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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18951119
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
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6660 Amtlicher Teil. 26S, IS. November 189 5. treffenden Vorschlägen größere Freiheit für sich als dringend wünschenswert hinstellte. Im Uebrigen ist es für diejenigen, die direkt mit der Reduktion des Börsenblattes verkehrt haben, eine Thatsache, daß bei fast allen Einsendungen nicht die Person des Redakteurs, sondern der Ausschuß für das Börsen blatt maßgebend ist. Diese Thatsache erachten die Unter zeichneten für sehr bedauerlich und den Interessen der einzelnen, sowie der Gesamtheit der Börsenvercinsmitgliedcr direkt zuwiderlaufend. Die Unterzeichneten sind der Ansicht, daß jedes Ein greifen des Ausschusses in die redaktionellen Befugnisse nur in ganz besonderen Fällen und, wenn überhaupt, immer nur in Gemeinschaft mit dem Vorstände erfolgen sollte. Dies Verlangen ist wohl umsomehr berechtigt, da die Hauptver sammlung als höchste Instanz unseres Börsenvereins die Wahl der Ausschußmitglieder für das Börsenblatt nicht voll zieht. Das dem Vorstande zustehendc Wahlrecht kann dem gemäß, d h. wenn die Rechte der Hauptversammlung nicht verkürzt werden sollen, doch nur dahingchen, daß den Aus schussmitgliedern lediglich eine verwaltende Thätigkeit und Be fugnis, keinesfalls aber eine selbsthcrrschende Macht zugcbilligt werden darf. Diese Erwägungen lassen die Herbeiführung einer größeren Selbständigkeit für den Redakteur dringend wünschenswert erscheinen, die auch noch einer andern Richtung hin erforderlich sein dürfte, um das Börsenblatt als ein die wirklichen Lebensintercssen des Gcsamtbuchha ndels vertretendes Fachblatt auszugestalten. Eine gewissenhafte und genaue Prüfung des Börsen blattes zeigt aber, daß der Inhalt desselben gerade in dieser Beziehung große Lacken ausweist. Um nur Hauptsächliches zu nennen, müssen hier zwei große Fragen herausgehoben werden, die seit Jahr und Tag die weitesten Kreise des Buch handels erregt und bewegt haben und zwar in einem ganz außerordentlich hcrvortretcndcn Maße, nämlich: die Kolportage- Angelegenheit und der Namschhandcl. Es soll hier nicht cingcgangcn werden auf die Leistuugcn u»d Thatcn, wie aus die Sünde» Einzelner, welche mit diesen beide» Fragen in Verbindung gebracht werden können, sondern es soll hier nur untersucht werden, welche Stellung denn das Börsenblatt diesen hochwichtigen Fragen gegenüber eingenommen hat! — Das Ergebnis der Untersuchung wird auch beim eifrigsten Studium sämtlicher Spalten des nichtamtlichen Teiles nur ein negatives sein, denn die Kolportage-Angelegenheit ist nur einseitig behandelt worden, und der Ramschhandel ist »I der Hauptsache nur durch zwei Einsendungen (das erste Rund schreiben des Hamburg-Altonacr Buchhändler-Vereins und der Bericht des Verbands-Vorstandes) gestreift worden. Man wird nicht einwendcn können, daß die Redaktion keinerlei Einsendungen erhalten habe, denn selbst wenn das der Fall gewesen wäre, so würde derselben der Borwurf nicht erspart bleiben können, daß sic keinen einzigen selbständigen Beitrag zu den genannten Fragen gebracht Habel Die Leser des Börsenblattes, soweit sic Mitglieder des Börsenvereins sind, sind damit auch Miteigentümer des Börsenblattes, und die Unterzeichneten vertreten den Stand punkt: diese Miteigentümer dürfen mit vollem Recht den An spruch erheben, daß alle für den Gesamtbuchhaudel hochwichtigen, und in dessen Wohl und Wehe tief einschneidende Fragen in allen Stadien ihrer Entwicklung verfolgt und einer sachgemäßen Besprechung und Kritik unterzogen werden. Hieraus crgicbt sich, daß die Redaktion anerkannt wich tigen Fragen gegenüber, anstatt aus Einsendungen von seiten einzelner Mitglieder zu warten und diesen die Behandlung allein zu überlassen, ihrerseits die