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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950309
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189503096
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
- Monat1895-03
- Tag1895-03-09
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1814 Amtlicher Teil. 58 9. März 1895. 8 3- Wenn ein Verleger einem Sortimenter oder Antiquar in einzelnen Fällen z. B. bei Bezug größerer Serien von Zeit schriften, bei älteren Verlagsartikcln und dergleichen gestattet, Schriftwerke seines Verlags unter dem Ladenpreise zu ver kaufen, während der Ladenpreis dem Gcsamtbuchhandel gegen über fortbcsteht, so müssen solche Exemplare dem Publikum gegen über ausdrücklich mit »antiquarisch« bezeichnet werden. Es genügt aber, wenn die Anzeige in einem als Antiquariats- Katalog deutlich erkennbaren Verzeichnis erfolgt. Die in § 3 Ziffer 5 b der Satzungen des Börsenvereins vorgesehenen Fälle*) werden hierdurch nicht berührt. 8 4. Schriftwerke, deren Ladenpreis vom Verleger aufgehoben ist (§ 2), können an das Publikum zu beliebigen Preisen ver kauft werden; solche sind aber bei der Auslage, in Ankün digungen, Katalogen — soweit diese nicht als Antiquarints- *) 8 3 Ziffer 5b der Satzungen des Börsenvereins lautet: „Verlegern ist cs in AuenahincfäUcn gcslntiet, größere Particcn eines Werkes ihres Verlages an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Vermittlung einer Sortimcntsbuchhnndlung zu liefern." Kataloge bezeichnet sind (8 3) — in einer dem Publikum verständlichen Form zu kennzeichnen (antiquarisch, wie neu, zurückgesctzt, leicht beschädigt, vorletzte Auflage u. dgl.). Untersagt ist jede Form der Ankündigung und Aus bietung der Werke, welche nicht den antiquarischen Charakter derselben in unzweifelhafter Weise erkennen läßt. 8 5. Wenn der Verleger in den ersten 2 Jahren nach Er scheinen eines Werkes eine Aufhebung oder Ermäßigung des Ladenpreises cintrcten läßt (Z 2 d) oder Maßregeln ergreift, die einer Aufhebung des Ladenpreises gleichkommen (z. B. Zeitungsprümicn), so ist er verpflichtet, den Sortimenter für die auf dessen Lager nachweislich noch vorrätigen fest be zogenen Exemplare zu entschädigen, und zwar nach seinem Ermessen entweder dnrch Vergütung der Differenz der Netto preise oder dnrch Zurücknahme der Exemplare; der Anspruch des Sortimenters muß jedoch innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung des Verlegers im Börsenblatt beim Verleger geltend gemacht werden. Als Tag des Erscheinens gilt das Datum der Nummer des Börsenblattes, in welcher das Buch in den von der I. C. Hinrichs'scheu Buchhandlung angczeigtcn »Neuig keiten des Deutschen Buchhandels« enthalten ist. Srrlincr, LripMi' und Ltutlglirtcr Vtrlegrrvrrkint. sp205s Bekauntmachilllg. O.-M.-Ncmittenden und -Disponenden nehmen wir nur nach 8 30 der buchhändlerischen Verkehrsordnung an. Alle später eingehenden Sendrmgen werden wir mit Be zug auf obigen Paragraphen zurückweisen. Berlin, Leipzig u. Stuttgart, Februar 1895. Dir Vorstände. Mitteldeutscher Buch handle r-B erbaud. s1I526j Darmstadt-Frauksurt-Wiesbaden, den 1. März 1895. Die von den Satzungen des Mitteldeutschen Verbandes vorgcschricbene Frühjahrs-Versammlung werden wir Sonntag, den 17. März, in Frankfurt a. M. im Rcstauraut »Zum Falstaff«, Theaterplatz 7, l. Stock abhalten. Die Verhandlungen beginnen um 12 Uhr mittags. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Vorschläge für die Wahlen im Börserwercin der deutsche» Buchhändler. 2. Wahl des Vereinsvcrtreters für die Wahl in den Vereins- Ausschuß. 3. Wahl der Vercinsvcrtrcter für die Haupt-Versammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvercine im deutschen Buch handel. 4. Die für die Leipziger Ostcrmcß-Versammlung in Aussicht genommenen Beratungs-Gegenstände, soweit dieselben bekannt geworden sind. 5. Bericht über die Abgeordneten-Vcrsammlung der Kreis- und Orlsvereine vom 4. November 1894 in Leipzig. Auf Grund der Beschlüsse dieser Versammlung und an der Hand der «Mittheilungen für den Verband der Kreis- und Orlsvereine No. 3» stellen wir zur Beratung: a) die Vcrkanssbcstimmungcn, b) partielle Ramschverkäufe, o) das Adreßbuch, ä) Acnderung der Verkehrsordnung, s) Gründung eines Sortimentervereins. 6) Besprechung weiterer geschäftlicher Angelegenheiten. Dtp Vorstand dco MittkldtiitjchciiSuchlioildlrr-vrrlinnds. A. Bcrgstraeher. M. Hendschel. C. Ausfarth. L. Gecks. Mgemciner Dcutl'chrr Luchhllii-Intigs-Gthilftn-Vcrluuld Heute sind wir in der angenehmen Lage, über fernere reiche Beiträge für unsere Witwen- und Waisenkasse unter dem Ausdrucke des herzlichsten Dankes quittieren zu können. Liste IV. — Wien. — Durch freundliche Vermittelung des Vertrauensmannes Herrn Oswald Möbius. a. Einmalige Beiträge: von Herrn Ludw. Seidel (L. W. Seidel L Sohn) 25 „ der Fa. W. Braumüllcr L Sohn 25 „ „ Herrn W. Müller (R. Lcchner's Ilniv.-Buchh.) 25 „ „ der Fa. Gerold L Comp. 25 „ „ Herrn A. Ritter von Höldcr 50 „ „ „ Julius Schcllbach 25 „ „ der Fa. Wilh. Frick's k. k. Hof-Buchhdlg. 25 „ „ „ „ Carl Gerolds Sohn 50 „ „ Herrn M. Stein (Manz'sche Hof-Verlags- und llniv Buchhandlung, 50 „ „ der Fa. Artaria L Comp. 50 „ „ Herrn Ioh. Huber (Huber L Lahme) 25 „ „ „ E. Marx (A. Hartleben) 50 „ „ „ F. Pichler (Pichler's Wwc. L Sohn) 50 „ „ „ Ludwig Mayer (Mayer L Co.) 50 „ „ „ H. Kirsch 20 fl. „ „ Carl Koncgcn (Leo L Co.) 25 „ „ Moritz Pcrlcs 25 fl. „ „ Jos. SastU- 25 ^//l. „ „ A. Robilschek (Nebay L Robitschek) 25 „ „ „ Franz Dcuticke 25 „ „ der Fa. Gilhofcr L Ranschburg 25 „ b. Jährliche Beiträge: von Herrn Richard Karlmann 5 .//!. „ „ H. Dachauer (Prokurist der Firma L. W. Seidel L Sohn) 5 „ Leipzig, den 7. Mürz 1895. Der Vorstand: Paul Hempel. Louis Seiring. Paul Hohlfcld.
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