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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1903
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- Deutsch
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^ 133, 12. Juni IS08. Nichtamtlicher Teil. 4871 dieses Instituts mit der betreffenden Bezeichnung in den Katalog der Volksbibliothek aufzunehmen. Die von den Lesern der Volksbibliothek aus der Landesbibliothek erbetnen Werke werden täglich in die Volksbücherei und zurück ge bracht. In Wien ist es nicht gelungen, ein Zusammen wirken mit dem Handelsmuseum und dem Oesterreichischen Museum herbeizuführen. Dagegen haben der Vorstand der Handelskammer und des juridisch-politischen Lesevereins in Wien die reichen Schätze ihrer Bibliotheken der Zentral- bibltothek und durch sie der ganzen Bevölkerung zur Ver fügung gestellt. Die Einrichtung hat sich in beiden Fällen bewährt. Über den Betrieb von Lesesälen hat Professor vr. Reger keine aufmunternden Erfahrungen gemacht. Folgende Wahr nehmungen haben das Errichten weitrer Lesesäle als nicht rät- lich erscheinen lassen. In Wien und Graz, auch anderwärts, ist im Gegensatz zu England und Amerika, wo sich die Lesesäle vollständig eingebürgert haben, das Publikum durch zahllose Kaffeehäuser, die eine Anzahl von Tagesblättern und Zeit schriften halten, versorgt und verwöhnt. Jedermann ist ge wohnt beim Lesen zu rauchen und etwas zu genießen; er ver langt das Halten vieler Exemplare seines Parteiblatts, er will nicht warten und ist endlich auch durch das Kaffeehaus vor wiegend auf das Lesen politischer und illustrierter Blätter angewiesen. In den Lesesälen findet er vorwiegend Zeit schriften, sein Leibblatt ist gewöhnlich bereits vergeben, zum Überfluß darf er nicht rauchen, nichts genießen und nicht laut sprechen. Das ist den meisten unbehaglich. Ferner ist zu berücksichtigen, daß der Saal unter tags fast nicht benutzt wird, während er abends oft überfüllt ist, so daß neue Be sucher fortgehen müssen, ohne ihren Zweck erreicht zu haben. Außerdem sind Miete und Verwaltungskosten sehr hoch. Eine große Tätigkeit auf dem Gebiet des Volks bibliothekswesens entfaltet der Wiener Volksbildungsverein. Am 1. August 1887 errichtete er in Simmering die erste Volksbibliothek, am 1. März 1888 in Währing die zweite, am 15. April 1888 in Favoriten die dritte, am 19. Mai 1889 in Floridsdorf die vierte. Auf diese Weise schritt man unaufhaltsam vorwärts, so daß der Wiener Volksbildungs verein gegenwärtig 14 eigentliche Volksbibliotheken, 2 Ge fangenhaus-, 5 Garnisons-, 3 Krankenhaus-, 4 Lehrlings und 2 Volkswohnungsbibliotheken zählt. Der Verein bringt jährlich fast Iste Millionen Bände in Umlauf. Fast alle Bibliotheken sind in gemieteten Parterreräumen untergebracht und mit einigen Ausnahmen täglich im Winter von 6—9, im Sommer von 5—8 ühr abends geöffnet. Ursprüng lich waren alle Entlehnungen unentgeltlich, 1898 wurde eine Lesegebühr von 5 Kreuzer monatlich eingeführt und diese 1896 aus 10 Kreuzer monatlich erhöht. Mitglieder des Vereins (Beitrag 2 Kronen) müssen, wenn sie eine Bibliothek als Leser benutzen wollen, jährlich 40 Heller zahlen. Leser kann jedermann (über 14 Jahre alt) sein, der sich durch einen Meldezettel, Arbeitsbuch rc. ausweist. Die Bände werden zunächst nur auf 14 Tage ausgegeben und nach dieser Zeit brieflich eingefordert; doch kann man, besonders bei wissen schaftlichen Werken, durch angemeldete Verlängerung die Entlehnungsdauer bedeutend erweitern. Der 1899 durch eine Gesellschaft von Freunden christ licher Volksbildungsbestrebungen gegründete Verein »Volks- lesehalle« in Wien unterhält zur Zeit eine Volkslesehalle, eine Zentralbibliothek und zwei Filialbibliotheken. Der nationale Schutzoerein «Südmarkr hat seit 1901 in Cilli, Mahrenberg, Mureck, Radkersburg, Rann, Völker markt, Luttenberg, St. Veit i. K., Windischgräz, Tarois, Wolfsberg und Marburg Bibliotheken eröffnet; weitre sind in der Einrichtung begriffen. Zu diesen stehenden Büchereien kommen noch