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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1894
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- Deutsch
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Deutsche BerlagS-Unftslt in Dtuttgait. Shakcspcarc's sämmtliche Werke. Jllustr. v. I. Gilbert. 7. Aufl. 31. Lsg. Lex-8°. (2. Bd. III u. S. 505-531.) bar v. -. 50 Wilhelm »iolet in Frcund's Schüler-Bibliothek. 1 Abth : Präparationen zu den grlech u- röm. Schulklassikern. Präparatton zu Aeschylus' Werken. 3. Hst 12°. (80 S.) o. —. 50 Hermann Walther, v«rlag»buchh., in Berlin. Jahrbücher, preußische. Hrsg. v. H. Delbrück. 75. Bd. 3 Hfte. gr. 8". il Hst 204 S.) bar o. 5. — IcktteratarreitnoA, dsntsebe. Lsxründst v. ül Rosdinsr, lrrscc. v. ?. üinoeboi^. 15. ckabr^. 1894. 52 Uro doob 4". (Ür. 1. 32 8p.) Vieiteljsbilieb bar n. 7. — weidmanniche vuchh. in Berlin. Asltsvlirikt 1. dss O^wnssicU-lVeseo. Urs^. v. 8. 1. lllüllsr. 48. lakre. vor nenon b'oigo 28. ckakr^. 1894. 12 Utts. gr. 8^. (1. llit. 64 u. 32 8.) bar o. 20. — Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer znm erstenmale angekündigt sind, I. F. Bergmann in Wiesbaden. SIS i Schubert, Katechismus f. den Weichenstellerdienst. 6. Aufl. — Katechismus f. den Bahnwärterdienst. 6. Aufl. B«il Felder in Berlin. SIS Laiura, der aitsvAlisebs Vors. 2. loii. ' klart Hartmann in Hamburg,Bt. Pault. Sl» ckuuroal tür Llarkeoliun io. «. Helmich'S «erlag in Bielefeld. SIS 8ammiong pa<1aA0K. Vortrags. F. v. Herbtg in Berlin. SIS 8aurs, 8oloctioo8 kram malern Lo^Iisb oovslists. 8eniar kart. — Lozlisebos Iissebuob. 1. loli. «. «. Mittler » «ohn in Berlin. 314. SIS Von Quistorp, Geschichte der Nordarmee im I. 1813. von Cramon, Geschichte d. Leib-Kürassier-Regimcnts Großer Kursürst, Kriegsspirl. Pseiffer, Fridericus Magnus. Rutks iadr^sbsrient über äio llsistun^so u. k'ortsebritts au! dem 6ebiete d. dIditär-8Lllirärg-^Ves°ns. 18. labii». v. d. Osten, Nachrichten über Herkunst rc. derer von Osten. Dietrich Sletmer in Berlin. SIS Niopv>ts pb^sitial. 8ebolrvaodirart6u. Ur. 1 u. 2. 4. ^uii. dir.3. 5. ^utt. Lieports politisobs 8ebu>ivaudicarts von Luropa. 5. ä.uü. Dt. Narbertu» Verlagsbuchhandlung in Wien. SIS Oostorr, lürtoraturbiatt. 3. dabrA. Uo. 2. veruhar» Dauchuttz in Beip,ig. SI4 Looson, 1>oda. (I'. ed. vol. 2961.) Ernst wasmuth in Berlin. bi» Römou, Aöbol im Lwpire-8til. »eorg H. Wtgand'S »erlag in L»ip,ig. Sit Orsiu, Niblmtbolc der anAsisä ^bsisobon kossis. 2. Nd., 2. Mikts. Nichtamtlicher Teil. Eingabe des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Abzahlungsgeschäfte. (Nr. 113 der Drucksachen.) An den Deutschen Reichstag. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, einer Korporation, welcher die Wahrnehmung der Interessen des gesamten deutschen Buchhandels obliegt, überreicht in größter Ergebenheit dem hohen Reichstage hiermit gegen wärtige Vorstellung zur geneigten Berücksichtigung. Der ehrerbieiigst Unterzeichnete Vorstand stimmt mit der Begründung dieses Gesetzentwurfes in der Erkenntnis überein, daß das Abzahlungsgeschäft nicht nur wegen seiner wirischast- lichen Unentbehrlichkeit aus dem Verkehrsleben nicht beseitigt werden kann, sondern auch wegen seiner vielfach wohlthätigen Wirkungen eine wesentliche Einschränkung nicht ohne eine erheb liche Schädigung der ärmeren Bevölkerungsklassen würde erleiden können. Gerade