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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1924
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- 1924-12-22
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- 22.12.1924
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299, 22. Dezember 1924. Redaktioneller Teil. Beim Druck ist die Verteuerung gegenüber den Vorkriegs- preisen noch auffälliger. Bemerkt sei zunächst, daß die Zu richtung bon Illustrationen nach den preistariflichen Vorschriften als Zuschlag zur Textzurichtung zu berechnen ist, und zwar nicht schätzungsweise, sondern nur nach Quadrat zentimetern. Da dis Bearbeitung und das Zurichten der Illu strationen je nach der Beschaffenheit und Qualität der Druck stöcke natürlich sehr verschieden ist, so hatte der Preistarif von 1912 einen gewissen Spielraum gelassen, z. B. pro Quadrat- zentimcier Strichätzung und einfache Holzschnitte 1—2 Pf., im Preistarif von 1922 hatte man Abstufungen je nach der Anzahl der Quadratzentimeter vorgenommen (bis 60, 300, 500, 1000 und über 1000 gern). Mit dieser Berechnungsart hat der neue Preistarif (1924) gebrochen. Während die Mindestpreise für Sie Zurichtung eines Klischees in der Vorkriegszeit 30 bzw, 40 bzw. 60 Pf. betrugen, sind im Preistarif von 1924 diese Preise auf 1.50 bzw. 2.25 bzw. 3.— Mk. festgesetzt (je nach der Art des Klischees). Der Preis pro Quadratzentimeter belief sich früher ans 1—4 Pf., nach dem neuen Preistarif auf 2)4—5 Pf. (Hierzu kommt noch der Aufschlag von 10?? ab l. November 1924.) Der neue Preistarif sieht aber je nach dem Einzel- ausmaß der Druckstöcke einen Abschlag von 5?? bei 301—500 gem, von 10?? bet 501—1000 und bon 15?? bei über 1000 gen, vor. Die Preise für die Zurichtung von Bildern sind also außerordentlich gestiegen. Kommt Mattglanz-Kunstdruckpapicr zur Verwendung, so erhöhen sich die Preise für die Bilderzurich tung um 25??; wird glanzloses Kunstdruckpapier verwandt, so beträgt die Erhöhung 50??. Will nran zu einer vergleichenden Übersicht gelangen, wie sich die eigentliche Druckberechnung, also die Preise für Formschließen, Zurichtung des Textes, Fvrt- bruck, Stundenpreis usw. verteuert haben, so ist auch hier eine Gegenüberstellung der preistariflichen Sätze nach dem Preistarif von 1912, den »Berichtigungen« von 1918 und dem neuen Pretstaris von 1924 unerläßlich (siehe umstehende Ta belle). Betont sei noch, daß tm Gegensatz zur Satzberechnung bei der Druckberechnung eine Unterscheidung nach Ortsklassen nicht stattfindet. Die Preise von 1924 ersahren zudem noch ab I. November einen Aufschlag von 10??, (Nach dem Preistarif von 1924 sind Druckereien mit einem Ortszuschlag bis 1V?? berechtigt, 5?? Abschlag zu rechnen.) (Tabelle umstehend.) Wie sehr die Satz- und Druckkosten gestiegen sind, ergibt sich auch aus nachstehender Gegenüberstellung, wobei für den Satz das bereits bei der Besprechung der preistariflichen Bestim mungen hierfür verwandle Beispiel in Betracht kommt. Das Papiersormat beträgt 64X96, es kommt also die Maschinen- klasse 8 (65X96 bzw. 70X100 em) in Frage. Die Auflage be trägt 3000, Ausführung einfach, Umfang 6 Bogen. 1912 1924 8 Bogen Satz — 6 X rund 70.80 Mk. bzw. 8 X rund 418.15 Mk 424.80 708.00 Formschiießen und Textzurichtung des erste» Bogens 1t.— Mk. bzw. 25.50 Mk 11— 25.50 Formschließen und Textzurichtung der weiteren 5 Bo gen (15?? Nachlaß gemäß Z 112, Zisfcr 2 des Prelstarifs, Hintereinanderdrucken mehrerer Kar men) - 5 X 9.85 bzw. 21.85 Mk 48.75 108.25 Kortdruck 18 000 (schwarze Farbe) L 1000 4.50 bzw. 7.« Mk 81.— 138.80 8 Bogen Satz und Druck 588.55 979.45 Ab t. November 10?? Ausschlag —.— 97.95 Summa rund 1077.40 Die Verteuerung gegenüber dem Vorkriegspreis beträgt demnach für dieses 6 Bogen umfassende Werk 91,18^. Wenn doppelte oder vierfache Formate in Frage kommen, so dürfen diese Formate nach den Bestimmungen des neuen Preis- tarifz nur dann berechnet werden, wenn der Druck mehrerer Bogen hintereinander erfolgt, und zwar muß bei Doppelformat die Auflage wenigstens 3000, bei vierfachem Format wenigstens 5000 betragen. Der Preistarif von 1912 gestattete diese für BSrlenblatl s den Deutschen Buchhandel. »1 Jahrgang. den Verleger günstigere Berechnung schon bei Auslagen von 2000 bzw, 3000. Der Zurichtungspreis kann bis zu 30?? ermäßigt werden, wenn es sich um Auflagen bis lOOO handelt, die eine leichtere Zurichtung zulassen. Neben dieser Ermäßigung gestattet der Preistarif nicht auch noch eine solche für das Hintereinanderdrucken mehrerer Formen (siehe vor stehende Bogenberechnung); es ist nur die eine oder andere Ermäßigung gestattet. Bei h o h e n A u f l a g e n kommen gleich falls Abschläge in Frage, die der Preistarif gestafsell hat. Nach H 113 ist bei Auflagen über 10 000 Druck bon einer Form für das II. bis 20. Tausend ein Abschlag von 5??, für das 21. bis 50. Tausend ein Abschlag von 744?? und vom 51. Tausend ab ein Abschlag von 10^ auf den Tausend -Fort- druckpreis zulässig. Die Auswirkung dieser vielfach mißver standenen preistariflichen Bestimmung ergibt sich aus folgen der Berechnung, wobei Maschinenklasse 8 angenommen wurde, einfache Ausführung, schwarzer Druck ohne Illustrationen. Ge samtauflage 65 000. Fortdruckprcis für die ersten 10000 Drucke (L 8.SS Mk., einschließlich 10?? Ausschlag ab t, 11. 24> 88.50 Fortdruckprcis für 1i. bis 20. Tausend (5 ?? Abschlag) . 79.38 Fortdruckpreis für 21. bis 50, Tausend (714?? Abschlag) 281.75 Fortdruckpreis für 5t, bis 85, Tausend (10 ?? Abschlag) 112,75 KortbruckpreiL für die Auflage von' 65 000 insgesamt . . 507.80 Außer dieser Ermäßigung ist für minderwertige Druckarbeiten (bei Verwendung geringwertiger Papiere), die nur gering« Zurichtung erfordern, einen schnelleren Gang der Maschine und geringwerligste Farben zulassen, eine Er mäßigung der für einfache Arbeiten festgesetzten Fort- druckp reise zulässig, jedoch höchstens bis 20??. Preis es h ö h ungen finden statt, wenn es sich um schwer zu be druckende Papiere handelt, z, B, um rauhe Papiere, die vor dem Druck gefeuchtet werden müssen, welche die Schrift stark abnntzen und österes Form- und Walzenwaschen verursachen, Es wurde schon ausgefllhri, daß bei Verwendung von glanz losem Kunstdruckpapier sich die Preise für Zurichtung um 50?? und bei Mattglanz-Kunstdruckpapier um 25?? erhöhen. Die gleiche Erhöhung tritt auch bei Berechnung der Fortdruckpreise ein, wenn derartige Papiere verwandt werden. Diese Auf schläge können allerdings nur als eventuelle Richtlinien be wertet werden, denn der entstehende Maschinenaufenlhalt, das öftere Waschen der Form usw, läßt sich nicht schematisch regeln und voraussehen, wie ja überhaupt der Preistarif so vieles schematisch regelt, was sich in der Praxis ganz anders gestaltet und daher die oftmals großen Unterschiede bei Preisabgaben verursacht. Neu ist die Bestimmung, daß beim Druck aus dünnes Papier (im Gewicht bis zu 32 g pro Quadrat meter) sich die Foridruckpreise um 15?? erhöhen; bei Verwendung von Florpostpapier beträgt die Erhöhung 25??, Auch das ist eine schematische Regelung, denn je nach der Quali- iäi des Papieres wird sich ein 35 g schweres Papier oft weniger gut verarbeiten lassen als ein 30 g schweres. Das Bestreben, alles zu tarifieren und in eine Schablone zu zwängen, wider strebt, wie gesagt, vielfach der Praxis, So soll der Besteller nur bei Auflagen bis zu 20 000 Druck verlangen können, daß bon der Schrift gedruckt wird; bei höheren Auflagen soll die Druckerei berechtigt sein, Platten anzufertigen und die Her stellungskosten derselben in den Preis «inzubeziehen. Hai z. B. das Werk 10 Bogen und eine Auslage von 24 OVO, so soll dem Drucker, der ohnedies Wohl in Doppelformen druckt und schon hierdurch — besonders beim Hintcreinanderdrucken — erhebliche Vorteile erzielt, auch noch das Unfertigen von Malern und Plat ten exira bezahlt werden. Außerdem darf der Besteller auch den bedeutend höheren Preis für die Zurichtung von Plattenformen, die Preise für »Plaitenschuhebauen« usw. bezahlen, abgesehen davon, daß die Qualität des Drucks bei Verwendung von Platten in der Regel nicht gewinnt, sondern eher eine Minde rung erfährt. Gerade die preistariflichen Bestimmungen über die »Plattcnonfertigung bei hohen Auflagen« zeigen so recht die Schablone, während in Wirklichkeit nur eine Berechnung -nach i Lage des jeweiligen Falles- angebracht und berechtigt ist. Die 2545
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