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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1923
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- 1923-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1923
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 112, 16. Mai 1923. geber die Erklärung abgaben, das; sie einstimmig den Schiedsspruch ncn Verhältnisse auf preistarlflichem Gebiete und das Bestreben, den ablehnen müßten, und zwar sowohl hinsichtlich der neuen Lohn- Auftragseingang zu heben, haben wohl auch den Deutschen Buchdrucker belastung wie auch hinsichtlich der Sonderzulagen. Seitens der Arbeit nehmer wurde erklärt, daß man am anderen Tage (Sonntag) zu dem Schiedsspruch gleichfalls Stellung nehmen werde, aber auf keinen Fall werde man sich zugunsten der Prinzipalität auf eine Abänderung des Schiedsspruchs einlasscn. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß dieser Schiedsspruch auf Arbcitnchmerscite sehr befriedigte, ein so weitgehendes Entgegen kommen seitens der Mehrheit des Zcntral-Schlichtnngsamtcs hatten sie wohl nicht erwartet. Angesichts der Ablehnung des Schiedsspruchs durch die Arbeitgeber beantragten die Arbcitnehmcrvertrcter beim Neichsarbeitsministerium am 30. April die Verbind lich k e i t s e rk l ä r u n g des Schiedsspruchs. Das Neichs- urbeitsministcrium hatte die Parteien deshalb am 3. Mai zu einer nochmaligen Verhandlung bzw. Aussprache geladen. Die vom Ver treter des Ministers versuchte Einigung scheiterte jedoch trotz stunden langer Besprechungen. An dem materiellen Teil des Schiedsspruchs wollten die Arbcitnchmervertreter nichts geändert wissen, sie willigten schließlich lediglich in eine vierwöchige statt der im Schiedsspruch ausgesprochenen zweiwöchigen Dauer des Lohnabkommens ein. Da auf ein derartiges Angebot nach den gemachten Erfahrungen wenig zu geben ist, so lehnten die Arbeitgeber dieses geringfügige und noch dazu sehr zweifelhafte Angebot ab, womit die Verhandlungen vor dem Neichsarbeitsministerium gescheitert waren. Auch ein nochmaliger Einigungsversuch seitens dieser Stelle, der am 7. Mai erfolgte, blieb ergebnislos, da hier die Arbeitnehmer auch eine vierwöchige Dauer des Lohnabkommens ablchnten. Von Interesse ist die Tatsache, daß im Laufe der Verhandlungen in der Tarifkommission, vor dem Zentral-Schlichtungsamt und vor dem Neichsarbeitsministerium beide Parteien die überaus große wirtschaftliche Not des Buchdruckgcwerbes anerkannten. Das geht wohl am klarsten daraus hervor, daß von rund 75 000 Mitgliedern des Ver bandes der Deutschen Buchdrucker bereits 18 000—20 000 zu anderen Berufen übergehen mußten, und daß obendrein viele Buchdrucker- gehilscn arbeitslos sind oder verkürzt arbeiten (bis zu 24 Stunden wöchentlich). Der »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer« berichtete in seiner Nr. 43 vom 25. April, daß die Arbeitslosigkeit der deutschen Buchdruckergchilsen zu dieser Zeit, soweit Vollarbeitslose iü Frage kommen, zwischen 10 und 15^ schwankte, außerdem hatten 20?L der Mitglieder eine verkürzte Arbeitszeit. Die Zahl der Vollarbeitslosen bedeute einen wöchentlichen Verlust von rund 400000 Arbeitsstunden; die Kurzarbeit, nur mit 10?L berechnet bei Halbarbeit (24 Stunden wöchentlich), weitere 200 000 Arbeitsstun den Verlust. Der »Korrespondent« schätzt die hierdurch entstandene Einbuße an volkswirtschaftlichen Werten auf mindestens 10 Milliarden Mark wöchentlich. Schon im Februar d. I. verausgabte der Verband der Deutschen Buchdrucker für Arbeitslosen-Uiiterstiitzung insgesamt 30 165 816 Mk. für 103 620 Tage (gegen 120 136 Mk. für 34136 Tage im Monat Februar des Jahres 1022). Daß selbstverständlich die neue Lohnerhöhung den Auftragsein gang wiederum ganz erheblich einschränkcn wird, steht außer Frage, und weitere Abwanderungen vom Buchdruckerberuse und vermehrte Arbeitslosigkeit und Einführung von Kurzarbeit sind die unausbleib lichen logischen Folgen. In Nr. 35 der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker und verwandte Gewerbe«, dem Organ der am Tarifver träge auf Arbeitgeberfcite beteiligten Prinzipalsorganisation (Deut scher Buckdrucker-Verein), wird mahnend darauf hingewiesen, daß die Gehilfenschaft zu spät emsehcn werde, daß sic mit ihrem ungesunden Radikalismus und mit ihrem im »Korrespondent« (dem Organ der im Verband der Deutschen Buchdrucker sreigcwcrkschaftlich organisierten Gehilfen) mit Hochdruck betriebenen Draufgängertum das Gewerbe systematisch zerschlägt und in erster Linie sich selbst das wirtschaftliche Grab gräbt. Die vom Neichsarbeitsministerium erst am 8. Mai ausgesprochene Vcrbindlichkcitscrklärnng verpflichtet die Prinzipalität zur Zahlung der durch den Schiedsspruch festgesetzten Löhne und Sondcrzulagen. Ob cs allerdings der Mehrheit der Buchdruckereibesitzer möglich sein wird, die erhöhten Löhne zahlen zu können, ist eine Frage für sich. Noch niemals waren die Verhältnisse im