Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010805
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190108058
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010805
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-08
- Tag1901-08-05
- Monat1901-08
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«132 Nichtamtlicher Teil! 130, 5. August 1901. Ferne gerückt scheint, will man durch weitere Aus gestaltung der Befugnisse des Verbandsvorstandes damit eine Stelle schaffen, wo gerechtfertigte Beschwerden von Sortimentern zunächst Gehör und — wenn möglich — Abhilfe finden. So lange die heutige Organisation des deutschen Buch handels besteht (und etwas Besseres an deren Stelle zu setzen, ist noch keinem gelungen), ist der Sortimentsbuch handel ein notwendiges, unter keinen Umständen aus zuschaltendes Rad in dem buchhändlerischen Getriebe, und ihn in seiner jetzigen Gestalt lebensfähig zu erhalten, muß das ernste Bestreben der anderen FaÜoren sein. So steht und sällt mit dem Sortimentsbuchhandel naturgemäß auch der Kommissionsbuchhandel. Aus dieser Erwägung und in richtiger Würdigung der Verhältnisse hat wohl auch der Leipziger Kommissionär-Verein im vorigen Jahre den schwerwiegenden, überaus dankenswerten Beschluß gefaßt, seinen Mitgliedern zur Pflicht zu machen, »gesperrten - Firmen die Kommission zu kündigen. Als ein verständnisvolles Eingehen ans die Bedürf nisse und. Wünsche des Sortimentes muß es auch angesehen werden, daß die Firma F. A. Herbig-Berlin nunmehr auch für gebundene Exemplare ihrer vielverbreiteten Ploetzschen Schulbücher einen Kanon der Verkaufspreise geschaffen hat, der die seitherigen Schwankungen mit einem Schlage be seitigt und im übrigen auch auf das Publikum einen günstigen Eindruck zu machen nicht verfehlen wird. Zu diesem Erfolge auch mit einen Anstoß gegeben zu haben, darf sich Ihr Vorstand als ein kleines Verdienst anrechnen. Meine Herren, sind die Erfolge, die der Kreisverein auf seine Fahne schreiben kann, auch nicht bedeutend, denn zur Entfaltung einer größeren Bereinsthätigkeit fehlt uns, infolge unserer ungünstigen decentralen geographischen Lage, oftmals der innere Zusammenhang mit den ver bundenen Vereinen, so ist unsere Bereinsthätigkeit, ein still schaffendes Moment, doch ein unentbehrlicher Baustein zum Aufbau und zur Befestigung der gegenwärtigen Organi sation des deutschen Buchhandels, die kein Einsichtsvoller wird entbehren wollen und um die uns alle Kulturvölker mit Recht beneiden. Halten Sie fest an den »dem Ganzen dienenden« Bestrebungen des Vereins, widmen Sie ihm Ihr lebendiges, werbendes Interesse und, wenn es sein muß, opferwillig Ihre Kraft, »denn aus der Kräfte schön vereintem Streben, erhebt sich wirkend erst das wahre Leben.« — Punkt 2: Rechnungslegung und Entlastung des Vor standes. Die Herren Walter Lambeck-Thorn und I)r. Lehmann in Danzig, zur Prüfung von Kassen buch und Kasse gewählt, stellten einen Kassenbestand von 391 ^ 23 L fest, gegen 395 74 ^ im Vor jahre. Die Einnahmen des Jahres betrugen 328 ^ 50 die Ausgaben 333 ^ 1 L. Da nichts zu erinnern war, wurde dem Vereinstreßler Herrn Heinrich in Königsberg Entlastung erteilt. Punkt 3: Festsetzung des Voranschlages für 1901/2. Nach kurzer Aussprache wurde Eintrittsgeld und Jahresbeitrag in der seitherigen Höhe von 3 und 7 ^ 50 H festgesetzt. Eine von H. Fischer vor geschlagene Ermäßigung des Jahresbeitrages auf S ^ wurde von der großen Mehrheit abgelehnt, weil der Differenzbetrag zu unerheblich sei, um auf die Ge winnung neuer Mitglieder einen Einfluß auszuüben. Punkt 4- Wahl des Vorstandes. Der Vorstand in seiner jetzigen Zusammensetzung wurde durch Zuruf wiedergewählt. Punkt 5: Bestimmung des Ortes der nächsten Haupt versammlung. Auf dringende Einladung des Herrn Walter Lambeck-Thorn wurde Thorn als Ver sammlungsort bestimmt und dabei in Aussicht ge nommen, die nächstwohnenden Mitglieder des benach barten Vereins Posen zur Teilnahme an der Ver sammlung als Gäste einzuladen. Punkt 6: Wahl der Abgeordneten nach Leipzig C.