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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1901
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- Erscheinungsdatum
- 23.03.1901
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- Deutsch
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2386 Nichtamtlicher Teil. 69, 23. März 1901. des Buchhandels auf das denkbar geringste Maß zurückzu- sühren. Der Verlag ist sehr wesentlich dabei interessiert, nicht nur an der Erhaltung eines zahlungsfähigen und absatz- sähigen Sortiments, sondern auch daran, daß nicht die Warenhäuser die Produktion an sich reißen, wie dies schon seht begonnen hat. In meinen früheren Aufsätzen habe ich daraus hinge- wiesen, daß man nicht leugnen kann, daß die Warenhäuser eine höhere Organisation des Kleinhandels darstellen, daß daraus aber nicht zu schließen ist, daß nunmehr der Klein handel seine wirtschaftliche Rolle ausgespielt habe. Mit den Worten Matajas habe ich ausgesllhrt, daß es sich nicht um eine Verdrängung, sondern höchstens um eine Zurückdrän- gung des Klein- und Mittelbetriebes handeln kann. Ich habe als wesentliches Kampfmittel den Zusammenschluß ein zelner Branchen bezeichnet, zum Zwecke der Entziehung des Bezugs ganzer Artikelgruppen oder der Erschwerung des selben. Seitens des Buchhandels ist dieses Mittel ja an gewandt worden, und wenn der Erfolg vorläufig den Er wartungen noch nicht entsprochen hat, so darf man doch hoffen, daß mit der Zeit die Erfolge wachsen werden. Namentlich ist die neue Aktion des Börsenvereins, die straffere Organisation des Verlages den Schleuderfirmen gegenüber, dazu angethan, auch die Schädigungen durch die Warenhäuser erheblich einzuschränken. Ferner ist in Berlin ein Zusammen schluß der Barsortimenter und Grossobuchhändler geplant, durch den einer Lieferung an Nichtbuchhändler mit buch händlerischem Rabatt entgegengewirkt werden soll. Wollen die Verleger wirklich dem Sortiment Helsen — und dies liegt in ihrem eigensten Interesse —, so wird es ihnen möglich sein, wenn sie größere Bestellungen, die von ihnen unbekannten Firmen und Personen eingehen, mit Vorsicht behandeln! Ob die neue Warenhaussteuer dem Buchhandel einen Nutzen bringen wird — etwa dadurch, daß die Warenhäuser die Gruppe »Bücher» als im Verhältnis zur Steuer zu wenig einträglich fallen lassen —, muß abgewartet werden, es scheint aber nicht, daß dies der Fall sein wird. Der nur schwache Erfolg, den die Abwehrmaßregeln gegen die Warenhäuser bis jetzt gehabt haben, hat die be teiligten Kreise veranlaßt, andere Vorschläge zu machen. So hat man geglaubt, daß schon viel gewonnen wäre, wenn sich die Warenhäuser unter das gemeine Recht des Buch handels stellen, d. h. die allgemeinen buchhändlerischen Ver kaufsnormen anerkennen würden. Auch bei den Waren häusern mag dieser Gedanke aufgetaucht sein, und so hat thatsächlich eines dieser Warenhäuser den Versuch gemacht, seinen Frieden mit dem Buchhandel zu schließen. Es wollte sich verpflichten, seinerseits keine Bücher zu niedrigeren Preisen als den Ladenpreisen anzuzeigen, Bücher nicht anders als zu den Ladenpreisen mit dem ortsüblichen Rabatt zu verkaufen, wogegen es als Gegenleistung die Aufhebung der Sperre verlangte. Untersuchen wir nun theoretisch und praktisch, wie sich der Buchhandel zu einem derartigen Vorschläge stellen kann. Im Buchhandel ist bis jetzt allgemeine Ansicht gewesen, daß unter einer Buchhandlung ein Geschäft zu verstehen sei, das sich mit dem Vertriebe von Büchern beschäftigt, d. h. also, dessen Hauptbetrieb wenigstens der Verlaus von Büchern bildet. Dasselbe sagen alle Satzungen der buchhändlerischen Vereine.*) Allerdings hat der Vorstand des Börsenvereins in seiner Bekanntmachung vom 18. Februar 1899**) aus- *) BV. d. D. B. K 2. — Ver. d. Berliner M. d. BB. K 2. — Korp. d. Bcrl. Bucht,. Kt— Berl. Sort.-V. K 2 u. a. Vcrgl. auch für das folgende die Verkaufsbest. d. Orts- u. K-V. Vorwort: -Konsumvereine und andere nichtbuchhändlerische Genossenschaften sind nicht als Wiederverkäufe»- anzusehen, sondern unterliegen den Bestimmungen über den ortsüblichen Rabatt für Privatkunden.- Börsenblatt 1889, Nr. tt. gesprochen, daß die Lieferung a» Warenhäuser unzulässig sei, weil und insoweit diese Warenhäuser im allgemeinen un zulässigen Rabatt an das Publikum gewähren. Ich glaube nun nicht, daß aus diesem ohne wejteres der Schluß zu ziehen ist, daß an Warenhäuser geliefert werden dürfe, wenn diese Warenhäuser unzulässigen Rabatt an das Publikum nicht gewähren. Dem widerspricht schon die Gepflogenheit, wie sie bisher üblich war, ebenso wie es 'wiederum dem Geiste der Satzungen des Börsenvereins widerspricht, namentlich in seinen KZ 1, 2. Diese Bekanntmachung soll auch wohl mehr feststellen, ivas verboten ist, als eine prinzipielle Entscheidung hinsichtlich der Warenhäuser geben. Mehrfach ist Warenhäusern für einen bestimmten Stand die Aufnahme in den Börsenverein ver weigert worden, ohne daß die Frage des Rabattgebens eine Rolle gespielt hätte, vielmehr lediglich aus der Erwägung heraus, daß Geschäfte, die sich mit dem Verkauf einer ganzen Anzahl von Warengruppen beschäftigen, von denen die eine der Bücherverkaus ist, als Buchhändler, schon dem Wortsinne nach, nicht angesehen werden können. So lange wir aus diesem Standpunkt stehen, ist die Ausnahme eines Waren hauses in die buchhändlerische Gemeinschaft — gleichviel ob in formloser Weise lediglich als Berechtigung zum Bezug zu buchhändlerischen Bedingungen oder formell als Mitglied buchhändlerischer Vereine — unmöglich. Dies ist der theoretische Gesichtspunkt. Gehen wir nun zu der Betrachtung der Praxis über. Vom Standpunkte der Praxis aus wird wesentlich abzuwägen sein, ob bet einer Aufnahme der Warenhäuser — denn wenn ein Warenhaus als Buchhandlung anerkannt ist, kann man diese Anerkennung den anderen schlechterdings nicht weigern — der Vorteil oder der Nachteil für den Buch handel überwiegt. Sortiment und Verlag müssen getrennt betrachtet werden. Welche Vorteile bietet dem Sortiment die Ausnahme der Warenhäuser in die buchhändlerische Gemeinschaft? Als Vorteile sind anzuerkennen: 1. das Halten gleicher Preise, 2. das Aufhören der Kataloge zu rabattierten Preisen Als wesentliche Nachteile — um nicht weischweifig zu werden, sehe ich von geringeren ab — stehen dem gegenüber: erstens die Möglichkeit für die Warenhäuser, ein großes aus gewähltes Lager zu unterhalten, ein Lager, das erheblich größer und besser assortiert sein kann, als die meisten Buch handlungen es zu halten im stände sind; zweitens die Auf hebung jedes Unterschiedes zwischen regulärer Buchhandlung und Warenhausbuchhandluug. Wägt man die Vorteile für das Sortiment gegen die Nachteile ab, so kommt man zu folgendem Ergebnis. Bei dem Publikum gelten die Warenhäuser einmal als billigere Bezugsquellen; daran wird die Thatsache der Gewährung eines etwas geringeren Rabatts nichts ändern. Dieselbe Sache ist es mit den Katalogen, die die Warenhäuser in der Stadt und nach auswärts versenden. Wenn in diesen Kata logen in Zukunft auch nur Bücher mit den Ladenpreisen an gezeigt werden, so wird das Publikum trotzdem glauben, daß die Warenhäuser billiger verkaufen als der ortsansässige Buchhändler. Jeder Kenner Berliner buchhändlerischer Ver hältnisse wird aus seiner Praxis bestätigen können, daß die Firmen, die vor langen Jahren zuerst angefangen haben, höheren Rabatt zu geben, nunmehr aber seit Jahren sich den ortsüblichen Bedingungen gefügt haben, trotzdem heute noch von dem Publikum als die billigen Leute betrachtet werden. Zwei Erwägungen' kommen hinzu. Da ist zuerst der Ramschkaus, der Ankauf großer Partien nicht mehr marktgängiger Ware. Solche Ankäufe werden auch ferner oon den Warenhäusern gemacht werden und dazu beitragen, den Ruf der billigen Leute ihnen zu wahren. Die zweite Erwägung ist diese. Die Natur des Warenhauses bringt
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