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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19111202
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191112022
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19111202
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- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-12
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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sann- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 >6, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglteder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 280. Leipzig, Sonnabend den 2. D^ember 1911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Mekanntmachung. Beim Vorstand des Börsenvereins gehen, namentlich in der Zeit vor Weihnachten, zahlreiche Beschwerden Uber Lieferung von Büchern durch Zeitungs-Expeditionen als Z-itungsprämien ein. Es läßt sich nicht verkennen, daß Prämienangebote, die. um wirksam zu sein, eine Ermäßigung der Ladenpreise enthalten müssen, geeignet sind, den regulären Buchhandel schwer zu schädigen. Der Vorstand weist deshalb darauf hin. daß solche Angebote unstatthaft sind, soweit sie sich auf Bücher und sonstige Gegenstände des Buchhandels beziehen, deren Ladenpreis noch fortbesteht. Nach §16 der Verkaufsordnung in Verbindung mit § 4 der Verkehrsordnung ist übrigens der Ladenpreis dann allgemein aufgehoben, »sobald der Verleger Veranstaltungen getroffen hat. die einer Aufhebung gleichstehen; z. B. wenn er das Schriftwerk als Zeitungsprämie gibt«. Der Verleger hat aber in einem solchen Falle die Pflicht, diese Aufhebung vorher im Börsenblatt bekannt zu machen. Verstöße dagegen können den Ausschluß aus dem Börsenverein (Satzungen 8 8) und die Versagung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen (Satzungen S 10) nach sich ziehen. Soll aber eine Aufhebung des Ladenpreises nicht stattfinden, dann haben Verleger, sowie den Bezug vermittelnde Sortimentshandlungen vor Lieferung von Prämien an Zeitungen die letzteren zur Einhaltung des Laden preises durch Unterschrift zu verpflichten, wenn sie eine Verletzung der Satzungen (§§ 3, 8 und 10) vermeiden wollen. Leipzig, den 2. Dezember 1911. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler ru Leipxig. Karl Siegismund. Artur Seemann. Georg Kreyenborg. Max Kretschmann. Curt Fernau. Hermann Seippel. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Im Monat November wurde als ordentliches Mitglied in den Verein der Buchhändler zu Leipzig ausgenommen: Frau Margarethe verw. Twietmeycr, Inhaberin der Firmen: Gilbers'sche Verlagsbuchhandlung Eugen Twietmeyer. Seemann L Co. und E. Twielmeyer. sowie A. Twielmeyer. Leipzig, den 30. November 1911. Der Vorstand des Vereins der SnchlMdler zu Leipzig. Ferdinand Lomnitz, Max Weg. Vorsteher. Schriftführer. ÄUgemriner Deutscher KuchhanLIungs-Gchitfen-Verband. Im vergangenen Monat November wurden ausgezahlt: 2190.50 Krankengelder. .. 450.— Begräbnisgelder und ,. 24.75 Jnvalidengeld. Leipzig. 1. Dezember 1911. Der Vorstand. Erschienene steuigkeilen des deutschen Suchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) die Firma des Einsenders ist dem Titel nicht aufgedruckt, s vor dem Preise ---- nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, d --- das Werk wird nur bar gegeben. n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver- kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit u.n. u. n.n.n. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Franz Benjamin Auffarth in Frankfurt a. M. Guckcs, Fortbildgssch.-Lehr. Wilh., u. Archit. Sachverständ. Karl F. Rau: Rechenbuch f. Bauhandwerkerklassen an gewerblichen Fortbildungs- u. Fachschulen. Unter Mitwirkg. v. Fortbildgs- sch.-Dir. H. Neuschaefer Hrsg. III. Tl. (112 S. im. 41 Ab bild gn.) 80. '12. —. SO I. H. Bon S Berlag in Königsberg i. Pr. Ambrassat, Aug.: Die Prov. Ostpreußen. Ein Handbuch der Heimatkunde. 2., neu bearb. Aust. Mit 147 Abbildgn. nach Photograph. Aufnahmen u. 1 färb. Taf. <XII, 476 S.) gr. 8". '12. 7. 60; geb. in Leinw. 8. 60 Jantzen, vr. Herm.: Ostpreußische Sagen. Ausgewählt u. neuer zählt. Mit Buchschmuck (Abbildgn.) v. Herm. Wirth. (124 S.) kl. 8°. '12. geb. in Halbleinw. 2. — Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 1V64
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