-M. 1902. Die Entscheidung über Entsendung und Be stimmung eines oder zweier Abgeordneter wurde in die Hand des Vorstandes gelegt, der zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der maßgebenden Ver hältnisse selbständig die Entschließung zu treffen habe. Da weitere Anträge nicht Vorlagen, wurde die Ver sammlung um 11^/, Uhr geschlossen Um 12 Uhr entführte das Dampfroß die Festteilnchmer mit ihren Damen nach dem idyllisch gelegenen Rauschen, wo in fröhlicher Stimmung bei angeregter Unterhaltung das Mittagsmahl eingenommen wurde. Hierauf begann die Fußwanderung über die Dünen, zunächst nach Waldhaus Georgenswalde, dann nach dem Tagesziel Warnicken, der Perle des Samlandes. Die unterwegs dem Auge des Wanderers sich bietenden zerklüfteten Schluchten und male rischen Waldpartien, sowie die reizvollen Ausblicke über steile Abhänge nach dem blauen Spiegel der Ostsee werden allen hoffentlich in angenehmer Erinnerung bleiben. Am Spätabend Rückfahrt nach Königsberg, von wo im Laufe des nächsten Tages die Festteilnehmer zu ihren häus lichen Penaten zurückkehrten. Königsberg i Pr., den 15. Juli 1901. Der Vorstand des Kreisvereins Ost- und Wellpreustischer Luchstandler. I. A.: Hermann Fischer. Kleine Mitteilungen. In Nr. 14 <1901) der Deutschen Juristenzeitung (Berlin, Otto Liebmann) teilt Reichsgerichtsrat a. D. Ur. Stenglein folgende reichsgerichtliche Entscheidung mit: Der Angeklagte ist wegen Verbrechens der Urkundenfälschung im Zusammenflüsse mit Betrug verurteilt, seine Revision ist ver worfen. Er hatte aus vier Gemälden den Namenszug eines Künstlers angebracht, der sie nicht gemalt hatte, auf fünf Ge mälden den des Verfertigers. Bezüglich der Urkundenfälschung führt das Reichsgericht aus, es seien zwar nicht die Gemälde Urkunden, da sie nur in Ausnahmsfällen den Zweck hätten, Beweis zu liefern; aber mit Anbringung des Namenszuges wolle der Künstler bekunden, daß das Gemälde von ihm stamme und von ihm als vollendet und verkehrsreis erachtet werde. In diesem Sinn nehme es auch das Publikum auf. Bestandteil des Ge mäldes sei der Namenszug nicht, denn er habe mit diesem nicht den gleichen Zweck. Ebensowenig bestehe zwischen dem Namens- ug und einem Warenzeichen eine Aehnlichkeit. Ob der Angeklagte elbst das Zeichen angebracht habe, sei gleichgiltig, denn jedenfalls habe er wissentlich von der Fälschung zur Täuschung Gebrauch gemacht. Auch bei den mit dem richtigen Name» Gezeichnete» Gemälden sei dies der Fall, denn der Angeklagte war nicht be fugt, den Namenszug anzubringen, und der Künstler bekunde da mit, daß er das Bild für vollendet halte. (Urt. I. 4654/00 v. 17./2S. Dez. 1900.) Zum deutschen Verlagsrecht. — Das deutsche Verlags rechtsgesetz vom 19. Juni 1901, das ain 1. Januar 1902 in Kraft treten wird, wird in einem Leitartikel der Magdeburgischeu Zeitung (Nr. 383 vom 31. Juli) einer klaren und zutreffenden Würdigung unterzogen. Der Versasscr erinnert zunächst daran, daß das Gesetz kein neues Recht schaffen, sondern nur das in Hebung befindliche Recht, wie es durch Wissenschaft und Rechtsprechung auf Grund der Gepflogenheiten des deutschen Verlagsgewerbes sich ausgebildet hat, seftstellen, bestimmte Streitfragen entscheiden und die einzelnen Vorschriften mit den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Einklang bringen will, daß ferner als wertvolles Material die Entwürfe einer Verlagsordnung deS deutschen Schriststellerver-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder