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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1894
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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302 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 1t, 15. Januar 1894. Geschicklichkeit billiger arbeiten kann, weil seine Lebenshaltung viel bil liger ist. (Journal f. Buchdrkst.) Jubiläum. — Den Jubilaren des Jahres 1894, die das Börsen blatt in seinen letzten Nummern verzeichnen durste, reiht sich, wie uns leider verspätet bekannt geworden ist, die Firma Hermann I. Mei- dinger in Berlin an, die am 1. Januar 1869 gegründet wurde, am Neujahrslage 1894 also seil sünsundzwanzig Jahren bestand. Dem Gründer und Inhaber der angesehenen Firma, Herrn Hermann Meidiuger, der sich in aujopsernder Werse namentlich um die zeitgemäße Weilerent wickelung des Berliner Buchhandels verdient gemacht hat und erst vor wenigen Monaten von seinem, während dreier besonders arbeilsooller Jahre erfolgreich verwalteten Ehrenamle als Vorsteher der Korporation der Berliner BuchyLnoler zuruckgelrelen ist, sprechen wir nachträglich unsere ausrichltgen Glückwünsche zu seinem und seiner Firma Ehren tage aus. Anerkennung. — Als Ihre K. K. Hoheit die Frau Kron prinzessin Witwe Stephanie von Oesterreich-Ungarn im ver-> gangenen Sommer auf ihrer Nordlandsreise Stettin berührte, beehrte hochdteselbe die dortige Franz Witten ha gen'sche Buchhandlung mit ihrem Besuche, um Ansichten von Stettin und den Ostseebädern, speziell Rügens anzulausen. Infolge dieser Nachfrage erlaubte sich der Besitzer genannter Buchhandlung Herr Arthur Schuster, der hohen Frau das in seinem Verlage kürzlich erschienene Album -Bilder von der Ostsee,, enthaltend An- sichien von Rügen, Swinemünde rc., vorzulegen. Ihre K. K. Hoheit ge ruhte das Album gnädigst entgcgenzunehinen und beauftragte den K. K. Botschafter in Berlin, dem Buchhändler A.j Schuster den Ausdruck ihrer Anerkennung und ihres gnädigsten Dankes zu übermitteln und Aufträge auf noch werter erscheinende Bilder in Aussicht zu stellen. Persoualnachrichlen. Hostitel. — Ihre Königliche Hoheit Frau Prinzessin Friedrich Carl von Preußen haben (lt. Patent vom 24. Dezember 1893) gnädigst geruht, dem Herzoglich Anhailischen Hofmusikalienhändler und Großherzogtlch Luxemburgischen Hoflieferanten Herrn Hermann Oester witz in Dessau den Titel Hofbuchhändler zu verleihen. «- Sprcchsaal. Rechtsfrage. Ein vorzugsweise auf dem Gebiete Ser Landwirtschaft als Schrift steller lhäiigcr Autor, der aber auch ein Schauspiel versaßt hat (welches 187U erschien und von dem 1879 eine zweite -Ausgabe- veranslattel worden »stt, der außerdem im Jahre l8l7 eine Sagcnsamnttung in Versen geschrieben har, von welcher bis heute eine zweite Auslage nicht erschienen r,i, bol dem Verleger X vor zwei Juhren drei Erzählungen an, die ihrem Inhalte nach als kutturhistvrische Beiträge zur Gcschichie des heimaitichcn Gaues des Verlegers diesem der Veröffentlichung wert er schienen. Die Manuskripte waren sämtlich älteren Dalums; die eine der Er zählungen ivar nach eigener Angabe des Autors vor ca. 20 Jahren ge schrieben. Aus verschiedenen Gründen, und da die Erzählungen keinerlei aktuelles Jnieiessc hatten, verging ein volles Jahr biS zur Drucklegung Der Autor, der das vereinbarte Honorar nebst Verzugszinsen erhalieu hatte, beanspruchte nun überdies einige Hundert Mark Schadenersatz sür verzögerte BerlragS-Erjullung und wurde deshalb klagbar. ° Obwohl der nach gewiesene Absatz im ersten Jahre ein ganz mini maier gewesen rsr, >o dag eine neue Auflage tciuessalls zu erwarte» ist, auch keine andere schönivissenschasillche Publikation dieses Autors fc eine zweite Auslage erlebr hat, erkannte das Gericht doch in dem vor liegenden Urteil: -daß der Beklagte dem Kläger gegenüber schadenersatzpflichtig ge worden sei, da er in Verzug geraten (8 733, 740 des Bürger lichen Gesetzbuches für da» Königreich Sachsen,; es sei unzweiselhast, dag der K.