deutschen Bnchdrnckgewerbe so traurig und trostlos wie gegenwärtig, wenn auch, wie gehilsenseitig erklärt wu^de, das Zeitungsgewerbc sich in letzter Zeit wieder etwas konsolidiert haben soll, was aber ans Arbeitgeberseite lebhaft bestritten wird. Der beste Gradmesser für den wirtschaftlichen Tiefstand des Buchdruckgcwerbes sind die Unterbietungen auf tariflichem Gebiet?. Was in dieser Hinsicht in letzter Zeit geleistet wird, ist sehr beträcht lich. Unterbietungen in Höhe von 30—50A und noch mehr sind an der Tagesordnung. Der deutsche Buchdruck-Preistarif ist tatsächlich für viele Buchdruckcreicn nur noch ein gutes Lehrbuch. Die zerfahrc- 688 Verein veranlaßt, die Erhöhung der preistariflichen Sätze nur auf IO«/«, zu bemessen. Es ist allerdings sehr zweifelhaft, ob es gelingen wird, die Erhöhung von der Kundschaft zu erhalten, da schon die am 4. März d. I. erfolgte Steigerung um 25^L wohl in den wenigsten Fällen hercingckommen sein wird. Die neue Erhöhung trat mit Wirkung ab 28. April d. I. in Kraft. Die Sätze des gegenwärtig gültigen Prcistarifs (VI. Ausgabe vom April 1022, braune Aus gabe) wurden dadurch um 18 000°/o erhöht. Bei laufenden Verträgen, die auf Grund des berichtigten Frw- denspreistarifs von 1012 abgeschlossen sind, sind diese Preise mit den nachstehenden Zahlen, denen die in Betracht kommenden prozentualen Aufschläge zugrundegelegt sind, zu vervielfachen: Formulare und Akzidenzen 0015 Kataloge, Preislisten und größere Drnckarbeiten . 5700 Werke, Zeitschriften und sonstige regelmäßig er scheinende Blätter sowie Zeitungen 5450 Qualitätsarbeiten 6305 Buchbinderarbeiten 6015 Wie die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« berichtet, har der Herr Neichsarbeitsminister bei der Verbindlichkcitserklärung des Schiedsspruchs die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß die in den besetzten Gebieten des Kreises II (Rheinland-Westfalen) bisher teil weise gezahlte wöchentliche außerordentliche Sonderzulage von 16 000 Mark baldigst auf 8000 Mark abgebaut wird Für die Städte Mainz, Worms und Wiesbaden kommt die im Schiedsspruch vorgesehene Son- derzulagc von 2A des Lohnes nicht in Frage, da diese Orte bereits mit einer Sonderzulage bedacht sind, und zwar durch die seinerzeit erfolgte Erhöhung des Ortszuschlages. Wie wir hören, war das neue Lohnabkommen bis zum 7. d. M. noch nicht gekündigt worden, sodah cs mindestens für drei Wochen gilt. Von den neuen Lohnzulagen erhalten die Lehrlinge einen An teil von 10°/o, und von diesen 10°/> entfallen auf das 1. Lehrjahr 5"/«, auf das 2. Lehrjahr 7^°/,, auf das dritte Lehrjahr 10°/,, und auf das vierte Lehrsahr 15°/,. vezener, tierrmann : Onsere 2eitZeno88en. I8l 8? LioAr.apbion von runck 20000 lebenden 2eit- Verökkentliebungen und ^Verke, IdeblinxsbesebäktiSunßMt. Uarteiangsböri^lreit, Mtgliedselwkt bei Oosellnbakten. Adresse. ändere Mtteilungen von all^emeinein Interesse. 1792 8. 8°. b.xvd. Ladenpreis Orr. 12. Ebenso unentbehrlich wie Kürschners Literaturkalenöer ist auf -dem Schreibtisch oder in der Handbibliothek des Buchhändlers, besonders des Verlagsbuchhändlers, Dcgeners Zeitgenossenlcxikon »Wer ist's?«. Verzeichnet jener nur die Helden der Feder, so hat sich dieses ein weiteres Ziel gesteckt: es will Aufschluß geben über alle unsere Zeit genossen, die für ihre Mitmenschen irgendwie von Bedeutung sind, die ihren Namen bekanntgcmacht haben, sei cs durch literarische oder wissenschaftliche Leistungen, sei es durch ihre amtliche, berufliche oder politische Tätigkeit, sei es auch nur durch irgendeinem andern Zwecke dienende Bestrebungen oder Lieblingsbeschäftigungen. »Wer ist's?« will Auskunft geben über jeden, von dem man spricht, der durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist und daher in der Tagespresse öfters Erwähnung findet. Von rund 20 000 lebenden Zeitgenossen werden ihre wichtigsten Lcbensdatcn, Angaben über Herkunft, Familie, Lebenslauf, Veröffent lichungen und Werke, Lieblingsbeschäftigungen, Parteiangehörigkeit, Mitgliedschaft bei Gesellschaften und überhaupt alle Mitteilungen von allgemeinem Interesse, sowie vor allem die jeweilige Adresse mitge- leilt. Freilich ist dabei nicht zu vermeiden, daß mal einer unter die erlauchte Reihe großer Geister und Tatmenschen gerät, der seinen Verdiensten und seiner Bedeutung nach von einzelnen wohl noch nicht so hoch cingeschätzt wird. Er mußte aber mit ausgenommen werden, weil er doch mindestens das Verdienst hat, daß er es verstanden hat, von sich reden zu machen. Eine solche Aufnahme ist aber schließlich auch kein Unglück, denn man könnte fast sagen, daß ein solches Nach schlagewerk häufiger gerade über solche Menschen zu Rate gezogen wird, deren Bedeutung noch nicht allgemein anerkannt ist, die also gleichsam von der öffentlichen Meinung noch nicht als hervorragende Zeit genossen offiziell abgestempelt sind. In dieser Hinsicht etwa an
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