Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010531
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190105313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010531
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-31
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt s. d, deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 4423 Zu 3. Rabattbestimmungen des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig: 1. jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffernmäßiger oder unbestimmter Fassung hat zu unterbleiben, 2. in gleicher Weise ist untersagt, die Gewährung eines höheren Rabatts ») als 2V Prozent von den Ordinär-Artileln, b) als 10 Prozent von den Netto-Artikeln, vornehmlich der billigen Ausgaben der Firmen: Andre, Breit kopf L Härtel, Litolsf, Peters, Schubert!) L Co., Stein gräber rc. o) Netto-Artikel, die der Verleger nur mit höchstens 33>/z Prozent gegen bar rabattiert, dürfen nur wie Bücher geliefert werden. An Stelle der Anträge 4 und 5 hatte der Vorstand des Vereins beschlossen vorzuschlagen, daß der bisherige Ab satz 3 der Rabattbestimmnngen: »Diese angeführten Rabattsätze sollen die äußerste Grenze bezeichnen, bis zu der gegangen werden darf, jedoch ist es Verlegern und Sortimentern in Ausnahmefällen ge stattet, größere Partien eines Werkes an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders er mäßigten Preisen zu liefern«, ganz wegfallen möge, so daß dadurch die Anträge 4 und 5 gegenstandslos würden. Für die Ausnahmefälle in Partien bliebe nach wie vor die Bestimmung der Satzungen des Börsenvereins der deutschen Buchhändler geltend, die, über alle Einzelnormen von Rabattbestimmungen hinausgehend, in § 3 unter Ziffer 5 b bestimmen: »Verlegern ist es in Ausnahmefällen gestattet, größere Partien eines Werkes ihres Verlags an Be hörden, Institute, Gesellschaften oder dergleichen zu be sonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Vermittelung einer Sortimentsbuchhandlung zu liefern.« Dieser Vorschlag des Vereinsvorstandes war zugleich bestimmt, gegenüber dem Antrag des Herrn Hermann Mensing ans Erfurt zu dienen, der den nicht gleichzeitig mit der Tagesordnung verkündeten Zufatzantrag zu Punkt 3 ge stellt hatte: ä) »daß die Musikalienverleger sich verpflichten, für den eigenen Verlag bei Lieferungen an das Publikum die gleichen Bedingungen einzuhalten«. Sowohl Vorstand wie Hauptversammlung waren da rüber einig, daß diese Bestimmungen bereits heute durch die Satzungen und Rabattbestimmungen volle Geltung haben, daß es aber wünschenswert erscheine, durch Beseitigung des erst später in die Rabattbestimmnngen gelangten Punktes, betreffend die größeren Partien, dem Wettbewerbe zwischen Verlag und Sortiment die Spitze abzubrechen. Alle die obigen Aniräge und Abänderungsvorschläge des Vorstandes werden nun des weiteren den Gesamt vorstand in Vorbereitung auf die nächste ordentliche Haupt versammlung zu beschäftigen haben. Zu Punkt 7 der Tagesordnung hatte der Gesamt vorstand zu dem von ihm gutgeheißenen Absatz b folgende Fassung vorgcschlagen: »Jedes Mitglied ist berechtigt, an seine Angestellten für deren persönlichen Gebrauch zu Nettopreisen zu liefern, dagegen ist es verpflichtet, die Benutzung der Verlangzettel zu eigenmächtigen Bestellungen zu verbieten.« Weniger in diesen Zusammenhang gehörte Punkt 6 der Tagesordnung, der Antrag des Vereins Leipziger Musi kalienhändler: »Für die einheitliche Rabattierung ausländischer Musi kalien in Deutschland an das Publikum bilden die nach folgenden Umrechnungen fremder Währungen und Rabatte eine geeignete Grundlage: Ordinär-Artikcl 1 Frank t Lire 1 Frank — , 1 Dollar — , 1 Rubel — „ t Nord.Krone -- , 1 Oest. Krone ---^—.80. Französische Musiki .. -.80. Italienische , M», Rabatt . -.80. Belgische „ i Rabatt. --- „ 1.