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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 1515 Wiener Verlag in Wien. Bracco, R.: Tragödien der Seele. Schauspiel. Deutsch v. O. Eisen- schitz. Umschlagzeichnung v. E. Orlik. 8". (105 S.) n. 2. — Courteline, G.: Boubouroche. (Boubouroche. — Der Herr Com- missär. — Sein Geldbrief. — Monsieur Badin.) Tragische Possen. Aus dem Franz, v. S. Trebitsch. Umschlagzeichnung nach der französ. Orig.-Ausg. v. F. Barröre. 8". (121 S.) n. 2. — Groszmann, St.: Die Treue. Novellen. Umschlagbild v. Fidus. 8°. (175 S.) n. 2. 50 Mengcr, M.: Staatskrise u. Staatsstreich-Enthusiasten, gr. 8°. (49 S.) In Komm. n. 1. 25 Nisle-Klein, CH.: Der Mann m. dem Pferdekopf. 8°. (189 S.) n. 3. — Schamann. F.: Liebe. Volksstück. 8°. (133 S.) n. 2. — ^0(88^'.)^" ^-ndebl^2Sic.bnuv^ ^ ^/i 'go 81snlLisxvio2, H.: ibm naoll! 3 ^.U8 äom koln. v. 0. UillsbiLnä. I7m8ollIaA2siollnun§ v. L. Llalllsr. 8". (135 8.) n. 2. — Hsaye, L.: Zwischenspiele in Versen. Umschlagbild u. Buchschmuck v. F. Zakucka. 8°. (62 S.) n. 2. 50 I. I. Weber in Leipzig. Weber's illustrirte Katechismen. Nr. 17^ ^12°. ^ 4-9 H. LÜelter in Paris. Vorbeiellni8. 8". (IV, 76 8.) n. 1. 20 C-rnst Wilde in Halbcrstadt (nur direkt). Wilde, E.: Der Chinakrieg. (Des Verbrechens Sühne im Reiche der Bezopften.) Schauspiel, gr. 8°. (13 S.) bar n. 3. — Verlag des kalhol. Pressvereines in Linz-Urfahr. Ave Maria! Illustrierte Monatshefte zur Erbaug., Belehrg. u. Unterhaltg. Marienzeitschrift, zugleich Organ des Vereines der hl. Familie. Nebst Beilage: Das kleine Ave Maria. Kinder zeitschrift. Red. v. F. I. Pesendorfer. 8. Jahrg. Febr. 1901— Jan. 1902. 12 Hfte. Lex.-8°. (1. Hst. 24 S. u. 8 S. in 8".) bar n. 1. 84 — das kleine. Kinderzeitschrift, zugleich Beilage zum -Ave Maria». Red. v. Onkel Fritz. Red.: F. Pesendorfer. 4. Jahrg. Febr. 1901—Jan. 1902. 24 Nrn. 8<>. (Nr. 1 u. 2. 16 S. m. Abbildgn.) bar n. —. 60 Julius Zwißler in Wolfenbüttel. Magazin, braunschweigisches. Hrsg, unter der Red. v. P. Zimmer mann. 6. Bd. Jahrg. 1900. 26 Nrn. hoch 4». (V, 208 S.)^ In Verzeichnis künftig erscheinender Üiichcr, welche in dieser Nummer z»m erstenmale augrluiiidigt lind. Dieterich'sche Verlagsbnchhandlung Theodor Weicher 1528 in Leipzig. klliloIoAU8. Uavä liX. 14 C. A. Koch s Verlag (H. Ghlers) in Dresden. 1527 1 . //l 60 <-. ^ Da886lds. Land XV: davorits li lu vaolri? 2. ^uü. Osb. 2 ^ 50 Heinrich Minden in Dresden. 1528 Möhring, Die Letzten. 2 I. Ncumann in Neudamm. 1528 ^uü. ^50^.^ ^ »ws Nichtamtlicher Teil Verlagsrecht und Pflichtexemplare. So betitelt sich eine Arbeit von Professor vr. Karl Dziatzko, die in der von ihm herausgegebenen Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten kürzlich erschienen ist. Der Standpunkt des u. a. um die Geschichte der Buchdrucker- knnst hochverdienten Gelehrten giebt sich schon in dem Titel: Bibliotheksdirektor in Göttingen kund, denn das Beispiel der Jenenser Professoren, die um die Abschaffung ihres Privi legiums der Steuerfreiheit eingekommen sind, dürfte ziemlich einzig in der Geschichte der Privilegien dastehen. Wenigstens ist nur noch kein Bibliothekar bekannt geworden, der der Abschaffung der Pflichtexemplare das Wort geredet hätte. Professor Dziatzko hält vielmehr den Zeitpunkt der gegen wärtigen Beratung des Verlagsrechtes für günstig, um den Pflichtexemplarzwang auf das ganze Deutsche Reich auszudehnen. Neue Gesichtspunkte sind ja angesichts der öfteren aus führlichen Kontroversen wohl kaum mehr in der Erörterung der Frage der Pflichtexemplare zu erwarten, und auch Dziatzko beschränkt sich darauf, die schon früher geltend gemachten Gründe für die Berechtigung des Zwanges zu wiederholen. Neu ist höchstens die Behauptung, daß der Verleger nicht allein die Kosten der Abgabe zu zahlen habe, sondern ebenso der Autor, «insofern ersterer völlig in der Lage ist, bei Be messung des Honorars die Kosten jener Freiexemplare für seinen Voranschlag in Abrechnung zu bringen». Diese Be-i Häuptling wäre nur in den Fällen richtig, daß die Fest setzung des Honorars lediglich in dem Belieben des Verlegers läge, was jedoch durchaus nicht der Fall ist. Wenn sich der Vorschlag Dziatzkos durchführen ließe, so bedeutete das nichts weiter als eine Verschiebung der Kosten der Verpflichtung auf die Schriftsteller, und diese würden in dem Falle die Agitation dagegen nur noch wirksamer in die Hand nehmen. Gerade der Umstand, daß die Schriftsteller bisher sich nicht uin die Frage der Pflichtexemplare gekümmert haben, beweist in Anbetracht der lebhaften Agitationen, die sie für ihre Rechte seit Jahren in Scene setzen, daß sie von der Angelegen heit nicht berührt werden. Indes ist diese Frage von geringer Bedeutung; wenn nur der Pslichtexemplarzwang an sich moralisch gerechtfertigt wäre. Das behauptet nun Dziatzko mit Entschiedenheit. Schon in dem Vorwort zu Frankes bekannter Abhandlung über die Abgabe der Pflichtexemplare sagt Dziatzko: »Während er sFrankej nämlich die Abgabe allein mit ihrer Notwendigkeit zu wissenschaftlichen und praktischen Zwecken begründet, sehe ich überdies in ihr eine nach Recht und Billigkeit wohlangemessene Gegenleistung des Verlagsbuchhandels für den besonderen Schutz, welchen er in höherem Grade als irgend ein anderer Gewerbszweig gegen Nachahmung, d. h. hier: gegen Nachdruck genießt. Aus anderen Gebieten ist der Schutz des geistigen Eigen tums durch die Patentgesetzgebung an die Erfüllung um ständlicher Förmlichkeiten und erhebliche Geldopfer geknüpft; der Autor litterarischer Erzeugnisse hingegen sowie der Verleger, welcher zeitweilig ja an der Ausnutzung dieser Anteil nimmt, wurde von allen jenen Leistungen befreit. Letzterer sollte es nun nicht unbillig finden, wenn der Staat hierfür eine im Verhältnis wenig bedeutende Ent schädigung, sei es ausdrücklich für den gewährten Schutz, sei es — ohne diesen unmittelbaren Zusammenhang — für Studienzwecke von ihnen verlangt.» In der Thal ist diese Kompensationsforderung des Staates für Leistungen, die dem Buchhandel angeblich zu 200-
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