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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010515
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Verleger, den Einband netto netto zu berechnen, als in keiner Weise gerechtfertigt ansehcn; wenn der Einband vom Verleger teuer bezahlt werden muh, so muß der Ladenpreis des gebundenen Exemplars entsprechend hoch bemessen werden. Hier aber wiederum den Sortimenter büßen zu lassen, erscheint mir als nicht berechtigt. Ich bin, meine Herren, am Schlüsse meiner Ausführungen angelangt. Ich hoffe, Sie davon überzeugt zu haben, daß unser Antrag weder Unmögliches, noch auch Unbilliges anstrcbt. Ich bitte Sic daher, denselben annehmen zu wollen! (Vielseitiger Beifall,) Falls jedoch die Hauptversammlung unserem Antrag in seiner gegenwärtigen Fassung nicht zustimmen sollte, so behalte ich mir vor, die Verweisung desselben zur Beratung an den Vereinsausschuß zu beantragen, Vorsitzender: Meine Herren, der Vorstand hält diesen Antrag für durchaus unannehmbar. Er ist keinen Augen blick im Zweifel darüber, daß dessen Annahme eine schwere Erschütterung des Börsenvereins und unserer ganzen Organi sation zur Folge haben würde. Der Vorstand empfiehlt deshalb, diesen Antrag abzulehnen. Herr Müller wird die Stellung des Vorstands zu dem Antrag begründen. Zweiter Schatzmeister des Borsenvereins Herr Wilhelm Müller-Wien: Meine sehr geehrten Herren! Ich bin von unserem Herrn Vorsitzenden beauftragt worden, die Stellung des Börsenvereinsvorstandes zu diesem Antrag zu präci- sicren. Ich will mich mit der Annahme begnügen, daß die Ausführungen, die ich gestern in der Delegiertenversammlung gemacht habe, hoffentlich gedruckt werden, und bitte die Herren, diese Ausführungen später genau lesen zu wollen. Ich werde mich deshalb heute kürzer fassen können, als ich gestern in der Lage war. Es ist ganz zweifellos ein Verdienst, daß diese Frage einmal aufgegriffen wird, und ich hoffe auch, daß sich eine Diskussion daran knüpfen wird, die vorläufig die Publicistik, unser Börsenblatt u, s, w„ beschäftigen wird. Dringend warnen will ich Sie aber, diesen Antrag heute zum Beschluß zu erheben. Die Ausführungen des Herrn Heinzc, daß die General versammlung berechtigt sei, einen solchen Antrag anzunehmen, sind ja zweifellos richtig, und daß falls diese Annahme Gesetzeskraft erlangen würde, alle Mitglieder des Börsenvereins gezwungen sein würden, ihn zu halten, ist ebenso zweifellos. Es liegt hier wieder der Fall vor, daß von einer Seite ein Antrag gestellt wird, ohne daß die andere Seite, die zwar in der Minorität ist, die aber immer und jeder Zeit, so lange der Buchhandel besteht, die kräftigere sein wird, nämlich der Vcrlagsbuchhandel, gefragt worden wäre. Solche Dinge dürfen nicht unvorbereitet in eine Versammlung geworfen werden, die müssen vorher beraten werden. Deshalb ist cs bedauerlich, daß die Generalversammlung mit einem solchen Antrag überrascht wird, ohne daß die Gegenseite, und zwar die mächtigere Seite, Gelegenheit gehabt hätte, hierzu Stellung zu nehmen. Was wird nun die Folge sein? Gesetzt, die Generalversammlung nimmt den Antrag an, dann wird die Ver kehrsordnung geändert und es wird den Verlegern verboten, ihre Preise in der Weise zu bestimmen wie sie es bisher gethan haben. Nun, das ist doch ein Ding der Unmöglichkeit, Wir können die Verleger nicht dazu zwingen, und die Folge würde sein, daß die Verleger aus dem Börsenvcrein austreten müßten, (Vielfache Zustimmung,) Was haben wir dann für ein Resultat? Gerade jetzt, wo wir die Opferwilligkeit der Verleger in weitgehendstem Maße erfahren haben, wo der Vcrlagsbuchhandel einmütig aufgestanden ist und dem Börsenverein ein eminentes Vertrauen erwiesen hat, indem er gesagt hat: wir setzen unser Vertrauen in Euch, daß Ihr unsere Interessen so wahrt wie die des