—. Englische „ l mit — „ 4.20. Amerikanische „ Nab. 2.16. Musikaliena.RußlandiRab.wie i. 1.t5. u. d. nord. Ländern/Dcutschld. —.85. Netto-Artikel sind stets ohne Rabatt abzugeben. Dieser als Vorlage für den internationalen Verleger kongreß gedachte Antrag wurde mit der folgenden Abände rung des Schlußsatzes auf Antrag des Gesamtvorstandes ein stimmig angenommen: »Netto-Artikel sind stets ohne Rabatt abzugeben, mit Ausnahme der österreichisch-ungarischen Verlagswerke, für welche die deutschen Rabattbestimmungen gelten.« Zu Punkt 8 der Tagesordnung nimmt Herr Karl Rühle das Wort und fordert unter Hinweis aus das früher schon von Herrn Bruno Scheithaner Ausgeführte die Versamm lung auf, das Wirken des Vorsitzenden dadurch anzuerkennen, daß sie ihn einstimmig irotz seiner Bedenken wieder wähle. Herr Karl Peiser schließt sich diesen Ausführungen an und beiont, daß namentlich die Thäiigkeit des Vorstehers aus dem Gebiete des Urheber- und Verlagsrechtes ihm den vollen Anspruch auf einstimmige Anerkennung gewähre. In den Kämpfen der letzten Jahre habe sich die Arbeitskraft und die milde und entschiedene Art des Vorstehers bewährt. Herr Franz Plötner aus Dresden wünscht auch als Aus wärtiger noch besonders hervorzuheben, daß eine einstimmige Wiederwahl des Vorstehers angezeigt sei. Da auch der Ge samtvorstand am Vormittag dieses Tages sich einstimmig dahin erklärt hatte, daß die Mitglieder des Vorstandes in aller Weise bcstrebi sein würden, dem Vorsteher seine Arbeit abzunehmen, wenn er nur die Hauptleitung und Vertretung behalten wolle, erklärte sich Herr vr. O. von Hase, nach dem er seine ernsthaften Bedenken dargelegt hatte, die sich hauptsächlich auf die Pflicht, eine Geschichte des deutschen Buchhandels zu schreiben, bezogen, bereit, unter den ihm ausgesprochenen Voraussetzungen das Amt vorläufig, jedoch nur so lange, als es ihm wirklich möglich erscheine, beizu behalten. Er wies dabei darauf hin, daß die Versammlung damit einen Vorsteher wähle, der die Grundgedanken des Berliner Antrags auf das entschiedenste zu vertreten gesonnen sei; er nähme das Amt zugleich mü der Absicht an, zurück zutreten, sobald irgendwie sein Rückiriit den Verhältnissen im Verein und nach außen zu förderlich sein könne, und schließt mit dem Dank für die ihm bisher gewährte Hilfe und für die treue Mitarbeit aller, auch derjenigen, die dem allgemeinen Besten nach ihrem und nicht nach seinem Sinne gedient hätten. Die Wiederwahl des Vorstehers, Herrn vr. O. von Hase, wurde von der Versammlung einstimmig vollzogen. Wetter wurden die nach Z 7 der Satzungen aus dem Vorstande ausscheidenden Herren Karl Andre, Bruno Scheithauer und Fritz Schuberth jr. wiedergewählt. Zu Punkt 9 der Tagesordnung machte der Vorsteher Mitteilung von der Einladung des Vereins zum vierten internattonalen Verlegerkongreß und der erfolgten Wahl eines Delegierten hierzu, des Herrn Fritz Schuberth jr. Weiter schlug der Vorsteher eine »Deklaration zum Beschluß über den Gebrauch des deutschen Musikalienhandels bei Gewährung von Freicxentplaren an die Komponisten« vor, die bei fest- gestelltem Schwanken des Brauches in bestimmten Fällen die freiwillige Anwendung des Höchstmaßes empfiehlt. Diese Deklaration wurde einstimmig gutgeheißen, ebenso der An regung zugestimmt, auf einen Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Griechenland mit Entschiedenheit hin zuweisen. Weiter erstattete der Vorsteher Bericht über die 578»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder