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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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13238 «Srlcnblatt s. d Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 283, 5. Dezember 1S07. übertragen werden, ist das Verkaufsbuch. Hier werden alle diejenigen Posten eingetragen, die wir an unsere Kunden in Rechnung liefern. Die Monatssumme dieses Buchs wird in einem Posten dem Debitoren - Konto belastet. Gut geschrieben wird sie dagegen dem Lager-Konto, denn alle die Bücher, die wir den Kunden liefern, waren ja beim Ein gang diesem Lager-Konto belastet worden, und wenn ein Konto einen Betrag hergibt, so wird ihm dieser gut geschrieben. Dieser Grundsatz findet ja bei jeder einzelnen Buchung Anwendung. Der Journal-Posten lautet demnach: 30. äuni 1907. Dedrkoren-^onko an DaA«»--/^o»ko. IlsIsrnnAsn an Xunäsn iin äuni.... 1026.80 Ausführlich müssen wir noch auf eine ebenfalls jeden Monat vorkommende Journal-Buchung zu sprechen kommen, diejenige nämlich, die die Abrechnung des Kommissio närs betrifft. Der Kommissionär hat für uns ausgegeben 2534 davon waren Börsenzahlungen 118 ^ 40 während der Rest auf Barpakete und Barfakturen kam. Seine Spesen-Rechnung betrug außerdem 97 ^ 40 H. Wir haben jetzt schon soviel Übung, um sofort die Journal- Buchung angeben zu können: 30. äuni 1907. 2 Debitors» an /L7v»Mi§«ro-!a>-/<onto. I. ^reckrtoren /^onto. LörZSnraülunAsn im äuni .... 118.40 Larpalsts iw äuni .... 2415.60 2534.— II. Hpe§e»-/^o»ko. Lpssenrsdwnvg änni 1907 .... 97.40 2631.40 Der Kommissionär hat die drei Posten hergegeben, also müssen sie ihm gutgeschrieben werden, das ist ohne weiteres klar. Einleuchtend ist aber auch, warum die Belastung auf zwei verschiedenen Konten erfolgt. Die Spesen des Kom missionärs kommen auf das allgemeine Spesen-Konto — wie könnte es anders sein! Und die Börsenzahlungen und Barpakete? Beide Arten von Zahlungen sind erfolgt für Lieferungen von Büchern durch die Verleger. Nun werden aber, wie wir ja oben gesehen haben, alle eingehenden Bücher (ganz gleich, ob 5 cond., fest oder bar) dem Kredi- toren-Konto gutgeschrieben. Leisten wir nun für diese Bücher in irgend einer Form Zahlung, so müssen wir den Betrag natürlich auf demselben Konto belasten. Und solche Zah lungen für gelieferte Werke sind eben auch Börsenzahlungen und Barpakete. Unter den Barpaketen hatte der Kommissionär nun aber einige Posten mit aufgeführt, die nicht als Einkauf fürs Lager gelten können. Einmal hatten wir für 16 ^ 40 H diverse bibliographische Hilfsmittel antiquarisch erworben, außerdem hatte der Chef sich ein Fläschchen lau äs OoloZns zum Preise von 2 ^ 75 besorgen lassen, endlich aber hatten wir 5000 Journalquittungen von einer Leipziger Buchdruckerei bezogen (16 und hatten eine kleine An zeige im Börsenblatt einrücken lassen (2 ^ 50 H). Wir haben nun soeben dem Kreditoren-Konto die ganze Summe belastet. Es leuchtet also ein, daß wir ihm die fälschlich be lasteten Summen wieder gutschreiben müssen, um sie dafür den Konten zu belasten, die wirklich dafür aufzukommen haben. Die bibliographischen Hilfsmittel sind für die Ge schäftsbibliothek bestimmt, gehören also auf Inventar-Konto, die lau äs Oologvs ist auf Privat-Konto zu verbuchen, und die Quittungen sowohl als die Börsenblatt-Anzeige sind Spesen. Es ergibt sich aus der Abrechnung des Kommissionärs also noch der zweite Journalposten: 30. änni 1907. 3 Debüts». an ^reäüore»-r^o»lo. I. äiv. tuöl Ilill'-inittsI aut. . . 16.40 II. lau äs OolvAns .... 