Sortiments? Das soll nun mit einem Mal in Frage gestellt werden, es soll wenigstens eine riesige Bresche in den soeben gefestigten Bau gelegt werden, indem viele Verleger gezwungen würden, aus dem Börsenverein auszutreten, weil sie gar nicht in der Lage sind, diesen Anforderungen zu entsprechen. Denn der Antrag Heinze ist ganz summarisch gefaßt. Es wird gesagt: jeder Verleger muß auf seinen Verlag mindestens 25°/o geben. Wir wissen aber, daß das in vielen Fällen gar nicht möglich ist. Wenn wenigstens Herr Heinze berücksichtigt hätte, daß sehr viele Verleger offizielle Publikationen verlegen müssen, wo ihnen der Preis vorgeschrieben wird, wenn wenigstens diese Ausnahme gemacht worden wäre, dann ließe sich eher darüber reden. Aber das ist nicht geschehen; es wird strikt gesagt: unter 25°, giebt cs keinen Vertrieb durch das Sortiment. Der Standpunkt des Vorstandes ist also der, daß er dringend bittet, diesen Antrag direkt abzulehnen. Der Vorstand ist nicht in der Lage ihn durchzusühren, und wenn er ihn dnrchführcn wollte, so würde unsere jetzt errungene Position in die Brüche gehen. Nun, meine Herren, wohnen aber ja zwei Seelen ach! in meiner Brust: Sie wissen, daß ich leidenschaftlicher Sortimenter bin; ich kann da nicht umhin, diese Frage null auch in meiner Eigenschaft als Delegierter des österreichisch-ungarischen Vereins zu beleuchten, und da kann ich die Anregung dieser Frage nur von ganzem Herzen begrüßen. Ich freue mich, daß eine so fleißige Arbeit nun einmal zur Grundlage von Verhandlungen gemacht wird; denn was wir von Herrn Heinze vernommen haben, ist wirklich traurig. Ich sage es offen: daß wirklich in sehr vielen Fällen von dem Verleger dem Sortimenter zu gemutet wird, mit nur 15°/, zu arbeiten, ist eine Thatsache, mit der bei der Abfassung der Statuten und der Verkehrs ordnung nicht gerechnet worden ist, (Sehr richtig,) Ich bin fest überzeugt, daß man bei den M 4a und 81 nicht an die Möglichkeit gedacht hat, daß dieser Mißbrauch — verzeihen Sic das harte Wort — solche Dimensionen annehmen könnte, Herr Heinze beruft sich hauptsächlich aus H 4a worin es heißt: der Ladenpreis wird von dem Verleger festgesetzt. Das ist unter jenen Voraussetzungen geschehen, als es sich darum handelte, die Schleuderei zu bekämpfen; da wurde gesagt: der Verleger hat den Ladenpreis allein festzusetzen und das Recht, den Leuten zu untersagen, unter dem Ladenpreis Bücher anzubieten; aber immer nur in dem Sinne, daß der Preis nicht unterboten würde; ich bin fest überzeugt, niemand, insbesondere kein Verleger hat daran gedacht, cs sei einem Sortimenter verboten »hinaufzuschleudcrn«, nämlich aus die Bücher, die ihm nicht mit genügenden Rabatt geliefert werden, einen Auf schlag zu machen. Ich habe bereits im Jahre 1890 gelegentlich der Neuredaktion der Verkehrsordnung namens unseres Vereins den Vorschlag gemacht, einen Passus auszunehmen, worin gesagt wird, daß es den Sortimentern gestattet ist, bei unzulänglichem Rabatt einen Preisausschlag vorzunchmcn. Ich weiß natürlich, was Sie sofort einwcndeu werden: daß das nicht in allen Fällen geht; und so ist cs auch. Es geht nicht bei Schulbüchern, überhaupt bei allen Büchern, wo der Preis aufgedruckt ist; es geht also nicht in allen Fällen, aber es geht in sehr vielen Fällen, Es sind noch mehrere Herren aus Wien hier, die können Ihnen bestätigen, daß cs sehr gut geht, und es fällt uns nicht ein, Bücher bei denen wir nicht 25°/o Rabatt haben, so zu verlausen, wie der Verleger es verschreibt und, ich nehme an, in vielen Fällen gezwungen ist, vorzuschreiben oder zu wünschen, daß man seinen Preis cinhalte. Wir können cs einfach nicht. Die Spesen in den großen Wiener Geschäften betragen ca, 20°/^ und oft auch mehr, wie sollen wir da mit 15°/^, Rabatt arbeiten? Und so geht es
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