Wanderbüchereien, die in Koffern an jene Ortsgruppen gesandt werden, die einen Vertrauensmann namhaft machen können. Nach längstens drei Monaten werden diese Wanderbüchereien umgetauscht. Der niederösterreichische Volksbildungsverein (Krems) hat 120 Volksbibliotheken (1900) errichtet. Graz besitzt außer der Landsbibliothek fünf Volksbüchereien. Auch Reichen berg i. B. hat 1902 eine Volksbibliothek geschaffen. In Prag wurde 1891 eine städtische Volksbibliothek eröffnet, deren Lesehalle im Oktober 1902 von 8864 Lesern besucht wurde, ein Beweis, welche Bedeutung die tschechische Be völkerung den Volksbüchereien beimißt. Die Ausführungen Reysrs über die Frauenbeihilfe in öffentlichen Bibliotheken, über Leser, Leselust, atze und neue, männliche und weibliche Schriftsteller, Zensur, Fraucnlektürc, über Fabrikbibliotheken, Kommunalunterstützung, Volksbildung und Staatshilfe usw. verdienen genauste Beachtung. Die Warnungen für Vorstände von Volksbildungs- und Bibliotheks oereinen werden nicht ungehört verhallen. Llsemslsr. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Wechselstempel. (Nachdruck ver boten). — Eine für die Handelswelt wichtige Entscheidung fällte am 9. Juni d. I. der 2. Strafsenat des Reichsgerichts. Von der Anklage der Wechselstempelhinterziehung waren am 24. November v. I. vom Landgericht II in Berlin die Kaufleute Schüler, Schmidt, Lüpke und Ehlert freigesprochen worden. Der Sachverhalt war folgender. Die Firma Fahrcnholz L Schüler in Neurahnsdors begibt häufig Wechsel an den Vorschußverein Kalk- berge-Rüdersdorf. Einer dieser Wechsel, der auf 500 lautete, wurde protestiert und kam in die Hände des Gerichtsvollziehers. Dieser bemerkte, daß der Wechsel nur mit 20 «) statt mit 30 h ver- stempelt war. In Neurahnsdorf sind Stempelmarken nicht immer zu haben; daher werden nur diejenigen Wechsel verstempelt, die vom Vorschußverein begeben werden. Die Angeklagten behaupten, daß der Wechsel eine Marke zu 20und eine zu 10-) gehabt habe. Das Gericht hat ihnen dies geglaubt, da es leicht vorkomme, daß Marken sich vom Wechsel lösen, ohne eine Spur zu Hinterlagen. Deshalb wurde eine Hinterziehung nicht angenommen und auf Freisprechung erkannt. Die hiergegen vom Provinzialsteuerdirektor eingelegte Re vision machte folgendes geltend: der Wechsel wurde von Schüler unverstempclt an Schmidt gegeben. Damals trug der Wechsel noch nicht die Unterschrift des Schmidt. Er war ein unvoll ständiger Wechsel und wurde erst durch die Begebung durch den Vorschußverein vollständig. Schüler hat ihn demnach unverstempelt aus den Händen gegeben. Daß Lüpke und Ehlert, die Vorsteher des Vorschußoereins, die Marken aufklebten, erfüllt die Vorschrift des Gesetzes nicht. Die Marken mußten von Schüler aufgeklebt werden. Daher wären die auf dem Wechsel befindlichen Marken ungiltig und alle vier Angeklagten strafbar. Der Reichsanwalt trat der Revision nur teilweise bei. Er beantragte, nur Schüler zu 15 -/k, dem 50 fachen Betrage der hinterzogenen 30 f, zu verurteilen, im übrigen die Revision zu verwerfen. Schüler, so führte er aus, durfte das unversteuerte Akzept nicht aus der Hand geben. Die Abmachungen mit den Mitangeklagten sind belanglos. Schmidt ist straflos, weil er die Verstempelung von den Vorstehern des Vorschußvereins als von seinen Werkzeugen vornehmen ließ und dann den Wechsel unter schrieb. Auch Lüpke und Ehlert sind schuldlos, da sie einen richtig versteuerten Wechsel in Empfang genommen haben. Reichsanwalts. Rechtsprechung. (Aus der Zeitschrift »Das Recht«, Hrsg, von Soerge Helwtngschc Verlag buchhdlg. VII. Jahrg. Bürgerliches Gesetzbuch § 826. Bei der Post besteht die Einrichtung, daß nicht mehrere in demselben Ort erscheinende Zeitungen^ welche den gleichen Namen ohne ^die sofortige llnter- Z 826. (Reichsgericht VI, 11. Dezember 1902. 248,02. Entsch. Bd. 53, S. 171.) Bürgerliches Gesetzbuch Z 273. Der Reifende als Handlungsgehilfe hat ein Zurückbehaltungsrecht an Mustern, 620'
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