Ausgabe habe, durch selb ständige Beiträge die Situation von Fall zu Fall zu klären und dadurch eine dem Interesse des Buchhandels entsprechende Lösung hcrbeizuführen. Zum Beweise, wie außerordentlich gering das Verpflich- tungsgcsahl seitens des Börsenblattes gegen seine Leser that- sächlich ist, möge hier Folgendes angeführt sein: -Bereits im September v. I. brachten verschiedene Bläter die Notiz, daß die Kieler Staatsanwaltschaft aus Antrag der Firma Lipsius L Bischer die Person unseres ersten Börscnvereins-Vorstehers »wegen Erpressung» in Anklagezustand versetzt Habel Etwa drei Wochen später brachte das Börsenblatt (siehe Nach richten vom 5. Oktober v. I.) eine Berichtigung, welche, datiert aus Leipzig vom 4. Oktober, unter Boranstcllung eines Artikels aus der Täglichen Rundschau vom 27. September mitteilte, daß eine derartige Klage bis zur Stunde weder bei dem Vor stande noch bei dem ersten Vorsteher des Börsenvereins ein gegangen sei.» Hatten denn die Leser des Börsenblattes, resp. die Mit glieder des Bürscnvereins wirklich gar kein Interesse oder kein Anrecht sofort zu erfahren, ob der besagte Strafantrag gestellt sei oder nicht? Diese Frage ist gewiß umsomehr berechtigt, als man doch nicht annehmen darf, die Redaktion des Börsenblattes habe bis zum 5. Oktober thatsächlich keine Kenntnis von der ganzen Angelegenheit gehabt. Man wird ein Anspruchsrecht der Börsenvereins-Mit- glieder nach der hier dargelegten Seite wohl nicht in Abrede stellen können — umsomehr muß es deshalb befremden, daß dasselbe durch die für die Leitung des Börsenblattes verant wortlichen Personen so völlig ignoriert wurde. Die Unterzeichneten sind tief durchdrungen von der Ueber- zeugung, daß die hier zur Sprache gebrachten Verhältnisse, die sie als beklagenswerte Schäden bezeichnen müssen, noch einen weiteren, höchst bedauerlichen Nachteil zur Folge ge habt haben. Die Thatsache nämlich, daß das tägliche Ein treffen des Börsenblattes nicht etwa mit Spannung und Interesse erwartet wird, sondern daß seine Lektüre den meisten Abonnenten nur als eine leidige Pflicht cutgcgcntritt. Diese Wahrnehmung haben die Unterzeichneten auf Grund vielfachen persönlichen Meinungsaustausches in Kollegcnkrcisen feststellen können, und dars ferner auch nicht unerwähnt bleiben, daß, angesichts des geschwundenen Vertrauens zu der Leitung des Börsenblattes, in »euerer Zeit sowohl Vereine als auch Ein zelne sich vielfach nicht mehr au das Letztere wenden, sondern cs verziehen, wichtige Angelegenheiten, die vor das Forum des deutschen Buchhandels gehören, durch besondere Rund schreiben zu der gewünschten allgemeinen Kenntnis zu bringen Die Unterzeichneten wissen sehr wohl, daß die augen blicklich zu Recht bestehenden Bestimmungen für das Börsen blatt prinzipielle Acndcrungcn von durchgreifender Beschaffen heit nicht zulassen, sondern daß solche der Beschlußfassung durch die Hauptversammlung im Jahre 1896 Vorbe halten wird. Die jetzigen Bestimmungen bieten aber nach der Ucber- zeugung der Unterzeichneten dem Vorstand keinerlei Hindernis, die hier ausgesprochenen Wünsche zu berücksichtigen, und selbige glauben, daß durch deren Erfüllung der endgültigen Annahme der Bestimmungen vorgebaut werde. Gegenüber der schon zu wiederholten Malen zum Aus druck gelangten Meinung, datz datz Börsenblatt für unser» Börsenvercin eine Erwerbsquelle darstelle, deren derselbe für seine Existenz durchaus benötige, möge es gestattet sein, der Ansicht Ausdruck zn geben, daß die Verfolgung materieller Zwecke, so gut und notwendig diese an sich sein mögen, doch nicht allein maßgebend sein könne und dürfe für einen großen Verein, der über circa 2700 zahlende Mitglieder verfügt und der die Interessen eines Berufes vertritt, dessen ganze Grundlage in einem idealen Boden wurzelt. Es dürfte mithin eine der höchsten und vornehmsten
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