2.75 III. ^NLSiAS iin Lörssnölalt . 2.50 5000 äournalquittuuxsu . . 16.— 37.1 (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. * Preisausschreiben. — Der Verein zur Verbreitung guter volkstümlicher Schriften (Geschäftsstelle: Berlin IV. 57, Man- steinstraße 6) hat ein Preisausschreiben erlassen, das eine Zu sammenstellung von vier verschiedenen Volksbibliotheken und drei Hausbüchereien fordert. Es sollen Musterlisten zu vier verschiedenen Volksbiblio theken niedergeschrieben werden, d. h. einfache Verzeichnisse der Büchertitel mit den zugehörigen Ladenpreisen, von denen die Titel fortlaufend zu numerieren und die Preise am Schluß zu addieren sind. Hierbei wäre jedoch noch zweierlei besonders zu berücksichtigen: a) Die Wertsummen der vier Büchersammlungen — bei denen nur gebundene Exemplare in Frage kommen dürfen — sollen 100 ^ bei der ersten und kleinsten, 250 bei der zweiten, 500 ^ bei der dritten und 1000 bei der vierten und größten betragen, wobei ein ganz geringes Mehr oder Weniger allerdings nicht ins Gewicht fallen würde. d) Die vier Bibliotheken müssen in dem Verhältnis zueinander stehen, daß die erste in der zweiten, die zweite in der dritten und die dritte in der vierten ganz und genau enthalten ist, die Ergänzung der einen zur andern sich also schematisch ergibt. Gleicherweise sollen Musterverzeichnisse zu drei verschiedenen Hausbüchereien für Arbeiter-, Handwerkerfamilien rc. auf gestellt werden, und zwar derart, daß (wiederum bei gebundenen Exemplaren) die Gesamtkosten der kleinsten Bücherei 25 der nächst größeren 50 ^ und der dritten 100 ^ betragen. Das oben unter b Gesagte gilt auch hier. In beiden Gattungen sind je drei Preise für die drei besten Leistungen ausgesetzt, bei Volksbibliotheken: 1000 ^ als erster, 500 als zweiter und 300 als dritter Preis; bei Haus büchereien: 700 als erster, 500 ^ als zweiter und 200 ^ als dritter Preis. Im Falle der Gleichwertigkeit zweier Leistungen bleibt Vorbehalten, den in Frage kommenden Preis zu teilen. Die Büchersammlungen sind als Grundlagen vollwertiger Bildungsbibliotheken mit volkstümlichem Charakter gedacht. Bei vorwiegender Berücksichtigung der Unterhaltungsliteratur (Klassiker, Romane, Novellen, Erzählungen, Gedichte, Volks- und Jugend schriften, Dramen und Märchen) sollen auch die andern Gebiete der Literatur mehr oder weniger in Frage kommen, hingegen Werke mit ausgesprochen politischer oder konfessioneller Tendenz grundsätzlich ausgeschlossen sein. Als äußerster Termin für die Einsendung der Listen ist der 31. Januar 1908 bestimmt. Etwa nach diesem Datum noch ein gehende Listen bleiben von dem Wettbewerb ausgeschlossen. Die Sendungen sind zu richten an die Geschäftsstelle des Vereins zur Verbreitung guter volkstümlicher Schriften, Berlin V7. 57, Man- steinstr. 6. Die Listen dürfen keine Namensunterschrift tragen, sondern nur durch ein Stichwort gekennzeichnet sein. In einem zweiten geschloffenen Kuvert ist sodann ein Zettel beizufügen, der außer demselben Stichwort den Namen und die genaue Adresse des Absenders angibt. Das Preisrichteikollegium besteht aus folgenden Mitgliedern: Prof. Adolf Bartels-Weimar, Frh. von Egloffstein-Rebdorf; vr. von Erdberg, Charlottenburg; Otto Ernst, Hamburg; Gustav Falke, Hamburg; Prof. vr. Rudolf Focke, Direktor der Kaiser Wilhelm-Bibliothek, Posen; vr. Fritz, Stadtbtbliothekar, Charlotten burg; Gerhart Hauptmann, Agnetendorf; vr. Jaeschke, Stadt- bibltothekar, Elberfeld; Prof. vr. Keyßer, Direktor der Stadt-
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