ägcr durch die Verzögerung der Ausgabe Schaden er litten habe. Je früher die Erzählungen erschienen wären, um jo früher würden die Auslagen vergriffen worden sein.» Benagter glaubt, daß, so lange kein Schaden nachzuweisen, auch Ersatz nicht zu leisten sein kann, und will Berusung gegen dieses Urteil einwenden, möchte aber gern die Ansichten der Kollegen vorher in Er- sahrung bringen, namentlich auch hören, ob bereits Entscheidungen höherer Instanzen hierüber vorlregen. Anmerkung der Redaktion. — Wir bitten um gefällige Aeußcruligen zu obiger Frage. — Wächter sagt rn seinem -Verlagsrecht- (Stuttgart 1857) Seite 341: -klebrigen» yasiel der Verleger, welcher den Druck unterläßt oder verzogen, ü.m Autor jar das volle Jnleresse.» (Hicrzu Note 10:- -Nach Umständen ist auch der Rücktritt des Amors begründet». Ferner Seite 352 (Note 37): -Der Autor kann also verlangen, daß der Berleger die Verbreitung nicht über eine den konkreten Verhältnissen angemessene Zeufrist hinaus verzögere, d. h daß er josorl das Nötige zur Ausführung der Vervielfältigung und des Absatzes veranstalte . . . .» Dieser Auffassung schließt sich die in der Hauptversammlung des Börsenvereins am 30. April 1893 angenommene -Berlags- ordnung sür den Deutschen Buchhandel- an, deren 8 12 lautet: -Der Verleger hat das zum Verlage übernommene Werk ohne Verzug nach Maßgabe ordnungsmäßigen Geschästsganges zu veroieljälligen-. Hierzu bemerkt Voigtländer in seinen Erläuterungen (Das Ver lagsrecht an Schriftwerken rc., Leipzig 1893) Seite 65: »Die Vcrvielsältigung muß ohne Verzug nach Maßgabe ord nungsgemäßen Geschäftsganges erfolgen; eine sür den Absatz etwa besonders günstige Zeit darf nicht fahrlässig versäumt werden. Höhere Gewalt (Krieg, Ausstände, Unruhen u. s. w.) unterbricht — dies war die Ansicht des Ausschusses sür die Verlagsordnung — den ordnungsgemäßen Geschäftsgang; der Verleger kann unter solchen Umsländen die Vervielfältigung verschieben, wenn nicht ganz unterlassen (8 43 und 44)-. Zum Antrag Gröber, Hitze und Genossen auf Abänderung der Gewerbeordnung. Audiatur st altera pars! Wer die wahrhaft unheimliche Rührigkeit des -Agitalionskomitees zur Bekämpsung des Antrages Gröber, Hitze und Genossen» beobachtet, die verschieoenen geschickt in alle möglichen polt» llschen Blätter lancierten Notizen liest, sollte wahrhaftig glauben, daß oulch Annahme diese» Antrages wirklich eine Schädigung des Gesamt- Buchhandels eintreten könnte. Daß dies durchaus nicht der Fall, weiß jeder Soriimeniei, und es sei deshalb heule einem solchen gestattet, einmal mit wenigen Worten daraus hinzuweisen, daß eS eine Anmaßung ist, bei der Bekämpsung des Antrages Gröber-Hitze vom Interesse des Gesamt-Buchhandels zu sprechen. Im Gegenteil, ein sehr großer Teil der Buchhändler wird es mit Freude begrüßen, wenn nur ein Teil der Anträge zur Wahrheit würde; denn wenn wirklich zwei Drittel der Produktion des Verlagsbuchhandels der Kolportage gewidmet sein sollten, wie man in so unglaublich über treibender Weise scstzuslellen uniernimmt, so repräsentiert das übrig bleibende Drittel eine solche Summe von wirklich wertvoller Lttteratur, daß diesem der beabsichtigte Schutz erst recht zu wünschen wäre. Durch den Antrag wird unbedingt der solide Sortimenter, sowie der Verleger von des Namens -deutsche Lttteratur- würdigen Artikeln, die nicht in für Hausierer bestimmten Romanen oder jämmerlichen Konkurrenzartikeln bestehen, (die unter Anmagung des Titels her vorragender, gut eingeführler Werke das Publikum zu belhören und zu betrugen suche»,) geschützt vor der illoyalen Konkurrenz. Auch dem großen Publikum selbst wird, wie wir dies vielfach haben bestätigen hören, der Antrag einen Schutz vor einer üppig wuchernden Belästigung bieten, vor der kaum noch der Gebrauch des Hausrechts zu schützen vermag. Wer nicht befangen ist insolge des Lärms der Vertreter der -Kol portage», der wird bei ruhiger Ueberlegung dem Schreiber dieser Zeilen rechi geben, und wir wissen bestimmt, daß ein großer und bedeutender Teil der deutschen Buchhändler, und zwar der Sortimenter insbesondere, aus Seile der Verteidigung des Antrags Gröber, Hitze und Ge. nvssen steht. Dies gegenüber dein Agitationscomitee zur Bekämpfung des Antrags sesizastellen, ist der Zweck dieser Zeilen. Die betreffenden Herren sollen nicht ferner glauben machen, daß sie die Vertretung des Wohles und We.,es des deutschen Buchhandels in Erbpacht genommen haben, und ferner sollen sie wissen, was ihnen längst trotz allen Leugnens bekannt sein dürste, daß ein großer Teil der Buchhändler die Annahme des An trages Gröber, Hitze und Genossen mit Genugthuung begrüßen würde! Ollu« pro inulris. Eine neue Bitte um Bücherzuwendungen. Von einem Verleger wurde uns das nachstehende hektographierte Schreiben eingesandt, das ihm zugekommen ist: -Euer Wohlgedoren! -Der Unterfertigte gründet in Preßburg eine Arbeiter-Wohn- Häuser-Kolonie, wo Fabrikarbeiter gute, gesunde und äußerst billige Wohnungen bekommen sollen, wo fernerhin sür die ethische und geistige Veredelung gesorgt wird. Zu diesem Zwecke wird — außer den 3 bis 4 Kolonie-Häusern extra ein Saalgeväude errichtet, darin Andachtsstunden für die beiden christlichen Konfessionen ab-
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