im Buchhandel, wo das Abzahlungsgeschäft sich in außerordentlich großem Umfange eingebürgert hat, muß es seine jetzige Bedeutung behalten, denn nur durch diese Ge- schäftsfvrm kann Unbemittelten die Möglichkeit geboten werden, trotz mangelnden persönlichen Kredits sich die Mittel zur Er werbung von Fachkentnisscn, wie überhaupt zur Bildung und Schulung des Geistes mühelos zu verschaffen. Es wird weiter auch von uns anerkannt, daß die in der Begründung des Entwurfs geschilderten Mißstände sich eingestellt haben und eine reichsgesetzliche Regelung des Abzahlungshandels gebieterisch fordern. Und wenn auch diese Mißstände sich beim buchhändlerischen Abzahlungsgeschäfte vielleicht am wenigsten ge zeigt haben, so denken wir deshalb doch nicht daran, für den Buchhandel eine rechtliche Ausnahmestellung zu beanspruchen. Endlich erkennen wir auch an, daß die Bestimmungen des Entwurfes im allgemeinen geeignet sind, diese Mißstände zu be seitigen oder wenigstens zu vermindern, ohne den reellen Ab- zahlungshandel zu schädigen. Elnundsechzigster Jahrgang. Nachdem der gegenwärtige Entwurf die von uns in unserer Eingabe vom 22. Januar v. I. bemängelte Fassung des H 2 des früheren Entwurfes beseitigt hat und den Käufer nunmehr im Falle des Rücktritts vom Vertrage verpflichtet, dem Verkäufer für die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen, sowie für solche Beschädigungen derSache Ersatz zu leisten, welche durch ein Verschulden des Käufers oder durch einen sonstigen von ihm zu vertretenden Umstand verursacht sind, auch für die Uebcr- lassung des Gebrauchs oder die Benutzung der Sache den Wert zu vergüten, so glauben wir nur n ch Bedenken in der Richiung äußer» zu müssen, wenn der 4 des EniwurseS bestimmt, daß die Abrede der sofortigen Fälligkeit der Restschuld im Falle des Verzuges nur sür den Fall rechtsgiliig gctrofflm werden kann, daß der Käufer mit mindestens zwei auf einander folgenden Teil zahlungen ganz oder teilweise im Verzüge ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzüge ist, mindestens dem zehnten Teile des Kaufpreises gleichkommt. Zwar hatten wir nichts dagegen einzuwenden, daß die Rück ständigkeit mindestens zweier Teilzahlungen Voraussetzung der Fälligkeit sein soll. Dagegen erscheint es uns zweifelhaft, ob bei dem weiteren Erfordernisse, daß der rückständige Betrag mindestens dem zehnten Teile des Kaufpreises gleichkowme, der Kaufpreis des ganzen Vertragsgegenstandes oder der Kaufpreis der bereits gelieferten Teile desselben gemeint ist. Im ersteren Falle würde die Bestimmung zu einer Verminderung des Kredits des Unbemittelten führen. Denn der Verkäufer, welcher nicht in der Lage ist, dem Käufer sofort die ganze Sache zu übergeben, wie z. B. der Buchhändler bet allmählich bandweise erscheinenden Werken, und der sich daher auch die Fälligkeit der Rest schuld nur bis zur Hohe des Kaufpreises der bereits gelieferten Teile der Sache ausbedingt, würde sich genötigt sehen, kürzere Fristen oder höhere Teilzahlungsbeträge zur Be dingung des Vertrages zu machen, als er es jetzt zu seiner Sicherung für notwendig erachtet, um nur in nicht zu langer Zeit die Möglichkeit des Rücktrittes vom Vertrage zu gewinnen. Die Billigkeit erfordert jedoch, daß dem geringeren Betrage, ! welcher eventuell beim Verzüge des Käufers fällig wird, auch 40
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