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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020412
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k Amtlicher Teil. Beilage zu 83, 12t April 1902. Allen denjenigen Mitgliedern aber, die im vergangenen Jahre an den Arbeiten der Ausschüsse beteiligt waren, vor allen den in diesem Jahre ausscheidendcn sprechen wir auch an dieser Stelle den herzlichsten Dank aus. lieber die satzungsgemäße, aber erst seit dem I. Januar 1902 völlig durchgesührte Geheimhaltung des Börsenblattes erließen wir eine Bekanntmachung im Börsenblatt vom 7. Februar 1902. Nachdem ein sehr ausgedehnter Brief wechsel des Vorstandes mit einigen Bibliotheksverwaltungen stattgesunden hat. dürfen wir heute mit Genugthuung kon statieren. daß es uns nach lleberwindung einiger Schwierig keiten gelungen ist. unser Fachblatt und damit unsere inneren Verhältnisse, unsere Preise und Bezugsbedingungen, der Kenntnis der nichtbuchhändlerischen Außenwelt zu entziehen. Im Interesse der Gesundung des Sortimentsbuchhandels, ja des gesamten deutschen Buchhandels dürfen wir erwarten, daß jedes unserer Mitglieder und jeder andere Buchhändler unausgesetzt darüber wacht, daß die inneren Angelegenheiten unseres Standes künftig nicht wieder Gemeingut unserer Kundschaft werden. Seitens des Vereins Leipziger Sortiments- und Autiquariatsbuchändler wurde beantragt, daß der Post- bezugsprcis von Zeitschriften nicht geringer normiert werde als der Ladenpreis. Daraufhin unternommene Schritte bei den in Betracht kommenden Verlegern haben, soweit nicht behördliche Vorschriften für Kommisstonsartikel Vorlagen, guten Erfolg gezeitigt, wenn auch eine Reihe von Preisände rungen erst für nächstes Jahr in Aussicht gestellt werden konnte. Die Angelegenheit des verlegerischcn Mindestrabatts, welche die vorige Hauptversammlung beschäftigt hatte, ist im vergangenen Jahre von dem Antragsteller wieder ausgenom men und das Resultat einer Umfrage dem Vorstande vorgelegt worden Auf Grund der letzteren teilte der Vorstand dem Buchhändler-Verbände für das Königreich Sachsen mit. daß ein weiteres Verfolgen der Sache aussichtslos erscheine. Aus dem Felde der Rechtschreibung scheinen wir im Gesamtgebiete des Börsenvereins, also im Deutschen Reich, Oesterreich-Ungarn und der Schweiz, endlich einheitlicher Rege lung entgegenzugehen. Ueber den Stand der Angelegenheit haben wir in den Bekanntmachungen vom 1. August und 5. November 1901 im Börsenblatt berichtet. Nachdem nun mehr das neue amtliche Regelbnch für die deutsche Recht schreibung veröffentlicht worden ist. scheint sestzustehen. daß deren obligatorische Einführung sowohl in den Schulen als auch in den amtlichen Verkehr im Jahre 1903 erfolgen wird. Wir werden, soweit angängig, auch weiter die Interessen des Verlags- und Sortimentsbuchhandels in dieser Sache zu wahren bestrebt sein. Da die Amtliche Stelle in New Aork nur zu einem verschwindenden Bruchteil von dem deutschen Buchhandel, dagegen ausgiebig vom Musikalienhandel in Anspruch ge nommen wird, haben wir gelegentlich eines erstmaligen Vertragsabschlusses mit der Firma Breitkopf L Härtel be schlossen. die Veröffentlichungen der Eintragungen im Börsen-l blatt auf diejenigen aus dem Gebiete des Buch- und Kunst Handels zu beschränken. Die Musikalien betreffenden Ein tragungen werden künftig nur in der jetzt regelmäßig er scheinenden Zeitschrift »Musikhandel und Musikpfleger abge druckt werden Der genannten Firma danken wir auch an dieser Stelle für die kostenlose Uebernahme der mit unseren Amtlichen Stellen in New Dork und London verknüpften Ar beiten. Der Bericht der New Dorker Stelle ist im Börsen blatt vom 5. Februar 1902 abgedruckt worden. Von der Londoner Stelle liegt kein Bericht vor. Auf gesetzgeberischem Gebiete hat der Vorstand mehrere Eingaben an die Reichs- und Königlich sächsischen Behörden gerichtet, so zwei Petitionen gegen die Positionen K53 und 658 des Zolltarifentwurfes betr. -Papier. Pappe und Waren daraus», und namentlich gegen die allgemeine An merkung zum 12. Abschnitt, betr. -Zoll aus Bücher, Landkarten. Musikalien u. s. w.« Die mit sorgfältigen statistischen Zusammenstellungen versehenen Eingaben fanden eine wesentliche Stütze in den Beschlüssen des Internatio nalen Verleger-Kongresses, -daß es eines Kulturstaates nicht würdig ist. aus der Besteuerung geistiger Erzeugnisse Ein nahmen zu erzielen». Ebenso wurden wir bei Sr. Excellenz dem Herrn Reichskanzler vorstellig, dahin wirken zu wollen, daß diejenigen Staaten, welche mit Deutschland noch keine oder nur eine unzureichende Litterar - Konvention haben, zum Beitritt zu der Berner Uebereinkunft oder wenigstens zum Abschluß befriedigender Vereinbarungen gelegentlich des Abschlusses »euer Zollverträge veranlaßt werden. Auch hierbei fanden wir uns in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Internationalen Verleger-Kongresses, wie wir denn dankbar anerkennen müssen, daß uns dessen Permanentes Bureau stets hilfreich zur Hand gegangen ist, sobald wir darum baten. Mit seiner Unterstützung werden wir weitere Schritte unternehmen zur Erreichung völliger Zollfreiheit des Buches. Die vierte Tagung des Internationalen Verleger- Kongresses hat vom 10.—13. Juni 1901 in Leipzig statt gefunden unter der bisher nicht erreichten Beteiligung von nahezu 100 Verlegern aller Kulturländer. Wenn wir auch die zum Teil überschwengliche Anerkennung, die diese Ver anstaltung der deutschen Verleger unter der Aegide des Börsenvereins allseitig gefunden hat, auf ein nüchternes Maß zurückführen, so dürfen wir doch auf die Anbahnung und Ver tiefung persönlicher Beziehungen, auf das allseitige Bckannt- werden der unerreichten Organisation des deutschen Buch handels. aus Schaffung eines die Beschlüsse aller bisherigen Tagungen des Kongresses nunmehr ausführenden Organs, des Permanenten Bureaus, stolz sein. Ein großer Teil der Beratungen und Beschlüsse betraf auch die Lebens interessen des Sortimentsbuchhandels. Der gedruckte Ver handlungsbericht ist. zunächst die Ausgabe in deutscher Sprache, vor kurzem an die Mitglieder des Kongresses gratis versandt worden. Auch heute danken wir unseren Mitgliedern und insbesondere unseren Verlegermitgliedern, daß sie es uns durch Aufbringung der Kosten wie durch ihre hervorragende Mitarbeit ermöglicht haben, den Kongreß namens des deutschen Buchhandels in seiner Hauptstadt würdig zu empfangen und zu bewirten. Herzlichen Dank sagen wir auch unfern Berliner Kollegen für die glänzenden Festlichkeiten, mit denen sie die deutschen und ausländischen Verleger in der Reichshauptstadt empfangen haben.
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