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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010805
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 6133 bandes und des Börsenvereins der deutschen Buchhändler benutzt werden konnten, und daß auf diesen Grundlagen das neue deutsche Verlagsrecht als Ergänzung der im Bürgerlichen Gesetzbuch ge gebenen Rechtseinheit auf privatrechtlichem Gebiete aufgebaut morden ist. Dann fährt er fort: -Das Verlagsrecht wurde früher als Ausfluß des Autorrechts und indem er dieses Recht veräußerte, entstand das vertrags mäßige Verhältnis zwischen ihm und dem Verleger. Die neue Gesetzgebung steht auf einem anderen Standpunkte. Die aus schließliche Befugnis zur Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes ist nur ein Bestandteil des Urheberrechtes, das sich in dieser einen Befugnis keineswegs erschöpft. Der Verlagsvertrag pflichtung zur Vervielfältigung und Verbreitung. Damit erhält er aus dem Urheberrechte des Verfassers ein ausschließliches, gegen Dritte wirksames Recht, das Verlagsrecht. Dieses Recht wirkt näher bestimmt -Der Verlagsvertrag schließt für den Verfasser verschiedene Beschränkungen in sich, er darf das übertragene Recht der Ver fasser wie für den Verleger eine Reihe von Verpflichtungen. War das Werk bei Abschluß des Verlagsvertrages bereits vollendet, so muß es sofort abgcliefcrt werden, sonst in angemessener Frist. Dagegen hat der Verleger ein Aenderungsrecht nicht. Der Ver leger hat dagegen das Werk in zweckentsprechender Weise zu verviel fältigen und zu verbreiten. Eine neue Auflage braucht er da gegen nicht zu veranstalten, selbst wenn er für diese das Verlags recht hat. Doch hat der Verfasser im Falle der Weigerung ein Recht auf Rücktritt vom Vertrage. Der Verleger sorgt für die Korrektur und bestimmt den Ladenpreis. Auch hat er dem Ver fasser die vereinbarte Vergütung, wie jetzt das Honorar genannt gütung zu zahlen. -Zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten gab die Frage Anlaß, ob das Verlagsrecht übertragbar sei. In der Thal kann dem Verfasser der Verleger, auch bei Erfüllung aller rechtlichen Verpflichtungen, nicht gleichgiltig sein. Er hat das Buch vielleicht einer angesehenen Verlagshandlung, die es im Buchhandel gut cinführt, in Verlag gegeben, und nun sollte es plötzlich ein Winkcl- verleger erhalten. Anderseits ist der Verlagsartikel für den Ver leger ein Vermögensobjekt, dessen Verwertung nach eigenem Er messen man ihm nicht einfach abschneiden kann. Das Gesetz sucht zwischen diesen widerstrebenden Interessen des Verfassers und des Verlegers einen Ausgleich zu finden. Das Recht des Verlegers ist übertragbar, soweit die Uebertragung nicht durch den Verlags vertrag ausgeschlossen ist, unbedingt aber nur bei Uebertraguug des ganzen Verlagsgeschäftes, hinsichtlich einzelner Werke bloß mit der Zustimmung des Verfassers, die jedoch nur aus wichtigen Gründen versagt werden kann. Das Gesetz trifft endlich Be stimmungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses und über die Folgen, welche die vertragswidrige Leistung, der Unter gang des Verlagsgegenstandes, der Tod des Verfassers und der Konkurs des Verlegers nach sich ziehen. -Bemerkenswert ist schließlich noch, daß bei Zeitungsartikeln der Verfasser das freie Verfügungsrecht zurückerhält, sobald der Beitrag in der Zeitung erschienen ist. -Giebt hiernach das neue Verlagsrecht im wesentlichen nur das geltende Recht wieder, so bringt es in einzelnen Punkten doch auch wichtige Neuerungen. Vor allen Dingen ist aber von Be deutung die Herstellung formaler Einheit, während solche nach materieller Richtung die deutsche Schriftsteller- und Verlegerwelt schon längst geschaffen hatte. Zweifellos bietet auch das neue Gesetz dem deutschen Buchhandel die Möglichkeit, die hohe Stellung zu behaupten, die er sich durch die Arbeit von Menschen- altern errungen hat.- Deutscher Vuchdruckerverein. — Aus dem Jahresbericht, der in der diesjährigen Hauptversammlung des Deutschen Buch- Achturidsechziöster Jahrgang. druckervereins im königlichen Belvedere auf der Brühlschen Terrasse zu Dresden am 1. Juli vom Vorstande erstattet worden ist, entnimmt das -Journal für Buchdruckerkunst- die folgenden Die Mitgliederzahl betrug im vorigen Jahre 946, im Laufe des Jahres traten davon 20 aus und 34 ein, so daß der gegen wärtige Mitgliederstand 963 beträgt. Dazu kommen noch etwa 1200 Mitglieder des Buchgewcrblichen Schutzvcrbandes, die mit den Bestrebungen des Vereins in engster Beziehung stehen. Der Vermögensbestand betrug am 1. Januar 1900:16 219 V620c), die Einnahmen im Laufe des Jahres 16807 24 H, die Aus gaben 11182 ^ 65 H, so daß ein Ueberschuß von 5624 ^ 59 -Z verblieb. Von dem letzteren wurden 3000 ^ als Rücklage für die zur Ausschmückung der Gutenberghalle im Deutschen Buch gewerbehause zu Leipzig gestiftete Rednertribüne verwandt, so daß sich das Vermögen um 2624 ^ 59 H vermehrte und am 31. Dezem ber 1900: 18843 ^ 79 -Z betrug. Die Arbeitslosen- und Reiseunterstützungskasse vereinnahmte 39336 ^ 83 H (davon 15747 ^ 81 -Z Prinzipals- und 21051 40 ->) Gehilfenbeiträge) und verausgabte 16101 ^ 47 H (davon 10483 ^ für Reise- und Arbeitslosenunterstützungen, 737 ^ für Umzugs- kosten und 4881 ^ 47 H an Versammlungs- und Verwaltungs- Unkosten). Der erzielte Ueberschuß betrug demnach 23235 ^ 36 ch. Die Jnvalidenkasse vereinnahmte 71115 >6 77 H (davon 23196 ^ 63 H Prinzipals- und 37365 ^ 10 Gehilsenbeiträge) und verausgabte 21555 31 (davon 15413^ Unterstützungen, 600 ^ Begräbnisgelder. 347 60 H Rückzahlungen gemäß tz 25. 3 der Satzungen und 5194 ^ 72 H für Versammlungs- und Ver waltungs-Unkosten). Der erzielte Ueberschuß betrug demnach 49560 45 H, so daß sich das Gesamtvermögen am Schlüsse des Jahres auf 338131 ^ 85 belief. Die Krankenkasse vereinnahmte insgesamt 63 992 58 L und verausgabte 78 558 43 H (davon 72 802 Unterstützungen. 875 ^ Begräbnisgelder und 4881 ^ 43 H Versammlungs- und Verwaltungs-Unkosten). Hieraus ergiebt sich für das vergangene Rechnungsjahr ein Verlust von 14 565 V6 85 -H, und beziffert sich demnach das gemeinschaftliche Vermögen der Arbeitslosen- und Krankenkasse, das im Vorjahre 145 512 66 H betrug, am Jahres schlüsse auf 154 182 ^ 17 H. Die Gesamteinnahmc dieser drei Versichcrungszweige betrug 174 445 ^ 18 die Gesamtausgabe 116 215^22^, das Gesamt vermögen 492 314 >/6 02 H. Die vornehmlich den Zwecken der Jnvalidenkasse dienende Jubiläumsstiftung des Deutschen Buchdrucker-Vereins hatte am Schlüsse des Rechnungsjahres ein Vermögen von 24 558 15 H. Oeffentliche Bibliothek und Lesehalle in Jena. — Wie der -Sozialen Praxis, aus Jena geschrieben wird, stehen in der dortigen -Oeffentlichen Lesehalle- zur Lektüre von Zeitungen der Lesehalle ist eine, Ebenfalls unentgeltlich zu benutzende Bibliothek verbunden, deren Besuch stetig wächst. Es wurden im letzten Betriebsjahre, bei täglich 3'/, Stunden Auslcihezeit, an 4570 eingetragene Leser 72 426 Bände ausgeliehen. Für Jena und seinen Vorort Wenigenjena kommen auf den Kopf 2,7 Bände; jeder fünfte bis sechste Einwohner entleiht Bücher aus der Bibliothek. Das ganze Institut ist Eigentum des Jenaer Lesehallevereins und wird von dessen Vorsitzenden, Professor Rosenthal, mit großem Eifer und Sachkenntnis geleitet. Die Mittel werden zum Teil durch Mitgliederbeiträge, zum größeren Teil aber durch die Carl Zeiß-Stiftung aufgebracht. Diese Stif tung hat auch seiner Zeit die ganzen Kosten der Einrichtung ge tragen und baut gegenwärtig aus ihren Mitteln für die Lesehalle ein von Künstlerhand entworfenes eigenes Gebäude. Neuerdings hat auch der Gemeinderat der Stadt Jena der Lesehalle einen Zu schuß zu den Unterhaltungskosten bewilligt. Professor Max Müllers Bibliothek. — Die Bibliothek des Orientalisten Professor Max Müller in Oxford, die, wie ge meldet, in japanischen Besitz übergegangen ist, umfaßt mehr als 15000 Bände; der Kaufpreis betrug über 70000 Die Witwe ablehnen zu müssen und bevorzugte das Angebot des reichen Japaners, Baron Jwasaki, der die wertvolle Bibliothek der Universität zu Tokio zum Geschenk machen wollte. Wie die National - Zeitung meldet, hat ein Neffe des Käufers, der in Berlin studierende Nokuya Goto, die Bibliothek im Aufträge seines Onkels bereits übernommen und wird sie demnächst nach Tokio verschiffen lassen. Um das Zustandekommen des Kauf geschäfts haben sich auch der frühere Minister des Aeußern, 1>r. Kalo, sowie Professor Takakusu, ein Schüler Müllers, bemüht. 809
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