: --- 20o/„ ^ auf neue Bücher gewährt die Universitätsbuchhandlung S. Dob sch in er, Berlin X, Vcteranenstraße 1. XL. Dieselbe versendet nur gegen vorherige Einsendung des Betrages oder auch per Nachnahme, außerdem von 20 Mk. an portofrei. Ware es denn nicht möglich, zu ermitteln, wer dieser Firma den Bücherbezug vermittelt, bezw. diese Quelle zu verstopfen und dadurch weitere Schädigungen des deutschen Sortimentsbuchhandels zu verhüten? Leipzig. kl Verlags vertrieb mir an Private. Ich bestellte bei Herrn Carl Pataky in Berlin infolge seiner Ankündigungen 1 -Aschner, der praktische Gasinstallateur», worauf ich den Bestellzettel mit folgendem Vermerk zurückerhielt: »Ich liefere nur an Private! Carl Pnlaky.» Ich glaube, daß diese Absage an den Sortimentsbuchhandel von allgemeinerem Interesse sein dürfte. Einbeck. H. Ehlers. A»zctl,c1>lLtt. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Buchhändlers Oscar Wenck zu Lüdenscheid wird, nachdem der in dem Ver- glcichstcrmine vom 2l. Januar 1895 ange nommene Zwnngsvcrgleich durch rechtskräf tigen Beschluß vom 21. Januar 1895 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Lüdenscheid, den 28. Februar 1895. Königliches Amtsgericht. Geschäftliche und Äerc E ind Zurichtungen 1 erungen. Eintragungen in das Handrlsrrgister. Mitgeteilt von der Geschäftsstelle des Börsenvereins. Berlin, den 28. Februar 1895. Verlag des > Allgemeinen Deutschen Spcachoer- j eins Jahns L Co. (Wilhelmstr. 90). Gesellschafter sind I>r. Max Jähns und Eberhard Ernst. Berlin, den 1. März 1895. CarlNcinecke. DaS Geschäft ist aus die Witwe Augustine Ernestine Angcrmann, geb. Kirsten zu Dresden übergegangcn, welche dasselbe unter der Firma Carl Re inert cNach folg er fortsclzt. Dem Georg Angcrmann und Otto Wind- Hausen zu Berlin ist für die letzt genannte Firma je Einzelprokura er teilt worden. — den 4. März 1895. BurmcistcrLNoesncr (Nazareth-Buchhandlung) (Ncinickcn- dorferslr. 46a.). Inhaber sind Lud wig Burmeistcr und Arthur Noesner. — — Paul Schahl Kunstanstalt für photo- mechanische Druckverfahren. Friedrich Sommcrlatte ist in das Geschäft des Paul Schahl als Gesellschafter eingetreten-, beide setzen das Geschäft unter unveränderter Firma fort. Bocholt, den 21. Februar 1895. I. L A. Temming. Der bisherige Gesell schafter Josef Temming ist aus- geschieden und wird das Geschäft von Amandus Temming unter un veränderter Firma fortgesetzt. Bonn, den 1. Mürz 1895. Ernst Heydorn, Buchdruckcrei, Verlag der Bonner Volkszeitung. Die Firma ist er loschen. Bückcburg, den 27. Februar 1895. Otto Koch und Richter (Handlung mit Musi kalien und Saiten). Inhaber der Firma sind Otto Koch und Friedrich Richter. Charlottcnburg, den 27. Februar 1895. Dittmar Schweitzer, Buch- und Kunst- Verlag. (Ncttelbeckstr. 25, Hof.) In haber derFirma istDittinarSchwcitzcr. Dresden, den 1. März 1895. F. E. Bilz in Oberlößnitz. Der Sitz der Firma ist nach Leipzig verlegt. 178*
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